OGH
18.04.1923
2Ob239/23
AußStrG §145 D;
In der Verlassenschaft nach einem protokollierten Kaufmann hat das Abhandlungsgericht trotz Widerstreites der Erben im Verfahren außer Streitsachen für die Zeichnung der Firma und Fortführung des Unternehmens bis zur Einantwortung Sorge zu tragen.
TE OGH 1923/04/18 2 Ob 239/23
SZ 5/87
RS0008214