OGH
23.10.1923
2Ob736/23
ABGB §918 III;
Der Käufer einer Ware, der sich behufs deren Bezahlung lange vor der Lieferung österreichische Kronen angeschafft hat, kann im Falle des Lieferungsverzuges des Verkäufers diesen nicht auf Ersatz des Kursverlustes belangen, den er beim Verkauf der österreichischen Kronen erlitten hat.
TE OGH 1923/10/23 2 Ob 736/23
Veröff: SZ 5/242
RS0025589