Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
28.01.1919
Geschäftszahl
1R8/19
Norm
ZPO §240 Abs3 CIIc1;
Rechtssatz
Ein rechtskräftig gewordenes Urteil kann nicht durch Einigung der Parteien behoben werden. Wenn das Prozeßgericht zufolge einer solchen Einigung über die Klage weiter verhandelt und neuerlich entschieden hat, ist das neue Urteil vom Rechtsmittelgerichte von Amts wegen aufzuheben.
Entscheidungstexte
TE OGH 1919/01/28 1 R 8/19
Veröff: SZ 1/6
Rechtssatznummer
RS0039964