Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.05.1923

Geschäftszahl

2Ob279/23

Norm

ABGB §921;

Rechtssatz

Der Käufer, welcher zwecks Bezahlung des in österreichischen Kronen berechneten Kaufpreises fremde Valuta ausgelegt und dem Verkäufer überwiesen hat, kann bei schuldhafter Nichterfüllung des Kaufvertrages vom Verkäufer den Ersatz der aufgewendeten fremden Valuta verlangen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1923/05/02 2 Ob 279/23

Veröff: SZ 5/107

Rechtssatznummer

RS0025924