OGH
05.04.1923
3Ob235/23
ABGB §1447 E;
Durch die Anforderung (Enteignung) einer verkauften Sache wird die Erfüllung des Kaufvertrages unmöglich.
TE OGH 1923/04/05 3 Ob 235/23
Veröff: SZ 5/77
RS0034058