OGH
04.03.1924
2Ob88/24
EVO §85 Abs3 lita;
(Zum EBR) Es kann ein konkurrierendes Verschulden der Eisenbahn begründen, wenn sie einen Waggon mit mangelhaft verpacktem Frachtgut unmittelbar hinter der Lokomotive einrangiert und das Gut durch Funkenflug in Brand gerät.
TE OGH 1924/03/04 2 Ob 88/24
Veröff: 6/87
RS0058606