Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.1923

Geschäftszahl

2Ob736/23

Norm

ABGB §918 III;

Rechtssatz

Der Käufer einer Ware, der sich behufs deren Bezahlung lange vor der Lieferung österreichische Kronen angeschafft hat, kann im Falle des Lieferungsverzuges des Verkäufers diesen nicht auf Ersatz des Kursverlustes belangen, den er beim Verkauf der österreichischen Kronen erlitten hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 1923/10/23 2 Ob 736/23

Veröff: SZ 5/242

Rechtssatznummer

RS0025589