Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.03.1924

Geschäftszahl

2Ob88/24

Norm

EVO §85 Abs3 lita;

Rechtssatz

(Zum EBR) Es kann ein konkurrierendes Verschulden der Eisenbahn begründen, wenn sie einen Waggon mit mangelhaft verpacktem Frachtgut unmittelbar hinter der Lokomotive einrangiert und das Gut durch Funkenflug in Brand gerät.

Entscheidungstexte

TE OGH 1924/03/04 2 Ob 88/24

Veröff: 6/87

Rechtssatznummer

RS0058606