OGH
02.05.1923
2Ob279/23
ABGB §921;
Der Käufer, welcher zwecks Bezahlung des in österreichischen Kronen berechneten Kaufpreises fremde Valuta ausgelegt und dem Verkäufer überwiesen hat, kann bei schuldhafter Nichterfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer den Ersatz der aufgewendeten fremden Valuta verlangen.
TE OGH 1923/05/02 2 Ob 279/23
Veröff: SZ 5/107
RS0025924