OGH
25.02.1919
1Rv63/19
KSchAusfV §7;
(Zur MieterschutzV) Der durch die MieterschutzV vom 26.10.1918, RGBl 381, geschaffene Mieterschutz wird dadurch nicht beseitigt, daß Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die im Anschlusse an eine Gewerbekonzession in Bestand gegeben waren, vom Bestandgeber gekündigt wurden, ohne daß einer der nach der Verordnung zulässigen Kündigungsgründe auch bezüglich der Gewerbekonzession vorgelegen wäre.
TE OGH 1919/02/25 1 Rv 63/19
Veröff: SZ 1/16
RS0066199