OGH
RS0048031
20.01.1920
2R5/20; 7Ob625/81
ABGB §147; ABGB §172
Ein Verzicht auf die väterliche Gewalt ist unter Umständen zulässig.
TE OGH 1920-01-20 2 R 5/20
Veröff: SZ 2/3
TE OGH 1981-06-25 7 Ob 625/81
Gegenteilig; Beisatz: Daher vermag seine gerichtliche Genehmigung keine Rechtswirkungen nach sich zu ziehen. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0048031