Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.1919

Geschäftszahl

1Rv63/19

Norm

KSchAusfV §7;

Rechtssatz

(Zur MieterschutzV) Der durch die MieterschutzV vom 26.10.1918, RGBl 381, geschaffene Mieterschutz wird dadurch nicht beseitigt, daß Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die im Anschlusse an eine Gewerbekonzession in Bestand gegeben waren, vom Bestandgeber gekündigt wurden, ohne daß einer der nach der Verordnung zulässigen Kündigungsgründe auch bezüglich der Gewerbekonzession vorgelegen wäre.

Entscheidungstexte

TE OGH 1919/02/25 1 Rv 63/19

Veröff: SZ 1/16

Rechtssatznummer

RS0066199