OGH
15.03.1921
2Ob119/21; 5Ob92/69
MG §1 A1;
(Zur MieterschutzV) Räumlichkeiten, in denen eine Genossenschaft eine Lehranstalt zur höheren Ausbildung von Gehilfen betreibt, sind als Geschäftsräumlichkeiten im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, MieterschutzV anzusehen.
TE OGH 1921/03/15 2 Ob 119/21
Veröff: SZ 3/31
TE OGH 1969/06/04 5 Ob 92/69
Ähnlich; Beisatz: Aufenthaltsräume und Versammlungsräume einer Studentenverbindung. (T1) Veröff: MietSlg 21267(34)
RS0066889