OGH
18.09.1923
1Ob596/23
MG §19 Abs2 Z5 A2;
Eigenbedarf liegt nicht vor, wenn der kündigende Vermieter den gekündigten Raum nicht für sich selbst, sondern zur Ausübung eines Ehrenamtes (Wohnungsfürsorge) benötigt.
TE OGH 1923/09/18 1 Ob 596/23
Veröff: SZ 5/210
RS0067728