Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.02.1920

Geschäftszahl

3Rv47/20

Norm

ABGB §18;

ABGB §539;

ABGB §1042;

Rechtssatz

Rechtsfähigkeit der auf einer inkorporierten Pfarre exponierten Stiftsgeistlichen. Ansprüche Dritter gegen das Stift auf Ersatz des für den Stiftspfarrer gemachten Aufwandes.

Entscheidungstexte

TE OGH 1920/02/17 3 Rv 47/20

Rechtssatznummer

RS0009012