Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien

Datum

Publ.Blatt

Fundstelle

14.02.2019

ABl

2019/07A

05.12.2019

ABl

2019/49

Erlassen vom Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien auf Grund der Genehmigung des Gemeinderates vom 19. November 2019, 912905-2019-GIF, am 19. November 2019 gemäß Paragraph 91, Absatz 4, der Wiener Stadtverfassung

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Grundsätze

 

 

 

 

 

Geschäfte der Magistratsdirektorin

 

 

 

 

 

bzw. des Magistratsdirektors

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Bildung,

Magistratsabteilung

2

 

Personalservice

Integration, Jugend

Magistratsabteilung

3

 

Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung

und Personal“

Magistratsabteilung

10

 

Kindergärten

 

Magistratsabteilung

11

 

Kinder- und Jugendhilfe

 

Magistratsabteilung

13

 

Bildung und Jugend

 

Magistratsabteilung

17

 

Integration und Diversität

 

Magistratsabteilung

35

 

Einwanderung und Staatsbürgerschaft

 

Magistratsabteilung

44

 

Bäder

 

Magistratsabteilung

54

 

Zentraler Einkauf

 

Magistratsabteilung

56

 

Wiener Schulen

 

Magistratsabteilung

62

 

Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Finanzen,

Magistratsabteilung

01

 

Wien Digital

Wirtschaft, Digitalisierung und

Magistratsabteilung

5

 

Finanzwesen

Internationales“

Magistratsabteilung

6

 

Rechnungs- und Abgabenwesen

 

Magistratsabteilung

23

 

Wirtschaft, Arbeit und Statistik

 

Magistratsabteilung

27

 

Europäische Angelegenheiten

 

Magistratsabteilung

53

 

Presse- und Informationsdienst

 

Magistratsabteilung

63

 

Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand

 

Magistratsabteilung

68

 

Feuerwehr und Katastrophenschutz

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Kultur

Magistratsabteilung

7

 

Kultur

und Wissenschaft“

Magistratsabteilung

8

 

Wiener Stadt- und Landesarchiv

 

Magistratsabteilung

9

 

Wienbibliothek im Rathaus

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Soziales,

Magistratsabteilung

15

 

Gesundheitsdienst

Gesundheit und Sport“

Magistratsabteilung

24

 

Strategische Gesundheitsversorgung

 

Magistratsabteilung

40

 

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

 

Magistratsabteilung

51

 

Sport Wien

 

Magistratsabteilung

70

 

Berufsrettung Wien

 

 

 

Wiener Krankenanstaltenverbund

 

 

Geschäftsgruppe „Stadtentwicklung,

Magistratsabteilung

18

 

Stadtentwicklung und Stadtplanung

Verkehr, Klimaschutz,

Magistratsabteilung

19

 

Architektur und Stadtgestaltung

Energieplanung und

Magistratsabteilung

20

 

Energieplanung

BürgerInnenbeteiligung“

Magistratsabteilung

21

A

Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest

 

Magistratsabteilung

21

B

Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost

 

Magistratsabteilung

28

 

Straßenverwaltung und Straßenbau

 

Magistratsabteilung

29

 

Brückenbau und Grundbau

 

Magistratsabteilung

33

 

Wien leuchtet

 

Magistratsabteilung

41

 

Stadtvermessung

 

Magistratsabteilung

46

 

Verkehrsorganisation und technische

Verkehrsangelegenheiten

 

Magistratsabteilung

65

 

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten

 

Magistratsabteilung

67

 

Parkraumüberwachung

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Umwelt und

Magistratsabteilung

22

 

Umweltschutz

Wiener Stadtwerke“

Magistratsabteilung

31

 

Wiener Wasser

 

Magistratsabteilung

36

 

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen

 

Magistratsabteilung

42

 

Wiener Stadtgärten

 

Magistratsabteilung

45

 

Wiener Gewässer

 

Magistratsabteilung

48

 

Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

 

Magistratsabteilung

49

 

Forst- und Landwirtschaftsbetrieb

 

Magistratsabteilung

58

 

Wasserrecht

 

Magistratsabteilung

59

 

Marktamt

 

Magistratsabteilung

60

 

Veterinäramt und Tierschutz

 

 

 

 

 

 

 

Wien Kanal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsgruppe „Wohnen,

Magistratsabteilung

25

 

Technische Stadterneuerung

Wohnbau, Stadterneuerung und

Magistratsabteilung

34

 

Bau- und Gebäudemanagement

Frauen“

Magistratsabteilung

37

 

Baupolizei

 

Magistratsabteilung

39

 

Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle

 

Magistratsabteilung

50

 

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für

wohnrechtliche Angelegenheiten

 

Magistratsabteilung

57

 

Frauenservice Wien

 

Magistratsabteilung

64

 

Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

 

Magistratsabteilung

69

 

Immobilienmanagement

 

 

 

 

 

 

 

Stadt Wien – Wiener Wohnen

 

 

 

 

 

 

Magistratische Bezirksämter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtrechnungshof

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verzeichnis

Verzeichnis der Magistratsabteilungen in numerischer Reihenfolge unter Anführung ihrer Zugehörigkeit zu den Geschäftsgruppen

 

 

 

Geschäftsgruppe

Magistratsabteilung

01

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

2

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

3

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

4

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

5

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

6

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

7

 

Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft

Magistratsabteilung

8

 

Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft

Magistratsabteilung

9

 

Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft

Magistratsabteilung

10

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

11

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

12

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

13

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

14

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

15

 

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Magistratsabteilung

16

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

17

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

18

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

19

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

20

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

21

A

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

21

B

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

22

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

23

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

24

 

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Magistratsabteilung

25

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

26

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

27

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

28

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

29

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

30

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

31

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

32

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

33

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

34

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

35

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

36

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

37

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

38

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

39

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

40

 

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Magistratsabteilung

41

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

42

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

43

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

44

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

45

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

46

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

47

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

48

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

49

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

50

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

51

 

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Magistratsabteilung

52

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

53

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

54

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

55

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

56

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

57

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

58

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

59

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

60

 

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Magistratsabteilung

61

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

62

 

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Magistratsabteilung

63

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

64

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

65

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

66

 

derzeit nicht bestehend

Magistratsabteilung

67

 

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Magistratsabteilung

68

 

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Magistratsabteilung

69

 

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Magistratsabteilung

70

 

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Allgemeine Grundsätze

römisch eins.

Diese Allgemeinen Grundsätze gelten für alle Geschäftsgruppen des Magistrats, die Magistratsdirektorin bzw. den Magistratsdirektor, die Magistratischen Bezirksämter und den Stadtrechnungshof. Für die Unternehmungen der Stadt Wien sind jedoch die Bestimmungen des jeweiligen Statuts maßgebend.

Die Geschäftseinteilung regelt die interne Aufteilung der vom Magistrat der Stadt Wien zu besorgenden Angelegenheiten. Durch diese wird weder eine behördliche Zuständigkeit begründet, noch eine Aufgabenverteilung geschaffen, auf deren Einhaltung ein subjektives Recht besteht.

römisch II.

Die Geschäfte werden vom Magistrat der Stadt Wien teils zentral, teils dezentral besorgt.

Die zentrale Geschäftsbesorgung erfolgt durch die Magistratsabteilungen und die sonstigen zentralen Ämter.

Die dezentrale Geschäftsbesorgung erfolgt durch die Magistratischen Bezirksämter. Ihnen obliegt innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches die Besorgung aller der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung, sofern hiefür nach dieser Geschäftseinteilung nicht eine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist.

römisch III.

Die der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann zukommenden Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung sind in Anwendung des Artikel 103, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes von den Magistratsabteilungen unter Leitung und Verantwortung der zuständigen amtsführenden Stadträtin bzw. des zuständigen amtsführenden Stadtrats als Mitglied der Landesregierung zu besorgen, sofern die Geschäftseinteilung nichts anderes bestimmt. Dies gilt sinngemäß für die gemäß Artikel 104, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann übertragene Verwaltung des Bundesvermögens.

römisch IV.

Die Aufzählung der Geschäftsgebiete in dieser Geschäftseinteilung ist nicht erschöpfend. Falls durch einen Akt der Gesetzgebung den Verwaltungsbehörden neue Aufgabengebiete zugewiesen werden, ist hinsichtlich der Zuständigkeit innerhalb des Magistrats der Stadt Wien nach obigen Grundsätzen vorzugehen, sofern die Geschäftseinteilung nicht ausdrücklich geändert oder ergänzt wird.

Die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor kann bis zu einer Änderung der Geschäftseinteilung geringfügige Anpassungen hinsichtlich der Zuständigkeiten einzelner Dienststellen vornehmen, wenn dies aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zweckmäßig oder notwendig erscheint und ein Zuwarten bis zu einer Änderung der Geschäftseinteilung den Grundsätzen einer zweckmäßigen, raschen, einfachen und wirtschaftlichen Verwaltung widersprechen würde.

Führt diese Entscheidung zu Meinungsverschiedenheiten mit amtsführenden Stadträtinnen bzw. Stadträten, so entscheidet die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister nach Anhörung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors. Die von der Magistratsdirektorin bzw. vom Magistratsdirektor getroffene Entscheidung bleibt jedoch bis zur Entscheidung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters aufrecht.

römisch fünf.

Bei Kompetenzkonflikten zwischen Magistratsabteilungen und Magistratischen Bezirksämtern entscheidet die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor. Nehmen in ein und derselben Sache zwei oder mehrere Magistratsabteilungen die Zuständigkeit in Anspruch, so ist, wenn diese derselben Geschäftsgruppe angehören, die Entscheidung der amtsführenden Stadträtin bzw. des amtsführenden Stadtrates einzuholen, die bzw. der das Einvernehmen mit der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor zu pflegen hat; falls die Magistratsabteilungen verschiedenen Geschäftsgruppen angehören, entscheiden die amtsführenden Stadträtinnen bzw. Stadträte im Einvernehmen mit der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor. Falls keine Einigung zu Stande kommt, entscheidet die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister nach Anhörung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors. Lehnen Magistratsabteilungen in ein und derselben Sache ihre Zuständigkeit ab, so entscheidet hierüber sofort die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor. Führt diese Entscheidung zu Meinungsverschiedenheiten mit amtsführenden Stadträtinnen bzw. Stadträten, so entscheidet die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister nach Anhörung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors. Die von der Magistratsdirektorin bzw. vom Magistratsdirektor getroffene Entscheidung bleibt jedoch bis zur Entscheidung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters aufrecht.

römisch VI.

Auch wenn in dieser Geschäftseinteilung eine ausdrückliche Mitwirkung bei der Besorgung von Geschäften durch eine andere Magistratsabteilung (ein anderes Magistratisches Bezirksamt) nicht festgelegt ist, hat eine Magistratsabteilung (ein Magistratisches Bezirksamt) dennoch in besonderen Fällen an der Besorgung der Geschäfte durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Magistratsabteilung (durch das nach der Geschäftseinteilung zuständige Magistratische Bezirksamt) mitzuwirken, wenn Gesichtspunkte aus dem Geschäftsbereich der mitwirkenden Magistratsabteilung (des mitwirkenden Magistratischen Bezirksamts) berührt werden.

Bestehen zwischen Magistratsabteilungen und Magistratischen Bezirksämtern Meinungsverschiedenheiten über die Ausübung des Mitwirkungsrechtes, entscheidet die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor. Bei Vorliegen einer solchen Meinungsverschiedenheit zwischen Magistratsabteilungen ist, wenn diese derselben Geschäftsgruppe angehören, die Entscheidung der amtsführenden Stadträtin bzw. des amtsführenden Stadtrats einzuholen, der das Einvernehmen mit der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor zu pflegen hat; falls die Magistratsabteilungen verschiedenen Geschäftsgruppen angehören, entscheiden die amtsführenden Stadträtinnen bzw. Stadträte im Einvernehmen mit der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor. Falls keine Einigung zu Stande kommt, entscheidet die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister nach Anhörung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors.

römisch VII.

Mit Zustimmung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors können Dienststellen Leistungen für Unternehmungen der Stadt Wien und für juristische Personen, die von der Stadt Wien eingerichtet wurden und von dieser maßgeblich beeinflusst sind, sowie Unternehmungen der Stadt Wien Leistungen für Dienststellen erbringen.

römisch VIII.

Folgende Angelegenheiten obliegen jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches:

Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und des Landes Wien sowie Erlassung von Bescheiden im Zusammenhang mit der Auskunftserteilungsverpflichtung;

Handhabung des Wiener Informationsweiterverwendungsgesetzes, insbesondere die praktischen Vorkehrungen zur Erleichterung des Informationszuganges, die Behandlung von Weiterverwendungsbegehren sowie die Erlassung von Bescheiden;

Handhabung des Wiener Geodateninfrastrukturgesetzes, insbesondere die Erlassung von Bescheiden bei Beanstandung von Nutzungsbedingungen und Entgelten im Zusammenhang mit der Geodateninfrastruktur.

römisch IX.

Die Aufgaben der belangten Behörde im Zusammenhang mit den verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof sind, sofern die Geschäftseinteilung nicht anderes bestimmt, von jener Dienststelle wahrzunehmen, die den angefochtenen Bescheid in der Verwaltungsinstanz erlassen hat. Erforderlichenfalls ist sie hinsichtlich spezieller materienspezifischer Rechtsfragen durch die für die jeweilige Rechtsmaterie zuständige Fachdienststelle zu unterstützen.

römisch zehn.

Bei der Verwendung personenbezogener Bezeichnungen wird der sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann Rechnung getragen, soweit nicht rechtliche Bestimmungen sowie davon abgeleitete Begriffe oder Eigennamen im Originalwortlaut wiederzugeben sind.

Geschäfte der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors

Leitung des gesamten inneren Dienstes des Magistrats der Stadt Wien; oberste Aufsicht über seine Ämter, Anstalten und sonstigen Dienststellen und deren oberste Leitung in Vertretung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters als Vorstand des Magistrats gemäß Paragraph 94, Absatz 4, der Wiener Stadtverfassung; Unterstützung der Bürgermeisterin als Landeshauptfrau bzw. des Bürgermeisters als Landeshauptmann in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Paragraph 136, der Wiener Stadtverfassung.

Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben, unter besonderer Bedachtnahme auf den Bereich der Unternehmungen der Stadt Wien, der Magistratischen Bezirksämter sowie der ausgelagerten Verwaltungsbereiche.

Allgemeine Strategie und Kommunikation.

Besorgung der nachstehenden Agenden: Dienst um die Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, Erledigung der laufenden Bürogeschäfte und persönlichen Aufträge der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Durchführung von Empfängen und Feierlichkeiten.

Betreuung der Gäste der Stadt Wien und Vorbereitung der offiziellen Reisen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Verkehr mit ausländischen Stellen, mit den in Wien ansässigen diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen, mit Dienststellen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften, sofern es sich um die Erledigung von wichtigeren oder grundsätzlichen oder solchen Angelegenheiten handelt, die nicht in den regelmäßigen Geschäftsumfang einer Dienststelle oder einer Unternehmung der Stadt Wien fallen.

Vergabe der Säle im Rathaus.

Veranlassung der Beflaggung von öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Gebäuden.

Führung der Bürogeschäfte des Landtages, des Gemeinderates, der Landesregierung und des Stadtsenates; Weiterleitung der in den Bezirksvertretungen gestellten Anträge.

Stenografinnen- bzw. Stenografendienst.

Mitwirkung an der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes in den in der Wiener Stadtverfassung vorgesehenen Fällen.

Verfassungsrechtliche Angelegenheiten (Verfassungsdienst).

Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes.

Überprüfung der Vorlagen von Landesgesetzen, Verordnungen und sonstigen allgemeinen Anordnungen des Magistrats, insbesondere auch hinsichtlich Gesetzestechnik, Verfassungsmäßigkeit und Einklang mit dem Bundes- und dem Wiener Landes- und Ortsrecht, mit Ausnahme jener Verordnungen, die von der Magistratsdirektorin bzw. vom Magistratsdirektor hievon ausdrücklich ausgenommen wurden; Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen allgemeinen Anordnungen des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften (Legistischer Dienst), soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Verlautbarung von Gesetzen, Verordnungen und Kundmachungen im Landesgesetzblatt.

Grundsätzliche Beziehungen zu den Bundesländern und den anderen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Verfassung und Verwaltung; Vertretung der Interessen der Stadt Wien, soweit sie nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Bundesländern nach Artikel 15 a, B-VG und nach dem Gebietsänderungsgesetz; gemeinsame Angelegenheiten von Wien und Niederösterreich nach dem Trennungsgesetz mit Ausnahme finanzieller Angelegenheiten.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer.

Genehmigung und Mitwirkung bei allen grundsätzlichen Personalangelegenheiten.

Personalangelegenheiten und Amtsraumangelegenheiten der Büros der Stadträtinnen und Stadträte und der sonstigen gewählten Funktionärinnen und Funktionäre des Bundeslandes (der Stadt) Wien sowie der Klubs der politischen Parteien.

Dienstaufsicht über

die Leiterinnen und Leiter der Magistratsabteilungen, der Magistratischen Bezirksämter, die Direktorinnen und Direktoren der Unternehmungen der Stadt Wien, die Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, die Leitung der Umweltanwaltschaft, die Leitung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Leitung der Stelle der Tierschutzombudsperson, die unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte bzw. den unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten, die Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. den Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten,

Bedienstete mit Sonderaufgaben gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien,

Bedienstete der Magistratsdirektion,

Rechtskundige Bedienstete mit Ausnahme der Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien,

Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes,

Ärztinnen und Ärzte, soweit sie nicht im Bereich der Magistratsabteilungen 11, 15 und 70 verwendet werden,

Tierärztinnen und Tierärzte der MA 60,

Psychologinnen und Psychologen,

Bedienstete der MA 01, 7, 8, 9, 13 (ausgenommen Lehrerinnen und Lehrer), 17, 22, 34, 51, 53, 54, 57 und 60,

Redakteurinnen und Redakteure der Stadt Wien,

das den Dienststellen des technischen Bereichs zugewiesene technische Personal sowie das den anderen Dienststellen zugewiesene technische Personal der Schemata römisch II und römisch IV,

Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit Ausnahme des dem Verwaltungsgericht Wien zugewiesenen Personals,

Fachbedienstete des Büchereidienstes, mit Ausnahme des der MA 13 und der MA 56 zugewiesenen Personals,

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, mit Ausnahme des der MA 11 zugewiesenen Personals,

Kanzleibedienstete, mit Ausnahme des dem Verwaltungsgericht Wien zugewiesenen Personals,

Büchereibedienstete, mit Ausnahme des der MA 13 zugewiesenen Personals,

Hausinspektorinnen und Hausinspektoren der Verwendungsgruppe C,

Amtsgehilfinnen und Amtsgehilfen, mit Ausnahme des dem Verwaltungsgericht Wien zugewiesenen Personals,

Sondervertragsbedienstete mit Ausnahme des dem Verwaltungsgericht Wien zugewiesenen Personals,

Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und für Kurzparkzonen,

Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung.

Zuteilung und Versetzung der vorgenannten Bediensteten sowie Stellenbesetzungen, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat.

Zuteilung der von der Landesregierung ernannten Mitglieder und des sonstigen Personals an das Verwaltungsgericht Wien.

Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz.

Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Paragraph 6, Wiener Zuweisungsgesetz gegenüber den Bediensteten der Gemeinde Wien, die auf Basis dieses Gesetzes einem Unternehmen der Wiener Stadtwerke zugewiesen sind, sowie Abschluss des entsprechenden Zuweisungsvertrages.

Zuteilung und Versetzung des Personals zwischen den Unternehmungen der Stadt Wien und dem übrigen Magistrat sowie zwischen Dienstaufsichtsstellen; Zuteilung des Personals an den Stadtrechnungshof auf Grund der Genehmigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Prüfung für den rechtskundigen Dienst.

Vorbearbeitung und Evidenthaltung der Delegierung von Funktionärinnen und Funktionären und Bediensteten der Stadt Wien in Kollegialorgane, Organe von wirtschaftlichen Unternehmungen, Vereine und dergleichen.

Nominierung von rechtskundigen Bediensteten als Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien.

Nominierung von Bediensteten des Fachverwaltungsdienstes und des technischen Fachdienstes zu Landesrechtspflegerinnen bzw. Landesrechtspflegern.

Festlegung von Beförderungsrichtlinien, Globalzahlen für Beförderungen in eine höhere Dienstklasse und ad personam-Beförderungen.

Auszeichnungen (Beförderungen, außerordentliche Stufenvorrückungen), Titelverleihungen und Anerkennungsgaben an städtische Bedienstete mit Ausnahme der Jubiläumsgaben.

Feststellung des Anspruches auf die Ausgleichszulage bei Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einzelnen Dienststellen übertragen hat.

Mitwirkung bei allen Stellensystemisierungen und allen wichtigeren Personalangelegenheiten des Verwaltungsgerichtes Wien und der Unternehmungen der Stadt Wien gemäß den jeweiligen Statuten.

Ausschreibung von Dienstposten, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einzelnen Dienststellen übertragen hat.

Festlegung des wesentlichsten Inhalts von Sonderverträgen.

Anträge an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister auf Bestellung von Bediensteten mit Sonderaufgaben gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien.

Herausgabe von Erlässen, soweit sie nicht nur im Bereich einer Abteilung ergehen.

Entsendung von Funktionärinnen und Funktionären und Bediensteten als Vertreterinnen und Vertreter des Bundeslandes (der Stadt) Wien zu Tagungen, Kongressen und dergleichen.

Fahrservice, soweit die Fahrzeuge den Dienststellen nicht direkt zugeteilt sind, mit Ausnahme der technischen Angelegenheiten.

Prüfung von Vorschlägen städtischer Bediensteter zur Vereinfachung und Reform der Verwaltung (Betriebliches Vorschlagswesen).

Angelegenheiten, die der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor durch besondere Rechtsvorschriften zugewiesen sind.

Angelegenheiten, die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat nicht ausdrücklich einer anderen Dienststelle zugewiesen sind, sofern nicht eine Dienststelle von der Magistratsdirektorin bzw. vom Magistratsdirektor mit der Behandlung der Angelegenheit betraut wird.

Anträge auf Ehrungen durch Verleihung

eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Wien,

der Wiener Rettungsmedaille,

des Ehrenzeichens für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen,

der Einsatzmedaille des Landes Wien,

der Ehrenmedaille der Bundeshauptstadt Wien und

der Otto Glöckel-Medaille.

Anträge auf Ehrungen in Form von Ernennungen zu Bürgerinnen und Bürgern oder Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern und auf alle sonstigen Ehrungen durch die Stadt oder durch das Land Wien, soweit solche Anträge nicht einer Magistratsabteilung vorbehalten sind.

Antragstellung für Bundesauszeichnungen.

Verkehr mit der Volksanwaltschaft; Kontaktnahme in allen von der Volksanwaltschaft an das Bundesland (die Stadt) Wien herangetragenen Fällen und Vorbearbeitung der an die Volksanwaltschaft gerichteten und die Verwaltung des Bundeslandes (der Stadt) Wien betreffenden Erledigungen.

Restitutionsangelegenheiten hinsichtlich der sich für die Stadt Wien aus dem Notenwechsel vom 17. Jänner 2001 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ergebenden Verpflichtungen und unter Bedachtnahme auf die Regelungen des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, des Entschädigungsfondsgesetzes und des Versöhnungsfonds-Gesetzes.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Kooperation, Information und Koordination im Bereich der Stadt Wien.

Bereitstellung von grundlegenden Informationen über Wien und die Tätigkeit der Stadtverwaltung.

Mitwirkung bei der Ausbildung der städtischen Bediensteten in Fragen der europäischen Integration.

Beobachtung von für die Stadt Wien wichtigen Entwicklungen und Beurteilung deren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung.

Entscheidungsvorbereitung für die Stadtentwicklungspolitik im Zusammenwirken mit der für die Stadtplanung zuständigen Geschäftsgruppe des Magistrats.

Evidenthaltung von mit Bundesdienststellen in Verhandlung stehenden grundsätzlichen Angelegenheiten.

Führung der Bürogeschäfte des Bund/Land Wien - Koordinationskomitees für Rohstoff- und Energieforschung.

Wahrnehmung der Partei- bzw. Beteiligtenstellung der Gemeinde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

Wahrnehmung der Parteistellung der Gemeinde nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Ausarbeitung von Strategien, Richtlinien und Veranstaltungsprogrammen auf dem Gebiet der Ausbildung, Weiterbildung, Prüfung und Potenzialerhebung.

Organisation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Prüfungen und Potenzialerhebungsmaßnahmen sowie Herausgabe von Lernbehelfen, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Koordination von grundsätzlichen Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung.

Organisation und Betreuung des Unterrichts in Sprachen.

Genehmigung der Teilnahme städtischer Bediensteter an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Zuerkennung von Kostenersätzen im Zusammenhang mit Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einer anderen Dienststelle übertragen hat.

Kulturelle Betreuung (Veranstaltungen, Schulungskurse, Exkursionen und dergleichen) für Gemeindebedienstete, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Betreuungsmaßnahmen im Rahmen von Bildungsaustauschprogrammen.

Bereinigung der Wiener Rechtsvorschriften.

Revision des Dienstbetriebes der städtischen Dienststellen in sachlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht.

Genehmigung der Erteilung der Zeichnungsberechtigung an mehr als vier unterstellte Bedienstete.

Prüfung und Veranlassung von Sofortmaßnahmen auf Grund von Wahrnehmungen, die die Wiener Stadtverwaltung betreffen; Messungen von Lärmbelästigungen im Rahmen von Sofortmaßnahmen und Schwerpunktaktionen.

Unterstützung der MA 48 bei der Vollziehung des Wiener Reinhaltegesetzes.

Behandlung von Dienstaufsichtsbeschwerden.

Schaffung, Streichung und Bewertung von Dienstposten.

Führung des Dienstpostenplanes.

Führung der Personalausgleichstelle.

Eignungsfeststellungen im Rahmen der Dienstaufsicht, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat.

Zuerkennung von Nebengebühren (Personal-, Bau-, Sonder-, Außendienst-, Kassierzulagen, Überstundenvergütungen, EDV-spezifische Zulagen).

Zuerkennung von Entschädigungen gemäß Paragraph 10, Absatz 2, der Reisegebührenvorschrift (Kilometergeld).

Dienstaufsicht über Lehrlinge, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Koordination der an der Lehrlingsausbildung mitwirkenden Dienststellen und Einrichtungen; Festlegung von Anforderungsprofilen sowie Ausbildungsinhalten und -methoden für Lehrlingsausbildnerinnen und Lehrlingsausbildner.

Festlegung von Anforderungsprofilen, Leistungsbewertungskriterien sowie sonstiger Standards für Lehrlinge; Organisation und Durchführung der Auswahlverfahren für die Aufnahme in ein Lehrverhältnis, soweit diese nicht für einzelne Lehrberufe einzelnen Dienststellen übertragen ist.

Festlegung von Ausbildungsinhalten und –methoden für Lehrlinge; Organisation, Koordination und Umsetzung der Aus- und Weiterbildung der Lehrlinge, soweit diese nicht für einzelne Lehrberufe einzelnen Dienststellen übertragen ist.

Genehmigung von Diensttelefonanschlüssen in Ämtern und Wohnungen.

Genehmigung von Dienst- und Studienreisen außerhalb des Dienstortes.

Verwaltungs- und Betriebsreform und damit zusammenhängende grundsätzliche Personalangelegenheiten.

Angelegenheiten der Einführung und Verankerung von Controlling (im Sinne systematischer, informationsgestützter, zielorientierter Steuerung) in allen Dienststellen des Magistrats, insbesondere Veranlassung der Schaffung der Rahmenbedingungen sowie Festlegung von Grundsätzen und Richtlinien für die Einführung, Gestaltung und Durchführung von Controlling, Beratung bei der Einführung und Gestaltung von Bereichs- und Abteilungscontrollingsystemen sowie ständige Koordination dieser Systeme.

Aufbau und Führung eines auf Bereichs- und Abteilungscontrollingsysteme gestützten zentralen Controllingsystems zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Magistrats und als ständige Unterstützung bei der Steuerung des Gesamtmagistrats nach strategischen Gesichtspunkten, insbesondere Auswahl und Veranlassung der Beschaffung, Strukturierung und Auswertung der erforderlichen Daten, Aufbereitung und Darstellung von steuerungsrelevanten Informationen und Rahmenbedingungen, Aufzeigen erforderlicher Maßnahmen, Mitwirkung bei der Erstellung und ständigen Anpassung von controllingrelevanten Zielsystemen und der entsprechenden Umsetzungspläne, Durchführung von Abweichungsanalysen sowie Darstellung, Analyse und Bewertung von Maßnahmenalternativen und Handlungskonsequenzen.

Organisation von Verwaltungsvorgängen.

Vergabe und Betreuung von Aufträgen an private Betriebsberatungen.

Führung des Registers über die privaten Adressen und Telefonnummern der Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Genehmigung von Dienst- und Organisationsvorschriften, soweit sie den Wirkungsbereich einer Dienststelle überschreiten.

Entscheidung über die Inanspruchnahme von Diensterfindungen.

Anträge an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und an den Gemeinderat über die Erlassung und Abänderung der Geschäftsordnung, die Organisation, Auflassung und Errichtung von städtischen Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Magistrats sowie über die Erlassung und Abänderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat.

Genehmigung der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Teildienststellen, auch wenn in diesem Zusammenhang keine Anträge an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und an den Gemeinderat zu stellen sind, ausgenommen die Dienststellen der Unternehmungen der Stadt Wien.

Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die weitergehende Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien.

Auslegung der Geschäftseinteilung für den Magistrat.

Entwicklung von Grundlagen und strategische Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming im Magistrat.

Festlegung von Grundsätzen und Koordinierung der Umsetzung von Gender Mainstreaming, einschließlich der Wissensvermittlung und Beratung von Dienststellen.

Durchführung von Gender Analysen und Evaluierung von Gender Maßnahmen.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Verwaltung des Rathauses.

Entgegennahme von Meldungen über Schäden am Gemeindevermögen.

Zentrale Verteilstelle von Meldungen anderer Behörden über Beschädigungen von im Eigentum der Stadt Wien stehenden Einrichtungen.

Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, ausgenommen in Angelegenheiten des Brandschutzes und in bautechnischen Angelegenheiten; Erteilung von Einsatzaufträgen an die Rathauswache.

Erstellung des Schutz- und des Alarmplans sowie die Organisation und Führung des öffentlichen Alarmsystems der Gemeinde nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Anordnung von Einsatzübungen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz; Sicherstellung der präventiven Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Selbstschutz der Bevölkerung nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Führung der Bürogeschäfte des Krisenmanagements.

Führung der Bürogeschäfte des Landesversorgungssicherungsausschusses, des Landeslenkungsausschusses und des Landeskoordinationsausschusses.

Außenbeziehungen der Stadt Wien soweit nicht die Magistratsabteilung 27 zuständig ist.

Herausgabe eines Berichts der Stadt Wien zu europäischen und internationalen Angelegenheiten.

Administrative Angelegenheiten des Zivilschutzes einschließlich der umfassenden Landesverteidigung, sofern keine andere Dienststelle zuständig ist.

Koordination der Angelegenheiten des Katastrophenschutzes und des Einsatzes bei Katastrophen, Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen.

Allgemeine und grundsätzliche Rechtsangelegenheiten nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Strategische und organisatorische Angelegenheiten der psychosozialen Akutbetreuung und der Informationsstelle nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Organisation von Hilfsmaßnahmen der Stadt Wien im Inland unbeschadet der Genehmigung durch die zuständigen Gemeindeorgane.

Entwicklung, laufende Weiterentwicklung und Anpassung der Prozessmanagement- und IKT-Strategie für den gesamten Magistrat der Stadt Wien.

Festlegung, Koordination und Kommunikation von strategischen Rahmenbedingungen im Bereich des Prozessmanagements sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Grundsätzliche Angelegenheiten des Prozessmanagements und der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Koordination und Überprüfung hinsichtlich aller organisatorischen und technischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Festlegung von Rahmenbedingungen für den zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Festlegung von Grundsätzen für die von der MA 01 und der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ wahrzunehmenden Koordinationstätigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Prozessmanagement- und IKT-Ausbildung.

Überprüfung aller Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof und Eingaben an den Verfassungsgerichtshof vor deren Einbringung.

Koordinierung der Verwaltungsstraftatbestände und Verwaltungsstrafen.

Erstellung von Programmen auf dem Gebiet der Führungskräfteausbildung, unter Berücksichtigung moderner Managementmethoden, sowie Erstellung von Ausbildungskonzepten zur Stärkung der Personalentwicklungskompetenz.

Entwicklung und Festlegung von Richtlinien und Verfahren für die Leistungsbewertung des Personals und für die strukturierte Gesprächsführung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (MitarbeiterInnenorientierungsgespräch); Koordination und Controlling des Einsatzes dieser Instrumente.

Personalforschung, auch im Wege interner Meinungsumfragen.

Festlegung von Richtlinien für Personalmarketing und die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber.

Allgemeine Angelegenheiten des Wiener Integrierten Personalinformationssystems.

Koordination aller weiteren, die Automatisierung von Aufgaben im Bereich des Personalwesens betreffenden Vorhaben oder Maßnahmen.

Koordination der im Personalbereich nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften wahrzunehmenden Aufgaben der verantwortlichen Stellen betreffend die Verfügung über die Daten und die Erstellung der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten.

Rechtsberatung der Dienststellen der Stadt Wien und deren Anstalten, Stiftungen und Fonds sowie Erstellung von Rechtsgutachten in wichtigen Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten.

Mitwirkung beim Abschluss wichtiger oder schwieriger Rechtsgeschäfte.

Rechtsberatung in Fragen des Vergabewesens und Mitwirkung in Vergabekommissionen.

Begutachtung strafrechtlicher Tatbestände zur Wahrung der Interessen der Stadt Wien.

Entbindung der Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter von der Amtsverschwiegenheit; Entbindung der übrigen Bediensteten (mit Ausnahme jener Bediensteten, die den Direktorinnen und Direktoren der Unternehmungen der Stadt Wien unterstellt sind) von der Amtsverschwiegenheit bei Einvernahmen durch Strafverfolgungsbehörden, sofern es sich nicht um Verwaltungsstrafverfahren handelt.

Ausstellung von Vollmachten namens der Stadt Wien zum Zwecke der Rechtsvertretung und -beratung, einschließlich der Koordination und Gewährleistung der damit verbundenen Informationsflüsse, soweit nicht die Magistratsabteilung 41 zuständig ist.

Genehmigung der Beistellung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts im Sinne der Fürsorgepflicht der Dienstgeberin.

Führung der Aktiv- und Passivprozesse der Stadt Wien einschließlich Exekutionsführungen sowie Vertretung der zivilrechtlichen Interessen in Strafprozessen, soweit diese Angelegenheiten im Rahmen ihrer operativen Aufgabenstellungen nicht Magistratsabteilungen zugewiesen sind.

Behandlung von Anspruchstellungen nach dem Amtshaftungsgesetz.

Vertretung der Interessen der Stadt Wien im Zusammenhang mit Verlassenschaftsangelegenheiten zu ihren Gunsten.

Interessenwahrung in bedeutsamen oder schwierigen Exekutions- und Insolvenzverfahren.

Außergerichtliche Bereinigung strittiger zivilrechtlicher Ansprüche.

Überprüfung der Angemessenheit der Honorare von Anwältinnen und Anwälten bzw. von Notarinnen und Notaren.

Wahrnehmung der Aufgaben der Disziplinaranwaltschaft.

Erstattung eines Dreiervorschlags an die Magistratsabteilung 7 hinsichtlich eines Mitglieds/Ersatzmitglieds des rechtskundigen Dienstes der Stadt Wien im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“.

Aktivierung, Planung, Koordination und Unterstützung der Umsetzung der im Klimaschutzprogramm beschlossenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Koordination der in den Themenbereichen „Energie“, „Mobilität“ und „Beschaffungswesen“ des Klimaschutzprogramms tätigen Expertinnen und Experten und Stellen.

Vertretung der klimaschutzrelevanten Aspekte in diversen Gremien in Wien.

Einbeziehung der Bezirke in die Umsetzung der Maßnahmenprogramme.

Vorbereitung der Bemühungen der Stadt Wien um Änderungen der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen, sodass die Erreichung der Zielsetzungen des KliP-Wien erleichtert wird.

Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Bewusstseinsbildung innerhalb und außerhalb des Magistrats.

Evaluierung, regelmäßige Dokumentation und Erfolgskontrolle der Umsetzungsmaßnahmen.

Vorbereitung der Weiterentwicklung und allfälliger Modifikationen der Klimaschutzpolitik.

Genehmigung von Verträgen, in denen die Befugnis eingeräumt wird, Namen, Embleme oder Symbole städtischer Dienststellen zu verwenden.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Kooperation und Koordination im Bereich Bauten und Technik.

Koordination der Finanzierung von geschäftsgruppenübergreifenden Projekten.

Koordination und Beratung im Bereich Bauten und Technik beim Einsatz moderner Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken, insbesondere im IT-Bereich.

Koordination der Dienststellen und Sicherstellung des Zusammenwirkens mit den Fonds sowie Erarbeitung neuer Inhalte, Strategien und genereller Maßnahmen für den Bereich der Stadterneuerung.

Schaffung der Voraussetzungen für die Sicherstellung der sozialen und technischen Infrastruktur.

Koordination der Mitarbeit technischer Bediensteter in Instituten, Gremien, Kongressen usw.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie der Vertragsabwicklung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Beratung der Dienststellen in diesen Fragen; Verhandlungen mit Interessenvertretungen und öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern hinsichtlich der Veränderung von Preisgrundlagen.

Herausgabe von Richtlinien für die Berücksichtigung von Kostenveränderungen bei laufenden Verträgen.

Kontrolle des Planungsablaufes und der Projektabwicklung bis zur Projektfertigstellung einschließlich der Abrechnung.

Prüfung und Veranlassung der Eintragung und Aufhebung von Statushinweisen der Stadt Wien im Auftragnehmerkataster Österreich.

Angelegenheiten der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker einschließlich der Prüfung der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker.

Führung des Permanenzdienstes der Magistratsdirektion; Einteilung des technischen Aufsichtsdienstes, Unterweisung der aufsichtsführenden Bediensteten in Theatern, Zirkussen usw., soweit diese Agende nicht anderen Dienststellen des technischen Bereichs zugewiesen ist.

Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung von Berufstiteln durch die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist, und Ausstellung von Verwendungsbestätigungen nach dem Ingenieurgesetz.

Koordination der Zielvereinbarungen der Dienststellen des technischen Bereichs und Feststellung des Zielerreichungsgrades.

Grundsätzliche und strategische Angelegenheiten des städtischen Immobilienwesens.

Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal

Bildungspolitik, elementare Bildung, Schulfragen, außerschulische Jugendarbeit, Integrationspolitik, fremdenrechtliche Angelegenheiten, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Koordination sämtlicher Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, Personalangelegenheiten der Bediensteten der Stadt Wien, Bäderverwaltung, Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten; zentraler Einkauf.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

2

 

Personalservice

Magistratsabteilung

3

 

Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung

Magistratsabteilung

10

 

Kindergärten

Magistratsabteilung

11

 

Kinder- und Jugendhilfe

Magistratsabteilung

13

 

Bildung und Jugend

Magistratsabteilung

17

 

Integration und Diversität

Magistratsabteilung

35

 

Einwanderung und Staatsbürgerschaft

Magistratsabteilung

44

 

Bäder

Magistratsabteilung

54

 

Zentraler Einkauf

Magistratsabteilung

56

 

Wiener Schulen

Magistratsabteilung

62

 

Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Magistratsabteilung 2

(Personalservice)

Personalverwaltung für die Bediensteten (ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen) und die Lehrlinge der Gemeinde Wien, ausgenommen Bedienstete, für die das Gehaltskassengesetz 2002 gilt, Lehrerinnen und Lehrer der Musikschule Wien und Bedienstete, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz oder das Landarbeitsgesetz bzw. die dazugehörigen Ausführungsgesetze anzuwenden sind, soweit nicht eine Zuständigkeit der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors, anderer Dienststellen oder Unternehmungen der Stadt Wien auf Grund abgeschlossener Verwaltungsübereinkommen gegeben ist.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor oder eine andere Dienststelle zuständig ist, sowie mit Ausnahme der dem Verein „fh-campus wien – Verein zur Förderung des Fachhochschul-, Entwicklungs- und Forschungszentrums im Süden Wiens“ zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Wahrnehmung der Aufgaben als Disziplinarbehörde gemäß Paragraph 81, Ziffer eins, Dienstordnung 1994, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor zuständig ist.

Dienstaufsicht über Praktikantinnen und Praktikanten (Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten), soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Ausarbeitung der die Bediensteten der Gemeinde (des Landes) Wien, einschließlich jener der Unternehmungen der Stadt Wien, betreffenden Rechtsvorschriften ausgenommen jener für Landeslehrerinnen und Landeslehrer betreffend den Bedienstetenschutz und für solche Bedienstete, die mit Tätigkeiten im Sinne der Paragraphen 3 und 4 des Hausbesorgergesetzes betraut sind, in folgenden Angelegenheiten:

Dienstrecht,

Gleichbehandlungs(Antidiskriminierungs)recht,

Besoldungsrecht, einschließlich Nebengebühren und Naturalbezüge,

MitarbeiterInnenvorsorgerecht,

Pensionsrecht,

Unfallfürsorgerecht,

Bedienstetenschutzrecht,

Personalvertretungsrecht.

Wahrnehmung der Informationspflicht gemäß Artikel 21, Absatz 4, letzter Satz B-VG.

Ausarbeitung von Kollektivverträgen, Richtlinien für Dienstverträge und Sondervertragsmustern für Bedienstetengruppen.

Ausarbeitung der die Bezüge und Pensionen der Organe des Landes und der Gemeinde Wien regelnden Rechtsvorschriften.

Ausarbeitung von Verordnungen über die Aufhebung der Schulfestigkeit von Lehrerinnen- und Lehrerstellen nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien und der Sozialversicherung, soweit sie sich auf Gemeindebedienstete auswirken.

Grundsätzliche Angelegenheiten des Arbeitszeitrechts.

Mitwirkung am Abschluss von Zuweisungsverträgen, soweit dienstrechtliche Belange betroffen sind.

Abschluss von Verträgen zur freiwilligen Pensionskassenvorsorge gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 3, des Wiener Bezügegesetzes 1997.

Abschluss von Pensionskassenverträgen auf Grund einer mit dem Zentralausschuss gemäß Paragraph 7 a, der Besoldungsordnung 1994 abgeschlossenen Vereinbarung.

Abschluss von Beitrittsverträgen gemäß Paragraph 9, Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz.

Abschluss von Verträgen mit Versicherungsunternehmen betreffend die Leistung von Prämien im Rahmen der nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 möglichen Zukunftssicherung.

Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Handhabung der allgemeinen Regelungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, soweit die Gemeinde (das Land) Wien als Dienstgeberin betroffen ist.

Ausfertigung von Dienstausweisen für Bedienstete, für die der Magistratsabteilung 2 die Personalverwaltung obliegt, sowie für Lehrerinnen und Lehrer der Musikschule Wien.

Rechtliche Beurteilung und Überprüfung von freien Dienstverträgen sowie deren Verrechnung.

Bezugsverrechnung für die Bediensteten (ihre Hinterbliebenen und Angehörigen) der Gemeinde (des Landes) Wien, ausgenommen Bedienstete, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz oder das Landarbeitsgesetz bzw. die dazugehörigen Ausführungsgesetze anzuwenden sind.

Verrechnung für Personen, die in einem Ausbildungs- oder Lehrverhältnis zur Gemeinde Wien stehen oder als Vortragende gemäß EStG 1988 tätig sind.

Fachliche Aufsicht über jene Tätigkeiten der Dienststellen und Unternehmungen der Stadt Wien, die für die Bezugsverrechnung durch die Magistratsabteilung 2 erforderlich sind.

Gewährung von außerordentlichen Zuwendungen.

Entscheidung über den Anspruch auf Nebengebühren in grundsätzlichen Fällen, sofern die Zuerkennung nicht durch die Magistratsdirektorin bzw. den Magistratsdirektor erfolgt.

Zentrale Auswertungen von Bezugs- und Personaldaten.

Angelegenheiten betreffend Dienst- und Werkswohnungen, einschließlich der Widmung.

Individuelle pensionsrechtliche Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten (ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen) der Gemeinde Wien einschließlich der Vollziehung des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995.

Bezugsverrechnung für die von einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellten Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Schulen des Landes Wien.

Vollziehung des Unfallfürsorgegesetzes 1967 einschließlich der Auszahlung der Geldleistungen.

Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungs-, Dienstnehmerhaft- und Organhaftpflichtgesetz gegenüber Bediensteten der Gemeinde Wien, Erklärung des Verzichts auf Ansprüche nach dem Wiener Verzichtsgesetz oder Antragstellung an die zuständigen Organe.

Dienstfreistellungen von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und Festsetzung der diesen fortzuzahlenden Bezüge.

Vollziehung des Wiener Bezügegesetzes 1995 und 1997.

Angelegenheiten des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionärinnen und Funktionäre.

Anmeldung von unbehobenen Beträgen und Forderungen beim Verlassenschaftsgericht.

Geltendmachung der Ansprüche der Dienstgeberin nach dem Epidemiegesetz und dem Tierseuchengesetz.

Vormerkung, Berechnung und Abrechnung der Pfändungen und Zessionen.

Feststellung der Ansprüche auf besondere Hilfeleistung für Bedienstete der Feuerwehr (deren Hinterbliebene) nach Dienstunfällen im besonderen Einsatzdienst und Auszahlung der Geldleistungen sowie Zuerkennung von einmaligen Geldleistungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen bei sonstigen Dienstunfällen.

Einrichtung und Betriebsführung von Betriebskindergärten der Stadt Wien.

Betreuung der Aktion „Verbilligtes Mittagessen“ für Bedienstete des Magistrats.

Wahrnehmung der Aufgaben des Amtes der Landesregierung nach Paragraph 42, Litera d, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes.

Ausarbeitung von Entscheidungen der Landesregierung und des Amtes der Landesregierung in Personalangelegenheiten der Landeslehrerinnen und Landeslehrer auf Grund des Wiener Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, ausgenommen Antragstellung für Bundesauszeichnungen.

Angelegenheiten des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes betreffend die Bezieherinnen und Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz.

Vorbereitung der Bestellung der fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichter nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz.

Vorbereitung der Bestellung der dienstrechtlichen Laienrichterinnen und Laienrichter des Verwaltungsgerichtes Wien.

Vertretung, sofern keine Beistellung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes erfolgt,

der Gemeinde (des Landes) Wien in Verfahren gemäß Paragraph 54, Absatz 2 bis 4 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes,

der Gemeinde (des Landes) Wien in Verwaltungssachen betreffend die Versicherungspflicht gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,

sowie in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Angelegenheiten bestehender oder beendeter Dienstverhältnisse zur Gemeinde Wien.

Führung der Bürogeschäfte der gemeinderätlichen Personalkommission.

Führung der Bürogeschäfte der Gleichbehandlungskommission nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz.

Magistratsabteilung 3

(Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung)

Grundsätzliche Angelegenheiten des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, ausgenommen die anderen Rechtsträgerinnen und Rechtsträgern zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien und soweit diesbezügliche Angelegenheiten nicht anderen Dienststellen vorbehalten oder durch die Magistratsdirektorin bzw. den Magistratsdirektor auf andere Dienststellen übertragen sind.

Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen des Bedienstetenschutzes.

Koordination der Umsetzung von Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998.

Koordination der für Bedienstetenschutzangelegenheiten zuständigen Fachdienststellen.

Koordination der Beratung und Unterstützung der Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter in Bedienstetenschutzangelegenheiten durch die zuständigen Fachdienststellen.

Präventivdienstliche Betreuung sowie Ermittlung und Beurteilung der arbeitsbedingten Gefahren, Festlegung von Maßnahmen sowie Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente unter Bedachtnahme der einschlägigen Verpflichtungen nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 hinsichtlich der Dienststellen des Magistrats.

Arbeitsmedizinische Betreuung hinsichtlich der Einrichtungen der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“.

Bestellung und Enthebung von Sicherheitsvertrauenspersonen.

Koordination betrieblicher gesundheitsfördernder Maßnahmen.

Maßnahmen zur Feststellung von Zusammenhängen zwischen Arbeit und Krankheit sowie zur Beseitigung die Gesundheit negativ beeinflussender Faktoren in der Arbeitswelt.

Nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch in Fragen des Bedienstetenschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung eines Zusatzurlaubes nach der Verordnung des Stadtsenates über den Zusatzurlaub wegen konkreter Belastung der Gesundheit hinsichtlich der Dienststellen des Magistrats sowie der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ auf Antrag der jeweiligen Dienststelle.

Magistratsabteilung 10

(Kindergärten)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der elementaren Bildung von Kindern soweit nicht die MA 11 zuständig ist.

Führen der Kindergärten und Horte der Stadt Wien.

Essensversorgung der Kinder in den Kindergärten und Horten der Stadt Wien.

Führen von Kompetenzstellen für Entwicklungsförderung.

Förderungen im Zusammenhang mit der elementaren Bildung von Kindern.

Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten (Privaten) über die Besorgung von Angelegenheiten der elementaren Bildung von Kindern.

Führen einer Ausbildungseinrichtung für elementarpädagogische Berufe; Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand dieser Einrichtung.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Kindergärten, Horte und Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.

Beratung von Privaten bei der Planung und bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen, die Kindergärten und Horte betreffen.

Mitwirkung bei der Einrichtung und fachliche Beratung bei der Betriebsführung von Betriebskindergärten der Stadt Wien, ausgenommen für den Bereich der Unternehmungen der Stadt Wien.

Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der MA 10 untersteht, ausgenommen Lehrerinnen und Lehrer der Ausbildungseinrichtung für elementarpädagogische Berufe.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Magistratsabteilung 11

(Kinder- und Jugendhilfe)

Angelegenheiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Vollziehung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig ist, sowie Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindergartengesetzes, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes; grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes.

Anerkennung von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe nach dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig ist, sowie Erteilung von Bewilligungen für sozialpädagogische Einrichtungen für Minderjährige nach dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz und Ausübung der Fachaufsicht.

Wahrnehmung der Aufgaben als Zentrale Behörde nach dem Haager-Adoptionsschutzübereinkommen.

Anerkennung von Ausbildungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und gleichgestellten Ländern in den Bereichen Kindergartenpädagogik, Hortpädagogik sowie Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Erteilung von Bewilligungen nach dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.

Führen der Servicestelle.

Beratungsangebote im Bereich der materiellen Hilfen.

Verbindungsdienst zu den geburtshilflichen Abteilungen, zu den Kinderspitälern und kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen, zum Institut für Paar- und Familientherapie sowie zum Institut für Erziehungshilfe.

Information, Schulungs- und Förderungsangebote für Wiener Familien als Prophylaxe.

Führen der Paar- und Familienberatungsstellen einschließlich der Bestellung des erforderlichen Personals sowie der Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand.

Führen von Familienzentren.

Einleitung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung, Feststellung der Eignung von Pflegepersonen und Aufsicht über Pflegeverhältnisse sowie Erteilung von Bewilligungen für private Pflegeverhältnisse, Vermittlung der Annahme an Kindes statt.

Führen der sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche; Organisation und Administration der Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie bei Pflegepersonen.

Vertretung von Minderjährigen in den der Kinder- und Jugendhilfeträgerin nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie nach asyl- und fremdenrechtlichen Vorschriften obliegenden Angelegenheiten; Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche; Geltendmachung von Kostenersatz nach dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz für Minderjährige in voller Erziehung und Vertretung bei Gerichten und Verwaltungsbehörden in Wahrnehmung dieser Agenden.

Angelegenheiten des Wiener Familienzuschusses und Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages 0- bis 6-Jähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Psychologischer Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien.

Öffentlichkeitsarbeit für den Tätigkeitsbereich der Abteilung, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.

Planung und Forschung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Beschaffung von Räumlichkeiten für sozialpädagogische Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen sowie regionale Krisenzentren und Verwaltungsstützpunkte.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors oder der Magistratsabteilung 2 untersteht.

Heimholung und Heimbeförderung Minderjähriger, Einleitung der Repatriierung ausländischer Minderjähriger.

Subventionen an Organisationen, die Leistungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.

Förderung und Mitwirkung bei der Durchführung von Erholungsaktionen des Vereins „Wiener Jugenderholung“.

Koordination der in der Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“ angeführten Umsetzungsschritte.

Magistratsabteilung 13

(Bildung und Jugend)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbetreuung.

Planung, Förderung, Durchführung von und Mitwirkung an Veranstaltungen, Aktionen und Projekten in den Bereichen (Erwachsenen-)Bildung und Jugend.

Förderung, Betreuung und Koordinierung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Beratung über Einrichtungen und Möglichkeiten der Erwachsenenbildung.

Förderung von Maßnahmen, Projekten, Initiativen und Organisationen zur Gleichstellung von Menschen unabhängig ihrer Geschlechtsidentität und ihrer sexuellen Orientierung und zur Anerkennung von Diversität individueller Lebensentwürfe in Abstimmung mit der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen.

Führen des Landesjugendreferates im Fachbereich Jugend.

Zusammenarbeit mit den Bundesländer-Landesjugendreferaten sowie fachlich einschlägigen Einrichtungen des In- und Auslandes.

Förderung der Wiener Kinder- und Jugendarbeit (Wiener Kinder- und Jugendorganisationen, Wien weite Angebote, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Gemeinwesen orientierte Angebote).

Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung der gesamten außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Wien.

Durchführung der JungbürgerInnenveranstaltungen.

Handhabung des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes betreffend soziale Dienste von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von Streetwork-Projekten gemäß Paragraph 10, Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.

Führen der Musikschulen der Stadt Wien.

Führen der Modeschule Hetzendorf.

Führen der Büchereien der Stadt Wien inklusive des Bibliothekspädagogischen Zentrums (Bereitstellung von audio-visuellen Unterrichtsmedien für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen).

Abgeltung von urheber- und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen für das Verleihen von Werkstücken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen in pauschaler Form für das Land Wien.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Personalverwaltung für die Lehrerinnen und Lehrer der Musikschulen der Stadt Wien sowie für die der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH zugewiesenen Lehrerinnen und Lehrer.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Magistratsabteilung 17

(Integration und Diversität)

Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik; insbesondere Verbesserung der Kenntnisse über Migration und Zuwanderung, der kulturellen Sensibilität und Erfassung von Zugangsbarrieren und deren Abbau.

Information und Unterstützung von Dienststellen sowie mit Zuwanderung befassten Organisationen mit dem Ziel einer Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei der Aufgabenerfüllung (Diversitätsmanagement).

Anregung von und Mitwirkung bei integrations- und diversitätsrelevanten Modellprojekten und Maßnahmen der Stadt Wien.

Entwicklung und Durchführung von niederlassungsbegleitenden Maßnahmen und Projekten für neu aus dem Ausland Zugewanderte.

Anregung, Förderung und Durchführung von Spracherwerbsmaßnahmen und Bildungsmaßnahmen für zugewanderte Personen, insbesondere auch im Sinn einer „Niederlassungsbegleitung“ für neu aus dem Ausland Zugewanderte.

Kooperation mit internen und externen Partnerinnen und Partnern; insbesondere mit Organisationen von zugewanderten Personen.

Beobachtung von und Mitwirkung an integrationsspezifischen Entwicklungen und Projekten anderer Bundesländer, des Bundes auf europäischer und internationaler Ebene.

Förderung von integrationsrelevanten Maßnahmen, Projekten und Initiativen sowie von diversitätsrelevanten Projekten.

Evaluierung von diversitäts- und integrationsrelevanten Maßnahmen.

Wahrnehmung der Rechte der Eigentümerin Stadt Wien an der Interface Wien GmbH.

Magistratsabteilung 35

(Einwanderung und Staatsbürgerschaft)

Handhabung des Bundesgesetzes, mit dem die Niederlassung und der Aufenthalt von Fremden in Österreich geregelt wird, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Handhabung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes.

Handhabung des Staatsbürgerschaftsrechtes für das Bundesland und die Gemeinde Wien, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Einstiegsinformation entsprechend den Bedürfnissen der neu aus dem Ausland Zugewanderten und Information von Migrantinnen und Migranten auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft.

Ausstellung von gewöhnlichen Reisepässen und weiteren Reisepässen im Anlassfall der Einbürgerung.

Durchführung von Änderungen im Melderegister im Zusammenhang mit Angelegenheiten des Fremden-, Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrechtes sowie mit Angelegenheiten des Namensänderungsgesetzes.

Führung der Zentralkartothek.

Mitwirkung bei der Handhabung des Personenstands-, Ehe-, Namens- und Matrikenrechtes.

Beglaubigung von Unterschriften auf Personenstandsurkunden aus den zivilen Altmatriken.

Magistratsabteilung 44

(Bäder)

Führen und Verwaltung der städtischen Bäder und deren Nebeneinrichtungen.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Magistratsabteilung 54

(Zentraler Einkauf)

Bedarfserfassung, Beschaffung und Instandhaltung der sachlichen Erfordernisse (ausgenommen Kraftfahrzeuge) für die städtischen Dienststellen einschließlich für Schulen insoweit, als nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor die Beschaffung von Spezialerfordernissen einzelnen Dienststellen übertragen hat.

Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung sowie Vergabe von Bauleistungen für Dienststellen nach Vereinbarung im Rahmen des geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches der jeweiligen Dienststelle.

Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung sowie Vergabe von sonstigen Leistungen und Lieferungen für Dienststellen nach Vereinbarung im Rahmen des geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches der jeweiligen Dienststelle.

Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen mit Beschaffungszuständigkeit im Bereich der fachspezifischen Ausbildung und bei Preisbeurteilungen, Auswahl der erforderlichen Software und Bereitstellung des Know-hows für die Durchführung von Internetauktionen, Einbindung zur fachlichen Beratung bei Beschaffungskooperationen mit Beschaffungsstellen anderer Gebietskörperschaften.

Verwaltung, Anlage und Pflege des zentralen SAP-Materialstamms.

Ankauf und Lagerung von Bau- und Werkstoffen und Abgabe derselben an städtische Dienststellen.

Begutachtung der Wiederverwendungsmöglichkeit von Altbaustoffen, ihre Vermittlung an städtische Dienststellen und Veräußerung oder Antragstellung auf Veräußerung von Altbaustoffen.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Betriebsanlagen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.

Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Organisation der getrennten Sammlung von wieder verwertbaren Stoffen und Problemstoffen in städtischen Dienststellen.

Durchführung der Übersiedlung von Dienststellen und Durchführung von sonstigen Transporten.

Führen des Zentrallagers und der abteilungseigenen Werkstätten.

Magistratsabteilung 56

(Wiener Schulen)

Angelegenheiten des Schulwesens, soweit diese in die Vollziehung des Landes Wien fallen, mit Ausnahme jener auf dem Gebiet des Dienstrechts für Landeslehrerinnen und Landeslehrer.

Ausarbeitung der den Bedienstetenschutz der Landeslehrerinnen und Landeslehrer betreffenden Rechtsvorschriften.

Wahrnehmung der Interessen des Landes Wien betreffend Studienpläne nach dem Universitätsgesetz.

Stellungnahme zu Entwürfen von Verordnungen des Bundes betreffend akademische Grade, die Einrichtung von Studien und Lehrgängen sowie die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ bzw. „Fachhochschule“.

Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens.

Besorgung der Aufgaben, die die Gemeinde Wien als Schulerhalterin nach dem Wiener Schulgesetz für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und die damit im Zusammenhang stehenden Sport- und Spielplätze wahrzunehmen hat.

Führung, Schulerhaltung und Verwaltung der Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

Verwaltung und Erhaltung der Lehrmittel, der Schulmöbel, der erforderlichen Maschinen und Geräte für Lehrzwecke und des Schulmöbel- und Lehrmittellagers.

Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für die Einrichtungen des Schulwesens.

Unterstützung der MA 10 bei der Wahrnehmung ihrer Funktion als Bauherrin für Kindergärten und Horte.

Erwerb und Verwaltung von Gastgewerbeberechtigungen in städtischen Schulen im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 69.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 56 unterliegt.

Vorbereitung der Beschlussfassung der Landesregierung betreffend Dienstpostenpläne der Landeslehrerinnen und Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen.

Magistratsabteilung 62

(Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten)

Führung der Wählerevidenz, Organisation und Durchführung von Wahlen sowie von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen; Vorbereitung der Berufung von Ersatzbeisitzerinnen und Ersatzbesitzern gemäß der GWO und von Entscheidungen der Wahlbehörden.

Evidenthaltung der Funktionsdauer der gewählten Funktionärinnen und Funktionäre der Gemeinde, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Wahrnehmung der Aufgaben der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes nach dem Meldegesetz 1991, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Wahrnehmung der Aufgaben der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters nach dem Passgesetz 1992, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Legistische Angelegenheiten der Landes- und Bezirksgrenzen auf Grundlage der Vorschläge der Magistratsabteilung 41.

Rechtliche Angelegenheiten der Symbole der Bundeshauptstadt Wien.

Entgegennahme von Petitionen in Papierform sowie Prüfung, ob die Unterstützerinnen und Unterstützer von Petitionen die Voraussetzungen der Vollendung des 16. Lebensjahres und des Hauptwohnsitzes in Wien erfüllen.

Legistische und behördliche Angelegenheiten betreffend den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit.

Angelegenheiten des Zivildienstes sowie koordinierende Maßnahmen auf Grund des Zivildienstgesetzes.

Wahrnehmung der Aufgaben, die der Stadt Wien nach dem Militärbefugnisgesetz zukommen sowie Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen.

Angelegenheiten nach dem Wiener Landessicherheitsgesetz und dem Wiener Prostitutionsgesetz 2011, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Behördliche Angelegenheiten der Stiftungen und Fonds.

Handhabung des Wiener Sammlungsgesetzes.

Preisangelegenheiten mit Ausnahme von Mietzinsen und Lebensmittelpreisen.

Vorbereitung der Erhebungsverordnung gemäß dem Wiener Statistikgesetz.

Kultusangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der konfessionellen Altmatriken und der Entgegennahme der Erklärungen über den Austritt aus staatlich anerkannten Religionsgesellschaften.

Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Wien nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Gemeindevermittlungsämter.

Angelegenheiten nach dem NS-Gesetz (VG 1947).

Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales

Beteiligungen der Stadt Wien an privatwirtschaftlichen Unternehmen, Abgabewesen, Erstellung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses der Stadt Wien, Mitwirkung bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes der Unternehmungen, Finanzplanung und finanzielle Projektkoordinierung, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, Angelegenheiten des Gewerbewesens; Personenstandsangelegenheiten; finanzielle Angelegenheiten des Magistrats, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Geschäftsgruppe fallen; Tourismuspolitik, Betreuung des Wiener Tourismusverbandes; Rechnungswesen; Technologieentwicklung; politische Koordination der Auslandsaktivitäten der Stadt und nahestehender Einrichtungen, insbesondere in wirtschaftspolitischen Angelegenheiten; Finanzierung und damit in Zusammenhang stehende rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs; Direktinformation der Bevölkerung, Medienpolitik, Meinungsforschung, Presseförderung; internationaler Informationsaustausch; automationsunterstützte, elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie; Statistik; Feuerwehr und Katastrophenschutz.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

01

 

Wien Digital

Magistratsabteilung

5

 

Finanzwesen

Magistratsabteilung

6

 

Rechnungs- und Abgabenwesen

Magistratsabteilung

23

 

Wirtschaft, Arbeit und Statistik

Magistratsabteilung

27

 

Europäische Angelegenheiten

Magistratsabteilung

53

 

Presse- und Informationsdienst

Magistratsabteilung

63

 

Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand

Magistratsabteilung

68

 

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Magistratsabteilung 01

(Wien Digital)

Bereitstellung von IKT-Services für den Magistrat, einschließlich der Unternehmungen der Stadt Wien.

Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der IKT-Strategie.

Erstellung und Weiterentwicklung der strategischen Planung des IKT-Einsatzes.

Mitwirkung beim strategischen IKT-Projektportfoliomanagement.

Beratung und Begleitung der Kundinnen und Kunden beim IKT-Einsatz zur Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse.

Sicherstellung eines stabilen und sicheren Betriebes der IKT-Services, insbesondere der technischen Verfügbarkeit der Arbeitsplatzausstattung, der notwendigen Business Services und der notwendigen Infrastruktur.

Planung, Beschaffung, Errichtung, Installation, Betriebsführung und Erhaltung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware und Software). Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen und Verträgen.

Genehmigung der Beschaffung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie des Abschlusses von entsprechenden Vereinbarungen und Verträgen, sofern mit Unternehmungen der Stadt Wien nicht etwas anderes vereinbart wird.

Projektmanagement für IKT-Projekte im Magistrat.

Festlegung und Weiterentwicklung der IKT-Architektur für den Magistrat.

Festlegung von Richtlinien für einen wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der IKT für den Magistrat.

Unterstützung der jeweiligen Kundinnen und Kunden bei der IKT-Budgetplanung und dem -vollzug.

Steuerung und Controlling der IKT-Budgets.

Innovationsmanagement im Bereich der IKT.

Sicherstellung der IKT-Sicherheit.

Koordination der internen IKT-organisatorischen und IKT-technischen Maßnahmen des Magistrats sowohl zwischen Magistratsdienststellen als auch zwischen dem Magistrat und Einrichtungen außerhalb des Magistrats.

Vertretung der Stadt Wien im fernmeldebehördlichen Genehmigungsverfahren.

Magistratsabteilung 5

(Finanzwesen)

Angelegenheiten der Finanzwirtschaft und des Haushaltswesens, insbesondere:

Legistische sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Haushaltsrechts einschließlich der Vertretung der Stadt Wien in diesbezüglichen Gremien.

Erarbeitung der kurz- und mittelfristigen Grundlagen für die Erstellung des Voranschlages, zentrale Steuerung der Erstellung des Voranschlages und Verfassung des Voranschlagsentwurfs.

Haushaltsrechtliche Überwachung des Vollzugs des Voranschlages, strategisches Finanz- und Budgetcontrolling.

Erstellung und Vorlage des Rechnungsabschlusses.

Ausarbeitung der Grundlagen für die Finanzstatistik sowie der Grundlagen für Gender-Budgeting.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Erstellung und des Vollzugs der Bezirksbudgets, Mitwirkung bei der Erstellung der Bezirksbudgets; haushaltsrechtliche Überwachung des Vollzugs der Bezirksbudgets.

Einbringung von Anträgen zur Änderung der Bezirksmittelverordnung.

Angelegenheiten des Geld- und Kreditwesens, Währungsangelegenheiten, Banken- und Zahlungsverkehr, auch soweit es sich um ausländische Zahlungsmittel handelt.

Erteilung von Auskünften aus dem Sparkassenregister.

Angelegenheiten der Anlage und Verwaltung des Geld- und Wertpapiervermögens.

Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien bei der Begründung, Verwaltung und dem Verkauf von Anteilsrechten an all jenen Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechtes, die im (teilweisen) Eigentum der Stadt Wien oder einer ihr (teilweise) gehörenden Eigentumsgesellschaft stehen und welche nicht in den geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereich einer anderen Dienststelle bzw. Geschäftsgruppe fallen; Zustimmung zu Neugründungen derartiger Unternehmen oder zur Beteiligung an derartigen Unternehmen; einvernehmliche Abstimmung mit der inhaltlich zuständigen Dienststelle bzw. Geschäftsgruppe bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit General- und Hauptversammlungen der direkten Beteiligungen der Stadt und des Landes Wien; Bestellung bzw. Nominierung der Aufsichtsorgane in allen Fällen; bei Aufsichtsorganen der Wiener Stadtwerke erfolgt die Nominierung einvernehmlich mit der Geschäftsgruppe, die für die Wiener Stadtwerke zuständig ist.

Geschäftsstelle der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz.

Angelegenheiten der Aufnahme, Verzinsung und Tilgung von Anleihen und Darlehen.

Zustimmung zur Belastung des städtischen Vermögens.

Gewährung von Darlehen einschließlich damit allenfalls in Verbindung stehende Grundbuchserklärungen, ausgenommen in Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnungsverbesserung und der Wohnhaussanierung.

Verwaltung der Kreditaktionen einschließlich der Beteiligung an Kreditmaßnahmen anderer Institutionen.

Angelegenheiten der Bürgschaften und Haftungen der Gemeinde (des Landes).

Angelegenheiten der Subventionen und Beiträge mit Ausnahme solcher für Zwecke der Magistratsdirektion (MD-Gruppe Europa und Internationales), der Magistratsabteilungen 7, 10, 13, 17, 22, 51, 57 und 58 sowie für EU-geförderte Projekte, die von jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches durchgeführt werden.

Angelegenheiten der Mitgliedschaften und der Mitgliedsbeiträge der Stadt Wien zu Vereinen und Organisationen des eigenen Geschäftsbereiches sowie für nicht ansatzführende Dienststellen.

Verwaltung der Zuschläge zu den Bundessteuern.

Refundierung der Grunderwerbsteuer, soweit nicht die Magistratsabteilung 50 zuständig ist.

Angelegenheiten der privatrechtlichen Versicherungen der Gemeinde, soweit dafür nicht die Magistratsabteilungen 48 oder 68 im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sind.

Angelegenheiten des Beteiligungsmanagements sowie des strategischen und operativen Beteiligungscontrollings der Stadt Wien; Berichtswesen im Beteiligungscontrolling; umfassend jeweils auch die Beteiligungen der Unternehmungen der Stadt Wien und der Einrichtungen des öffentlichen Sektors im Sinne der Gebarungsstatistik.

Beteiligung an Unternehmen, Abschluss von Verträgen mit Bausparkassen und Zahlungen an diese im Rahmen der Wohnbauförderung; Mitwirkung an grundsätzlichen finanziellen Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnungsverbesserung und der Wohnhaussanierung, insbesondere Festsetzung des Gesamtrahmens der Wohnbauförderung.

Entgegennahme der Ansuchen nach dem Fernwärmeförderungsgesetz um Gewährung von Förderungen sowie deren Vorprüfung und Weiterleitung derselben an das zuständige Bundesministerium.

Finanzielle Angelegenheiten, die Wien und andere Gebietskörperschaften betreffen.

Vertretung der Stadt Wien in Angelegenheiten der Finanzverfassung, des Finanzausgleiches und des Österreichischen Stabilitätspaktes.

Durchführung des Finanzausgleiches.

Koordination der Finanzierung der Wiener Krankenanstalten und Pflegeheime.

Grundsätzliche Angelegenheiten des Kassenwesens und der Gebarung mit Verwahrnissen (Depositen) und Sicherstellungen (Kautionen).

Finanzangelegenheiten allgemeiner Art und einzelne Finanzangelegenheiten von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung.

Angelegenheiten der Finanz- und Wirtschaftspolitik.

Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Wien.

Wahrnehmung der finanziellen Interessen der Stadt Wien unbeschadet der budgetären Verantwortlichkeit der im Einzelfall zuständigen kreditverwaltenden Dienststelle.

Legistische und grundsätzliche Angelegenheiten des Finanzmanagements einschließlich des finanziellen Risikomanagements in Umsetzung des Landesgesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung sowie der davon abgeleiteten Rechtsvorschriften.

Mitwirkung in finanzieller und steuerrechtlicher Hinsicht bei der Entwicklung, Erstellung und Umsetzung alternativer Finanzierungsmodelle, insbesondere in Public Private Partnership (PPP)-Projekten.

Grundsätzliche Prüfung von (alternativen) Finanzierungsmodellen sowie einzelnen Finanzierungsprojekten der Stadt Wien (einschließlich der Unternehmungen der Stadt Wien) hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen unter besonderer Berücksichtigung des ESVG bzw. des Österreichischen Stabilitätspaktes vor Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. Befassung der zuständigen Organe nach der Wiener Stadtverfassung.

Mitwirkung an Pflichtbesprechungen sowie Überwachung der Einhaltung der sachlichen Genehmigungen bei der Erbringung von Leistungen.

Mitwirkung bei der Gewährung von Hilfen durch die Gemeinde Wien gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien an die durch den U-Bahn-Bau in ihrer Existenz bedrohten Gewerbeberechtigten.

Administrative Betreuung und wirtschaftliche Verwertung von Diensterfindungen einschließlich des Abschlusses von Lizenzverträgen, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Angelegenheiten der EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (PSO-Verordnung), soweit nicht die Magistratsabteilungen 64 und 65 zuständig sind; finanzierungs- und vertragsrechtliche Angelegenheiten des Schienenverbundes sowie des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs.

Ausübung des Aufsichtsrechtes über jene Einrichtungen, bei denen die Stadt Wien mit ihrem Vermögen haftet.

Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Hafen- und Lagereinrichtungen der Stadt Wien.

Angelegenheiten des Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien beziehungsweise der VOEST-ALPINE Medizintechnik G.m.b.H. im Rahmen der ARGE-AKH im Einvernehmen mit der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben in Bezug auf finanzverfassungs-, finanzausgleichs- und haushaltsrechtliche Fragestellungen.

Erstellung des Gebührenspiegels.

Angelegenheiten der Steuerpflicht der Stadt Wien von grundsätzlicher und besonderer Art.

Angelegenheiten nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz.

Angelegenheiten des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) einschließlich der Koordinierung mit der Statistik Austria.

Angelegenheiten der Gebarungsstatistik(-Verordnung).

Magistratsabteilung 6

(Rechnungs- und Abgabenwesen)

Führung der Verrechnungs- und Kontokorrentkonten, auch für Unternehmungen der Stadt Wien.

Verwahrung und Evidenthaltung der Zahlungsmittel, Wertpapiere und Depositen.

Prüfung von Zahlungsanordnungen, Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen sowie der Geld-, Wertpapier- und Sachgebarungen grundsätzlich vor dem Vollzug, nötigenfalls nach dem Vollzug hinsichtlich der Anordnungsbefugnis, der formellen, sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, der Einhaltung des Voranschlages und der geltenden Vorschriften; Durchführung des Zahlungsverkehrs.

Planung und Einrichtung von Kassen, Abwicklung von Kassengeschäften sowie Evidenz der bei städtischen Dienststellen in Verwendung stehenden Kassen und Kassenbehältnisse und Veranlassung der Versicherung derselben.

Genehmigung von Verlägen.

Mitwirkung bei Erlassung von Vorschriften für Rechnungs- und Kassenstellen außerhalb der Magistratsabteilung 6.

Buchführung hinsichtlich der voranschlagswirksamen und nicht voranschlagswirksamen Gebarung, Erstellung der Vermögensrechnung auf Grund der von den anordnungsbefugten Dienststellen zur Verfügung gestellten Informationen, Buchführung nach der Doppik soweit erforderlich, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.

Wahrnehmung der Buchführungsaufgaben für Einrichtungen wie den Wiener Gesundheitsfonds, die Anstalten öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“, die Kliniken des Allgemeinen Krankenhauses sowie die Stiftungen der Stadt Wien.

Verfassung der Teilrechnungsabschlüsse, Bilanzen, Kennzahlenberechnungen, Nachweise auf Grund der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, Jahresabschlüsse nach dem Rechnungslegungsgesetz sowie Erstellung der sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise betreffend die Verrechnung.

Kreditüberwachung und Abgabe von Bedeckungsäußerungen für alle beabsichtigten Ausgaben.

Zusammenfassende Meldung über den EU-Warenverkehr für die Statistik Austria.

Aufstellung von Statistiken, Kalkulationen, Rentabilitätsberechnungen und Berechnungen im Zusammenhang mit der Buchführung.

Mitwirkung bei der Erstellung des Gebührenspiegels.

Mitwirkung bei der Erstellung der Teilvoranschläge.

Mitwirkung bei der Erstellung der Voranschläge der Bezirke; Erstellung der Rechnungsabschlüsse der Bezirke.

Mitwirkung bei der Erstellung der Steuererklärungen der Stadt Wien.

Mitwirkung bei der Abwicklung der Beihilfenanträge nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz.

Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind, insbesondere:

Dienstgeberabgabe,

Feuerschutzsteuer,

Gebrauchsabgabe,

Glücksspielautomatenabgabe,

Kommunalsteuer,

Kulturförderungsbeitrag,

Ortstaxe,

Parkometerabgabe, mit Ausnahme der Überwachung der Einhaltung der mit Verordnung des Wiener Gemeinderates angeordneten Kontrollmaßnahmen,

Sportförderungsbeitrag,

Umweltabgaben,

Verwaltungsabgaben, Kommissions- und Überwachungsgebühren, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind,

Wettterminalabgabe,

Zuschläge zur Bundesautomaten- und Video-Lotterie-Terminal (VLT)-Abgabe,

Angelegenheiten aufgehobener Landes- und Gemeindeabgaben.

Legistische Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Berechnung, Bemessung und Bescheiderstellung bei Abgaben und Gebühren über Veranlassung der anordnungsbefugten Dienststellen.

Festsetzung der Art und Zahl der Sammelbehälter sowie der Zahl der Einsammlungen pro Liegenschaft nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 48 zuständig ist.

Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erklärung und Entrichtung der Landes- und Gemeindeabgaben dienen (einschließlich Aufforderungen und Zwangsstrafen).

Vornahme der Steueraußenprüfung (Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung von Landes- und Gemeindeabgaben an Ort und Stelle).

Behandlung von Ansuchen um Zahlungserleichterung und um Nachsicht betreffend Landes- und Gemeindeabgaben und Strafen; Nachsicht von Nebengebühren und Nebenansprüchen betreffend Landes- und Gemeindeabgaben.

Nachsicht von Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen jene, mit deren Vollzug die Magistratsabteilung 31 betraut ist.

Erlassung sonstiger Bescheide nach der Bundesabgabenordnung (insbesondere Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Aussetzung der Einhebung und Zwangsstrafen); Angelegenheiten der Gebühren und Auslagenersätze gemäß Abgabenexekutionsordnung.

Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach den Abgabengesetzen mit Ausnahme der Verwaltungsstrafen nach Paragraph 16, Absatz 2, Gebrauchsabgabegesetz betreffend Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern oder unbespannten Fuhrwerken und nach Paragraph 4, Parkometergesetz.

Vorschreibung der Kosten für die Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.

Bereitstellung von Daten für elektronische Verzeichnisse über die Auftragsdaten der Stadt Wien, Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Mitwirkung bei der Erstellung von Nutzungskonzepten und Zonierungsplänen gemäß Paragraph eins b, Gebrauchsabgabegesetz in abgaberechtlichen Belangen.

Bearbeitung von Anträgen nach dem Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz.

Führung des Verbotsbuches.

Vorschreibung und Einbringung der von den anordnungsbefugten Dienststellen festgestellten Forderungen, einschließlich der Landes- und Gemeindeabgaben, Nebengebühren und Strafen.

Durchführung des Strafvollzugs für den Magistrat sowie über Ersuchen auswärtiger Verwaltungsbehörden.

Vollzug des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes.

Durchführung verwaltungsbehördlicher Zwangsvollstreckungen.

Handhabung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Versuchsweise Einbringung von privatrechtlichen Forderungen der Stadt Wien.

Vollstreckung von Bescheiden und Erlassung von Vollstreckungsverfügungen sowie Kostenbescheiden hinsichtlich beweglicher Wirtschaftsgüter und sanitärer Übelstände.

Erhebungen im Zusammenhang mit zwangsweisen Einbringungen der anordnungsbefugten Dienststelle.

Mitwirkung bei notstandspolizeilichen Sofortmaßnahmen in Bezug auf bewegliche Wirtschaftsgüter und sanitäre Übelstände.

Durchführung der Meldeerhebungen im Auftrag der Meldebehörde.

Genehmigung der Installierung und Verwendung von Werkzeugen des Rechnungswesens.

Regelung des Postverkehrs und der Aktenübermittlung, zentrale Beförderung von Briefen und Akten sowie Prüfung der Eingangspost für einen gefährdeten Personenkreis (Zentrale Poststelle).

Zentrale Eingangserfassung, Sicherstellung des Scannens und der elektronischen Verarbeitung der Eingangsrechnungen sowie Übernahme von speziellen Scandienstleistungen (Scanzentrum).

Lagerung und Lieferung der allgemeinen Drucksorten.

Bestandsführung, Erstellung und Ausgabe von Formularen.

Technische Führung des elektronischen Reisepass- und Personalausweisarchivs.

Mitwirkung bei der Abwicklung von Wahlen.

Magistratsabteilung 23

(Wirtschaft, Arbeit und Statistik)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung, des Arbeitsmarktes sowie der Forschung, Technologie und Innovation (FTI), jeweils insbesondere die

Beobachtung, Dokumentation und Analyse der Entwicklungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene,

Veranlassung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Grundlagenforschung und Datenbereitstellung,

Erarbeitung von Grundsatz- und Entwicklungskonzepten in Zusammenarbeit mit den relevanten Institutionen und Fachabteilungen,

Koordination und Evaluierung diesbezüglicher Umsetzungsmaßnahmen,

Vertretung der Stadt Wien in nationalen und internationalen Gremien sowie die Einrichtung und Leitung derartiger Gremien und die Mitwirkung bei der Begutachtung einschlägiger legislativer Maßnahmen,

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wien durch Vorbereitung und Koordination von Projekten unter Berücksichtigung der europäischen Integration und der globalen wirtschaftlichen Entwicklung,

Mitwirkung bei der Beurteilung von strategischen Stadtentwicklungsprojekten aus gesamtwirtschaftlicher Sicht,

Stadtentwicklungsfragen aus stadtökonomischer Sicht.

Analyse des Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarfs der Wiener Wirtschaft und Empfehlung sowie Koordination entsprechender Maßnahmen zur Bedarfsdeckung.

Bürogeschäfte des Wiener Wirtschaftsbeirates.

Unterstützung von Innovation und Strukturentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Dimension.

Konzeption und Koordination der Entwicklung von Technologie-Netzwerken zur Stärkung des Innovationspotenzials der Wiener Wirtschaft.

Konzeption und Umsetzung der Wiener Fachhochschulförderung.

Koordination der Grundlagenforschung im Bereich der Stadt Wien.

Angelegenheiten der Bund-Bundesländer-Kooperation Forschung.

Wahrnehmung der Agenden der Gemeinde- und Landesstatistik Wien.

Systematische Datenerfassung und Datenanalyse sowie Erstellung von Prognosen zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen im Wirkungsbereich der Gemeinde bzw. des Landes Wien; Evaluierung von Daten und Kennziffern in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen, Leitlinien und Normen und Festlegung der statistischen Methoden und Verfahren im Einvernehmen mit den durchführenden bzw. beauftragenden Dienststellen.

Auswertung, Beschreibung und Interpretation von Ergebnissen verschiedener Statistiken sowie Verwaltungs- und Registerdaten.

Durchführung von oder Mitwirkung an statistischen Erhebungen nach dem Wiener Statistikgesetz sowie für statistische Zwecke erforderlicher Abfragen aus öffentlichen Registern.

Durchführung der nach dem Bundesstatistikgesetz vorzunehmenden statistischen Erhebungen (Preiserhebung, Tourismuserhebung, landwirtschaftliche Zählungen, Viehzählung und andere).

Durchführung von angeordneten Zählungen und Stichprobenerhebungen.

Koordination für Registerzählungen.

Koordination und Mitwirkung beim Aufbau eines Datenmanagements mit anderen Dienststellen:

Systematische Prüfung aller Statistiken hinsichtlich Verbesserung und Ausbau der Nutzung von Statistik- und Verwaltungsdaten.

Systematische Prüfung bestehender und neu entstehender Verwaltungsdaten auf ihre Eignung für eine Nutzung für statistische Zwecke.

Statistische Beratung der städtischen Dienststellen, sowie Befassung mit statistischen Bearbeitungen anderer Dienststellen, die in Abstimmung mit sonstigen Gebietskörperschaften oder unter Berücksichtigung von nationalen oder internationalen Vorgaben erfolgen (Registerzählungen mit Datenüberleitungen an andere Gebietskörperschaften).

Auskunftserteilung in statistischen Angelegenheiten an Behörden und für wissenschaftliche Zwecke.

Herausgabe statistischer Veröffentlichungen (Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien, Wien in Zahlen, Leistungsbericht der Stadt Wien, Sonderveröffentlichungen und andere).

Führung einer Bibliothek mit Schwerpunkt Statistik.

Magistratsabteilung 27

(Europäische Angelegenheiten)

Angelegenheiten der europäischen Integration, Beobachtung und Analyse von Wien-relevanten Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union.

Führen des Verbindungsbüros der Stadt Wien zur EU (Wien-Haus) in Brüssel.

Koordination der Angelegenheiten der EU mit dem Ziel der Ausarbeitung von Positionen des Landes Wien bei Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen, Konsultationen sowie sonstigen Stellungnahmen im Rahmen der EU-Rechtsetzung.

Koordination der Auslandsaktivitäten der Stadt Wien und nahestehender Einrichtungen innerhalb der Geschäftsgruppe „Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales“; Maßnahmen der Imagewerbung im Ausland.

Planung und Organisation der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der Stadt Wien im Ausland unbeschadet der Genehmigung durch die zuständigen Gemeindeorgane.

Angelegenheiten europäischer Netzwerke (z.B. EUROCITIES, RGRE, Regleg, etc.) und des Ausschusses der Regionen im Einvernehmen mit anderen Fachabteilungen und Organisationseinheiten der Stadt Wien.

Angelegenheiten des Europarates.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Daseinsvorsorge.

Initiierung und Mitwirkung an der Ausarbeitung von strategischen Konzepten zur Wahrung der Interessen Wiens im Bereich der Daseinsvorsorge sowie Vorbereitung und Herbeiführung der politischen Willensbildung auch auf europäischer Ebene.

Strategische Fragen des europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrechts.

Wahrnehmung der Interessen Wiens durch Einsatz der maßgeblichen EU-Förderungen für innerstädtische, grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationen sowie Koordination der für Wien relevanten Fördermaßnahmen.

Wahrnehmung der Aufgaben der von der EU für die Abwicklung von Strukturfondsförderprogrammen vorgesehenen Verwaltungseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen der jeweils geltenden Strukturfondsverordnungen und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Regelungen zur Durchführung der EU-Regionalprogramme.

Prüfung der Strukturfondsfördermaßnahmen der EU auf ihre Nutzanwendung für die Stadt Wien sowie der Förderbarkeit von Projekten der Stadt Wien nach den Regelungen der EU; Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abwicklung der geförderten Maßnahmen, inklusive der Umsetzung der Publizitätsvorschriften der EU sowie Führung der Evidenz aller EU-geförderten Projekte.

Wahrnehmung der Aufgaben der Strukturfondsförderungen der EU für Wien, insbesondere

Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundsatz- und Entwicklungskonzepten in Zusammenarbeit mit den relevanten Institutionen und Fachabteilungen,

Vertretung der Stadt Wien in nationalen und internationalen Gremien sowie die Einrichtung und Leitung derartiger Gremien und die Mitwirkung bei der Begutachtung einschlägiger legislativer Maßnahmen.

Angelegenheiten der Teilnahme an einem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit.

Führung der „Ausschreibenden Behörde“ im Sinn des EU-Rechts und Vergabe öffentlicher Aufträge zur kommunalen Daseinsvorsorge in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen.

Magistratsabteilung 53

(Presse- und Informationsdienst)

Direktinformation der Bevölkerung.

Kontakt und Vermittlung des Kontaktes mit Medien sowie Betreuung von MedienvertreterInnen.

Koordination, Planung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen sowie Einschaltungen für Personalsuche und verpflichtende Ausschreibungen.

Angelegenheiten des Medientransparenzgesetzes.

Herausgabe und Entwicklung von Publikations- und Medienkanälen.

Herausgabe des „Amtsblattes der Stadt Wien“, der „Rathauskorrespondenz“, von „www.wien.at“ und von Periodika.

Koordination, Weiterentwicklung, Produktion und Umsetzung des Digital-Angebotes der Stadt Wien in inhaltlich-konzeptiver und redaktioneller Hinsicht.

Herstellung, Vertrieb und Ankauf von Druckwerken für die Öffentlichkeit.

Herausgabe von Medienprodukten auf dem Gebiet des Selbstschutzes und der Haushaltsbevorratung sowie Veranlassung der Information der Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenfällen.

Koordination der Medienarbeit zwischen Einsatzorganisationen und Medien nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Konzeption, Koordination und Entwicklung von Maßnahmen die Marke der Stadt Wien betreffend (Corporate Identity, Corporate Design, Corporate Wording, Domain Policy) sowie Genehmigung von Logos.

Entwicklung von Kommunikationsstrategien und Medienformaten.

Mitwirkung an der internen Kommunikation im Magistrat der Stadt Wien.

Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien.

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung im In- und Ausland.

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der Bezirke im Rahmen der Dezentralisierung.

Mitwirkung an der Erstellung von Schulungskonzepten in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbereitung von Bürgerversammlungen.

Beratung, Vergabe und Durchführung von Umfragen auf dem Gebiet des Presse- und Informationswesens, der Öffentlichkeitsarbeit und der Imagewerbung.

Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.

Durchführung von Rundfahrten zur Information der Wiener Bevölkerung und der Besucherinnen und Besucher Wiens.

Betreuung des Wiener Rechtsinformationssystems.

Magistratsabteilung 63

(Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand)

Allgemeine und grundsätzliche Rechtsangelegenheiten auf den Gebieten des Gewerberechtes, des Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG, des Lebensmittelrechts, des Produktsicherheitsgesetzes und des Preisrechtes (Abschöpfung von Mehrerlösen bei Brotgetreide und Mahlprodukten, Preisangelegenheiten der Lebensmittel).

Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG.

Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wiener Vergaberechtsschutzgesetz sowie dem Bundesvergabegesetz, soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor dafür zuständig ist.

Führung der Bürogeschäfte der Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten.

Mitwirkung bei der Rechtsberatung in Vergabeangelegenheiten.

Wahrnehmung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach dem Dienstleistungsgesetz und dem Wiener Dienstleistungsgesetz.

Angelegenheiten, zu deren Besorgung nach den in der Folge aufgezählten Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann zuständig ist, einschließlich des mit diesen Rechtsnormen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtes der Europäischen Union, soweit diese Geschäfte nicht anderen städtischen Dienststellen zugewiesen sind:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,

Arbeitsruhegesetz,

Arbeitszeitgesetz,

Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996,

Berufsausbildungsgesetz,

Börsegesetz 1989,

Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen,

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, ausgenommen die der Magistratsabteilung 65 übertragenen Aufgaben,

Gewerbeordnung 1994,

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie einschlägige EU-Verordnungen, soweit nicht die MA 59 oder die MA 60 zuständig sind,

Marktordnungsgesetz 1985,

Maß- und Eichgesetz,

Mutterschutzgesetz 1979,

Öffnungszeitengesetz 2003,

Preisgesetz 1992,

Rohrleitungsgesetz hinsichtlich des Konzessionsverfahrens,

Sicherheitsfilmgesetz,

Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz,

Vermarktungsnormengesetz.

Wahrnehmung der Aufgaben der Gewerbebehörde nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz.

Durchführung von Verfahren nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, ausgenommen die der Magistratsabteilung 65 übertragenen Aufgaben und ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Durchführung von Verfahren nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 betreffend das Stadtrundfahrten-Gewerbe und das Mietwagengewerbe mit Omnibussen, soweit die Bezirksverwaltungsbehörde zur Vollziehung zuständig ist, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Durchführung der Verfahren nach der Gewerbeordnung, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren, für die Gewerbe

Baumeister,

Brunnenmeister,

Elektrotechnik,

Pyrotechnikunternehmen,

Rauchfangkehrer,

Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe),

Sprengungsunternehmen,

Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels,

Holzbau-Meister,

Pfandleiher und

Versteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen.

Erteilung von Nachsichten vom Gewerbeausschluss; Durchführung der Verfahren zur Feststellung des individuellen Befähigungsnachweises, zur Anerkennung und Gleichhaltung, der Ausübung eines Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes sowie über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Ausstellung von EWR-Bescheinigungen nach der Berufsanerkennungsrichtlinie.

Wahrnehmung der gewerbebehördlichen Aufgaben hinsichtlich der in den Anlagen 3 und 5 der Gewerbeordnung angeführten Betriebsanlagen.

Durchführung von Verfahren hinsichtlich Fahrerbescheinigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, ausgenommen Kontrollen und Verwaltungsstrafverfahren.

Wahrnehmung der der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann zukommenden Angelegenheiten der Grundqualifikation nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.

Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.

Abhaltung der Befähigungsprüfungen nach der Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr und der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr.

Koordinierung allgemeiner Rechtsangelegenheiten des Weingesetzes und des Musterschutzgesetzes 1990.

Festsetzung von Gebühren auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Führung der GISA Servicestelle.

Überprüfung und Bearbeitung der im Verwaltungsstrafregister aufscheinenden Vormerkungen und Erteilung von Auskünften aus diesem.

Bundes-Berichtspflichtgesetz, soweit sich seine Anwendung auf gewerbliche Betriebsanlagen bezieht.

Führung der Bürogeschäfte der bzw. des Datenschutzbeauftragten.

Koordination der nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften wahrzunehmenden Aufgaben der verantwortlichen Stellen, insbesondere betreffend die Verfügung über die Daten, die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und die Auskunftsorganisation, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Fachaufsicht auf dem Gebiet des Datenschutzes.

Vertretung der Stadt Wien in Angelegenheiten des Datenschutzes, insbesondere vor der Datenschutzbehörde.

Handhabung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die durch Erlass der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors der jeweiligen Dienststelle zugewiesen sind und mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren.

Handhabung des Personenstands-, Ehe-, Eingetragene Partnerschaft-, Namens- und Matrikenrechtes.

Führung der Personenstandsbehörde (Standesamt Wien) einschließlich der Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde.

Berichtigungsverfahren von zivilen Altmatriken.

Beglaubigung von Unterschriften und Amtssiegeln auf personenstandsrechtlichen Dokumenten, ausgenommen Altmatriken.

Mitwirkung bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.

Durchführung von Änderungen im Melderegister im Zusammenhang mit Angelegenheiten des Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrechtes sowie des Namensänderungsgesetzes.

Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, insbesondere der elektronischen Verfahrensführung.

Prüfung der Zulässigkeit und Koordination der Zugriffe von Dienststellen auf Daten externer Stellen sowie der Zugriffe externer Stellen auf Daten des Magistrats aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Wahrnehmung der Aufgaben nach der Portalverbundvereinbarung, soweit nicht die MA 01 zuständig ist und es sich nicht um Maßnahmen handelt, die durch Erlass der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors der jeweiligen Dienststelle zugewiesen sind.

Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Auskunfts- und Informationsrechts, insbesondere des Wiener Auskunftspflichtgesetzes; grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten sowie Angelegenheiten des Rechtsschutzes nach dem Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz.

Führung eines Verzeichnisses über die Betrauung von Bediensteten mit verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit sowie die damit in Zusammenhang stehende Koordination.

Magistratsabteilung 68

(Feuerwehr und Katastrophenschutz)

Hilfeleistung bei Bränden und anderen durch Elementarereignisse verursachten Notständen.

Hilfeleistung für Menschen und Tiere in Zwangslagen.

Wahrnehmung des Katastrophenhilfsdienstes in den Belangen Katastrophenschutz, Katastrophenalarm und Katastropheneinsatz nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Regelmäßige Prüfung des einsatzbereiten Zustandes von Einrichtungen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz im Einvernehmen mit der Magistratsdirektorin bzw. dem Magistratsdirektor; Durchführung von Einsatzübungen sowie von Sofortmaßnahmen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde sowie der Sachverständigenaufgaben hinsichtlich Notfallplänen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Sofortmaßnahmen (technische Hilfe) bei der Beseitigung von Verkehrsbeeinträchtigungen; Durchführung von behördlichen Verfahren, die mit solchen Sofortmaßnahmen im Zusammenhang stehen; Sofortmaßnahmen bei Bau- und anderen technischen Gebrechen sowie bei Strahlenunfällen (öffentlicher Notstand).

Bergung von Leichen, soweit hiezu besondere technische Maßnahmen erforderlich sind.

Hilfeleistung auf Anforderung von Behörden oder anderen öffentlichen Dienststellen, soweit hiezu besondere technische Maßnahmen oder Sofortmaßnahmen erforderlich sind und soweit hiefür nicht andere Stellen zuständig sind.

Brandsicherheitswachdienst nach dem Wiener Veranstaltungsstättengesetz oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

Feststellung des Heizverbotes und Entgegennahme der Anzeige über die Bestellung von fachkundigen Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrern sowie Erteilung von Aufträgen an Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer zur Durchführung von Arbeiten im Sinne des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015.

Handhabung der Kehrverordnung mit Ausnahme der Strafamtshandlungen.

Ausbildung und Prüfung von Angehörigen der Wiener Feuerwehren sowie von Volontärinnen und Volontären; Ausbildung von Haus- und Betriebsfeuerwehren und von Brandschutzbeauftragten im Rahmen des Wiener Landesfeuerwehrverbandes.

Handhabung des Wiener Feuerwehrgesetzes und der gemäß diesem Gesetz ergangenen Verordnungen, ausgenommen die Strafamtshandlungen, insbesondere entgeltliche Beistellungen von Personal und Sachmitteln.

Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Brandschutzes in behördlichen Verfahren bei komplexen Projekten.

Begutachtung der Löschwasserversorgung nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten; Mitwirkung bei der Aufstellung und Instandhaltung von Feuerhydranten.

Führen der historischen Dokumentation, des Feuerwehrmuseums, des Lichtbild- und Filmbestandes, der Fachbücherei und der Dokumentationsstelle.

Herstellung von Lichtbildern von Feuerwehreinsätzen.

Herstellung und Instandhaltung der Ausrückepläne der Feuerwehr.

Verwaltung und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für alle Objekte und Anlagen für den eigenen Bedarf.

Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung der fernmeldetechnischen Anlagen und des Fernmeldekabelnetzes für den eigenen Dienstbetrieb.

Ausstellung der Notpässe nach Paragraph 4 a, Passgesetz 1992 außerhalb der Öffnungszeiten der Magistratsabteilung 62.

Entgegennahme von Fundgegenständen außerhalb der Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter.

Handhabung der Eichenprozessionsspinner-Verordnung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Führung der Rathauswache und der Feuerwache AKH.

Führung der Werkstättendienste.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 68 unterliegt.

Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft

Kulturpolitik, kulturelle Auslandsbeziehungen, Kunst- und Wissenschaftsförderung, Pflege der Kontakte mit den Wiener Universitäten, wissenschaftliche Stiftungen, Förderung der Altstadterhaltung, Denkmalpflege, Archiv- und Bibliothekswesen, Angelegenheiten der Museen der Stadt Wien, Stadtarchäologie.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

7

 

Kultur

Magistratsabteilung

8

 

Wiener Stadt- und Landesarchiv

Magistratsabteilung

9

 

Wienbibliothek im Rathaus

Magistratsabteilung 7

(Kultur)

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Kultur und Wissenschaft.

Rechtliche Angelegenheiten des Kino-, Messe- und Tanzschulwesens.

Förderung musealer Einrichtungen sowie rechtliche und allgemeine Angelegenheiten des Museumswesens.

Ausarbeitung von Rechtsvorschriften betreffend die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern.

Angelegenheiten des Tourismus (Fachgutachten, Prüfungen der Fremdenführerinnen und Fremdenführer).

Förderung der Altstadterhaltung, insbesondere Verwaltung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, einschließlich der Sicherung der Einhaltung der Förderungsbedingungen durch Grundbuchseintragung, sowie der Überwachung der Restaurierungsarbeiten in denkmalpflegerischer Hinsicht, sowie Ausbau und Führung der Altstadterhaltungsevidenz.

Angelegenheiten der Stadtarchäologie und des Kulturgüterschutzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Vorbereitung der Benennung von Verkehrsflächen, städtischen Gebäuden und Anlagen, soweit es sich nicht um Anlagen der Unternehmungen „Wiener Krankenanstaltenverbund“ und „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ handelt.

Ausarbeitung von Dreiervorschlägen hinsichtlich zweier Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler, die nicht Bedienstete der Anstalt sind, als Mitglieder/Ersatzmitglieder im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“.

Aufforderung zur Erstattung von Dreiervorschlägen an die vorschlagsberechtigten Stellen zur Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ sowie Entgegennahme der Vorschläge und Antragstellung an die Wiener Landesregierung zur Bestellung.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Förderung der kulturellen Volksbildung (Volksbildungswerk), der bildenden Künste, der Musik, der Literatur, des Theaters, des Films (insbesondere Wiener Filmförderungsfonds) und der Wiener Festwochen.

Förderung der Wissenschaft und der Forschung.

Anregung der verstärkten Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, wie etwa im Rahmen der „Wiener Vorlesungen“.

Organisation von kulturellen Veranstaltungen auch in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere Ausstellungen, Konzerte, Feiern, internationale Wettbewerbe und Gespräche sowie internationale Kulturkontakte.

Angelegenheiten der Dr. Karl Renner-Stiftung, Preise der Stadt Wien, Förderungspreise, Kleinkinder-, Kinder- und Jugendbuchpreise.

Angelegenheiten der Begabtenförderung und des Stipendienwerkes der Stadt Wien.

Angelegenheiten der Josef Kainz-Medaille und des Johann Nestroy-Ringes, der Ehrenpensionen und der außerordentlichen Zuwendungen, Ehrenpreise, Ehrengräber und Grabwidmungen, Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung des Berufstitels „Professorin“ bzw. „Professor“ und zu Bundesauszeichnungen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Kultur.

Mitwirkung bei der Verwaltung und Tätigkeit von Stiftungen für kulturelle Zwecke.

Verwaltung und denkmalpflegerische Obhut der Freiplastiken (ausgenommen begehbare Kapellen) und Gedenktafeln, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Magistratsabteilung 8

(Wiener Stadt- und Landesarchiv)

Allgemeine und spezielle Angelegenheiten des Archivwesens einschließlich des Archivschutzes.

Angelegenheiten des Wiener Archivgesetzes, insbesondere:

Wahrnehmung der nach diesem Gesetz dem Wiener Stadt- und Landesarchiv zugewiesenen Aufgaben betreffend die Bewertung, die Sicherung und die Nutzung von Archivgut.

Koordination von Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren und systematischen Aufbewahrung von Unterlagen schon vor der Archivierung (vorarchivische Schriftgutverwaltung).

Angelegenheiten der digitalen Langzeitarchivierung.

Durchführung der behördlichen Verfahren.

Führung der politischen Dokumentation Wiens, insbesondere wissenschaftliche Erschließung der Landtags- und Gemeinderatsprotokolle durch die Infodat Wien.

Führung des Wien-Geschichte-Wiki in Kooperation mit der MA 9.

Stellungnahme zur Errichtung von Gedenk- und Erinnerungszeichen sowie zu Verkehrsflächenbenennungen mit historischem und topografischem Bezug.

Angelegenheiten der topografischen Nomenklatur.

Führung der Archivbibliothek.

Kundmachung von Staatsverträgen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht an Stelle der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Magistratsabteilung 9

(Wienbibliothek im Rathaus)

Allgemeine und spezielle Angelegenheiten des Bibliothekswesens.

Sammlung von Druckwerken jedweder Art (inklusive Plakate, Einblattdrucke, Wiener Zeitungen und Zeitschriften, Programme, Wahlmaterialien u.Ä.), Autografen, Musikhandschriften, Musikdrucken und Schallträgern, die für Wien in geschichtlicher, kultureller, kultur- und kunstgeschichtlicher, literarischer sowie rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Hinsicht Bedeutung haben.

Führung der wissenschaftlichen Bibliothek des Magistrats sowie der Amtsbibliothek; Bereitstellung des gesammelten Materials für Forschungszwecke und wissenschaftliche Beratung der Bibliotheksbenützerinnen und Bibliotheksbenützer.

Führung der Stadtchronik, des Zeitungsindex und des Gedenktagekatasters.

Abfassung von Biografien; Stellungnahme zu Ehrungen, Titelverleihungen, Verkehrsflächenbenennungen, Ehrenpensionen, a.o. Zuwendungen, Grabwidmungen und dergleichen.

Veranstaltung von Ausstellungen aus den Beständen der Bibliothek und Beteiligungen an Ausstellungen inklusive vorhergehender wissenschaftlicher Aufbereitung des Ausstellungsthemas und Bearbeitung der Ausstellungsobjekte.

Wissenschaftliche Bearbeitung und Auswertung des gesammelten Materials sowie Forschungen zur Wiener Kulturgeschichte und Publikation der Forschungsergebnisse, insbesondere auch die Herausgabe von Bestandnachweisen und Katalogen über wissenschaftlich bearbeitete Bestände.

Verwaltung von Stiftungen, deren Widmung einen Bezug zur Wiener Stadt- und Landesbibliothek aufweist.

Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport

Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz; Gesundheitspolitik in Richtung „Gesunde Stadt“; Gesundheits- und Sozialplanung, Krankenanstaltenfinanzierung; Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeheime, Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Pflegesicherung und Betreuung zu Hause einschließlich sozialer Dienstleistungen; rechtliche Angelegenheiten des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Sozialversicherung; Sozialpolitik, Betreuung der älteren Generation, Koordination der Behindertenhilfe; Angelegenheiten des Fonds Soziales Wien; Hochbau und Haustechnik im Gesundheitswesen; Sportpolitik, insbesondere Förderung des Breiten-, Leistungs- und Spitzensportes.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

15

 

Gesundheitsdienst

Magistratsabteilung

24

 

Strategische Gesundheitsversorgung

Magistratsabteilung

40

 

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Magistratsabteilung

51

 

Sport Wien

Magistratsabteilung

70

 

Berufsrettung Wien

Wiener Krankenanstaltenverbund

Magistratsabteilung 15

(Gesundheitsdienst)

Angelegenheiten des Gesundheitswesens, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Aufgaben der Landessanitätsdirektorin bzw. des Landessanitätsdirektors, insbesondere:

Medizinisch-fachliche Beratung in allen das Land Wien betreffenden wichtigen Gesundheitsfragen;

Wahrnehmung des Vorsitzes oder der Mitgliedschaft in allen Gremien, in denen die Mitwirkung der Landessanitätsdirektorin bzw. des Landessanitätsdirektors sowie der leitenden Landessanitätsreferentin bzw. des leitenden Landessanitätsreferenten vorgesehen ist; das sind z.B.

der Landessanitätsrat,

die Physikatsprüfungskommission,

die Theaterkommission,

der ständige Ausschuss des Ärztefunkdienstes sowie die Aufnahme- bzw. Prüfungskommissionen für nichtärztliche Sanitätsberufe.

Führung der Bürogeschäfte des Landessanitätsrates für Wien.

Mitwirkung bei Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung mit anderen medizinischen Gesundheitsberufen; Mitwirkung bei der Feststellung geeigneter Ausbildungsstellen für Ärztinnen und Ärzte.

Teilnahme bei Visitationen der Ärztekammer.

Evidenthaltung und fachliche Überprüfung der Berufsausübung in den medizinischen Gesundheitsberufen und Sozialbetreuungsberufen sowie grundsätzliche Angelegenheiten ihrer Aus- und Fortbildung, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist; Ausstellung der Berufsausweise; Entgegennahme und Überprüfung der Anzeige der Freiberuflichkeit.

Maßnahmen der Verhütung, Früherfassung und Bekämpfung von Krankheiten des Menschen, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, Epidemiologie, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitserziehung, Impfwesen, Desinfektionswesen für Human- und Veterinärmedizin.

Handhabung des Epidemiegesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren und die der Magistratsabteilung 40 übertragenen Aufgaben.

Angelegenheiten der Ethikkommission der Stadt Wien und Führen der Geschäftsstelle.

Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung von Auszeichnungen und medizinischen Berufstiteln.

Angelegenheiten der Bau-, Arbeits-, Ernährungs-, Wasser-, Verkehrs-, Wohn-, Sport-, Umwelt- und Sozialhygiene, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Beistellung von Sachverständigen für die Stadt Wien in Gesundheitsfragen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Wiener Gesundheitsförderung gemeinnützige GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Wahrnehmung der Rechte der Eigentümerin Stadt Wien an der Wiener Gesundheitsförderung gemeinnützige GmbH.

Führen der Bezirksgesundheitsämter.

Führen der Gesundenuntersuchungsstellen.

Führen der Tuberkulosevorsorgestellen.

Führen und Organisation der Stützpunkte für Familienhebammen; ärztlicher Dienst in den Elternberatungsstellen der Stadt Wien.

Medizinische Beratung und Betreuung im Bereich der Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge.

Medizinische Beratung und Angelegenheiten der Hygiene, ausgenommen solche der Lebensmittel- und Küchenhygiene, betreffend Kindergärten und Kinderheime, Führung des ärztlichen Dienstes der städtischen Kindergärten.

Angelegenheiten der Schulhygiene; schulärztlicher Dienst in den städtischen Pflicht- und Berufsschulen.

Ärztliche, therapeutische und sozialarbeiterische Betreuung der Wiener Sonderschulen, Früherfassung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher.

Impfservice und reisemedizinische Beratung.

Amtsärztliche Aufgaben nach dem Suchtmittelgesetz und den gemäß dem Suchtmittelgesetz ergangenen Verordnungen.

Überwachung des Suchtgiftverkehrs, soweit nicht die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.

Angelegenheiten des Tuberkulosegesetzes, des Geschlechtskrankheitengesetzes und des AIDS-Gesetzes 1993.

Meldung von Personen an die Landespolizeidirektion Wien, welche, ohne die Beendigung der Prostitutionsausübung mitgeteilt zu haben, länger als sechs Monate nicht zur Kontrolluntersuchung erschienen sind.

Mitwirkung bei der sanitären Überwachung der Krankenanstalten, Rettungs- und Krankentransportdienste, natürlichen Heilvorkommen und Kuranstalten, Einrichtungen nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, Behinderteneinrichtungen, Heimhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz.

Mitwirkung bei der Überwachung des Apothekenbetriebs (in öffentlichen Apotheken auch hinsichtlich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes) und des Heilmittelverkehrs.

Außerverkehrsetzung von Arzneimitteln durch individuelle Verwaltungsakte.

Mitwirkung bei Angelegenheiten des Blutspendewesens.

Mitwirkung bei Angelegenheiten des Strahlenschutzes, des Zivilschutzes, des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe.

Medizinisches Krisenmanagement.

Führen der amtsärztlichen Untersuchungsstelle.

Führen des Hygienezentrums der Stadt Wien.

Medizinische Angelegenheiten des Wiener Leichen- und Bestattungswesens; Totenbeschau in Wien, Anordnung und Administration von sanitätsbehördlichen Obduktionen.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Magistratsabteilung 24

(Strategische Gesundheitsversorgung)

Wahrnehmung der Gesundheitsplanung, Ausarbeitung und Abstimmung von diesbezüglichen Konzepten und Plänen.

Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Wiener Gesundheitsfonds, insbesondere auch der dem Fonds durch das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz übertragenen Aufgaben und Mitwirkungsrechte (insbesondere im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit) sowie der durch das Wiener Krankenanstaltengesetz übertragenen Agenden im Bereich der wirtschaftlichen Aufsicht über Fonds-Krankenanstalten sowie der Beitragsleistung zum Betriebsabgang öffentlicher Krankenanstalten, deren Rechtsträgerin bzw. Rechtsträger nicht die Stadt Wien ist.

Angelegenheiten der Dokumentation von Statistik- und Kostendaten in Krankenanstalten, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Dokumentation und Auswertung von Gesundheitsdaten, bedarfs- und zielgruppenspezifische Gesundheitsberichterstattung.

Entwicklung und Führung eines strategischen Gesundheitsmonitorings für Wien unter besonderer Berücksichtigung genderspezifischer Aspekte.

Führung des Büros für Frauengesundheit und Gesundheitsziele.

Abschluss von Verträgen mit Sozialversicherungsträgerinnen und Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen, insbesondere über Leistungsabgeltungen oder Gebühren, soweit nicht die MA 15, MA 40, MA 70 oder die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ zuständig sind.

Koordination der Wiener E-Health Strategie mit der Magistratsdirektion, den betroffenen Dienststellen und nichtstädtischen Einrichtungen.

Mitwirkung und Erstellung von Projekten, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich zur Folge haben, von Projekten der integrierten Versorgung und gemeinsamen Finanzierung.

Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bundesgesundheitsagentur.

Erstellung und Koordination von Stellungnahmen und Berichten zu Initiativen im Gesundheitswesen auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und Beihilfen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Magistratsabteilung 40

(Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Mindestsicherung, der Sozialhilfe und der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung.

Wahrnehmung der strategischen Sozialplanung, der Sozialberichterstattung und sozialpolitischen Grundlagenarbeit im Bereich der materiellen Absicherung sowie Ausarbeitung und Abstimmung von diesbezüglichen Konzepten und Plänen, welche die Existenzsicherung sowie die Eingliederung in das soziale und berufliche Leben fördern.

Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Mindestsicherungsgesetzes.

Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Sozialhilfegesetzes, insbesondere Erlassung von Bescheiden betreffend die Anträge des Fonds Soziales Wien als Sozialhilfeträger oder einer anderen Partei in Angelegenheiten der Gewährung von Pflege und der Verpflichtung zum Kostenersatz.

Rechtliche Angelegenheiten des Chancengleichheitsgesetzes Wien, insbesondere Erlassung von Bescheiden betreffend Anträge des Fonds Soziales wien als Träger der Behindertenhilfe oder einer anderen Partei in Angelegenheiten der Gewährung von Leistungen an Menschen mit Behinderung und der Verpflichtung zum Einsatz eigener Mittel.

Rechtliche Angelegenheiten der Grundversorgung.

Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes.

Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetzes.

Vollziehung des Tuberkulosegesetzes im Zusammenhang mit dem Ersatz der Behandlungskosten an Dritte.

Sozialarbeit mit Erwachsenen.

Ausstellung von Mobilpässen.

Anregung der Bestellung einer Erwachsenenvertretung bei den zuständigen Gerichten im Aufgabenbereich der MA 40.

Rechtliche und behördliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens, insbesondere:

des Apothekengesetzes,

der Apothekenbetriebsordnung 2005,

des Ärztegesetzes 1998,

des Zahnärztegesetzes,

des Suchtmittelgesetzes,

des Blutsicherheitsgesetzes 1999,

des Wiener Krankenanstaltengesetzes,

des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes,

des Wiener Heilvorkommen- und Kuranstaltengesetzes,

des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes,

des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes,

des Strahlenschutzgesetzes,

des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes,

des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes,

des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste,

des Medizinische Assistenzberufe-Gesetzes,

des Wiener Sozialbetreuungsberufegesetzes,

der Rattenverordnung,

soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Rechtliche Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes hinsichtlich Krankenanstalten und anderen Sanitätseinrichtungen.

Vorbereitung der Wahlen in die Ärztekammer für Wien und die Österreichische Apothekerkammer (Pharmazeutische Gehaltskasse).

Wahrnehmung der Aufgaben nach den Paragraphen 9, Absatz 5,, 9a soweit nicht die MA 45 zuständig ist, 9c und 10a Bäderhygienegesetz.

Entscheidung über monetäre Ansprüche nach dem Epidemiegesetz 1950.

Vollziehung des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Allgemeine Angelegenheiten der Sozialversicherung.

Neubestellung der Verwaltungskörper der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe und Wahrnehmung der Aufsicht über die Betriebskrankenkasse.

Führung der Bürogeschäfte der Obereinigungskommission nach der Wiener Landarbeitsordnung.

Vorbereitung des Abschlusses von Vereinbarungen gemäß Artikel 15 a, B-VG in Angelegenheiten der Sozialhilfe, Mindestsicherung, Pflege, Behindertenhilfe und der Grundversorgung.

Verwaltung von Stiftungen mit mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken, ausgenommen die anderen Dienststellen obliegenden Aufgaben; Verwaltung des „medizinisch-wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien“.

Vertretung von Stiftungen nach außen und die Vergabe von Stiftungsmitteln.

Entscheidung über Zuwendungen für soziale Zwecke aus Verlassenschaften an die Stadt Wien.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Erstellung und Koordination von Stellungnahmen und Berichten zu Initiativen im Sozialwesen auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen und Beihilfen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Magistratsabteilung 51

(Sport Wien)

Allgemeine und individuelle Sportangelegenheiten.

Angelegenheiten der Sportförderung.

Verwaltung des Wiener Sportfonds nach dem Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz.

Mitwirkung bei der Festsetzung und Abänderung der Widmung Esp.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Verwaltung und Erhaltung

der Sportstätten im Sinne des Wiener Sportstättenschutzgesetzes (auch wenn diese teilweise gewerblich genutzt sind), insbesondere auch des Wiener Praterstadion - Ernst-Happel-Stadions, einschließlich der dort eingerichteten Büroräume der Stadt Wien, sowie von Sportanlagen und Sporthallen,

von Spielplätzen, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist,

und von Flächen des Volkspraters und mit diesen im funktionellen Zusammenhang stehenden Flächen.

Führen von Sportanlagen, Sporthallen und Spielplätzen.

Handhabung des Wiener Sportstättenschutzgesetzes, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren.

Handhabung des Wiener Schischulgesetzes, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren.

Erhaltung von Turn- und Sportgeräten; Verleih von Wintersportgeräten an Schulkinder.

Vergabe von Turnsälen für außerschulische Sportausübung.

Trainingseinteilung für städtische Sportanlagen, Schwimmhallen und Anlagen der Wiener Stadthalle sowie Kontrolle des Trainingsbetriebes.

Planung, Betreuung und Durchführung von außerschulischen Sportaktionen und –veranstaltungen.

Vorbereitung der Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie Sportfunktionärinnen und Sportfunktionären.

Führung der Bürogeschäfte der Landessportorganisation Wien.

Magistratsabteilung 70

(Berufsrettung Wien)

Führung und Organisation des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien; Koordination des öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes mit vergleichbaren privaten Einrichtungen.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Abschluss von Verträgen über Transportgebührenersätze mit Sozialversicherungsträgerinnen und Sozialversicherungsträgern sowie anderen Institutionen.

Vorschreibung und Einhebung der Transportkosten des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien.

Betriebstechnik des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien, soweit dafür nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Administrative Angelegenheiten der psychosozialen Akutbetreuung nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.

Fachspezifische Fort- und Weiterbildung.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 70 unterliegt.

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Regional- und Stadtentwicklungsplanung, Stadtplanung, städtebauliche und architektonische Gestaltung, Stadt- und Ortsbildpflege, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Angelegenheiten der Agenda 21, Fragen der Transeuropäischen Verkehrsnetze, generelle Verkehrsplanung, Verkehrskoordination, Parkraumüberwachung, rechtliche Verkehrsangelegenheiten; Stadtvermessung, Stadtforschung, Straßenverwaltung und Straßenbau, Brückenbau, öffentliche Beleuchtung, Energieplanung.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

18

 

Stadtentwicklung und Stadtplanung

Magistratsabteilung

19

 

Architektur und Stadtgestaltung

Magistratsabteilung

20

 

Energieplanung

Magistratsabteilung

21

A

Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest

Magistratsabteilung

21

B

Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost

Magistratsabteilung

28

 

Straßenverwaltung und Straßenbau

Magistratsabteilung

29

 

Brückenbau und Grundbau

Magistratsabteilung

33

 

Wien leuchtet

Magistratsabteilung

41

 

Stadtvermessung

Magistratsabteilung

46

 

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Magistratsabteilung

65

 

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten

Magistratsabteilung

67

 

Parkraumüberwachung

Magistratsabteilung 18

(Stadtentwicklung und Stadtplanung)

Systematische Erfassung, Analyse und Zusammenführung aller für die Stadtentwicklung maßgeblichen Faktoren unter besonderer Beachtung der regionalen Zusammenhänge.

Ständige Beobachtung fachspezifischer (internationaler) Tendenzen hinsichtlich Ziele der Stadtentwicklung und -planung.

Grundlagenforschung, Stadtforschung, Erstellung von Planungsgrundlagen, auch im Rahmen von Kooperationen der Europäischen Union und sonstigen internationalen Zusammenarbeiten.

Ausarbeitung von grundsätzlichen und übergeordneten Stadtplanungszielen und von Strategien zu deren Umsetzung einschließlich ihrer Erfolgskontrolle.

Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes und des Mobilitätskonzeptes als aktualisierte Darstellung des Planungs- und Wissensstandes und als Entscheidungsgrundlage in allen wichtigen Fragen der Stadtplanung sowie Beobachtung ihrer Umsetzung.

Fortschreibung der Smart City Wien Rahmenstrategie und Beobachtung ihrer Umsetzung.

Generelle stadträumliche Fachplanungen für Wohnstätten, Arbeitsstätten, Landschaft und Freiraum, weiters für Belange der Freizeit, der Erholung und des Verkehrs sowie Mitwirkung an Fachplanungen zu Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesundheit sowie für soziale, kommerzielle und technische Infrastruktur unter besonderer Bedachtnahme auf das ökologische Wirkungsgefüge, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Magistratsabteilungen 19, 21 A und 21 B.

Beurteilung von Planungen auf ihre Verträglichkeit mit den grundsätzlichen und übergeordneten Planungszielen bzw. ihre Übereinstimmung mit den generellen räumlichen Fachplanungen.

Erstellung von Grundsätzen für die Gestaltung und Anwendung planungsbezogener Gesetze und Verordnungen des Landes Wien im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen.

Allgemeine und übergeordnete Angelegenheiten der Mobilitätsplanung und der Hauptverkehrsnetze sowie Koordination der einschlägigen Fachplanungen.

Allgemeine und übergeordnete Standortplanungen sowie Besorgung von Sonder- und Koordinationsaufgaben.

Allgemeine und übergeordnete Standortplanungen sowie Besorgung von Sonderaufgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung.

Festlegung der Grundsätze und Koordinierung der planungsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit für die mit Planungsaufgaben befassten Dienststellen.

Geschäftsstelle der Stadtentwicklungskommission.

Vertretung des Landes Wien in der Planungsgemeinschaft Ost.

Ausarbeitung von Stellungnahmen der Stadt Wien zu Abänderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne in den Gemeinden des Wiener Umlandes gemäß dem Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz.

Verkehr mit den Trägerinnen und Trägern der Planungshoheit von Körperschaften und Vertretung der Interessen der Stadtplanung bei sonstigen Institutionen.

Führung des zentralen Wissensmanagements der Stadtplanung; Fotodokumentation.

Magistratsabteilung 19

(Architektur und Stadtgestaltung)

Erstellung von Gestaltungskonzepten und -entwürfen zu Stadtteilplanungen und zu Bearbeitungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes.

Erstellung von Entwürfen und Projekten für die Gestaltung öffentlicher Räume und einzelner Objekte.

Erstellung von Konzepten für die Stadtgestaltung und die Ortsbilderhaltung.

Beratung und Begutachtung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.

Ausstellen von Bestätigungen gemäß Paragraph 62 a, Absatz 5 a, der Bauordnung für Wien.

Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen für Neu-, Zu- und Umbauten städtischer Hochbauten (ausgenommen städtischer Wohnhausbauten) im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Dienststellen.

Durchführung von und Mitwirkung bei Wettbewerben in architektonischen und städtebaulichen Gestaltungsangelegenheiten und bei GutachterInnenverfahren.

Prüfung der Preisangemessenheit von Anboten der mit Planungsarbeiten zu beauftragenden Architektinnen und Architekten sowie Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure.

Wahrnehmung der Parteistellung und der Anhörungsrechte der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes, der Gemeinde und der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters nach dem Denkmalschutzgesetz betreffend Gebäude, Straßenbauten inklusive Nebenanlagen sowie Garten- und Parkanlagen.

Magistratsabteilung 20

(Energieplanung)

Koordination und Weiterentwicklung energierelevanter Konzepte (u.a. SEP) sowie Energiestrategien als Teil umfassender Stadtstrategien wie Smart City Rahmenstrategie und Klimaschutzprogramm.

Koordination und Weiterentwicklung der Energieraumplanung laut STEP 2025 (Berücksichtigung energetischer Aspekte bei städtebaulichen Entwicklungen).

Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Neufassung oder Änderung der Energieraumpläne nach der Bauordnung für Wien unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen sowie der beteiligten Interessenvertretungen und Institutionen.

Controlling im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der bestehenden energiewirtschaftlichen Konzepte sowie Empfehlung diesbezüglicher Maßnahmen.

Verwaltung des Fonds des Landes Wien zur Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen sowie Gestaltung der bezughabenden Förderrichtlinie.

Gestaltung und Gewährung der Förderung „Erneuerbare Wärme" sowie Mitwirkung bei der Gestaltung und Gewährung sonstiger energierelevanter Förderungen.

Energiewirtschaftliche Begutachtung von Projekten bei Behördenverfahren.

Entwicklung von Pilotprojekten zur Forcierung neuer Energietechnologien, insbesondere in Abstimmung mit den städtischen Unternehmen.

Bewusstseinsbildung betreffend der Steigerung der Energieeffizienz (z.B. Energieberatung) und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Magistratsabteilung 21 A

(Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)

Bezirks- und Stadtteilplanungen sowie Planungen für lokal begrenzte Gebiete der Bezirke 1, 3 bis 19 und 23 unter Bedachtnahme auf die übergeordneten Planungsgrundlagen und Planungsziele, die maßgeblichen Ergebnisse von generellen stadträumlichen Fachplanungen, öffentliche Interessen und wichtige Rücksichten sowie in Abstimmung mit der Magistratsabteilung 21 B.

Führung der Bestands- und Nutzungsevidenz und Erfassung entwicklungsrelevanter Faktoren sowie bezirksspezifischer Anforderungen.

Fachliche Unterstützung für von den Bezirken wahrzunehmende Planungsaufgaben.

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes einschließlich der allfälligen Prüfung der Raumverträglichkeit bzw. der Umweltauswirkungen.

Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach der Bauordnung für Wien unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen sowie der beteiligten Interessenvertretungen und Institutionen.

Erstellung von Gutachten über Ausnahmen von Bausperren gemäß Paragraph 8, der Bauordnung für Wien sowie Einholung der Stellungnahme des zuständigen Gemeinderatsausschusses.

Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Bauordnung für Wien.

Vorbereitung der Antragstellung auf Festsetzung von Bodenbeschaffungs- und Assanierungsgebieten.

Mitwirkung bei Angelegenheiten der Stadterneuerung.

Städtebauliche Begutachtung von Bauprojekten, insbesondere bei Abweichungen der Projekte von den Bestimmungen des Bebauungsplans.

Planungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der von der Magistratsabteilung 18 festgelegten Grundsätze sowie Organisation und Durchführung der BürgerInnenbeteiligung in Planungsangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist; Betrieb der Planungswerkstatt.

Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Planungsverfahren im Einvernehmen mit den befassten Dienststellen.

Aufbereitung von technischen und arbeitsmethodischen Grundlagen sowie Führung und (Weiter-)Entwicklung von EDV-gestützten Systemen zur Wahrnehmung der Aufgabenbereiche der Stadtteil- sowie Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Abstimmung mit den mit Stadtplanung befassten Stellen, insbesondere mit der Magistratsabteilung 21 B.

Entwicklung und Anwendung von Prozessen zur Beteiligung der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher Entwicklungen im Rahmen des Aufgabenbereiches der Magistratsabteilung 21 A.

Führung der Servicestelle Stadtentwicklung sowie der Verkaufsstelle für Plandokumente (Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne) und sonstige Planoperate.

Erteilung von allgemeinen und speziellen Auskünften über die Stadtplanung und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Wartung digitaler Systeme zur Information über die Stadtplanung und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Kundmachung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sowie Evidenthaltung und Aufbewahrung der Plandokumente.

Laufende Evaluierung des planungsrechtlichen Instrumentariums.

Technische Koordination des von der Magistratsabteilung 7 geführten Verfahrens zur Benennung von Verkehrsflächen.

Führung und Weiterentwicklung des Räumlichen Bezugssystems Wien (RBW) mit Ausnahme der Adressdatenbank.

Führung des Straßenregisters als amtliches Verkehrsbezugssystem, des Gebietsregisters (Baublöcke, Zählgebiete, Zählbezirke) sowie des räumlichen Namensregisters.

Magistratsabteilung 21 B

(Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost)

Bezirks- und Stadtteilplanungen sowie Planungen für lokal begrenzte Gebiete der Bezirke 2 und 20 bis 22 unter Bedachtnahme auf die übergeordneten Planungsgrundlagen und Planungsziele, die maßgeblichen Ergebnisse von generellen stadträumlichen Fachplanungen, öffentliche Interessen und wichtige Rücksichten sowie in Abstimmung mit der Magistratsabteilung 21 A.

Führung der Bestands- und Nutzungsevidenz und Erfassung entwicklungsrelevanter Faktoren sowie bezirksspezifischer Anforderungen.

Fachliche Unterstützung für von den Bezirken wahrzunehmende Planungsaufgaben.

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes einschließlich der allfälligen Prüfung der Raumverträglichkeit bzw. der Umweltauswirkungen.

Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach der Bauordnung für Wien unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen sowie der beteiligten Interessenvertretungen und Institutionen.

Erstellung von Gutachten über Ausnahmen von Bausperren gemäß Paragraph 8, der Bauordnung für Wien sowie Einholung der Stellungnahme des zuständigen Gemeinderatsausschusses.

Führung der Geschäftsstelle des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung.

Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Bauordnung für Wien.

Vorbereitung der Antragstellung auf Festsetzung von Bodenbeschaffungs- und Assanierungsgebieten.

Mitwirkung bei Angelegenheiten der Stadterneuerung.

Städtebauliche Begutachtung von Bauprojekten, insbesondere bei Abweichungen der Projekte von den Bestimmungen des Bebauungsplans.

Planungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der von der Magistratsabteilung 18 festgelegten Grundsätze sowie Organisation und Durchführung der BürgerInnenbeteiligung in Planungsangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.

Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Planungsverfahren im Einvernehmen mit den befassten Dienststellen.

Entwicklung und Anwendung von Prozessen zur Beteiligung der Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher Entwicklungen im Rahmen des Aufgabenbereiches der Magistratsabteilung 21 B.

Erteilung von allgemeinen und speziellen Auskünften über die Stadtplanung und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Dienstleistungen für die städtischen Dienststellen in den Bereichen Vervielfältigung und Buchbinderei, insbesondere die Herstellung von Foldern, Broschüren, Visitenkarten und sonstigen Druckwerken; Fachdienststelle für Mikrofilm.

Magistratsabteilung 28

(Straßenverwaltung und Straßenbau)

Verwaltung und Erhaltung aller straßenmäßig ausgebauten Flächen, soweit diese nicht von anderen Rechtsträgerinnen und Rechtsträgern herzustellen und zu erhalten sind.

Verwaltung aller als Straßengrund ins öffentliche Gut abgetretenen Grundflächen.

Erhaltung der als Straßengrund ins öffentliche Gut abgetretenen Grundflächen, sofern das Nutzungsrecht nicht gemäß Paragraph 17, Bauordnung für Wien der Anrainerin bzw. dem Anrainer zusteht.

Erwirkung von Grundsatzbeschlüssen im Sinne der Bauordnung für die Ausführung von Verkehrsflächen, Detailplanung und Errichtung der Straßenneu- und -umbauten einschließlich der kleineren Kunstbauten und Nebenanlagen, soweit nicht eine andere Fachdienststelle zuständig ist.

Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen im Straßenraum.

Anbringung und Erhaltung von Tafeln zur Bezeichnung von Verkehrsflächen.

Angelegenheiten der Errichtung und Erhaltung von Abstellanlagen für Fahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel auf im öffentlichen Gut stehenden Grundflächen.

Administration der Förderung von Abstellanlagen für Fahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel auf nicht öffentlichem Gut.

Amtliche Markierung auf Grund der Verordnung betreffend stationslose Mietfahrräder.

Mitwirkung an generellen Planungen der Magistratsabteilungen 18, 19, 21 A, 21 B und 46, sofern Auswirkungen auf den Straßenbau zu erwarten sind.

Fachtechnische Beratung für Straßenbauvorhaben der Stadt Wien und des Bundes auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen beziehungsweise deren Durchführung.

Erwerb von Grundstücken durch Kauf oder sonstige Rechtsgeschäfte samt grundbücherlicher Durchführung für Gemeindestraßen (Nebenstraßen, Hauptstraßen A und B) einschließlich Objekte.

Abschluss von Grundbenützungsübereinkommen mit Privaten für Zwecke des Straßenbaus, soweit nicht besondere rechtliche Fragen vorliegen.

Antragstellung auf Enteignung von Grundstücken und dinglichen Rechten für Gemeindestraßen (Nebenstraßen, Hauptstraßen A und B) einschließlich Objekte.

Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien bei noch nicht in den physischen Besitz der Stadt Wien übernommenen Straßenflächen des öffentlichen Gutes und hinsichtlich nichtöffentlicher Straßen.

Handhabung der einschlägigen Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes, der Straßenverkehrsordnung 1960, der Bauordnung für Wien und der Gehsteigverordnung, soweit diese Geschäfte nicht anderen Dienststellen zugewiesen sind.

Federführende Dienststelle für Projektierung und Bau der Hauptstraßen B sowie für den Betrieb, soweit nicht eine andere Fachdienststelle zuständig ist.

Abschluss von Verträgen über Kostenteilungen von Maßnahmen im Straßenbereich mit anderen Kostenträgerinnen und Kostenträgern unter Mitwirkung der Magistratsdirektion und der Magistratsabteilung 5 und anderer betroffener verwaltender Fachdienststellen.

Antragstellung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auf der Grundlage eines Einreichprojektes für Straßenneu-, -zu- und -umbauten.

Durchführung von Planungen und Neubauten bei Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten im Einvernehmen mit sonstigen betroffenen Dienststellen, sofern eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wien und der ASFINAG vorliegt.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der ASFINAG Service GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Koordinierung und Ansprechstelle für Angelegenheiten des Autobahn- und Schnellstraßennetzes in Wien hinsichtlich baulicher und verkehrstechnischer Anbindung an das Wiener Gemeindestraßennetz.

Mitwirkung bei der Festlegung von Straßenhöhenkoten und Höhenbestimmungen für Baulinien, Straßenflucht- und Verkehrsfluchtlinien auf Grund der generellen Höhen des Bebauungsplanes in besonderen Fällen.

Mitwirkung bei der Festlegung von Anliegerbeiträgen.

Trassenfestlegung für Straßeneinbauten.

Koordination von Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge haben.

Festlegung von Vorschriften und Bedingungen für Aufgrabungen und Wiederherstellung der Straßenoberfläche; Erteilung von privatrechtlichen Zustimmungen für Aufgrabungen öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde Wien; Evidenthaltung der Aufgrabungen.

Durchführung aller definitiven Wiederherstellungen der Straßenoberfläche nach Aufgrabungen auf Verkehrsflächen der Stadt Wien und auf nicht öffentlichem Grund bei diesbezüglicher vertraglicher Regelung; Verrechnung der Kosten für definitive Wiederherstellung der Straßenoberfläche an die Verursacherin bzw. den Verursacher.

Mitwirkung bei der Bestellung von Dienstbarkeiten und Baurechten für unter- und oberirdische Bauanlagen im Straßenbereich.

Planung, Errichtung, Verwaltung und Erhaltung der für die Straßenerhaltung notwendigen Lagerplätze und Stützpunkte; Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für die darauf befindlichen Gebäude der Magistratsabteilung 28.

Führung der Straßenstatistik.

Naturaufnahmen zur Leistungsfeststellung bei Straßenbauten sowie zur Bestandsaufnahme für Zwecke der Straßenplanung und Straßenerhaltung.

Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.

Magistratsabteilung 29

(Brückenbau und Grundbau)

Planung, Neu- und Umbau, Bauwerksmanagement (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Prüfung und Verwaltung) und technische Fachdienststelle für Ingenieurbauten des Tiefbaus (Brücken, Straßentunnel, Verkehrsbauwerke, Stiegen, Stützbauwerke usw.) und Sonderbauwerke; Prüfung von Sonderkonstruktionen (Signalbrücken, Überkopfweiser usw.).

Führung der Bautechnischen Datenbank.

Beistellung von technischen Amtssachverständigen für Ingenieurbauten des Tiefbaus (Brücken, Straßentunnel, Verkehrsbauwerke, Stiegen, Stützbauwerke usw.) und für Sonderbauwerke.

Kompetenzzentrum Tunnelbau – Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen bei strategischen Maßnahmen und bei der Durchführung operativer Maßnahmen des Errichtungs- und Instandsetzungsmanagements für Tunnel, Stollenanlagen und sonstige vergleichbare unterirdische bauliche Anlagen.

Technische Fachdienststelle für Grundbau, Bodenmechanik und Geologie.

Baugrunduntersuchungen, Errichtung von Brunnen, Grundwassermessstellen, Beobachtung von Hangrutschungen; Erkundung von Altlastendeponien; Tiefbohrungen zur Erschließung von Wässern für Heil- und Nutzzwecke; Grundbautechnische Bauberatung, Beratung in geotechnischen Sachfragen (Hangrutschungen, Gebäudesetzungen, Sanierung von Altlastendeponien, Anlage neuer Deponien usw.), Erstellung von Gutachten.

Besorgung der Aufgaben der Landesgeologin bzw. des Landesgeologen; geologisch-geotechnische und hydrogeologische Kartierung.

Führung eines Baugrundkatasters und eines Bodenprobenlagers.

Beistellung von grundbautechnischen Amtssachverständigen.

Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Lagerplätze und Depots, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind, wie Außenstellen und Bodenprobenlager usw.

Magistratsabteilung 33

(Wien leuchtet)

Planung, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung der öffentlichen Beleuchtung, der öffentlichen Uhren sowie von Lichtinstallationsanlagen, wie der Anstrahlungsanlagen und Effektbeleuchtungen im öffentlichen Raum.

Planung, Errichtung und Erhaltung der öffentlichen WLAN-Access-Points im öffentlichen Raum in Abstimmung mit der MA 01.

Detailprojektierung, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung elektro- bzw. lichttechnischer Anlagen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie Verkehrslichtsignalanlagen, beleuchtete Verkehrszeichen und Wegweiser, innenbeleuchtete Verkehrslichtsäulen und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen.

Magistratsabteilung 41

(Stadtvermessung)

Durchführung aller vermessungstechnischen Arbeiten einschließlich der Erstellung von Planurkunden und Gutachten, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Vergabe und Betreuung von vermessungstechnischen Arbeiten für die Stadt Wien.

Unterstützung von Dienststellen bei der Erstellung thematischer Karten und Mitwirkung bei Arbeiten oder bei der Vergabe von Aufträgen mit kartografischem Gehalt.

Vorbereitung der Festlegung der Landes- und Bezirksgrenzen sowie deren Feststellung, Vermarkung und planliche Evidenthaltung.

Photogrammetrie und Fernerkundungsmessung.

Herstellung, Fortführung und Neuauflage der vermessungstechnischen Pläne und der städtischen Kartenwerke, letztere einschließlich ihrer kartografischen Bearbeitung.

Wahrnehmung der Aufgaben der Koordinierungsstelle sowie der Aufgaben des Amtes der Landesregierung im Rahmen des Monitorings nach dem Wiener Geodateninfrastrukturgesetz.

Koordinierung der standardisierten Erfassung, Bearbeitung und Anwendung von 3d Geodaten zur geometrischen Visualisierung; Herstellung und Fortführung flächendeckender 3d Grundlagen (digitales Geländemodell, digitales Baukörpermodell, 3d Stadtmodell etc.) sowie Unterstützung von Dienststellen bei der Erzeugung von geometrischen 3d Visualisierungen in konkreten Projekten.

Vertrieb der stadteigenen Kartenwerke.

Herstellung und Ergänzung der städtischen Festpunktnetze und Führen der betreffenden Verzeichnisse.

Führung des Archivs der vermessungstechnischen Pläne und Kartenoriginale sowie der Messbilder.

Ausstellung von Vollmachten in Grundabteilungsverfahren.

Antragstellung auf Genehmigung von Grundabteilungen bei städtischen Grundtransaktionen.

Zustimmungserklärungen für den Grenzverlauf städtischer Grundstücke bei Grenzverhandlungen gemäß Vermessungsgesetz.

Magistratsabteilung 46

(Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten)

Ausarbeitung von Plänen zur Organisation und Regelung des Straßenverkehrs unter Berücksichtigung des bestehenden Straßennetzes und der generellen Verkehrsplanung.

Projektierung von Verkehrsmaßnahmen als Grundlage für die Tätigkeit der Straßenverkehrsbehörde einschließlich der dazu erforderlichen Verkehrserhebungen und -zählungen.

Projektierung und Planung von Steuerungs- und Lenkungsmaßnahmen im Rahmen des strategischen und kooperativen Verkehrsmanagements.

Verkehrstechnische Planung von sonstigen elektro- bzw. lichttechnischen Anlagen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie beleuchtete Verkehrszeichen und Wegweiser, innenbeleuchtete Verkehrslichtsäulen und Verkehrsleit- und Zähleinrichtungen.

Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Verkehrszähleinrichtungen.

Führung und Aktualisierung des Kataloges über das „Straßennetz mit erhöhter Verkehrsbedeutung“ im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 28.

Führung der Verkehrspermanenzstelle.

Erlassung von verkehrsregelnden Verordnungen, soweit nicht die Magistratsabteilungen 48 oder 65 zuständig sind, und Durchführung sonstiger Verkehrsmaßnahmen.

Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörde hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung von nach dem Ozongesetz angeordneten Beschränkungen oder Verboten für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und anderen mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Fahrzeugen.

Vollziehung von Verkehrsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.

Erteilung von Weisungen in Angelegenheiten der Straßenpolizei an die Landespolizeidirektion Wien im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 65, ausgenommen die der Magistratsabteilung 67 zugewiesenen Weisungen.

Handhabung des Bundesgesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter.

Erlassung von Bescheiden gemäß Paragraph 9, Absatz 6, Güterbeförderungsgesetz.

Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Containersicherheitsgesetz, ausgenommen Strafamtshandlungen.

Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern und von Änderungen an genehmigten Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit 10 km/h Höchstgeschwindigkeit und von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern, jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Erstellung von Gutachten.

Besondere Überprüfung und wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß Kraftfahrgesetz 1967.

Erteilung der Genehmigung zur Führung von Blaulicht und Folgetonhorn.

Genehmigung der Verwendung von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Tieren.

Ermächtigung zur Abgabe von Gutachten für die besondere Überprüfung sowie zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie Ermächtigung zum Einbau und zur Prüfung von Fahrtschreibern, analogen Kontrollgeräten, digitalen Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern gemäß Kraftfahrgesetz 1967 und Durchführung von Revisionen bei diesen Einrichtungen.

Beistellung von Amtssachverständigen für die Fahrschulaufsicht.

Führung der Bürogeschäfte des Beirates für Verkehr.

Beistellung von Amtssachverständigen für die Begutachtung von Kraftfahrzeugen für körperbehinderte Lenkberechtigungsanwärterinnen und Lenkberechtigungsanwärter; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Invalide betreffend Parkerleichterungen gemäß der Straßenverkehrsordnung 1960, soweit nicht die Magistratsabteilung 40 zuständig ist.

Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren, soweit nicht die Magistratsabteilung 37 zuständig ist.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Paragraph 45, Straßenverkehrsordnung 1960 von Verkehrsgeboten und -verboten, soweit nicht die MA 65 zuständig ist.

Erteilung der Ausnahmebewilligung von der winterlichen Gehsteigbetreuungspflicht.

Vorbereitung der Erteilung der Bewilligung sportlicher, auf Straßen durchzuführender Veranstaltungen, die in Wien beginnen und sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken; Bewilligung von Filmaufnahmen auf Straßen.

Erteilung der Bewilligung von Arbeiten auf oder neben der Straße mit Festlegung der damit verbundenen befristeten Verkehrsmaßnahmen und -koordination unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs.

Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, soweit nicht die Magistratsabteilungen 36, 37, 65 oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.

Anordnung der Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.

Bewilligung der Festbeleuchtung von Straßenzügen zu besonderen Anlässen.

Erteilung von Bewilligungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 von Anlagen zu Werbezwecken und von Ankündigungstafeln auf Privatgrund neben Verkehrsflächen.

Festlegung von Standplätzen des Platzfuhrwerksgewerbes (Taxigewerbes) und des Ausflugwagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbes und Mitwirkung in Angelegenheiten von Haltestellen des Linienverkehrs.

Verkehrstechnische Begutachtung von Projekten des Straßen- und Brückenbaues sowie von Großbauvorhaben.

Beistellung von Amtssachverständigen in Verkehrsfragen in bau- und gewerbebehördlichen Angelegenheiten.

Beistellung von Amtssachverständigen in Luftfahrtangelegenheiten, kraftfahrtechnischen Angelegenheiten und in Angelegenheiten der Verkehrssicherheit.

Projektierung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf Grund des Straßendetailprojektes für Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte, sofern eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wien und der ASFINAG vorliegt.

Überwachung und Prüfung des Unfallgeschehens mit Erfassung und Analyse von Unfallhäufungsstellen und Durchführung von Nachuntersuchungen.

Erteilung der Bewilligung zum Radfahren für Kinder unter 12 Jahren auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie Ausstellung von Ermächtigungen zu diesem Zweck an die Landespolizeidirektion Wien.

Magistratsabteilung 65

(Rechtliche Verkehrsangelegenheiten)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenpolizei-, Kraftfahr- und Kraftfahrlinienrechtes.

Ermächtigung von Ausbildungsstätten für die Weiterbildung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.

Bestellung der Sachverständigen nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften; Führung der Geschäftsstelle für Sachverständige nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften.

Erlassung der Verordnung gemäß Paragraph 40 a, Absatz eins, Kraftfahrgesetz 1967 zur Ermächtigung von Versicherungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Zulassungsstellen; Wahrnehmung aller der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann gegenüber diesen Versicherungen zukommenden behördlichen Aufgaben.

Erlassung jener verkehrsregelnden Verordnungen, die nicht ausschließlich durch die Anbringung von Straßenverkehrszeichen oder anderen Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs kundgemacht werden, soweit nicht die MA 48 zuständig ist.

Bestellung, Vereidigung und Abberufung von Mautaufsichtsorganen.

Mitwirkung bei der Ausarbeitung neuer Straßenregulierungsprojekte im Hinblick auf die Führung von Kraftfahrlinien.

Beistellung von Sachverständigen in Verkehrsangelegenheiten.

Administrativ-behördliche Angelegenheiten der Kraftfahrlinien, ausgenommen die der Magistratsabteilung 63 übertragenen Aufgaben, Begutachtung der Eignung von Straßen für die Befahrung durch Kraftfahrlinien im Hinblick auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz und von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 für die Errichtung von Wartehallen bei Kraftfahrlinienhaltestellen.

Angelegenheiten der Fahrschulen und der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer.

Eingeschränkte Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Bewilligung von Transporten mit Übermaßen und Übergewichten sowie Bewilligung zum Ziehen nicht zugelassener Fahrzeuge.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Paragraph 45, Straßenverkehrsordnung 1960 von Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverboten.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Verkehrsgeboten und –verboten gemäß Paragraph 45, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Kurzparkzonen.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 45, Absatz 4 a, Straßenverkehrsordnung 1960.

Wahrnehmung der Aufgaben als belangte Behörde im Zusammenhang mit den verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof in Vollstreckungsangelegenheiten des administrativen Verkehrsrechts sowie in Straßenpolizei- und Kraftfahrrechtsangelegenheiten der Magistratsabteilung 46.

Legistische Angelegenheiten des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes.

Handhabung des Gesetzes über Petitionen in Wien, soweit nicht die Magistratsabteilung 62 zuständig ist.

Mitwirkung bei der Erteilung von Weisungen der Magistratsabteilung 46 in Angelegenheiten der Straßenpolizei an die Landespolizeidirektion Wien.

Rechtliche sowie behördliche Angelegenheiten der Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen einschließlich des Prüfungswesens, ausgenommen die Verwaltungsstrafverfahren.

Ausstellung von Ermächtigungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz an Organe.

Magistratsabteilung 67

(Parkraumüberwachung)

Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren und Wahrnehmung der Aufgaben als belangte Behörde in Vollstreckungsangelegenheiten hinsichtlich Übertretungen der Paragraphen 8, Absatz 4,, 9 Absatz 7,, 23 bis 25 und 26a Absatz 3, der Straßenverkehrsordnung 1960, 103 Absatz 2, Kraftfahrgesetz 1967, sofern der Erhebung der Lenkerin bzw. des Lenkers ein von der Magistratsabteilung 67 zu führendes Verwaltungsstrafverfahren zu Grunde liegt, sowie der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung.

Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz.

Erlassung von Kostenbescheiden nach straßenpolizeilichen Vorschriften bei verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeugen, wenn gegen einen nach Paragraph 57, AVG erlassenen Bescheid Vorstellung erhoben wurde.

Wahrnehmung der administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz des zur Landespolizeidirektion Wien zum Zwecke der Parkraumüberwachung abgeordneten Personals und Mitwirkung bei der Koordinierung dieses Einsatzes in Abstimmung mit den Magistratsabteilungen 6 und 46.

Erteilung von Weisungen an die Landespolizeidirektion Wien in Angelegenheiten des Einsatzes des zur Landespolizeidirektion Wien zum Zwecke der Parkraumüberwachung abgeordneten Personals.

Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke

Umweltpolitik, Landschaftspflege und Grünflächensicherung; Ver- und Entsorgungswesen, Abfallwirtschaft, Recycling, Veterinärwesen und Tierschutz, KonsumentInnenschutz, Ernährungswesen, Preiskontrolle; Bürgerdienst als Stadtservice für alle Wienerinnen und Wiener, Stadtinformation; Wahrnehmung der Rechte der Eigentümerin Stadt Wien bei der Wiener Stadtwerke Holding GmbH; Belange der Wiener Stadtwerke, insbesondere der Energiepolitik (Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung) und des öffentlichen Nahverkehrs; strategische Energieangelegenheiten wie grundsätzliche Fragen der Energiepolitik im Zusammenhang mit den Wiener Stadtwerken, ökologische Fragen der Energiepolitik, Überprüfung der Auswirkung energierelevanter Strategien auf die Wiener Stadtwerke sowie die Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Elektrizitätsmarktes auf Grund des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

22

 

Umweltschutz

Magistratsabteilung

31

 

Wiener Wasser

Magistratsabteilung

36

 

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen

Magistratsabteilung

42

 

Wiener Stadtgärten

Magistratsabteilung

45

 

Wiener Gewässer

Magistratsabteilung

48

 

Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

Magistratsabteilung

49

 

Forst- und Landwirtschaftsbetrieb

Magistratsabteilung

58

 

Wasserrecht

Magistratsabteilung

59

 

Marktamt

Magistratsabteilung

60

 

Veterinäramt und Tierschutz

Wien Kanal

Magistratsabteilung 22

(Umweltschutz)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Umweltschutzes.

Koordinierung der Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Ausführung von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten sowie Vergabe und Betreuung von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes.

Mitwirkung an Untersuchungen und Maßnahmen anderer Dienststellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Mitwirkung an behördlichen Verfahren und Vorhaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, die wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen.

Abgabe von Stellungnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Handhabung des Bundesgesetzes über die Umweltkontrolle, soweit die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann zuständig ist.

Handhabung des Ozongesetzes, soweit die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann zuständig ist.

Handhabung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Handhabung des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes und des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 65 zuständig ist.

Handhabung des Altlastensanierungsgesetzes als Landeshauptfrau bzw. Landeshauptmann, soweit nicht die Magistratsabteilungen 45, 58 und 63 zuständig sind.

Führung eines Wiener Umweltinformationssystems und eines Fundstellenverzeichnisses für Umweltdaten.

Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes einschließlich der Vergabe von Subventionen.

Koordinierung einer auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umweltpolitik, die die ökologischen Zielsetzungen mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen verbinden soll.

Vollziehung des Wiener Umwelthaftungsgesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Angelegenheiten des Naturschutzes und der Erhaltung des Landschaftsbildes; Handhabung einschlägiger Rechtsvorschriften auf diesen Gebieten, insbesondere des Bundes- sowie des Landesgesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.

Anträge zur Ersichtlichmachung von geschützten Biotopen, Schutzgebieten und Naturdenkmälern im Grundbuch gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz.

Handhabung des Wiener Nationalparkgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind, ausgenommen Strafamtshandlungen.

Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Biosphärenparkgesetzes.

Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.

Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Bundesluftreinhaltegesetz.

Erteilung und Widerruf von Ausnahmebewilligungen nach der Winterdienst-Verordnung 2003.

Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Wiener Baumschutzgesetzes.

Führung der Bürogeschäfte des Beirates für Fragen des Umweltschutzes in Wien und des Naturschutzbeirates; Bestellung der Naturschutzorgane und Organisation von Maßnahmen für die Durchführung des Dienstes dieser Organe.

Vorbereitung der Geschäftsordnung und Führung der laufenden Geschäfte des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen sowie Erstattung des Umweltberichtes auf Grund des Wiener Umweltschutzgesetzes.

Handhabung des Chemikaliengesetzes und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann zuständig ist.

Durchführung von Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einschließlich der Vorbereitung der Entscheidungen der Landesregierung sowie der der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann hinsichtlich Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken obliegenden Aufgaben, sofern keine andere Dienststelle zuständig ist.

Wahrnehmung der der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann oder der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Kompetenzen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Vorbereitung der Ausübung des Anhörungsrechtes des Landes zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan.

Wahrnehmung der rechtlichen Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes, soweit nicht die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.

Beratung der Bevölkerung über die ordnungsgemäße Beseitigung von Problemstoffen.

Handhabung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Beratung der städtischen Dienststellen über die getrennte Sammlung von wieder verwertbaren Stoffen und Problemstoffen.

Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Wiener Reinhaltegesetzes.

Betrieb eines stationären Luftmessnetzes.

Beratung der Dienststellen des Magistrats im Zusammenhang mit der Vergabe von chemischen Analysenaufträgen an Externe, sofern diese den Umweltschutz betreffen.

Berichterstattung an den Gemeinderat über das Ergebnis der Messungen und die getroffenen Veranlassungen im Sinne des Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetzes. Erstellung eines Umweltalarmplanes und Erlassung von Anordnungen auf Grund dieses Planes.

Messungen von Luftverunreinigungen sowie Beistellung von schalltechnischen Amtssachverständigen ausgenommen in Verfahren nach der Gewerbeordnung, dem Wiener Veranstaltungsgesetz sowie dem Gesetz zum Schutz gegen Baulärm.

Magistratsabteilung 31

(Wiener Wasser)

Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser mittels öffentlicher Wasserversorgungsanlagen.

Verwaltung und Erhaltung von Liegenschaften, die der Wiener Wasserversorgung dienen oder für diese von wesentlicher Bedeutung sind.

Planung, Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Trinkwasserversorgung in Not- und Katastrophenfällen.

Energiegewinnung aus Trinkwasser.

Handhabung des Wasserversorgungsgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen mit Ausnahme der Strafamtshandlungen.

Vorschreibung der Wasser- und Abwassergebühren.

Vertretung der Interessen der Stadt Wien in den Schutz- und Schongebieten gemäß den Verordnungen zum Schutz der Wasservorkommen.

Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der stadteigenen Wasserschutz- und Schongebiete und bei der Durchführung von Maßnahmen im Hinblick auf einen optimalen Boden- und Waldzustand zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wasserdargebotes.

Gestaltung einer Wasserverbundwirtschaft mit Gemeinden und Wasserversorgern an den Wiener Wasserversorgungsanlagen.

Mitwirkung bei Grundtransaktionen für Wasserversorgungszwecke.

Beistellung von Sachverständigen in Verfahren betreffend die Wasserversorgung.

Vertretung der Interessen der Stadt Wien auf dem Gebiet der Wasserversorgung in Interessengemeinschaften und Verbänden; Mitwirkung in Normungsangelegenheiten.

Erwerb von Dienstbarkeitsrechten für Wasserversorgungsanlagen.

Wahrnehmung der Grundbuchsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und der der Magistratsabteilung 31 obliegenden Verwaltung.

Überwachung und Untersuchung des Trinkwassers aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen.

Aufstellung und Instandhaltung von öffentlichen Feuerhydranten unter Mitwirkung der Magistratsabteilung 68.

Verwaltung der Denkmalbrunnen - soweit keine andere Dienststelle zuständig ist - und der Wiener Wasser-Welt sowie Erhaltung dieser Objekte unter Mitwirkung der Magistratsabteilung 7.

Betrieb der Wasserleitungsmuseen; Öffentlichkeitsarbeit für den Wasserleitungsbetrieb, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.

Magistratsabteilung 36

(Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen)

Selbstständige Vornahme von Revisionen und Überprüfungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften von solchen Betriebsanlagen, Bauwerken, Einrichtungen und Anlagen, hinsichtlich derer die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor periodische Überprüfungen verfügt oder bei denen auf Grund besonderer, bei diesen Anlagen bestehender oder bekannt gewordener Gefahren schwerpunktmäßige Überprüfungen angeordnet werden.

Beistellung von Amtssachverständigen in gewerbe- und marktbehördlichen Verfahren sowie in Verfahren gemäß Paragraph 61, der Bauordnung für Wien.

Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Elektro- und der Gastechnik, der Chemie und der Gifte, auch in behördlichen Verfahren sowie in den Fällen, in denen eine diesbezügliche Anordnung der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors ergeht.

Handhabung des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 und des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 und der nach diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen, mit Ausnahme der behördlichen Marktüberwachungsaufgaben sowie der Zwangsmaßnahmen gemäß Paragraph 22, Wiener Feuerpolizeigesetz 2015, soweit sie feuerpolizeiliche Übelstände betreffen.

Handhabung des Bundesluftreinhaltegesetzes und des Bundesgesetzes über das Verbot des Verbrennens biogener Abfälle außerhalb von Anlagen.

Zuteilung von Prüfnummern an Fachunternehmen und Fachpersonen nach dem Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015; Führung der Liste dieser prüfberechtigten Fachunternehmen und Fachpersonen.

Vollziehung von Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft für mobile Einrichtungen einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.

Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und Evidenthaltung dieser Kesselanlagen.

Handhabung des Baulärmgesetzes.

Technische Angelegenheiten des Sprengmittelwesens, der pyrotechnischen und sonstiger sprengmittelähnlicher Artikel sowie Genehmigung von Sprengungen.

Beistellung von brandschutztechnischen Sachverständigen in behördlichen Verfahren, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Sicherheitstechnisch-behördliche Angelegenheiten nach dem Elektrotechnikgesetz und den nach diesem Gesetz ergangenen Verordnungen.

Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Wiener Gasgesetz für Lagerungen von Flüssiggas-Versandbehältern und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen sowie für ortsfeste Flüssiggasbehälter und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen, soweit hiefür eine Genehmigungspflicht nach der Bauordnung für Wien nicht gegeben ist.

Beistellung von Amtssachverständigen für Wärme-, Kälte-, Lüftungs-, Klima- und sonstige maschinentechnische Angelegenheiten in behördlichen Verfahren.

Beistellung von Amtssachverständigen in Angelegenheiten der Aufzüge-Sicherheitsverordnung hinsichtlich der Ausnahmefälle für verringerte Schutzräume und der Hebeanlagen-Betriebsverordnung.

Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Druckgerätegesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz.

Beistellung von Sachverständigen in technischen Angelegenheiten nach dem Bäderhygienegesetz.

Rechtliche Angelegenheiten des Veranstaltungswesens ausgenommen des Kino-, Messe- und Tanzschulwesens; behördliche Angelegenheiten des Veranstaltungswesens (insbesondere Theater, Kinos, Ausstellungen etc.) sowie der Tanzlehranstalten einschließlich des Verwaltungsstrafverfahrens und des Prüfungswesens.

Handhabung des Glücksspielgesetzes.

Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungsstätten, Kinos und Messen hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen.

Erlassung von Bescheiden nach dem Wiener Jugendschutzgesetz 2002.

Mitwirkung im baubehördlichen Genehmigungsverfahren für Bauten mit Räumen, in denen größere Menschenansammlungen zu erwarten sind.

Rechtliche Angelegenheiten des örtlichen Marktwesens, der Marktgebührentarife und der Markttarife einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafen auf Grund der Marktordnung 2018.

Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 und nach der Gewerbeordnung für Verkaufsstände und Zeitungskioske, soweit nicht eine Genehmigungspflicht nach der Bauordnung für Wien besteht; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.

Rechtliche Angelegenheiten betreffend ortspolizeiliche Verordnungen im Zusammenhang mit Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs und der angrenzenden öffentlichen Flächen, einschließlich der Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren.

Angelegenheiten des Buchmacher- und Totalisateurwesens sowie der Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden an Buchmacherinnen und Buchmacher, soweit nicht die Magistratsabteilung 6 zuständig ist.

Erteilung von Aufträgen gemäß Paragraph 11, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz eins, Litera d, Wiener Prostitutionsgesetz 2011.

Vollziehung der Bestimmungen von Verordnungen gemäß Paragraph 6, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz eins, Litera d, Wiener Prostitutionsgesetz 2011.

Dampfkesselbescheinigungsevidenz; Durchführung von Kontrollen gemäß der Druckgeräteüberwachungsverordnung; Evidenthaltung der Aufzeichnungen der Prüfungskommissärinnen und Prüfungskommissäre nach dem Dampfkesselbetriebsgesetz über die vorgenommenen Prüfungen.

Beistellung von technischen Amtssachverständigen, soweit keine andere Magistratsabteilung zuständig ist.

Angelegenheiten des bürgerInnennahen Stadtservices:

Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger zu individuellen Anliegen,

administrative Betreuung neuer digitaler Kommunikationsformen des BürgerInnenservices, soweit nicht die Magistratsabteilung 01 zuständig ist,

operative Teilnahme an Sofortmaßnahmen sowie Maßnahmen, die sich aus Eingaben neuer digitaler Kommunikationsformen des BürgerInnenservices ergeben,

Koordination der raschen und effektiven Behebung von Missständen und Mängeln, vor allem jener, die von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet wurden – mit Einbeziehung der jeweils zuständigen Dienststellen; laufende Kommunikation über den Stand der Umsetzung mit den BeschwerdeführerInnen,

Einholung von Stellungnahmen der Fachdienststellen zu konkreten Anliegen,

Ausstellung von Überbeglaubigungen und Apostillen,

Beratung der Bevölkerung vor Ort im Zusammenhang mit Projekten der Stadtverwaltung.

Führen der „Stadtinformation“ einschließlich der Durchführung von Rathausführungen.

Führen der Telefonvermittlung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Magistratsabteilung 42

(Wiener Stadtgärten)

Verwaltung und Erhaltung der als Parkanlagen und Grüner Prater genutzten Flächen einschließlich des Baumbestandes und dessen Kontrolle, sowie der Spielplätze und der Wiener Schulverkehrsgärten; Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind (wie Gärtnereien, Baumschulen und sonstige Gartenobjekte); Erlassung von Verordnungen nach dem Wiener Tierhaltegesetz über den Auslauf von Hunden.

Unterstützung der MA 48 bei der Vollziehung des Wiener Reinhaltegesetzes.

Planen und Errichten von Grün- und Parkanlagen.

Erhaltung (Pflege inklusive Mähen, Grünschnitt und Unkrautbeseitigung) der Grünanlagen sowie des Baumbestandes, inklusive dessen Kontrolle, im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung), ausgenommen Reinigung.

Erhaltung (Pflege) der Grünanlagen auf Grundflächen, die von anderen Dienststellen verwaltet werden, nach Vereinbarung.

Ausführung von gärtnerischen Ausschmückungen.

Gärtnerische Gestaltung von Präsentationen der Stadt Wien im In- und Ausland.

Führen der städtischen Gärtnereien, der Baumschulen, der Werkstatt Hirschstetten, des zoologischen Gartens Hirschstetten sowie einer Tierauffangstation und des Gartenbaumuseums; Erfüllung des Umweltbildungsauftrages.

Handhabung des Pflanzenschutzes (amtlicher Pflanzenschutzdienst), ausgenommen Strafamtshandlungen.

Beistellung von Amtssachverständigen auf dem Gebiet des Gartenwesens, insbesondere des Baumschutzes, und zur Überwachung der giftrechtlichen Bestimmungen betreffend Pflanzenschutzmittel.

Selbständige Vornahme der Überprüfungen von Ersatzpflanzungen nach dem Wiener Baumschutzgesetz.

Führung des Schulgartens Kagran.

Beratung von Siedlerinnen und Siedlern sowie Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern in gartenfachlichen Angelegenheiten.

Umsetzung der Aktion zur Förderung von Dach- und Innenhof- bzw. Vertikalbegrünung sowie der Nachbarschaftsgärten.

Magistratsabteilung 45

(Wiener Gewässer)

Planung, Errichtung, Verwaltung, Betriebsführung und Erhaltung von Gewässern (einschließlich deren Revitalisierung), Gerinnen, Sickerteichen und Rückhaltebecken sowie deren Begleitflächen, von Wasserbauten und Anlagen des Hochwasserschutzes, von Anlagen der Donauinsel sowie auf dem rechten und linken Donaudamm (linke Dammverstärkung) (einschließlich der Bedürfnisanstalten) und zur Absicherung oder Sanierung von Altlasten und Grundwassergefährdungen, von Gewässern des öffentlichen Wassergutes, Verkehrswasserbauwerken, Löschwasserbrunnen und Grundwassermessstellen.

Technische Fachdienststelle in Fragen des Wasserbaus, der Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser), des Gewässerschutzes, des Hochwasserschutzes und der Altlasten, und Fachdienststelle für Angelegenheiten der Gewässerökologie und der am Gewässer lebenden Organismen sowie der umweltgerechten Betreuung der Gewässer als Lebensraum; Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien in diesen Agenden.

Wahrnehmung der Gewässeraufsicht.

Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Badegewässerprofilen; Wahrnehmung der Bewirtschaftungsmaßnahmen von Badegewässern und Bereitstellung von Informationen.

Anordnung und Durchführung von technischen Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug hinsichtlich einer Gewässerverunreinigung.

Überwachung der Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, sowie Entgegennahme von Meldungen über Störfälle dieser Anlagen und über Verluste wassergefährdender Stoffe.

Bekanntgabe von Verdachtsflächen gemäß Altlastensanierungsgesetz und federführende Dienststelle für die Erkundung von Altlasten und Verdachtsflächen.

Wahrnehmung der Aufgaben des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans.

Automationsunterstützte Führung der Evidenz und der Übersichten des Wasserbuchs.

Erstellung und Durchführung von Überwachungsprogrammen betreffend Wassergüte und Wassermenge.

Kontrolle von geförderten Maßnahmen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985.

Wahrnehmung des Hydrografischen Dienstes.

Zentrale Einsatzstelle zur Durchführung von Maßnahmen vor, während und nach einem Hochwasser sowie Wartung von Hochwasser-Einsatzgeräten.

Vertretung der Stadt Wien in der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz als Kurie Wien.

Mitwirkung bei der hydrogeologischen Kartierung.

Verwaltung der und Wahrnehmung der Funktion als Bauherrin für Betriebsanlagen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.

Beistellung von technischen Amtssachverständigen für Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Altlasten, Schifffahrt und Hydrologie.

Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Befahrens der linksufrigen Donauregulierungsanlagen.

Erhaltung und Überwachung von Rettungsbooten.

Magistratsabteilung 48

(Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark)

Durchführung von Grundlagenplanungen und Studien auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft gemäß Wr. AWG, der Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes und des städtischen Fuhrparks.

Erbringung folgender Reinigungsleistungen:

Reinigung und winterliche Betreuung von Gehsteigen über Auftrag der MA 28.

Reinigung und winterliche Betreuung der Märkte nach der Marktordnung nach Vereinbarung mit der MA 59.

Entfernung der Riss- und Fugenvegetation auf sämtlichen befestigten Teilen öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung) einschließlich der befestigten Teile von Wassergräben, auch auf den Hauptstraßen B.

Reinigung der Fahrbahn, Schneebeseitigung auf Fahrbahnen und sonstigen Flächen, Schneeabfuhr, Bestreuung der Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrbahnen (mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen) bei Glätte, Abfuhr des Straßen- und Marktkehrichts.

Betreiben von Geschirrmobilen.

Reinigung von Grünanlagen, Straßenbegleitgrün und Baumscheiben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung), ausgenommen der Spielplätze und der Hauptstraßen B.

Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Wiener Reinhaltegesetz, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind.

Durchführung der Administrativmaßnahmen auf Grund der Verordnung betreffend die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern.

Absicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen und provisorische Behebung kleiner Straßenschäden, ausgenommen auf Autobahnen (notstandspolizeiliche Maßnahmen) sowie Vorschreibung der Kosten.

Erstellung und Fortschreibung des Wiener Abfallwirtschaftsplans und des Abfallvermeidungsprogramms nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung.

Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz: Einrichtung von Abgabemöglichkeiten für Problemstoffe und Elektro- und Elektronikaltgeräte beziehungsweise Durchführung getrennter Sammlungen von Problemstoffen; Wahrnehmung der Verpflichtung der Gemeinde bei der Entfernung von im Stadtgebiet widerrechtlich gelagerten oder abgelagerten Siedlungsabfällen und deren umweltgerechte Behandlung.

Vollziehung folgender Bestimmungen des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes:

Paragraphen 19,, 19a, 19b, 19c, 20 Absatz 2,, 21 und 24; Paragraphen 22 a und 43, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.

Erbringung folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen:

Organisation und Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr einschließlich der flächendeckenden, getrennten Sammlung von Altstoffen (öffentliche Altstoffsammlung) sowie der Abfallbehandlung.

Weitergabe von Abfällen an befugte Sammlerinnen und Sammler sowie Behandlerinnen und Behandler zur Verwertung oder Beseitigung.

Abfallsammlung, Abfallbehandlung und Abfallverwertung.

Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Fachzeitschriften, Herstellung von Informations- und Werbematerial im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 53; Einsatz von Abfallberaterinnen und Abfallberatern und Erteilung von Auskünften über Abfallvermeidung und Abfallverwertung.

Planung, Errichtung und Führen von Deponien und Abfallbehandlungseinrichtungen sowie eines Labors.

Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Verwertung von Abfällen einschließlich der Kompostierung.

Wahrnehmung der Rechte der Eigentümerin Stadt Wien an der Wiener Kommunal Umweltschutzprojekt GmbH.

Führen von Mistplätzen und Problemstoff-Sammelstellen.

Verwertung und Verkauf von im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr und sonstigen abfallwirtschaftlichen Leistungen erfassten Abfällen und sonstigen Gegenständen sowie von aus Abfällen hergestellten Produkten. Unterstützung der MA 54 bei der Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter.

Organisation und Durchführung der Sperrmüllabfuhr aus Haushalten; Entrümpelung von Haushalten.

Beistellung von Amtssachverständigen für Deponiebetriebe und Abfallbehandlungseinrichtungen.

Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz.

Technische Fachdienststelle für städtische Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der Erteilung von Einzelgenehmigungen.

Handhabung der Winterdienst-Verordnung, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind; sowie Sammlung und Behandlung von Streusplitt.

Ankauf, Betreuung und wiederkehrende Überprüfung der städtischen Kraftfahrzeuge sowie Erwirkung der Zulassung und Besorgung der Steuer- und Versicherungsangelegenheiten (einschließlich der Schadensabwicklung nach Unfällen), mit Ausnahme der Feuerwehrfahrzeuge und soweit nicht die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor diese Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat; Verkauf der städtischen Kraftfahrzeuge.

Erbringung folgender Dienstleistungen:

Führen der zentralen Reparaturwerkstätte sowie der Lehrwerkstätte und der Garagen des städtischen Fuhrparks.

Erbringen von Fahrleistungen für Dienststellen des Magistrats.

Vergabe von Fuhrwerksarbeiten und Überprüfung der Rechnungen von Fuhrwerksleistungen.

Erbringen diverser Fahrleistungen.

Verwertung der Kraftfahrzeugreifen und -akkumulatoren.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Verwaltung der abteilungseigenen Grundflächen.

Wahrnehmung der Aufgaben nach Paragraph 42 a, Sicherheitspolizeigesetz (Führung des Zentralen Fundservices) einschließlich Sammeln und Verwahren der dezentral gesammelten Fundgegenstände.

Führen, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung von öffentlichen Bedürfnisanstalten ausgenommen Bedürfnisanstalten auf der Donauinsel, auf dem rechten und linken Donaudamm (linke Dammverstärkung) sowie der Anlagen am Großmarkt Wien.

Vollziehung des Paragraph 89 a, der Straßenverkehrsordnung 1960, insbesondere die Entfernung und Verwahrung von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen, Führung des Kostenersatzverfahrens, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist, und weitere Verfügung über in das Eigentum der Straßenerhalterin Stadt Wien übergegangene Fahrzeuge einschließlich der Amtshilfe für andere Behörden.

Wahrnehmung folgender Aufgaben nach der Verordnung betreffend stationslose Mietfahrräder: Entfernung von Mietfahrrädern im Auftrag des Stadtservice Wien bzw. nach eigener Wahrnehmung und ihre Verwahrung, Entgegennahme von nicht mehr einsatzfähigen Mietfahrradrahmen sowie Vorschreibung der Kosten.

Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.

Mitwirkung in Fragen der Straßenpolizei und des Verkehrswesens, soweit sie Aufgaben der MA 48 betreffen; Erlassung von Verordnungen über die befristete Aufhebung von Kurzparkzonen.

Vorschreibung der Kosten für die Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen.

Magistratsabteilung 49

(Forst- und Landwirtschaftsbetrieb)

Planung, Errichtung und Erhaltung von Umweltbildungs- und Erholungswaldeinrichtungen; Angebote zur Umweltbildung und Waldpädagogik; Sicherung des Grüngürtels durch naturräumliche Planungen, Aufforstungen, Landschaftsgestaltung und Windschutzanlagen.

Verwaltung, Erhaltung (Pflege) und Bewirtschaftung der als Erholungswald und Wiesen genutzten Grundflächen (insbesondere Wienerwaldforste, Lobau) im Hinblick auf die Erzielung optimaler Wohlfahrts- und Erholungswirkungen.

Mitwirkung bei der Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen und des Biosphärenparks Wienerwald jeweils nach Maßgabe einer Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG.

Vollziehung des Wiener Biosphärenparkgesetzes ausgenommen die behördliche Festsetzung von Entschädigungen sowie Verwaltungsstrafverfahren.

Erlassung von Verordnungen nach dem Wiener Tierhaltegesetz über den Auslauf von Hunden auf Flächen der MA 49.

Mitwirkung bei der Gutachtenerstellung zur land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaftsbewertung, insbesondere betreffend Waldwertrechnung und Waldbewertung sowie bei der Erstellung forstlicher Planungswerke.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung der für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlichen Betriebseinrichtungen, forsttechnischen Bauwerke und Einrichtungen, Materialanlagen, Straßen und Wege sowie aller Steganlagen und Brücken, die nicht in die Verwaltung der MA 29 fallen, soweit nicht die MA 01 zuständig ist.

Verwaltung und Erhaltung der Hermesvilla.

Forstliche Betreuung der in Verwaltung städtischer Dienststellen stehenden Wälder, soweit nicht die Magistratsabteilung 42 zuständig ist.

Bewirtschaftung und Pflege der stadteigenen Quellenschutz-, Wasserschutz- und Schongebiete; Durchführung von Maßnahmen im Hinblick auf einen optimalen Boden- und Waldzustand zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wasserdargebotes; Abschluss von Grundbenützungsübereinkommen und Verpachtungen auf den im Eigentum der Stadt Wien stehenden Bereichen der Quellenschutz- und Schongebiete.

Führung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben.

Maßnahmen betreffend Wildtiere im Stadtgebiet sowie Betrieb einer Wildtierstation zur Pflege verletzter Wildtiere.

Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung der städtischen Eigen- und Gemeindejagden sowie der Fischereieigen- und Fischereipachtreviere.

Erhaltung und Pflege von Gewässern auf den von der MA 49 verwalteten Grundflächen.

Forstliche vermessungstechnische Arbeiten, soweit sie nicht Eigentumsgrenzen berühren.

Mitwirkung bei der Vertretung der Interessen der Stadt Wien in den Schutz- und Schongebieten gemäß den Verordnungen zum Schutze der Wasservorkommen.

Weideangelegenheiten.

Erwerb und Verwaltung von Gastgewerbeberechtigungen in städtischen Forsten im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 69.

Forst-, Jagdschutz-, Fischerei-, Naturschutz- und Nationalparkaufsichtsdienst sowie Naturwache auf den von der MA 49 verwalteten Flächen.

Unterstützung der MA 48 bei der Vollziehung des Wiener Reinhaltegesetzes.

Führung des Landwirtschaftsbetriebes der Stadt Wien; Verwaltung und Erhaltung der landwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, auch wenn diese von Dritten bewirtschaftet werden.

Bewirtschaftung von städtischen Grundflächen, sofern eine landwirtschaftliche Nutzung vertretbar oder zweckmäßig ist.

Mitwirkung am Institut Bioforschung Austria zur Durchführung biologischer Untersuchungen, insbesondere auf dem Sektor der Landwirtschaft.

Führung von Werkstätten für die Instandhaltung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Betriebsobjekte.

Personalverwaltung und Personalservice für Forst-, Säge- und Landarbeiterinnen und Forst-, Säge- und Landarbeiter, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, Gutsangestellte sowie Tagesaushelferinnen und Tagesaushelfer der Stadt Wien.

Magistratsabteilung 58

(Wasserrecht)

Rechtliche Angelegenheiten der Landeskultur allgemeiner, grundsätzlicher und besonderer Art:

Agrarbehörde,

Agrarwesen und Bodenreform,

Grundverkehrswesen,

Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen, der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, des land- und forstwirtschaftlichen Arbeits- und Sozialrechtes, ausgenommen des Sozialversicherungswesens,

Führung der Geschäfte der Einigungskommission nach der Wiener Landarbeitsordnung,

Angelegenheiten des Feldschutzes, des Pflanzen- und Saatgutschutzes, des Verkehrs mit Düngemitteln,

Angelegenheiten des Buschenschanks mit Ausnahme der den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Angelegenheiten,

Angelegenheiten der Börse für landwirtschaftliche Produkte,

Rechtliche Angelegenheiten des Forstgesetzes,

Angelegenheiten der Landesforstinspektion und damit verbundene Aufgaben,

Beistellung von Sachverständigen in Angelegenheiten der Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei,

Bestellung der Forstschutzorgane,

Angelegenheiten des Schutzes von Gartenanlagen.

Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Reinhaltegesetz, dem Forstgesetz, dem Wiener Jagdgesetz, dem Wiener Fischereigesetz, dem Wiener Weinbaugesetz, dem Wiener Tierhaltegesetz, Paragraph 8 a, Tierschutzgesetz und der Winterdienst-Verordnung.

Angelegenheiten des Jagdwesens, ausgenommen die der Magistratsabteilung 49 zugewiesenen Aufgaben.

Angelegenheiten des Fischereiwesens.

Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes nach dem Tiertransportgesetz 2007.

Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes nach dem Futtermittelgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 60 zuständig ist.

Erlassung von Verordnungen nach dem Tiermaterialiengesetz.

Anerkennung von Tiergesundheitsdiensten nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.

Land- und Forstwirtschaftsinspektion.

Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Landwirtschaft.

Handhabung des Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes.

Förderungsangelegenheiten nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz und Förderung der Wiener Landwirtschaftskammer.

Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes hinsichtlich des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses der Wiener Landwirtschaftskammer.

Entgegennahme und Weiterleitung von Ernte- und Bestandsmeldungen nach dem Weingesetz.

Handhabung des Wiener Weinbaugesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Beistellung von Amtssachverständigen nach diesem Gesetz.

Führung des Rebflächenverzeichnisses.

Rechtliche Angelegenheiten der Tierhaltung und Tierzucht.

Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens, insbesondere

der Tiermärkte, Schlachthöfe und Kühlhäuser, Tierkörperverwertung, Festsetzung der Gebühren und Entgelte auf diesem Gebiet,

der Tierspitäler,

der Landesstelle der Tierärztekammer und

des Gütezeichens für Fleischwaren.

Allgemeine rechtliche Angelegenheiten sowie Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.

Bestellung und Angelobung der Sachverständigen der Bienenzucht nach dem Bienenseuchengesetz und dem Wiener Bienenzuchtgesetz sowie damit im Zusammenhang stehende Aufgaben; Prüfung und Übermittlung der Gebührenfestsetzungen an das zuständige Bundesministerium.

Rechtliche Angelegenheiten des Wasserrechts, soweit nicht die Magistratsabteilungen 37, 64 oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.

Vollziehung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.

Führung des Wasserbuches.

Rechtliche Angelegenheiten des Hochwasserschutzes.

Durchführung von teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken, sofern eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist und nicht die Magistratsabteilung 64 zuständig ist.

Rechtliche Angelegenheiten des Schifffahrtswesens.

Allgemeine und grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Wasserversorgungsgesetz.

Angelegenheiten des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes sowie des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes, soweit nicht eine andere Dienststelle dafür zuständig ist.

Wahrnehmung der der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann zugewiesenen Kompetenzen für Deponien nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Magistratsabteilung 59

(Marktamt)

Aufsichtsdienst auf dem Gebiet des KonsumentInnenschutzes, insbesondere bezüglich der folgenden Gesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen:

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie einschlägige EU-Verordnungen einschließlich Erlassung von Bescheiden, wenn es sich um die lebensmittelrechtliche Zulassung von Betrieben oder um warenbezogene Maßnahmen handelt, außer Kontrollen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Gewerbeordnung 1994, Maß- und Eichgesetz 1950, Preisgesetz, Preisauszeichnungsgesetz, Vermarktungsnormengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Wiener Buschenschankgesetz.

Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004 (Marktüberwachung und Aufsichtsdienst).

Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes als Zoonosenkoordinatorin bzw. Zoonosenkoordinator nach dem Zoonosengesetz sowie Leitung der Wiener Landeskommission für Zoonosen.

Vollziehung der EU-Verordnung betreffend die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen.

Kontrollen nach dem Tiermaterialiengesetz in Betrieben, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Zuständigkeit der MA 59 unterliegen.

Ausbildung und Prüfung von Fleischuntersucherinnen und Fleischuntersuchern (Trichinenuntersucherinnen und Trichinenuntersucher).

Beistellung von Sachverständigen im Rahmen von Genehmigungsverfahren mit lebensmittelrechtlichem Bezug und zur Überwachung der biozidrechtlichen Bestimmungen im Anwendungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes.

Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von Märkten nach der Marktordnung.

Erhebungen über Preise und Zufuhren, Marktbeobachtungsdienst einschließlich der Überwachung der Lebensmittelversorgung und Marktnachrichtendienst sowie Führung der Marktstatistik.

Allgemeiner Erhebungsdienst, insbesondere solcher wirtschaftlicher Art.

Begutachtung der Genusstauglichkeit von Pilzen.

Bemessung und Einhebung der Entgelte, Kosten und Gebühren für die Inanspruchnahme der Märkte.

Mitwirkung bei Kontrollen der Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes; Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Fahrerbescheinigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der GMW Großmarkt Wien Betrieb GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.

Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors untersteht.

Magistratsabteilung 60

(Veterinäramt und Tierschutz)

Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der der Magistratsabteilung 58 vorbehaltenen Angelegenheiten und der den Magistratischen Bezirksämtern zukommenden veterinärbehördlichen Aufgaben.

Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, ausgenommen die der Magistratsabteilung 58 und den Magistratischen Bezirksämtern vorbehaltenen Angelegenheiten.

Kontrollen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, soweit landwirtschaftliche Tierhaltungen betroffen sind.

Aufsichtsdienst auf dem Gebiet des Futtermittelgesetzes sowie für die Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Kücken von Hausgeflügel.

Beistellung von Sachverständigen zur Überwachung der biozidrechtlichen Bestimmungen im Veterinär- und Futtermittelbereich.

Handhabung des Tierschutzgesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Bescheidmäßige Entscheidung über die Beschlagnahme von Tieren im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren.

Handhabung des Wiener Tierhaltegesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Handhabung des Tiertransportgesetzes 2007, ausgenommen die Zuständigkeiten der Magistratsabteilung 58 und die Durchführung von Strafverfahren.

Handhabung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, ausgenommen die den Magistratsabteilungen 15, 58 und den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Aufgaben.

Wahrnehmung der Aufgaben nach der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007.

Handhabung des Tiermaterialiengesetzes, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Wahrnehmung des Aufsichtsdienstes sowie Vornahme von Sofortmaßnahmen nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.

Beistellung von tierärztlichen Amtssachverständigen.

Veterinärbehördliche Überwachung der Tiermärkte, Tierauktionen, Tierschauen, Zirkusse und Tierausstellungen, der Tierspitäler und der Tierschutzhäuser.

Amtstierärztliche Tätigkeit bei der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes 1988.

Evidenthaltung und Überwachung der Berufsausübung der niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte, Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken, der Gebarung mit Suchtgiften durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie des Verkehrs mit Tierimpfstoffen und Arzneimitteln; Kontrolle der tierärztlichen Ordinationen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Überwachung des Huf- und Klauenbeschlages.

Durchführung von veterinärbehördlichen Kontrollen.

Kontrolle von Tierzuchtverbänden und Tierzuchtbetrieben.

Veterinärbehördliche Überwachung der Tierkörperbeseitigung Wien.

Begutachtung der Anträge auf Verleihung des Berufstitels „Veterinärrätin“ bzw. „Veterinärrat“.

Verwaltung der Liegenschaften der Tierkörperbeseitigung Wien.

Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Wohnungspolitik, Wohnbauförderung, städtischer Wohnhausbau, Wohnungsverbesserung und Wohnhaussanierung, Stadterneuerung; Schlichtungsstelle für Wohnrechtsangelegenheiten; Verwaltung und Erhaltung städtischer Wohnhäuser; Hochbau für die Bereiche des Sozial-, Kultur-, Schul- und Sportwesens, für Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten, Haustechnik, Amtshäuserverwaltung, Immobilienwesen und Bodenbeschaffungspolitik, baubehördliche Angelegenheiten, rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten, Versuchs- und Forschungsanstalt, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten.

Zugehörige Magistratsabteilungen:

Magistratsabteilung

25

 

Technische Stadterneuerung

Magistratsabteilung

34

 

Bau- und Gebäudemanagement

Magistratsabteilung

37

 

Baupolizei

Magistratsabteilung

39

 

Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle

Magistratsabteilung

50

 

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Magistratsabteilung

57

 

Frauenservice Wien

Magistratsabteilung

64

 

Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

Magistratsabteilung

69

 

Immobilienmanagement

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Magistratsabteilung 25

(Technische Stadterneuerung)

Grundsätzliche Angelegenheiten der technisch-wirtschaftlichen Stadterneuerung soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Technisch-wirtschaftliche Prüfung der Förderungswürdigkeit gemäß Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz und gemäß Förderungsaktionen der Stadt Wien.

Erstellung technisch-wirtschaftlicher Gutachten und Abgabe von Stellungnahmen auf Grund bau-, miet- und wohnrechtlicher Bestimmungen im Rahmen von Schlichtungsverfahren bzw. auf Grund anlassbezogener Anfragen anderer Dienststellen.

Technisch-wirtschaftliche Prüfung der denkmalpflegerischen Kosten, der Kosten im Bereich der Altstadterhaltung bzw. der Preis- und Marktkonformität bei Kulturförderungen in diesem Zusammenhang.

Durchführung technischer Ersatzvornahmen an Bauwerken, baulichen Anlagen und Einrichtungen als Vollstreckungsbehörde nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Durchführung von notstandspolizeilichen Maßnahmen und Sofortmaßnahmen nach der Bauordnung für Wien an Bauwerken, baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie administrative Abwicklung notstandspolizeilicher Maßnahmen an Bauwerken, baulichen Anlagen und Einrichtungen in privatem Eigentum durch die Magistratsabteilungen 48 und 68 nach deren Rechnungslegung.

Technisch-wirtschaftliche Prüfungen und gutachtliche Stellungnahmen zu Abbruchanträgen von Bauwerken sowie wirtschaftliche Beurteilung von Bauaufträgen in Schutzzonen.

Führung von Gebietsbetreuungen; Beauftragung anderer Beratungseinrichtungen im Wohnbereich soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Beistellung von Sachverständigen zur Begutachtung von baulichen und haustechnischen Herstellungen, die subventioniert bzw. gefördert werden, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Beratung, Information, Begutachtung, Überprüfung, Mitarbeit bei der Förderung baulicher Maßnahmen sowie Koordination in Belangen des barrierefreien, behinderten- und generationsgerechten Planens, Bauens und Wohnens in Wien.

Technisch-wirtschaftliche Prüfung der Förderungswürdigkeit von Energie- und Heizungssystemen und diesbezügliche Beratung soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Prüfung von Energieausweisen für den Gebäudestand im Rahmen des Wiener unabhängigen Kontrollsystems für Energieausweise (WUKSEA) soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Einreichung und Abwicklung von bzw. Mitarbeit bei EU-geförderten Projekten im Zusammenhang mit dem Thema Stadterneuerung soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.

Magistratsabteilung 34

(Bau- und Gebäudemanagement)

Grundsätzliche, strategische und operative Maßnahmen des Bau- und Gebäudemanagements für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen des Magistrats, soweit dies nicht anderen Dienststellen vorbehalten oder durch die Magistratsdirektorin bzw. den Magistratsdirektor auf andere Dienststellen übertragen ist.

Errichtung von Neu- und Zubauten, Durchführung von Umbauten, baulichen Abänderungen und Abbrüchen sowie Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen.

Planung, Errichtung, Installation, Betriebsführung, Erhaltung und Begutachtung von:

wärme-, kälte-, lüftungs-, klima-, maschinen-, sanitär-, elektro-, blitzschutz- und fördertechnischen Anlagen aller Art,

Alarmsystemen im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 68 nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz einschließlich Durchführung von Funktionsproben,

nachrichtentechnischen Anlagen aller Art wie Verkabelungen in Objekten, Videoanlagen, Fernwirksystemen, Rundfunkübertragungsanlagen, Verstärkeranlagen, Nebenuhrenanlagen, Alarmanlagen, Aufrufanlagen, Zutrittsystemen, Beschallungsanlagen, Torsprechanlagen, Antennenanlagen sowie sonstigen nachrichtentechnischen Anlagen, die ausschließlich Sonderzwecken dienen.

Verwaltung und Erhaltung der städtischen Amtshäuser – einschließlich des Abschlusses und der Auflösung von Verträgen zur Büroraumbeschaffung, Bereitstellung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist, sowie die erforderliche Vertretung der Stadt Wien vor Gericht –, der städtischen Pfarrhöfe, Gotteshäuser, begehbaren Kapellen und Patronate (mit Ausnahme der Gotteshäuser und Kapellen in Friedhöfen, Krankenanstalten und Pflegeheimen), sonstiger Bauwerke sowie von städtischen Grundflächen bzw. Gebäuden, für die nach den Bestimmungen dieser Geschäftseinteilung kein näherer inhaltlicher Bezug zu den Aufgaben einer anderen Dienststelle besteht und soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist, sowie Verwaltung von Lokalen bzw. Vitrinen in Verkehrsbauwerken; Vergabe und Abschluss von Bestandverträgen für diese Objekte sowie die erforderliche Vertretung der Stadt Wien vor Gericht.

Koordination und Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten für städtische Amtshäuser, soweit diese nicht von anderen Dienststellen verwaltet werden.

Hilfestellung für andere Dienststellen bei der Preisbeurteilung durch Informationen über das Bau- und Gebäudemanagement betreffende Leistungen.

Beratung und Unterstützung bei Angelegenheiten des Bau- und Gebäudemanagements nach Vereinbarung für jene Dienststellen, denen die operativen Agenden des Bau- und Gebäudemanagements vorbehalten bzw. von der Magistratsdirektorin bzw. vom Magistratsdirektor übertragen sind.

Führen der Rathausverwaltung, soweit es sich nicht um grundsätzliche Angelegenheiten handelt; Verwaltung der Gastgewerbeberechtigung für den Rathauskeller; technischer Veranstaltungsdienst im Rathaus.

Verwaltung und Erhaltung der Baulichkeit des Wien-Büros in Brüssel.

Bestellung der nach dem Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 für den Brandschutz erforderlichen Personen sowie die Koordinierung der Tätigkeiten der für den Brandschutz und für die Evakuierung zuständigen Personen hinsichtlich sämtlicher Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien, ausgenommen die Magistratsabteilungen 31, 44, 48, 49, 51, 68 und 70.

Studien über und Planung von Anlagen der Energiewirtschaft (einschließlich zugehöriger energiesparender, energieoptimierender und umweltentlastender Maßnahmen).

Kontrolle von Heizungsanlagen auf ihre Wirtschaftlichkeit; Mitwirkung bei Tarifangelegenheiten der Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer.

Führung eines Bereitschafts- und Servicedienstes zur Behebung von Störungen und Notfällen an gebäude- und maschinentechnischen Anlagen zur Erhaltung von Gebäuden und Überprüfung von elektrischen Anlagen.

Führung des Heizungsmuseums.

Beschaffung von Räumlichkeiten für Zwecke des Magistrats oder für sonstige Einrichtungen der Stadt Wien, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Vergabe der Amtsräume.

Erteilung von Einfahrtsgenehmigungen in die Höfe städtischer Amtshäuser.

Technische Begutachtung von privaten Kindergärten, Schulen, Horten und Jugendfürsorgeanstalten.

Magistratsabteilung 37

(Baupolizei)

Alle baubehördlichen Angelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilungen 36 oder 64 zuständig sind.

Beantragung von Löschungen und Erteilung der Zustimmung zur Freilassung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen im Grundbuch; Überprüfung von Gerichtsbeschlüssen im Hinblick auf die Bestimmungen der Bauordnung für Wien.

Führung der Liegenschaftsverzeichnisse.

Vergabe von Orientierungsnummern.

Bemessung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz.

Erteilung der Gebrauchserlaubnis nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 im Zusammenhang mit Baubewilligungen; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.

Baubehördliche Angelegenheiten der Aufzüge, kraftbetriebenen Parkeinrichtungen, Kräne, Lager brennbarer Flüssigkeiten, Tanklager aller Art, Tankstellen und Ölfeuerungen.

Grundsätzliche Angelegenheiten der Statik sowie des Wärme- und Schallschutzes; Überprüfung von Bauansuchen in Bezug auf Statik sowie Wärme-, Schall- und baulichen Brandschutz.

Führung einer Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) mit folgenden Aufgaben:

Grundsätzliche Angelegenheiten des Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, abwehrend und organisatorisch).

Informationsstelle für Kundinnen und Kunden für Behördenverfahren.

Erarbeitung und zur Verfügung Stellung von Informationen wie Richtlinien, Erläuterungen und Merkblättern.

Beistellung von brandschutztechnischen Sachverständigen in behördlichen Verfahren, sofern es sich um Neubauten oder Änderungen handelt, die von wesentlichem Einfluss auf den Brandschutz sind.

Behördliche Überprüfungen gemäß Paragraph 127, der Bauordnung für Wien einschließlich der Durchführung oder Überwachung der technischen Beschau von U-Bahn-Bauten.

Bemessung und Vorschreibung von Anliegerbeiträgen.

Vollziehung des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes hinsichtlich der Bemessung und Vorschreibung von Kanaleinmündungsgebühren und der Verpflichtung zur Einleitung in den Straßenkanal.

Behördliche Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Kesselgesetz, dem Dampfkesselbetriebsgesetz und dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen bei Anlagen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gewerbe-, Berg-, Energie-, Abfall- oder Eisenbahnrechtes fallen, sowie die Vollziehung von Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft für diese Anlagen einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.

Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bei Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen nur der Beheizung von Gebäuden dienen und nicht auch nach dem Gewerberecht einer Genehmigung bedürfen oder soweit diese Anlagen auch einer Bewilligungspflicht nach dem Luftreinhalterecht unterliegen.

Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Wiener Gasgesetz für ortsfeste Flüssiggasbehälter und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen, sofern dafür auch eine Genehmigungspflicht nach der Bauordnung für Wien besteht.

Bestellung und Führen des Verzeichnisses von Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfern und Betreuungsunternehmen nach dem Wiener Aufzugsgesetz; Bestellung und Führen des Verzeichnisses von Inspektionsstellen nach der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009.

Begutachtung des Befähigungsnachweises und des Berechtigungsumfanges von Baugewerbetreibenden sowie Überprüfung der Ansuchen um Zulassung zur Baugewerbeprüfung.

Ausstellung von Bescheinigungen gemäß den Wohnungseigentumsgesetzen.

Mitwirkung bei der Handhabung des Wiener Baumschutzgesetzes.

Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahntechnischen (hinsichtlich des Fachgebiets der Hebezeuge, z.B. Aufzüge, Fahrtreppen, Kräne und dergleichen), seilbahntechnischen und bautechnischen Angelegenheiten sowie in Marktüberwachungsangelegenheiten für Aufzüge.

Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Staubentwicklung, sofern es sich um Lagerungen auf privatem Grund handelt.

Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters sowie der Wiener Adressdatenbank.

Führung der Baueinlagen.

Magistratsabteilung 39

(Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle)

Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle für Bauprodukte, Trink-, Bade-, Grund-, Nutz- und Abwässer, Strahlenschutz, Küchenhygiene, Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsanlagen.

Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Bauprodukte.

Durchführung von Personenzertifizierungen im Baubereich.

Registrierungsstelle gemäß Paragraph 9, Wiener Bauproduktegesetz für Bauprodukte.

Durchführung mechanischer, chemischer, physikalischer, biologischer, mikrobiologischer und molekularbiologischer Untersuchungen, Schiedsanalysen sowie amtlicher Probenahmen.

Koordination und Weiterentwicklung energierelevanter Methoden, Regelwerke und Anforderungen im Gebäudebereich.

Validierung und Revalidierung von Aufbereitungsprozessen für Medizinprodukte.

Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Abnahmeprüfungen und Begutachtungen von Röntgen- und Lasereinrichtungen.

Dosimetrische Überwachung von beruflich Strahlen exponierten Personen.

Durchführung von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten.

Erstattung von Gutachten als Amtssachverständige in den Fachbereichen Bauen, Wasser- und technische Krankenhaushygiene sowie Strahlenschutz.

Magistratsabteilung 50

(Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten)

Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnhaussanierung und der Wohnungsverbesserung, ausgenommen die Landesbürgschaft, die Beteiligung an Unternehmen, der Abschluss von Verträgen mit Bausparkassen und der Zahlungen an diese; Refundierung der Grunderwerbsteuer im Wege der Förderungszusicherung.

Förderung der Wohnbauforschung.

Ausstellung von mit der Förderungsgewährung in Verbindung stehenden Grundbuchserklärungen.

Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung.

Wahrnehmung des Vorschlagsrechtes der Stadt Wien gegenüber Wohnungsunternehmen für geförderte Wohnungen.

Bewilligung von Eigenmittelersatzdarlehen.

Führung der Geschäftsstellen der Wohnungskommissionen.

Vergabe von bewirtschafteten Wohnungen, die unter Zuhilfenahme von Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wieder hergestellt worden sind, nach den Bestimmungen des Neuvermietungsgesetzes.

Bewilligung von Wohnbeihilfen.

Vorbereitung der Anerkennung und der Entziehung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen.

Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz; Vorbereitung der nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungen.

Vorbereitung der Anerkennung institutioneller (mildtätiger) Wohnraumbeistellerinnen und Wohnraumbeisteller.

Angelegenheiten des Wohnrechts.

Aufgaben der Gemeinde nach folgenden wohnrechtlichen Bestimmungen (Wiener Schlichtungsstelle):

Entscheidungen nach dem Mietrechtsgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, den Wohnungseigentumsgesetzen, dem Heizkostenabrechnungsgesetz sowie den Wohnbauförderungsgesetzen, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz.

Ausstellung von Bescheinigungen für Anträge auf Mietzinsbeihilfe.

Abgabe von Gutachten über die zulässige Höhe des Mietzinses bei Mietobjekten, die dem Mietrechtsgesetz nur hinsichtlich der Kündigungsbeschränkungen unterliegen.

Verbindungsstelle zum WOHNFONDS WIEN – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung.

Wahrnehmung der Anteilsrechte der Stadt Wien an der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.

Magistratsabteilung 57

(Frauenservice Wien)

Mitwirkung bei frauenrelevanten Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei der Ausarbeitung der die Bediensteten der Gemeinde (des Landes) Wien betreffenden Rechtsvorschriften.

Beratung und Information für Frauen in individuellen Anliegen.

Beratung, Information und Unterstützung für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von sexualisierter körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind (24-Stunden Frauennotruf).

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Fragen der Gleichbehandlung von Frau und Mann sowie sonstigen frauenrelevanten Themen.

Anregung von und Mitwirkung bei frauenrelevanten Projekten und Frauenförderungsmaßnahmen der Stadt Wien.

Abwicklung der finanziellen Zuwendungen an die TrägerInneneinrichtungen von Frauenhäusern in Wien.

Anregung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Frauenforschung, Frauenförderung und Gleichbehandlung.

Feststellung des Ruhens und des Endens der Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. als Gleichbehandlungsbeauftragter und als Mitglied der Gleichbehandlungskommission; Vorbereitung der Bestellung der bzw. des Gleichbehandlungsbeauftragten.

Koordinierung von und Mitwirkung bei Frauenförderungsmaßnahmen und frauenspezifischen Projekten mit den anderen Bundesländern, dem Bund und auf internationaler Ebene.

Förderung von Fraueninitiativen und Betreuung von Modellprojekten.

Magistratsabteilung 64

(Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht)

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Bau-, Energie-, Straßen-, Luftfahrt- und Eisenbahnrechtes.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Telekommunikations- und Medienrechtes.

Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten der Geodateninfrastruktur.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Grundverkehrsrechtes hinsichtlich des Verkehrs mit bebauten oder zur Bebauung bestimmten Grundstücken.

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Bergrechtes; administrativbehördliche Angelegenheiten des Mineralrohstoffgesetzes, soweit die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann zuständig ist.

Administrativbehördliche Angelegenheiten des Eisenbahnrechtes.

Administrativbehördliche Angelegenheiten des Seilbahnrechtes.

Administrativbehördliche Angelegenheiten des Luftfahrtgesetzes.

Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes nach dem Kesselgesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist.

Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach der Bauordnung für Wien sowie nach jenen Rechtsvorschriften, deren Übertretung nach den Strafbestimmungen der Bauordnung für Wien zu bestrafen ist.

Rechtliche Angelegenheiten der Feuerpolizei, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind, und des Energiewesens, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind oder soweit es sich nicht um gewerbebehördliche Angelegenheiten handelt.

Entscheidung über Einwendungen von Nachbarinnen und Nachbarn nach Eintritt der Zulässigkeit des Baubeginns im Verfahren gemäß Paragraph 70 a, der Bauordnung für Wien.

Vorbereitung von Verordnungen der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes und der Gemeinde nach dem Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen.

Genehmigung von Grundabteilungen, einschließlich vermessungs- und bautechnischer Begutachtungen.

Abfassung von Grundbuchseingaben, soweit die Magistratsabteilung 64 als Behörde tätig wird, sowie grundbücherliche Veranlassung der Eintragung und Löschung baurechtlicher Verpflichtungen.

Durchführung von Enteignungsverfahren, Einlösungen, Umlegungen und Grenzberichtigungen, soweit nicht die Magistratsabteilung 58 zuständig ist.

Behördliche Festsetzung von Entschädigungen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.

Entscheidung über Beiträge gemäß Paragraph 11, Bundesstraßengesetz 1971, soweit keine privatrechtliche Vereinbarung zu Stande kommt.

Behördliche Angelegenheiten des Stadterneuerungsgesetzes.

Antragstellung an das zur Beschlussfassung nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ der Gemeinde zur Genehmigung des Berichtes gemäß Paragraph 5, Absatz 2, des Stadterneuerungsgesetzes sowie die Weiterleitung dieses Berichtes an die Landesregierung.

Antragstellung des Magistrats an den Gemeinderat zur Erlassung oder Aufhebung von Assanierungsverordnungen nach dem Stadterneuerungsgesetz durch die Landesregierung.

Vorbereitung der Antragstellung der Gemeinde an die Landesregierung zur Erlassung oder Aufhebung von Assanierungsverordnungen nach dem Stadterneuerungsgesetz.

Vorbereitung der Benennung der städtischen Wohnhäuser und Wohnhausanlagen.

Behördliche Angelegenheiten des Bodenbeschaffungsgesetzes.

Handhabung des Elektrotechnikgesetzes 1992 bei der Errichtung, Abänderung und Abtragung von Elektrizitätserzeugungs- und -leitungsanlagen.

Durchführung von legistischen Verfahren im Bereich des Katastrophenschutzes.

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 40 (medizinische Heilbehandlung) oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.

Vorbereitung von Verordnungen und Bescheiden nach Paragraph 38, Strahlenschutzgesetz.

Erlassung von Verordnungen über die Zulassung von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten (Bauweisen) und dergleichen.

Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bei Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen auch einer Bewilligungspflicht nach dem Eisenbahn-, dem Rohrleitungs- oder dem Elektrizitätswirtschaftsrecht unterliegen.

Erlassung von Bescheiden durch die Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Mietrechtsgesetz, ausgenommen Strafamtshandlungen.

Rechtliche Angelegenheiten des Ingenieurkammer- und ZiviltechnikerInnenwesens, insbesondere die Erstattung von Gutachten.

Herausgabe einer Verordnung nach dem Wiener Prostitutionsgesetz 2011 über die erforderlichen baulichen Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen in Prostitutionslokalen, die einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen sowie dem Entstehen von Bränden vorbeugen.

Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen.

Durchführung von teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Hochleistungsstrecken, sofern die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann eisenbahnrechtliche Vorschriften materiell anzuwenden hat.

Magistratsabteilung 69

(Immobilienmanagement)

Zentrale Angelegenheiten des städtischen Immobilienwesens.

Umsetzung der Immobilienstrategie in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen, den Unternehmungen der Stadt Wien, den ausgelagerten Unternehmen sowie sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien.

Evaluierung und Vorbereitung der Weiterentwicklung der Immobilienstrategie in Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion.

Kommunikation der Immobilienstrategie.

Abstimmung von für die Gesamtinteressen der Stadt Wien relevanten immobilienwirtschaftlichen Vorgängen mit den jeweils beteiligten Dienststellen, den Unternehmungen der Stadt Wien, den ausgelagerten Unternehmen sowie sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien; zentrale Koordinierung zwischen diesen Einheiten und der Stadtentwicklung zwecks strategischem Immobilienerwerb und Standortentwicklungsmaßnahmen, insbesondere für die Planung der kommunalen Infrastruktur.

Begutachtung der Zweckmäßigkeit von Ankäufen und der Nutzung von Immobilien.

Sicherstellung der periodischen Überprüfung, ob die Immobilien für die Erfüllung der jeweiligen Kernaufgaben kurz-, mittel- und langfristig weiterhin benötigt werden.

Begutachtung der Zweckmäßigkeit der Verwertung von nicht mehr für die Erfüllung der Kernaufgaben benötigten Immobilien.

Erfassung aller Immobilien des Magistrats und jener ausgegliederten Organisationseinheiten, an denen die Stadt Wien zu mehr als 50% beteiligt ist, im Rahmen der Führung der zentralen Liegenschafts- und Nutzungsevidenz.

Festlegung jener Daten betreffend die Immobilien und deren Nutzung, die seitens der Dienststellen evident zu halten sind.

Bewertung von Liegenschaften inklusive Angemessenheitsprüfung.

Funktion der Eigentümerinvertreterin, insbesondere Wahrnehmung der folgenden Agenden für alle stadteigenen Immobilien, soweit nicht den Unternehmungen „Stadt Wien – Wiener Wohnen“, „Wiener Krankenanstaltenverbund“ oder „Wien Kanal“ übertragen:

Zuteilung von Liegenschaften in die Verwaltung einzelner Fachdienststellen, Übertragung von Liegenschaften, die schon in der Verwaltung einzelner Fachdienststellen stehen, sowie Verwaltung der nicht an Fachdienststellen übertragenen Liegenschaften.

Erwerb von bebauten und unbebauten Liegenschaften für die Stadt Wien sowie Veräußerung bebauter und unbebauter städtischer Liegenschaften, soweit nicht die Magistratsabteilung 28 zuständig ist, einschließlich die damit in Verbindung stehende Ausfertigung grundbuchsfähiger Vertrags- und sonstiger Urkunden, Abwicklung dieser Verträge bis zur grundbücherlichen Durchführung, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Vertretung vor Behörden, insbesondere Finanzamt, und vor Grundbuchsgerichten, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Abschluss von Immobilienleasingverträgen und sonstigen Verträgen, welche die Stadt Wien zum Erwerb einer Immobilie berechtigen.

Erwerb von Superädifikaten für die Stadt Wien sowie Veräußerung städtischer Superädifikate.

Erwerb und Veräußerung von Grundstücken für Anstalten, Stiftungen und Fonds der Stadt Wien auf Ersuchen der für die Verwaltung dieser Einrichtungen zuständigen Dienststellen.

Verwaltung und Erhaltung von unbebauten Grundflächen, die sich im Eigentum von Stiftungen befinden.

Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeitsrechten, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Bestellung und Verwaltung von Baurechten sowie deren Auflösung.

Abschluss von Schadloshaltungsverträgen im Rahmen der Baureifmachung.

Freimachung von Liegenschaften.

Antragstellung auf Enteignung von fremden Liegenschaften und dinglichen Rechten für Zwecke der Stadt Wien, soweit nicht die Magistratsabteilung 28 zuständig ist, sowie Antragstellung auf Einleitung von Zwangstausch- und Umlegungsverfahren, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.

Grundbücherliche Durchführung von Grundabteilungen bei städtischen Liegenschaften und Überwachung der grundbücherlichen Durchführung von Grundabteilungen bei fremden Liegenschaften, sofern diese im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischen Grundflächen stehen.

Koordination aller das städtische Kleingarten- und Erntelandwesen betreffenden Angelegenheiten (Koordinationsstelle für städtische Kleingärten), insbesondere Mitwirkung bei der Festlegung und Auflassung von Flächenwidmungen für Kleingärten und Gartensiedlungen; inklusive Mitwirkung bei der Projektierung und Aufschließung von Kleingärten und Gartensiedlungen.

Gewährung von Krediten an Siedlerinnen und Siedler, Kleingartenvereine und deren Verbände.

Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien nach dem Bodenbeschaffungs- und nach dem Stadterneuerungsgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilungen 21 A und 21 B zuständig sind.

Magistratische Bezirksämter

Aufgaben, die den Magistratischen Bezirksämtern als Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesen sind:

Gewerbeangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 63 zuständig ist.

Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 hinsichtlich Gastgärten (Schanigärten) vor gewerblichen Betriebsanlagen; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.

Bewilligung von Gehsteigauf- und -überfahrten vor gewerblichen Betriebsanlagen.

Angelegenheiten des Strahlenschutzes in Gewerbebetrieben.

Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Gewerberechtes bei der Überprüfung pharmazeutischer Erzeugungsbetriebe.

Handhabung des Berufsausbildungsgesetzes.

Erteilung von Behandlungsaufträgen oder unmittelbare Anordnung von Maßnahmen bei Gefahr im Verzug nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Handhabung des Altlastensanierungsgesetzes.

Handhabung des Mineralrohstoffgesetzes.

Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959: Bei Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen nach dem Gewerberecht einer Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde bedürfen, einschließlich von Anlagen zur Beheizung von Gebäuden und bei der Gewinnung von Sand und Kies außerhalb wasserrechtlich besonders geschützter Gebiete, wenn das entsprechende Vorhaben nach den gewerberechtlichen Vorschriften durch die Bezirksverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig ist.

Durchführung der wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren gemäß Paragraph 356 b, Absatz 6, Gewerbeordnung 1994.

Behördliche Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Kesselgesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz in Gewerbebetrieben.

Angelegenheiten des Produktsicherheitsgesetzes 1994.

Wahrnehmung des DienstnehmerInnenschutzes einschließlich der Erteilung von Betriebsbewilligungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in nichtgewerblichen Betrieben, soweit keine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist.

Handhabung des Chemikaliengesetzes.

Bekämpfung sanitärer Übelstände und von Verunreinigungen von Privatgrundstücken einschließlich der individuellen Rechtsangelegenheiten der Rattenbekämpfung; Handhabung der Zwangsbefugnisse gemäß Paragraph 22, Wiener Feuerpolizeigesetz 2015, soweit es sich um die Beseitigung feuerpolizeilicher Übelstände handelt.

Handhabung der Pharaoameisenverordnung und der Schabenverordnung.

Handhabung der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Staubentwicklung.

Überwachung der Einhaltung der nach dem Ozongesetz angeordneten Maßnahmen, soweit nicht die Magistratsabteilung 46 zuständig ist.

Vollziehung von Maßnahmen für gewerbliche Betriebsanlagen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.

Durchführung von Verwaltungsverfahren in rechtlichen Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes, soweit gewerbliche Betriebsanlagen betroffen sind, ausgenommen Abfallbehandlungsanlagen.

Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 45, Absatz 4, Straßenverkehrsordnung 1960.

Maßnahmen, die gemäß Paragraph 27, Futtermittelgesetz der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesen sind; Erklärung des Verfalls gemäß Paragraph 32, Futtermittelgesetz.

Erlassung von Bescheiden über Beschlagnahmen und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.

Handhabung des Bäderhygienegesetzes, ausgenommen die Vollziehung der Paragraphen 9, Absatz 5,, 9a, 9c und 10a; Vornahme von Revisionen, soweit sie von der Stadt Wien oder Schulen, Universitäten und Kindergärten betriebene Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Warmsprudelwannen (Whirlwannen) und Kleinbadeteiche betreffen.

Entgegennahme der Erklärungen über den Austritt aus staatlich anerkannten Religionsgesellschaften.

Handhabung des Buschenschankgesetzes.

Androhung oder Erlassung eines Verbots zur Haltung von Tieren sowie Ausspruch des Verfalls.

Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht die Magistratsabteilung 60 zuständig ist.

Handhabung des Bienenseuchengesetzes und des Wiener Bienenzuchtgesetzes, ausgenommen die den Magistratsabteilungen 58 und 60 übertragenen Aufgaben.

Handhabung des Baumschutzgesetzes, einschließlich der Bemessung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe.

Einreichstelle für die Bewilligung des Pflanzenbaues zur Suchtgiftgewinnung nach der Suchtgiftverordnung 1947.

Ausstellung von Reisepässen, ausgenommen Notpässe (gemäß Paragraph 4 a, Passgesetz 1992) und weitere Reisepässe (gemäß Paragraph 10, Passgesetz 1992), und Personalausweisen.

Wahrnehmung der Aufgaben nach Paragraph 42 a, Sicherheitspolizeigesetz (Fundangelegenheiten), soweit dafür nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Durchführung der An- und Abmeldungen bei Unterkunftnahmen in Wohnungen nach dem Meldegesetz 1991; Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ausgenommen Massenauskünfte sowie Ausstellung von Meldebestätigungen über aufrechte Meldungen.

Handhabung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

Erledigung von Rechtshilfeersuchen nach den sozialversicherungsrechtlichen und abgaberechtlichen Vorschriften.

Ausstellung von Bestätigungen, soweit dafür nicht andere Dienststellen zuständig sind.

Mitwirkung bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.

Mitwirkung bei statistischen Erhebungen.

Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, soweit keine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist, ausgenommen die Erlassung von Organstrafverfügungen.

Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.

Öffentliche Auflegung des Verzeichnisses der Geschworenen sowie Schöffinnen und Schöffen.

Führung der Bürogeschäfte der Disziplinarkommission.

Mitwirkung bei der Verwaltung des Bezirksamtshauses.

Führen der Bürogeschäfte der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher.

Stadtrechnungshof

Wahrnehmung der dem Stadtrechnungshof nach den Landesgesetzen des Landes Wien sowie der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien zukommenden Aufgaben.