Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.09.1923

Geschäftszahl

1Ob596/23

Norm

MG §19 Abs2 Z5 A2;

Rechtssatz

Eigenbedarf liegt nicht vor, wenn der kündigende Vermieter den gekündigten Raum nicht für sich selbst, sondern zur Ausübung eines Ehrenamtes (Wohnungsfürsorge) benötigt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1923/09/18 1 Ob 596/23

Veröff: SZ 5/210

Rechtssatznummer

RS0067728