Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien
Datum | Publ.Blatt | Fundstelle |
30.12.2010 | ABl | |
Inhaltsübersicht
Allgemeine Grundsätze |
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Geschäfte des Magistratsdirektors |
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Geschäftsgruppe „Integration, | Magistratsabteilung | 1 |
| | Allgemeine Personalangelegenheiten | ||||
Frauenfragen, | Magistratsabteilung | 2 |
| | Personalservice | ||||
KonsumentInnenschutz | Magistratsabteilung | 3 |
| | Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung | ||||
und Personal“ | Magistratsabteilung | 14 |
| | Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie | ||||
| Magistratsabteilung | 17 |
| | Integration und Diversität | ||||
| Magistratsabteilung | 26 |
| | Datenschutz und E-Government | ||||
| Magistratsabteilung | 35 |
| | Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt | ||||
| Magistratsabteilung | 38 |
| | Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien | ||||
| Magistratsabteilung | 54 |
| | Zentraler Einkauf | ||||
| Magistratsabteilung | 57 |
| | Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 59 |
| | Marktamt | ||||
| Magistratsabteilung | 62 |
| | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 63 |
| | Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens | ||||
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Geschäftsgruppe „Finanzen, | Magistratsabteilung | 5 |
| | Finanzwesen | ||||
Wirtschaftspolitik und Wiener | Magistratsabteilung | 6 |
| | Rechnungs- und Abgabenwesen | ||||
Stadtwerke“ | Magistratsabteilung | 27 |
| | EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung | ||||
| Magistratsabteilung | 68 |
| | Feuerwehr und Katastrophenschutz | ||||
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Geschäftsgruppe „Bildung, Jugend, | Magistratsabteilung | 10 |
| | Wiener Kindergärten | ||||
Information und Sport“ | Magistratsabteilung | 11 |
| | Amt für Jugend und Familie | ||||
| Magistratsabteilung | 13 |
| | Bildung und außerschulische Jugendbetreuung | ||||
| Magistratsabteilung | 44 |
| | Bäder | ||||
| Magistratsabteilung | 51 |
| | Sportamt | ||||
| Magistratsabteilung | 53 |
| | Presse- und Informationsdienst | ||||
| Magistratsabteilung | 55 |
| | Bürgerdienst | ||||
| Magistratsabteilung | 56 |
| | Wiener Schulen | ||||
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Geschäftsgruppe „Kultur und | Magistratsabteilung | 7 |
| | Kultur | ||||
Wissenschaft“ | Magistratsabteilung | 8 |
| | Wiener Stadt- und Landesarchiv | ||||
| Magistratsabteilung | 9 |
| | Wienbibliothek im Rathaus | ||||
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Geschäftsgruppe „Gesundheit und | Magistratsabteilung | 15 |
| | Gesundheitsdienst der Stadt Wien | ||||
Soziales“ | Magistratsabteilung | 24 |
| | Gesundheits- und Sozialplanung | ||||
| Magistratsabteilung | 40 |
| | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht | ||||
| Magistratsabteilung | 70 |
| | Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien | ||||
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| Wiener Krankenanstaltenverbund |
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Geschäftsgruppe „Stadtentwicklung, | Magistratsabteilung | 18 |
| | Stadtentwicklung und Stadtplanung | ||||
Verkehr, Klimaschutz, | Magistratsabteilung | 19 |
| | Architektur und Stadtgestaltung | ||||
Energieplanung und | Magistratsabteilung | 20 |
| | Energieplanung | ||||
BürgerInnenbeteiligung“ | Magistratsabteilung | 21 | A | | Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West | ||||
| Magistratsabteilung | 21 | B | | Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost | ||||
| Magistratsabteilung | 28 |
| | Straßenverwaltung und Straßenbau | ||||
| Magistratsabteilung | 29 |
| | Brückenbau und Grundbau | ||||
| Magistratsabteilung | 33 |
| | Wien leuchtet | ||||
| Magistratsabteilung | 41 |
| | Stadtvermessung | ||||
| Magistratsabteilung | 46 |
| | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 65 |
| | Rechtliche Verkehrsangelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 67 |
| | Parkraumüberwachung | ||||
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Geschäftsgruppe „Umwelt“ | Magistratsabteilung | 22 |
| | Umweltschutz | ||||
| Magistratsabteilung | 31 |
| | Wasserwerke | ||||
| Magistratsabteilung | 36 |
| | Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen | ||||
| Magistratsabteilung | 42 |
| | Wiener Stadtgärten | ||||
| Magistratsabteilung | 45 |
| | Wiener Gewässer | ||||
| Magistratsabteilung | 48 |
| | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark | ||||
| Magistratsabteilung | 49 |
| | Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien | ||||
| Magistratsabteilung | 58 |
| | Wasserrecht | ||||
| Magistratsabteilung | 60 |
| | Veterinäramt und Tierschutz | ||||
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| Wien Kanal |
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Geschäftsgruppe „Wohnen, | Magistratsabteilung | 25 |
| | Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser | ||||
Wohnbau und Stadterneuerung“ | Magistratsabteilung | 34 |
| | Bau- und Gebäudemanagement | ||||
| Magistratsabteilung | 37 |
| | Baupolizei | ||||
| Magistratsabteilung | 39 |
| | Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien | ||||
| Magistratsabteilung | 50 |
| | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 64 |
| | Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten | ||||
| Magistratsabteilung | 69 |
| | Liegenschaftsmanagement | ||||
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| Stadt Wien – Wiener Wohnen | ||||||||
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Magistratische Bezirksämter |
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Kontrollamt |
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Geschäftseinteilung
für den Magistrat der Stadt Wien
Verzeichnis der Magistratsabteilungen in
numerischer Reihenfolge unter Anführung
ihrer Zugehörigkeit zu den
Geschäftsgruppen
Verzeichnis
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| Geschäftsgruppe |
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Magistratsabteilung | 1 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 2 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 3 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 4 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 5 |
| Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke |
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Magistratsabteilung | 6 |
| Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke |
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Magistratsabteilung | 7 |
| Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft |
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Magistratsabteilung | 8 |
| Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft |
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Magistratsabteilung | 9 |
| Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft |
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Magistratsabteilung | 10 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 11 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 12 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 13 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 14 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 15 |
| Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales |
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Magistratsabteilung | 16 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 17 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 18 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 19 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 20 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 21 | A | Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 21 | B | Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 22 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 23 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 24 |
| Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales |
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Magistratsabteilung | 25 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 26 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 27 |
| Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke |
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Magistratsabteilung | 28 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 29 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 30 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 31 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 32 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 33 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 34 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 35 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 36 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 37 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 38 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 39 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 40 |
| Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales |
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Magistratsabteilung | 41 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 42 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 43 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 44 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 45 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 46 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 47 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 48 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 49 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 50 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 51 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 52 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 53 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 54 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 55 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 56 |
| Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport |
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Magistratsabteilung | 57 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 58 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 59 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 60 |
| Geschäftsgruppe Umwelt |
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Magistratsabteilung | 61 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 62 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 63 |
| Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal |
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Magistratsabteilung | 64 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 65 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 66 |
| derzeit nicht bestehend |
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Magistratsabteilung | 67 |
| Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung |
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Magistratsabteilung | 68 |
| Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke |
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Magistratsabteilung | 69 |
| Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung |
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Magistratsabteilung | 70 |
| Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales |
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Allgemeine Grundsätze
römisch eins.
Diese Allgemeinen Grundsätze gelten für alle Geschäftsgruppen des Magistrats, den Magistratsdirektor, die Magistratischen Bezirksämter und das Kontrollamt. Für die Unternehmungen der Stadt Wien sind jedoch die Bestimmungen des jeweiligen Statuts maßgebend.
Die Geschäftseinteilung regelt die interne Aufteilung der vom Magistrat der Stadt Wien zu besorgenden Angelegenheiten. Durch diese wird weder eine behördliche Zuständigkeit begründet, noch eine Aufgabenverteilung geschaffen, auf deren Einhaltung ein subjektives Recht besteht.
römisch II.
Die Geschäfte werden vom Magistrat der Stadt Wien teils zentral, teils dezentral besorgt.
Die zentrale Geschäftsbesorgung erfolgt durch die Magistratsabteilungen und die sonstigen zentralen Ämter.
Die dezentrale Geschäftsbesorgung erfolgt durch die Magistratischen Bezirksämter. Ihnen obliegt innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches die Besorgung aller der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung, sofern hiefür nach dieser Geschäftseinteilung nicht eine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist.
römisch III.
Die dem Landeshauptmann zukommenden Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung sind in Anwendung des Artikel 103, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes von den Magistratsabteilungen unter Leitung und Verantwortung des zuständigen amtsführenden Stadtrats als Mitglied der Landesregierung zu besorgen, sofern die Geschäftseinteilung nichts anderes bestimmt. Dies gilt sinngemäß für die gemäß Artikel 104, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Landeshauptmann übertragene Verwaltung des Bundesvermögens.
römisch IV.
Die Aufzählung der Geschäftsgebiete in dieser Geschäftseinteilung ist nicht erschöpfend. Falls durch einen Akt der Gesetzgebung den Verwaltungsbehörden neue Aufgabengebiete zugewiesen werden, ist hinsichtlich der Zuständigkeit innerhalb des Magistrats der Stadt Wien nach obigen Grundsätzen vorzugehen, sofern die Geschäftseinteilung nicht ausdrücklich geändert oder ergänzt wird.
Der Magistratsdirektor kann bis zu einer Änderung der Geschäftseinteilung geringfügige Anpassungen hinsichtlich der Zuständigkeiten einzelner Dienststellen vornehmen, wenn dies aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zweckmäßig oder notwendig erscheint und ein Zuwarten bis zu einer Änderung der Geschäftseinteilung den Grundsätzen einer zweckmäßigen, raschen, einfachen und wirtschaftlichen Verwaltung widersprechen würde.
Führt diese Entscheidung zu Meinungsverschiedenheiten mit amtsführenden Stadträten, so entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Magistratsdirektors. Die vom Magistratsdirektor getroffene Entscheidung bleibt jedoch bis zur Entscheidung des Bürgermeisters aufrecht.
römisch fünf.
Bei Kompetenzkonflikten zwischen Magistratsabteilungen und Magistratischen Bezirksämtern entscheidet der Magistratsdirektor. Nehmen in ein und derselben Sache zwei oder mehrere Magistratsabteilungen die Zuständigkeit in Anspruch, so ist, wenn diese derselben Geschäftsgruppe angehören, die Entscheidung des amtsführenden Stadtrates einzuholen, der das Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor zu pflegen hat; falls die Magistratsabteilungen verschiedenen Geschäftsgruppen angehören, entscheiden die amtsführenden Stadträte im Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor. Falls keine Einigung zu Stande kommt, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Magistratsdirektors. Lehnen Magistratsabteilungen in ein und derselben Sache ihre Zuständigkeit ab, so entscheidet hierüber sofort der Magistratsdirektor. Führt diese Entscheidung zu Meinungsverschiedenheiten mit amtsführenden Stadträten, so entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Magistratsdirektors. Die vom Magistratsdirektor getroffene Entscheidung bleibt jedoch bis zur Entscheidung des Bürgermeisters aufrecht.
römisch VI.
Auch wenn in dieser Geschäftseinteilung eine ausdrückliche Mitwirkung bei der Besorgung von Geschäften durch eine andere Magistratsabteilung (ein anderes Magistratisches Bezirksamt) nicht festgelegt ist, hat eine Magistratsabteilung (ein Magistratisches Bezirksamt) dennoch in besonderen Fällen an der Besorgung der Geschäfte durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Magistratsabteilung (durch das nach der Geschäftseinteilung zuständige Magistratische Bezirksamt) mitzuwirken, wenn Gesichtspunkte aus dem Geschäftsbereich der mitwirkenden Magistratsabteilung (des mitwirkenden Magistratischen Bezirksamts) berührt werden.
Bestehen zwischen Magistratsabteilungen und Magistratischen Bezirksämtern Meinungsverschiedenheiten über die Ausübung des Mitwirkungsrechtes, entscheidet der Magistratsdirektor. Bei Vorliegen einer solchen Meinungsverschiedenheit zwischen Magistratsabteilungen ist, wenn diese derselben Geschäftsgruppe angehören, die Entscheidung des amtsführenden Stadtrats einzuholen, der das Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor zu pflegen hat; falls die Magistratsabteilungen verschiedenen Geschäftsgruppen angehören, entscheiden die amtsführenden Stadträte im Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor. Falls keine Einigung zu Stande kommt, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Magistratsdirektors.
römisch VII.
Mit Zustimmung des Magistratsdirektors können Dienststellen Leistungen für Unternehmungen der Stadt Wien und für juristische Personen, die von der Stadt Wien eingerichtet wurden und von dieser maßgeblich beeinflusst sind, sowie Unternehmungen der Stadt Wien Leistungen für Dienststellen erbringen.
römisch VIII.
Die im Wiener Auskunftspflichtgesetz und in den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und des Landes Wien vorgesehene Auskunftserteilung sowie die Erlassung von Bescheiden im Zusammenhang mit der Auskunftserteilungsverpflichtung obliegen jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches.
Die Handhabung des Wiener Informationsweiterverwendungsgesetzes, insbesondere die praktischen Vorkehrungen zur Erleichterung des Informationszuganges, die Behandlung von Weiterverwendungsbegehren sowie die Erlassung von Bescheiden, obliegt ebenfalls jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches.
Die Handhabung des Wiener Geodateninfrastrukturgesetzes, insbesondere die Erlassung von Bescheiden bei Beanstandung von Nutzungsbedingungen und Entgelten im Zusammenhang mit der Geodateninfrastruktur, obliegt jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches.
römisch IX.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in bestimmter geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils in Betracht kommende Form zu verwenden.
Geschäfte des Magistratsdirektors
Leitung des gesamten inneren Dienstes des Magistrats der Stadt Wien; oberste Aufsicht über seine Ämter, Anstalten und sonstigen Dienststellen und deren oberste Leitung in Vertretung des Bürgermeisters als Vorstand des Magistrats gemäß Paragraph 94, Absatz 4, der Wiener Stadtverfassung; Unterstützung des Bürgermeisters als Landeshauptmann in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Paragraph 136, der Wiener Stadtverfassung.
Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben, unter besonderer Bedachtnahme auf den Bereich der Unternehmungen der Stadt Wien, der Magistratischen Bezirksämter sowie der ausgelagerten Verwaltungsbereiche.
Allgemeine Strategie und Kommunikation.
Besorgung der nachstehenden Agenden: Dienst um die Person des Bürgermeisters, Erledigung der laufenden Bürogeschäfte und persönlichen Aufträge des Bürgermeisters.
Durchführung von Empfängen und Feierlichkeiten.
Betreuung der Gäste der Stadt Wien und Vorbereitung der offiziellen Reisen des Bürgermeisters.
Verkehr mit ausländischen Stellen, mit den in Wien ansässigen diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen, mit Dienststellen des Bundes und anderer Gebietskörperschaften, sofern es sich um die Erledigung von wichtigeren oder grundsätzlichen oder solchen Angelegenheiten handelt, die nicht in den regelmäßigen Geschäftsumfang einer Dienststelle oder einer Unternehmung der Stadt Wien fallen.
Vergabe der Säle im Rathaus.
Veranlassung der Beflaggung von öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Gebäuden.
Führung der Bürogeschäfte des Landtages, des Gemeinderates, der Landesregierung und des Stadtsenates; Weiterleitung der in den Bezirksvertretungen gestellten Anträge.
Stenografendienst.
Mitwirkung an der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes in den in der Wiener Stadtverfassung vorgesehenen Fällen.
Verfassungsrechtliche Angelegenheiten (Verfassungsdienst).
Überprüfung der Vorlagen von Landesgesetzen, Verordnungen und sonstigen allgemeinen Anordnungen des Magistrats, insbesondere auch hinsichtlich Gesetzestechnik, Verfassungsmäßigkeit und Einklang mit dem Bundes- und dem Wiener Landes- und Ortsrecht, mit Ausnahme jener Verordnungen, die vom Magistratsdirektor hievon ausdrücklich ausgenommen wurden; Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen allgemeinen Anordnungen des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften (Legistischer Dienst), soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Verlautbarung von Gesetzen, Verordnungen und Kundmachungen im Landesgesetzblatt.
Grundsätzliche Beziehungen zu den Bundesländern und den anderen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Verfassung und Verwaltung; Vertretung der Interessen der Stadt Wien, soweit sie nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Bundesländern nach Artikel 15 a, B-VG und nach dem Gebietsänderungsgesetz; gemeinsame Angelegenheiten von Wien und Niederösterreich nach dem Trennungsgesetz mit Ausnahme finanzieller Angelegenheiten.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer.
Genehmigung und Mitwirkung bei allen grundsätzlichen Personalangelegenheiten.
Personalangelegenheiten und Amtsraumangelegenheiten der Büros der Stadträte und der sonstigen gewählten Funktionäre des Bundeslandes (der Stadt) Wien sowie der Klubs der politischen Parteien.
Dienstaufsicht über
die Leiter der Magistratsabteilungen, der Magistratischen Bezirksämter, die Direktoren der Unternehmungen der Stadt Wien, den Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, den Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt, die Umweltanwältin und die Kinder- und Jugendanwälte, den Tierschutzombudsmann sowie den unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten,
Bedienstete mit Sonderaufgaben gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien,
Bedienstete der Magistratsdirektion,
Rechtskundige Bedienstete mit Ausnahme der Vizepräsidentin und der übrigen Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien,
Bedienstete des höheren Verwaltungsdienstes,
Ärzte, soweit sie nicht im Bereich der Magistratsabteilungen 11, 15 und 70 verwendet werden,
Tierärzte der MA 60,
Psychologinnen,
Bedienstete der MA 7, 8, 9, 13 (ausgenommen Lehrerinnen), 14, 17, 22, 34, 51, 53, 54, 57 und 60,
Redakteure der Stadt Wien,
das den Dienststellen des technischen Bereichs zugewiesene technische Personal sowie das den anderen Dienststellen zugewiesene technische Personal der Schemata römisch II und römisch IV,
Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes mit Ausnahme des dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zugewiesenen Personals,
Fachbedienstete des Büchereidienstes, mit Ausnahme des der MA 13 und der MA 56 zugewiesenen Personals,
Sozialarbeiterinnen,
Sozialpädagoginnen, mit Ausnahme des der MA 11 zugewiesenen Personals,
Kanzleibedienstete, mit Ausnahme des dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zugewiesenen Personals,
Büchereibedienstete, mit Ausnahme des der MA 13 zugewiesenen Personals,
Hausinspektoren der Verwendungsgruppe C,
Amtsgehilfen, mit Ausnahme des dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zugewiesenen Personals,
Sondervertragsbedienstete mit Ausnahme des dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zugewiesenen Personals,
Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und für Kurzparkzonen,
Bedienstete der elektronischen Datenverarbeitung.
Zuteilung und Versetzung der vorgenannten Bediensteten sowie Stellenbesetzungen, soweit nicht der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat.
Zuteilung der von der Landesregierung ernannten Mitglieder und des sonstigen Personals an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien.
Vollziehung des Voranschlages für das Jahr 2008 im Hinblick auf die in Paragraph 103, Absatz eins, Ziffer 16 und 17 Wiener Stadtverfassung genannten Angelegenheiten in analoger Anwendung auf die an die Friedhöfe Wien GmbH übertragenen Friedhöfe.
Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz.
Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Paragraph 6, Wiener Zuweisungsgesetz gegenüber den Bediensteten der Gemeinde Wien, die auf Basis dieses Gesetzes einem Unternehmen der Wiener Stadtwerke zugewiesen sind, sowie Abschluss des entsprechenden Zuweisungsvertrages.
Zuteilung und Versetzung des Personals zwischen den Unternehmungen der Stadt Wien und dem übrigen Magistrat sowie zwischen Dienstaufsichtsstellen; Zuteilung des Personals an das Kontrollamt auf Grund der Genehmigung des Bürgermeisters.
Prüfung für den rechtskundigen Dienst.
Vorbearbeitung und Evidenthaltung der Delegierung von Funktionären und Bediensteten der Stadt Wien in Kollegialorgane, Organe von wirtschaftlichen Unternehmungen, Vereine und dergleichen.
Nominierung von rechtskundigen Bediensteten als Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien.
Festlegung von Beförderungsrichtlinien, Globalzahlen für Beförderungen in eine höhere Dienstklasse und ad personam-Beförderungen.
Auszeichnungen (Beförderungen, außerordentliche Stufenvorrückungen), Titelverleihungen und Anerkennungsgaben an städtische Bedienstete mit Ausnahme der Jubiläumsgaben.
Feststellung des Anspruches auf die Ausgleichszulage bei Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten, soweit nicht der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einzelnen Dienststellen übertragen hat.
Mitwirkung bei allen Stellensystemisierungen und allen wichtigeren Personalangelegenheiten des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien und der Unternehmungen der Stadt Wien gemäß den jeweiligen Statuten.
Ausschreibung von Dienstposten, soweit nicht der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einzelnen Dienststellen übertragen hat.
Festlegung des wesentlichsten Inhalts von Sonderverträgen.
Anträge an den Bürgermeister auf Bestellung von Bediensteten mit Sonderaufgaben gemäß der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien.
Herausgabe von Erlässen, soweit sie nicht nur im Bereich einer Abteilung ergehen.
Entsendung von Funktionären und Bediensteten als Vertreter des Bundeslandes (der Stadt) Wien zu Tagungen, Kongressen und dergleichen.
Fahrservice, soweit die Fahrzeuge den Dienststellen nicht direkt zugeteilt sind, mit Ausnahme der technischen Angelegenheiten.
Prüfung von Vorschlägen städtischer Bediensteter zur Vereinfachung und Reform der Verwaltung (Betriebliches Vorschlagswesen).
Angelegenheiten, die dem Magistratsdirektor durch besondere Rechtsvorschriften zugewiesen sind.
Angelegenheiten, die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat nicht ausdrücklich einer anderen Dienststelle zugewiesen sind, sofern nicht eine Dienststelle vom Magistratsdirektor mit der Behandlung der Angelegenheit betraut wird.
Anträge auf Ehrungen durch Verleihung
eines Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Wien,
der Wiener Rettungsmedaille,
des Ehrenzeichens für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen,
der Einsatzmedaille des Landes Wien,
des Ehrenringes der Stadt Wien,
der Ehrenmedaille der Bundeshauptstadt Wien,
der Otto Glöckel-Medaille und
der Professor Dr. Julius Tandler-Medaille der Stadt Wien.
Anträge auf Ehrungen in Form von Ernennungen zu Bürgern oder Ehrenbürgern und auf alle sonstigen Ehrungen durch die Stadt oder durch das Land Wien, soweit solche Anträge nicht einer Magistratsabteilung vorbehalten sind.
Antragstellung für Bundesauszeichnungen.
Verkehr mit der Volksanwaltschaft; Kontaktnahme in allen von der Volksanwaltschaft an das Bundesland (die Stadt) Wien herangetragenen Fällen und Vorbearbeitung der an die Volksanwaltschaft gerichteten und die Verwaltung des Bundeslandes (der Stadt) Wien betreffenden Erledigungen.
Restitutionsangelegenheiten hinsichtlich der sich für die Stadt Wien aus dem Notenwechsel vom 17. Jänner 2001 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ergebenden Verpflichtungen und unter Bedachtnahme auf die Regelungen des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, des Entschädigungsfondsgesetzes und des Versöhnungsfonds-Gesetzes.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Kooperation, Information und Koordination im Bereich der Stadt Wien.
Bereitstellung von grundlegenden Informationen über Wien und die Tätigkeit der Stadtverwaltung.
Angelegenheiten der europäischen Integration, wie Europäische Union (EU), Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Europarat.
Führen des Wien-Büros in Brüssel.
Mitwirkung bei der Ausbildung der städtischen Bediensteten in Fragen der europäischen Integration.
Beobachtung von für die Stadt Wien wichtigen Entwicklungen und Beurteilung deren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung.
Entscheidungsvorbereitung für die Stadtentwicklungspolitik im Zusammenwirken mit der für die Stadtplanung zuständigen Geschäftsgruppe des Magistrats.
Evidenthaltung von mit Bundesdienststellen in Verhandlung stehenden grundsätzlichen Angelegenheiten.
Führung der Bürogeschäfte des Bund/Land Wien - Koordinationskomitees für Rohstoff- und Energieforschung.
Wahrnehmung der Partei- bzw. Beteiligtenstellung der Gemeinde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Wahrnehmung der Parteistellung der Gemeinde nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Ausarbeitung von Strategien, Richtlinien und Veranstaltungsprogrammen auf dem Gebiet der Ausbildung, Weiterbildung, Prüfung und Potenzialerhebung.
Organisation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Prüfungen und Potenzialerhebungsmaßnahmen sowie Herausgabe von Lernbehelfen, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Koordination von grundsätzlichen Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung.
Organisation und Betreuung des Unterrichts in Sprachen.
Genehmigung der Teilnahme städtischer Bediensteter an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Zuerkennung von Kostenersätzen im Zusammenhang mit Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, soweit nicht der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgabe einer anderen Dienststelle übertragen hat.
Kulturelle Betreuung (Veranstaltungen, Schulungskurse, Exkursionen und dergleichen) für Gemeindebedienstete, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Betreuungsmaßnahmen im Rahmen von Bildungsaustauschprogrammen.
Bereinigung der Wiener Rechtsvorschriften.
Revision des Dienstbetriebes der städtischen Dienststellen in sachlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht.
Genehmigung der Erteilung der Zeichnungsberechtigung an mehr als vier unterstellte Bedienstete.
Prüfung und Veranlassung von Sofortmaßnahmen auf Grund von Wahrnehmungen, die die Wiener Stadtverwaltung betreffen.
Maßnahmen der Umweltpolizei im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachdienststellen.
Behandlung von Dienstaufsichtsbeschwerden.
Schaffung, Streichung und Bewertung von Dienstposten.
Führung des Dienstpostenplanes.
Führung der Personalausgleichstelle.
Eignungsfeststellungen im Rahmen der Dienstaufsicht, soweit nicht der Magistratsdirektor die Wahrnehmung dieser Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat.
Zuerkennung von Nebengebühren (Personal-, Bau-, Sonder-, Außendienst-, Kassierzulagen, Überstundenvergütungen, EDV-spezifische Zulagen).
Zuerkennung von Entschädigungen gemäß Paragraph 10, Absatz 2, der Reisegebührenvorschrift (Kilometergeld).
Genehmigung von Diensttelefonanschlüssen in Ämtern und Wohnungen.
Genehmigung von Dienst- und Studienreisen außerhalb des Dienstortes.
Verwaltungs- und Betriebsreform und damit zusammenhängende grundsätzliche Personalangelegenheiten.
Angelegenheiten der Einführung und Verankerung von Controlling (im Sinne systematischer, informationsgestützter, zielorientierter Steuerung) in allen Dienststellen des Magistrats, insbesondere Veranlassung der Schaffung der Rahmenbedingungen sowie Festlegung von Grundsätzen und Richtlinien für die Einführung, Gestaltung und Durchführung von Controlling, Beratung bei der Einführung und Gestaltung von Bereichs- und Abteilungscontrollingsystemen sowie ständige Koordination dieser Systeme.
Aufbau und Führung eines auf Bereichs- und Abteilungscontrollingsysteme gestützten zentralen Controllingsystems zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Magistrats und als ständige Unterstützung bei der Steuerung des Gesamtmagistrats nach strategischen Gesichtspunkten, insbesondere Auswahl und Veranlassung der Beschaffung, Strukturierung und Auswertung der erforderlichen Daten, Aufbereitung und Darstellung von steuerungsrelevanten Informationen und Rahmenbedingungen, Aufzeigen erforderlicher Maßnahmen, Mitwirkung bei der Erstellung und ständigen Anpassung von controllingrelevanten Zielsystemen und der entsprechenden Umsetzungspläne, Durchführung von Abweichungsanalysen sowie Darstellung, Analyse und Bewertung von Maßnahmenalternativen und Handlungskonsequenzen.
Organisation von Verwaltungsvorgängen.
Vergabe und Betreuung von Aufträgen an private Betriebsberatungen.
Führung des Registers über die privaten Adressen und Telefonnummern der Dienststellenleiter und ihrer Stellvertreter.
Genehmigung von Dienst- und Organisationsvorschriften, soweit sie den Wirkungsbereich einer Dienststelle überschreiten.
Entscheidung über die Inanspruchnahme von Diensterfindungen.
Anträge an den Bürgermeister und an den Gemeinderat über die Erlassung und Abänderung der Geschäftsordnung, die Organisation, Auflassung und Errichtung von städtischen Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Magistrats sowie über die Erlassung und Abänderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat.
Genehmigung der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Teildienststellen, auch wenn in diesem Zusammenhang keine Anträge an den Bürgermeister und an den Gemeinderat zu stellen sind, ausgenommen die Dienststellen der Unternehmungen der Stadt Wien.
Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die weitergehende Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien.
Auslegung der Geschäftseinteilung für den Magistrat.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Verwaltung des Rathauses.
Entgegennahme von Meldungen über Schäden am Gemeindevermögen.
Zentrale Verteilstelle von Meldungen anderer Behörden über Beschädigungen von im Eigentum der Stadt Wien stehenden Einrichtungen.
Koordination von Sicherheitsmaßnahmen, ausgenommen in Angelegenheiten des Brandschutzes und in bautechnischen Angelegenheiten; Erteilung von Einsatzaufträgen an die Rathauswache.
Erstellung des Schutz- und des Alarmplans sowie die Organisation und Führung des öffentlichen Alarmsystems der Gemeinde nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Anordnung von Einsatzübungen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz; Sicherstellung der präventiven Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Selbstschutz der Bevölkerung nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Führung der Bürogeschäfte des Krisenmanagements.
Führung der Bürogeschäfte des Landesversorgungssicherungsausschusses, des Landeslenkungsausschusses und des Landeskoordinationsausschusses.
Außenbeziehungen der Stadt Wien.
Administrative Angelegenheiten des Zivilschutzes einschließlich der umfassenden Landesverteidigung, sofern keine andere Dienststelle zuständig ist.
Koordination der Angelegenheiten des Katastrophenschutzes und des Einsatzes bei Katastrophen, Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen.
Allgemeine und grundsätzliche Rechtsangelegenheiten nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Strategische und organisatorische Angelegenheiten der psychosozialen Akutbetreuung und der Informationsstelle nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Organisation von Hilfsmaßnahmen der Stadt Wien im In- und Ausland unbeschadet der Genehmigung durch die zuständigen Gemeindeorgane.
Ständige Entwicklung und Anpassung der EDV- und Kommunikationsstrategie für den gesamten Magistrat der Stadt Wien.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Koordination und Überprüfung hinsichtlich aller organisatorischen und technischen Maßnahmen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung unter Einbindung der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Festlegung von Rahmenbedingungen für den zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.
Festlegung von Grundsätzen für die von der Magistratsabteilung 14 und der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ wahrzunehmenden Koordinationstätigkeiten auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung unter Einbindung der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Grundsätzliche Angelegenheiten der EDV-Ausbildung.
Überprüfung aller Rechtsmittelakten des Magistrats, wenn ein aufsteigendes Rechtsmittel erledigt wird, Überprüfung der solche Erledigungen betreffenden Entscheidungen über außerordentliche Rechtsmittel und amtswegige Abänderungen, Überprüfung aller Rechtsmittelakten, die einer anderen Behörde zur Entscheidung vorgelegt werden, mit Ausnahme der Verwaltungsstrafsachen und derjenigen Angelegenheiten, die dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zugewiesen sind, sowie jener Bereiche, bei denen dies vom Magistratsdirektor ausdrücklich ausgenommen wurde.
Überprüfung aller Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden vor deren Einbringung sowie Überprüfung aller den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts vorzulegenden Dienststücke und von Gegenschriften, mit Ausnahme jener Dienststücke und Gegenschriften, die vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zu erledigen sind, sowie jener Bereiche, bei denen dies vom Magistratsdirektor ausdrücklich ausgenommen wurde.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide des Magistrats, sofern keine andere Dienststelle oder der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig ist.
Bearbeitung der Rechtsmittel an die Abgabenberufungskommission betreffend folgender Abgaben und Gebühren:
Abwassergebühr,
Wassergebühr,
Sportförderungsbeitrag,
Vergnügungssteuer,
Kommunalsteuer,
Dienstgeberabgabe,
Ortstaxe,
Versteigerungsabgabe,
Parkometerabgabe.
Bearbeitung der Rechtsmittel an die Bauoberbehörde.
Führung der Bürogeschäfte der Abgabenberufungskommission, der Bauoberbehörde und des Berufungssenats.
Bearbeitung der Rechtsmittel in Angelegenheiten der Bodenreform und Führung der Bürogeschäfte der Agrarbehörde zweiter Instanz.
Koordinierung der Verwaltungsstraftatbestände und Verwaltungsstrafen in erster Instanz.
Erstellung von Programmen auf dem Gebiet der Führungskräfteausbildung, unter Berücksichtigung moderner Managementmethoden, sowie Erstellung von Ausbildungskonzepten zur Stärkung der Personalentwicklungskompetenz.
Entwicklung und Festlegung von Richtlinien und Verfahren für die Leistungsbewertung des Personals und für die strukturierte Gesprächsführung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern (Mitarbeiterorientierungsgespräch); Koordination und Controlling des Einsatzes dieser Instrumente.
Personalforschung, auch im Wege interner Meinungsumfragen.
Festlegung von Richtlinien für Personalmarketing und die Bewerberauslese.
Allgemeine Angelegenheiten des Wiener Integrierten Personalinformationssystems.
Koordination aller weiteren, die Automatisierung von Aufgaben im Bereich des Personalwesens betreffenden Vorhaben oder Maßnahmen.
Koordination der im Personalbereich nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften wahrzunehmenden Aufgaben der auftraggebenden Stellen betreffend die Verfügung über die Daten, die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Abfassung des Meldungskonzeptes, die Erstellung des Organisationskonzeptes und die Auskunftsorganisation.
Rechtsberatung der Dienststellen der Stadt Wien und deren Anstalten, Stiftungen und Fonds sowie Erstellung von Rechtsgutachten in wichtigen Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten.
Mitwirkung beim Abschluss wichtiger oder schwieriger Rechtsgeschäfte, einschließlich der Rechtsberatung in wichtigen Vergabeangelegenheiten aus zivilrechtlicher Sicht; Mitwirkung in Vergabekommissionen.
Begutachtung strafrechtlicher Tatbestände zur Wahrung der Interessen der Stadt Wien.
Entbindung von der Amtsverschwiegenheit, mit Ausnahme der den Direktoren der Unternehmungen der Stadt Wien unterstellten Bediensteten, sowie Genehmigung der Übermittlung von Akten an Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Ausstellung von Vollmachten namens der Stadt Wien zum Zwecke der Rechtsvertretung und -beratung, einschließlich der Koordination und Gewährleistung der damit verbundenen Informationsflüsse, soweit nicht die Magistratsabteilung 41 zuständig ist.
Genehmigung der Beistellung eines Rechtsanwalts im Sinne der Fürsorgepflicht des Dienstgebers.
Führung der Aktiv- und Passivprozesse der Stadt Wien einschließlich Exekutionsführungen sowie Vertretung der zivilrechtlichen Interessen in Strafprozessen, soweit diese Angelegenheiten im Rahmen ihrer operativen Aufgabenstellungen nicht Magistratsabteilungen zugewiesen sind.
Behandlung von Anspruchstellungen nach dem Amtshaftungsgesetz.
Vertretung der Interessen der Stadt Wien im Zusammenhang mit Verlassenschaftsangelegenheiten zu ihren Gunsten.
Interessenwahrung in bedeutsamen oder schwierigen Exekutions- und Insolvenzverfahren.
Außergerichtliche Bereinigung strittiger zivilrechtlicher Ansprüche.
Überprüfung der Angemessenheit von Anwalts- und Notarhonoraren.
Ausstellung von Überbeglaubigungen und Apostillen.
Wahrnehmung der Aufgaben der Disziplinaranwaltschaft.
Erstattung eines Dreiervorschlags an die Magistratsabteilung 7 hinsichtlich eines Mitglieds/Ersatzmitglieds des rechtskundigen Dienstes der Stadt Wien im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“.
Aktivierung, Planung, Koordination und Unterstützung der Umsetzung der im Klimaschutzprogramm beschlossenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Koordination der in den Themenbereichen „Energie“, „Mobilität“ und „Beschaffungswesen“ des Klimaschutzprogramms tätigen Experten und Stellen.
Vertretung der klimaschutzrelevanten Aspekte in diversen Gremien in Wien.
Einbeziehung der Bezirke in die Umsetzung der Maßnahmenprogramme.
Vorbereitung der Bemühungen der Stadt Wien um Änderungen der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen, sodass die Erreichung der Zielsetzungen des KliP-Wien erleichtert wird.
Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Bewusstseinsbildung innerhalb und außerhalb des Magistrats.
Evaluierung, regelmäßige Dokumentation und Erfolgskontrolle der Umsetzungsmaßnahmen.
Vorbereitung der Weiterentwicklung und allfälliger Modifikationen der Klimaschutzpolitik.
Grundsätzliche Fragen der Energiepolitik.
Vertretung der Interessen Wiens im Bereich der Energiepolitik, soweit diese nicht von Magistratsabteilungen wahrzunehmen sind.
Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Elektrizitätsmarktes aufgrund des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes.
Genehmigung von Verträgen, in denen die Befugnis eingeräumt wird, Namen, Embleme oder Symbole städtischer Dienststellen zu verwenden.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Kooperation und Koordination im Bereich Bauten und Technik.
Koordination der Finanzierung von geschäftsgruppenübergreifenden Projekten.
Koordination und Beratung im Bereich Bauten und Technik beim Einsatz moderner Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken, insbesondere im IT-Bereich.
Koordination der Dienststellen und Sicherstellung des Zusammenwirkens mit den Fonds sowie Erarbeitung neuer Inhalte, Strategien und genereller Maßnahmen für den Bereich der Stadterneuerung.
Schaffung der Voraussetzungen für die Sicherstellung der sozialen und technischen Infrastruktur.
Koordination der Mitarbeit technischer Bediensteter in Instituten, Gremien, Kongressen usw.
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie der Vertragsabwicklung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Beratung der Dienststellen in diesen Fragen; Verhandlungen mit Interessenvertretungen und öffentlichen Auftraggebern hinsichtlich der Veränderung von Preisgrundlagen.
Herausgabe von Richtlinien für die Berücksichtigung von Kostenveränderungen bei laufenden Verträgen.
Kontrolle des Planungsablaufes und der Projektabwicklung bis zur Projektfertigstellung einschließlich der Abrechnung.
Prüfung und Veranlassung der Eintragung und Aufhebung von Statushinweisen der Stadt Wien im Auftragnehmerkataster Österreich.
Angelegenheiten der Ziviltechniker einschließlich der Ziviltechnikerprüfung.
Führung des Permanenzdienstes der Magistratsdirektion; Einteilung des technischen Aufsichtsdienstes, Unterweisung der aufsichtsführenden Bediensteten in Theatern, Zirkussen usw., soweit diese Agende nicht anderen Dienststellen des technischen Bereichs zugewiesen ist.
Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist, und Ausstellung von Verwendungsbestätigungen nach dem Ingenieurgesetz.
Koordination der Zielvereinbarungen der Dienststellen des technischen Bereichs und Feststellung des Zielerreichungsgrades.
Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal
Integrationspolitik, fremdenrechtliche Angelegenheiten, Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, KonsumentInnenschutz, Preiskontrolle, Angelegenheiten des Ernährungs- und Gewerbewesens, zentraler Einkauf, Personalangelegenheiten der Bediensteten der Stadt Wien, Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, automationsunterstützte, elektronische Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 1 |
| | Allgemeine Personalangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 2 |
| | Personalservice |
Magistratsabteilung | 3 |
| | Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung |
Magistratsabteilung | 14 |
| | Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie |
Magistratsabteilung | 17 |
| | Integration und Diversität |
Magistratsabteilung | 26 |
| | Datenschutz und E-Government |
Magistratsabteilung | 35 |
| | Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt |
Magistratsabteilung | 38 |
| | Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien |
Magistratsabteilung | 54 |
| | Zentraler Einkauf |
Magistratsabteilung | 57 |
| | Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 59 |
| | Marktamt |
Magistratsabteilung | 62 |
| | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 63 |
| | Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens |
Magistratsabteilung 1
(Allgemeine Personalangelegenheiten)
Ausarbeitung der die Bediensteten der Gemeinde (des Landes) Wien, einschließlich jener der Unternehmungen der Stadt Wien, betreffenden Rechtsvorschriften ausgenommen jener für Landeslehrer betreffend den Bedienstetenschutz und für solche Bedienstete, die mit Tätigkeiten im Sinne der Paragraphen 3 und 4 des Hausbesorgergesetzes betraut sind, in folgenden Angelegenheiten:
Dienstrecht;
Gleichbehandlungs(Antidiskriminierungs)recht;
Besoldungsrecht, einschließlich Nebengebühren und Naturalbezüge;
MitarbeiterInnenvorsorgerecht;
Pensionsrecht;
Unfallfürsorgerecht;
Bedienstetenschutzrecht;
Personalvertretungsrecht;
UVS-Organisationsrecht.
Ausarbeitung von Verordnungen gemäß Paragraph 24, Absatz 5, Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz über die Erklärung und Aufhebung von Lehrerstellen als schulfest.
Wahrnehmung der Informationspflicht gemäß Artikel 21, Absatz 4, letzter Satz B-VG.
Ausarbeitung von Kollektivverträgen, Richtlinien für Dienstverträge und Sondervertragsmustern für Bedienstetengruppen.
Ausarbeitung der die Bezüge und Pensionen der Organe des Landes und der Gemeinde Wien regelnden Rechtsvorschriften.
Ausarbeitung von Arbeitszeitregelungen, ausgenommen für die Unternehmungen der Stadt Wien.
Mitwirkung bei der Verwaltungs- und Betriebsreform.
Mitwirkung am Abschluss von Zuweisungsverträgen, soweit dienstrechtliche Belange betroffen sind.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien und der Sozialversicherung, soweit sie sich auf Gemeindebedienstete auswirken.
Abschluss von Verträgen zur freiwilligen Pensionskassenvorsorge gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Pensionskassenvorsorgegesetz - PKVG in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 3, des Wiener Bezügegesetzes 1997.
Abschluss von Pensionskassenverträgen auf Grund einer mit dem Zentralausschuss gemäß Paragraph 7 a, der Besoldungsordnung 1994 abgeschlossenen Vereinbarung.
Abschluss von Beitrittsverträgen gemäß Paragraph 9, Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz.
Abschluss von Verträgen mit Versicherungsunternehmen betreffend die Leistung von Prämien im Rahmen der nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 möglichen Zukunftssicherung.
Bearbeitung von Rechtsmitteln (Anträgen) in Personalangelegenheiten, soweit der Dienstrechtssenat oder Disziplinarsenat zu deren Entscheidung zuständig ist.
Bearbeitung von Rechtsmitteln und Ausarbeitung der Entscheidungen in Angelegenheiten der fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten.
Vorbereitung bzw. Erlassung der Berufungsbescheide gemäß Paragraph 10, des Wiener Bezügegesetzes 1997.
Bearbeitung von Rechtsmitteln und Ausarbeitung der Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Landeslehrer, soweit es sich um Aufgaben des Amtes der Landesregierung handelt.
Vertretung der Stadt Wien in Verfahren gemäß Paragraph 54, Absatz 2 bis 4 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes.
Entscheidung über den Anspruch auf Nebengebühren in grundsätzlichen Fällen, sofern die Zuerkennung nicht durch den Magistratsdirektor erfolgt.
Einzelpersonalangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Führung der Bürogeschäfte des Dienstrechtssenats.
Führung der Bürogeschäfte des Disziplinarsenats.
Führung der Bürogeschäfte der gemeinderätlichen Personalkommission.
Wahrnehmung der Aufgaben des Amtes der Landesregierung nach Paragraph 42, Litera d, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes.
Magistratsabteilung 2
(Personalservice)
Personalverwaltung für die Bediensteten (ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen) und die Lehrlinge der Gemeinde Wien, ausgenommen Bedienstete, für die das Gehaltskassengesetz 2002 gilt, Lehrer der Musik- und Singschule Wien und Bedienstete, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz oder das Landarbeitsgesetz bzw. die dazugehörigen Ausführungsgesetze anzuwenden sind, soweit nicht eine Zuständigkeit des Magistratsdirektors, anderer Dienststellen oder Unternehmungen der Stadt Wien auf Grund abgeschlossener Verwaltungsübereinkommen gegeben ist.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien, soweit nicht der Magistratsdirektor oder eine andere Dienststelle zuständig ist, sowie mit Ausnahme der dem Verein „fh-campus wien – Verein zur Förderung des Fachhochschul-, Entwicklungs- und Forschungszentrums im Süden Wiens“ zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Handhabung der allgemeinen Regelungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, soweit die Gemeinde (das Land) Wien als Dienstgeber betroffen ist.
Rechtliche Beurteilung und Überprüfung von freien Dienstverträgen sowie deren Verrechnung.
Personalwerbung.
Bezugsverrechnung für die Bediensteten (ihre Hinterbliebenen und Angehörigen) der Gemeinde (des Landes) Wien, ausgenommen Bedienstete, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz oder das Landarbeitsgesetz bzw. die dazugehörigen Ausführungsgesetze anzuwenden sind.
Verrechnung für Personen, die in einem Ausbildungs- oder Lehrverhältnis zur Gemeinde Wien stehen oder als Vortragende gemäß EStG 1988 tätig sind.
Fachliche Aufsicht über jene Tätigkeiten der Dienststellen und Unternehmungen der Stadt Wien, die für die Bezugsverrechnung durch die Magistratsabteilung 2 erforderlich sind.
Zentrale Auswertungen von Bezugs- und Personaldaten.
Vollziehung des Wiener Eltern-Karenzgeldzuschussgesetzes einschließlich der Bemessung und Vorschreibung der Abgabe nach diesem Gesetz.
Wahrnehmung der Aufgaben als Disziplinarbehörde gemäß Paragraph 81, Ziffer eins, Dienstordnung 1994, soweit nicht der Magistratsdirektor zuständig ist.
Führung der Bürogeschäfte der Gleichbehandlungskommission nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz.
Dienstaufsicht über Praktikanten (Ferialpraktikanten), soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Angelegenheiten betreffend Dienst- und Werkswohnungen, einschließlich der Widmung.
Individuelle pensionsrechtliche Angelegenheiten der Beamten (ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen) der Gemeinde Wien einschließlich der Vollziehung des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995.
Gewährung von außerordentlichen Zuwendungen.
Bezugsverrechnung für die von einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellten Religionslehrer an Schulen des Landes Wien.
Angelegenheiten betreffend Einzelpersonen, die der Gemeinde Wien von Dritten zur Erbringung von Dienstleistungen bereitgestellt wurden.
Vollziehung des Unfallfürsorgegesetzes 1967 einschließlich der Auszahlung der Geldleistungen.
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungs-, Dienstnehmerhaft- und Organhaftpflichtgesetz gegenüber Bediensteten der Gemeinde Wien, Erklärung des Verzichtes auf Ansprüche nach dem Landesgesetz vom 25. Februar 1972, LGBl. für Wien Nr. 8/1972, oder Antragstellung an die zuständigen Organe.
Dienstfreistellungen von gewählten Dienstnehmervertretern und Festsetzung der diesen und den Gleichbehandlungsbeauftragten fortzuzahlenden Bezüge.
Vollziehung des Wiener Bezügegesetzes 1995 und 1997, ausgenommen die Bearbeitung von Rechtsmitteln und Ausarbeitung von Entscheidungen.
Angelegenheiten des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre.
Vertretung, sofern keine Rechtsanwaltsbeistellung erfolgt, der Gemeinde (des Landes) Wien in Verwaltungssachen betreffend die Versicherungspflicht gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,
der Gemeinde Wien in Arbeitsrechtssachen (mit Ausnahme von Drittschuldnerklagen, Räumungsklagen bei Werks- und Dienstwohnungen und Exekutionen) in erster Instanz, sowie in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Angelegenheiten bestehender oder beendeter Dienstverhältnisse zur Gemeinde Wien.
Ausarbeitung von Entscheidungen der Landesregierung auf Grund des Wiener Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 1 zuständig ist und ausgenommen Antragstellung für Bundesauszeichnungen der Landeslehrer.
Angelegenheiten des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes betreffend die Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz.
Anmeldung von unbehobenen Beträgen und Forderungen beim Verlassenschaftsgericht.
Einrichtung und Betriebsführung von Betriebskindergärten der Stadt Wien.
Ausfertigung von Dienstausweisen für Bedienstete, für die der MA 2 die Personalverwaltung obliegt, sowie für Lehrer der Musik- und Singschule Wien.
Betreuung der Aktion „Verbilligtes Mittagessen“ für Bedienstete des Magistrats.
Geltendmachung der Ansprüche des Dienstgebers nach dem Epidemiegesetz und dem Tierseuchengesetz.
Vormerkung, Berechnung und Abrechnung der Pfändungen und Zessionen.
Feststellung der Ansprüche auf besondere Hilfeleistung für Bedienstete der Feuerwehr (deren Hinterbliebene) nach Dienstunfällen im besonderen Einsatzdienst und Auszahlung der Geldleistungen sowie Zuerkennung von einmaligen Geldleistungen aus berücksichtigungswürdigen Gründen bei sonstigen Dienstunfällen.
Magistratsabteilung 3
(Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung)
Grundsätzliche Angelegenheiten des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, ausgenommen die anderen Rechtsträgern zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien und soweit diesbezügliche Angelegenheiten nicht anderen Dienststellen vorbehalten oder durch den Magistratsdirektor auf andere Dienststellen übertragen sind.
Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen des Bedienstetenschutzes.
Koordination der Umsetzung von Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998.
Koordination der für Bedienstetenschutzangelegenheiten zuständigen Fachdienststellen.
Koordination der Beratung und Unterstützung der Dienststellenleiter in Bedienstetenschutzangelegenheiten durch die zuständigen Fachdienststellen.
Präventivdienstliche Betreuung sowie Ermittlung und Beurteilung der arbeitsbedingten Gefahren, Festlegung von Maßnahmen sowie Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente unter Bedachtnahme der einschlägigen Verpflichtungen nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 hinsichtlich der Dienststellen des Magistrats.
Bestellung und Enthebung von Sicherheitsvertrauenspersonen.
Koordination betrieblicher gesundheitsfördernder Maßnahmen.
Maßnahmen zur Feststellung von Zusammenhängen zwischen Arbeit und Krankheit sowie zur Beseitigung die Gesundheit negativ beeinflussender Faktoren in der Arbeitswelt.
Nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch in Fragen des Bedienstetenschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Magistratsabteilung 14
(Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie)
Für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT):
Koordination der internen IKT-organisatorischen und IKT-technischen Maßnahmen des Magistrats sowohl zwischen Magistratsdienststellen als auch zwischen dem Magistrat und Einrichtungen außerhalb des Magistrats, sofern nicht die MA 6 im Zusammenhang mit der Einführung von SAP R/3 zuständig ist.
Mitwirkung bei der Neuorganisation und Anpassung von Geschäftsabläufen.
Planung, Beschaffung, Errichtung, Installation, Betriebsführung und Erhaltung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Abschluss von Vereinbarungen und Verträgen.
Festlegung der erforderlichen Normierungen und Richtlinien für einen wirtschaftlichen und sicheren Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Genehmigung der Beschaffung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie des Abschlusses von Vereinbarungen und Verträgen.
Vertretung der Stadt Wien im fernmeldebehördlichen Genehmigungsverfahren.
Magistratsabteilung 17
(Integration und Diversität)
Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik; insbesondere Verbesserung der Kenntnisse über Migration und Zuwanderung, der kulturellen Sensibilität und Erfassung von Zugangsbarrieren und deren Abbau.
Information und Unterstützung von Dienststellen sowie mit Zuwanderung befassten Organisationen mit dem Ziel einer Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei der Aufgabenerfüllung (Diversitätsmanagement).
Anregung von und Mitwirkung bei integrations- und diversitätsrelevanten Modellprojekten und Maßnahmen der Stadt Wien.
Entwicklung und Durchführung von niederlassungsbegleitenden Maßnahmen und Projekten für neu aus dem Ausland Zugewanderte.
Anregung, Förderung und Durchführung von Spracherwerbsmaßnahmen und Bildungsmaßnahmen für Zuwanderer, insbesondere auch im Sinn einer „Niederlassungsbegleitung“ für neu aus dem Ausland Zugewanderte.
Kooperation mit internen und externen Partnern; insbesondere mit Zuwandererorganisationen.
Beobachtung von und Mitwirkung an integrationsspezifischen Entwicklungen und Projekten anderer Bundesländer, des Bundes auf europäischer und internationaler Ebene.
Förderung von integrationsrelevanten Maßnahmen, Projekten und Initiativen sowie von diversitätsrelevanten Projekten.
Evaluierung von diversitäts- und integrationsrelevanten Maßnahmen.
Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Interface Wien GmbH.
Magistratsabteilung 26
(Datenschutz und E-Government)
Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes.
Koordination der nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften wahrzunehmenden Aufgaben der auftraggebenden Stellen, insbesondere betreffend die Verfügung über die Daten, die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Abfassung des Meldungskonzeptes, die Erstellung des Organisationskonzeptes und die Auskunftsorganisation, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Fachaufsicht auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Vertretung der Stadt Wien in Angelegenheiten des Datenschutzes, insbesondere vor der Datenschutzkommission.
Handhabung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die durch Erlass des Magistratsdirektors der jeweiligen Dienststelle zugewiesen sind und mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren.
Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, insbesondere der elektronischen Verfahrensführung.
Prüfung der Zulässigkeit und Koordination der Zugriffe von Dienststellen auf Daten externer Stellen sowie der Zugriffe externer Stellen auf Daten des Magistrats aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Wahrnehmung der Aufgaben nach der Portalverbundvereinbarung, soweit nicht die Magistratsabteilung 14 zuständig ist und es sich nicht um Maßnahmen handelt, die durch Erlass des Magistratsdirektors der jeweiligen Dienststelle zugewiesen sind.
Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Auskunfts- und Informationsrechts, insbesondere des Wiener Auskunftspflichtgesetzes; grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz sowie diesbezügliche Beratung aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Bearbeitung von Rechtsmitteln an den Berufungssenat nach dem Wiener Umweltinformationsgesetz, dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, dem Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz und dem Wiener Geodateninfrastrukturgesetz.
Führung eines Verzeichnisses über die Betrauung von Bediensteten mit verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit sowie die damit in Zusammenhang stehende Koordination.
Ausstellung von Ermächtigungen nach dem Verwaltungsstrafgesetz an Organe.
Magistratsabteilung 35
(Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt)
Handhabung des Bundesgesetzes, mit dem die Niederlassung und der Aufenthalt von Fremden in Österreich geregelt wird, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.
Handhabung des Staatsbürgerschaftsrechtes für das Bundesland und die Gemeinde Wien, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.
Einstiegsinformation entsprechend den Bedürfnissen der neu aus dem Ausland Zugewanderten und Information von Migranten auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft.
Handhabung des Personenstands-, Ehe-, Eingetragene Partnerschaft-, Namens- und Matrikenrechtes.
Führung der Standesämter einschließlich der Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsichtsbehörden.
Aufsicht über die Führung konfessioneller Altmatriken und Berichtigung von Eintragungen in diesen Matriken.
Beglaubigung der Unterschrift und Amtssiegeln auf personenstandsrechtlichen Dokumenten, einschließlich der Legalisierung von Unterschriften auf Personenstandsurkunden aus den konfessionellen Altmatriken.
Ausstellung von gewöhnlichen Reisepässen und weiteren Reisepässen im Anlassfall der Einbürgerung.
Entgegennahme von Reisepassanträgen und Ausfolgung von gewöhnlichen Reisepässen in den Standesämtern bei Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft bei gleichzeitiger Namensänderung.
Durchführung von Änderungen im Melderegister im Zusammenhang mit Angelegenheiten des Fremden-, Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrechtes sowie mit Angelegenheiten des Namensänderungsgesetzes.
Handhabung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes.
Bearbeitung von Berufungen in Kultusangelegenheiten.
Magistratsabteilung 38
(Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien)
Führen der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für die Lebensmitteluntersuchungsanstalt.
Untersuchung von Proben gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie einschlägiger EG-Verordnungen; Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.
Erstellung von Gutachten insbesondere im Bereich des „Gütesiegels für Fleischwaren“ und der Aktionen „Ständig kontrolliert durch die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien“ und „Gemüsemonitoring Wien“.
Konsumentenberatung für Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen.
Bemessung und Einhebung der Entgelte, Kosten und Gebühren für durchgeführte Untersuchungen und erbrachte Leistungen.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 54
(Zentraler Einkauf)
Bedarfserfassung, Beschaffung und Instandhaltung der sachlichen Erfordernisse (ausgenommen Kraftfahrzeuge) für die städtischen Dienststellen einschließlich für Schulen insoweit, als nicht der Magistratsdirektor die Beschaffung von Spezialerfordernissen einzelnen Dienststellen übertragen hat.
Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung sowie Vergabe von Bauleistungen für Dienststellen nach Vereinbarung im Rahmen des geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches der jeweiligen Dienststelle.
Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung sowie Vergabe von sonstigen Leistungen und Lieferungen für Dienststellen nach Vereinbarung im Rahmen des geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches der jeweiligen Dienststelle.
Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen mit Beschaffungszuständigkeit im Bereich der fachspezifischen Ausbildung und bei Preisbeurteilungen, Auswahl der erforderlichen Software und Bereitstellung des Know-hows für die Durchführung von Internetauktionen, Einbindung zur fachlichen Beratung bei Beschaffungskooperationen mit Beschaffungsstellen anderer Gebietskörperschaften.
Verwaltung, Anlage und Pflege des zentralen SAP-Materialstamms.
Ankauf und Lagerung von Bau- und Werkstoffen und Abgabe derselben an städtische Dienststellen.
Begutachtung der Wiederverwendungsmöglichkeit von Altbaustoffen, ihre Vermittlung an städtische Dienststellen und Veräußerung oder Antragstellung auf Veräußerung von Altbaustoffen.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Betriebsanlagen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.
Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter.
Organisation der getrennten Sammlung von wieder verwertbaren Stoffen und Problemstoffen in städtischen Dienststellen.
Durchführung der Übersiedlung von Dienststellen und Durchführung von sonstigen Transporten.
Führen des Zentrallagers und der abteilungseigenen Werkstätten.
Wahrnehmung der Aufgaben nach Paragraph 42 a, Absatz eins, Sicherheitspolizeigesetz hinsichtlich bei der MA 54 abgegebener Fundgegenstände sowie der Aufgaben nach Paragraph 42 a, Absatz 2, bis 4 Sicherheitspolizeigesetz (Führung des Zentralen Fundservices).
Magistratsabteilung 57
(Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten)
Mitwirkung bei frauenrelevanten Rechtsangelegenheiten, insbesondere bei der Ausarbeitung der die Bediensteten der Gemeinde (des Landes) Wien betreffenden Rechtsvorschriften.
Führung des Frauentelefons.
Führung des 24-Stunden Frauennotrufes.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in allen Fragen der Gleichbehandlung von Frau und Mann sowie sonstigen frauenrelevanten Themen.
Anregung von und Mitwirkung bei frauenrelevanten Projekten und Frauenförderungsmaßnahmen der Stadt Wien insbesondere mit der Zielsetzung, eine geschlechterbezogene Sichtweise einzubringen („Gender Mainstreaming“).
Führung der Bürogeschäfte der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Inhaltliche Ausarbeitung der Frauenförderungspläne.
Abwicklung der finanziellen Zuwendungen an die Trägereinrichtungen von Frauenhäusern in Wien.
Anregung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Frauenforschung, Frauenförderung und Gleichbehandlung.
Feststellung des Ruhens und des Endens der Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte(r), als Kontaktfrau und als Mitglied der Gleichbehandlungskommission; Vorbereitung der Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen.
Koordinierung von und Mitwirkung bei Frauenförderungsmaßnahmen und frauenspezifischen Projekten mit den anderen Bundesländern, dem Bund und auf internationaler Ebene.
Förderung von Fraueninitiativen und Betreuung von Modellprojekten.
Magistratsabteilung 59
(Marktamt)
Aufsichtsdienst auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes, insbesondere bezüglich der folgenden Gesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen:
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie einschlägige EG-Verordnungen einschließlich Erlassung von Bescheiden, wenn es sich um warenbezogene Maßnahmen handelt, außer Kontrollen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Gewerbeordnung 1994, Maß- und Eichgesetz 1950, Preisgesetz, Preisauszeichnungsgesetz, Vermarktungsnormengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Wiener Buschenschankgesetz.
Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004 (Marktüberwachung und Aufsichtsdienst).
Vollziehung der EG-Verordnung betreffend die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen.
Kontrollen nach dem Tiermaterialiengesetz in Betrieben, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Zuständigkeit der MA 59 unterliegen.
Ausbildung und Prüfung von Fleischuntersuchern (Trichinenuntersucherinnen).
Beistellung von Sachverständigen im Rahmen von Genehmigungsverfahren mit lebensmittelrechtlichem Bezug und zur Überwachung der biozidrechtlichen Bestimmungen im Anwendungsbereich des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes.
Führen und Verwaltung der sowie Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Märkte nach der Marktordnung.
Erhebungen über Preise und Zufuhren, Marktbeobachtungsdienst einschließlich der Überwachung der Lebensmittelversorgung und Marktnachrichtendienst sowie Führung der Marktstatistik.
Allgemeiner Erhebungsdienst, insbesondere solcher wirtschaftlicher Art.
Begutachtung der Genusstauglichkeit von Pilzen.
Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz für gewerbsmäßigen oder sonstigen erwerbsmäßigen Zwecken dienende Verkaufsstände sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 für diese Art von Verkaufsständen, soweit nicht eine Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht, der Bauordnung für Wien oder dem Eisenbahngesetz 1957 besteht oder gleichzeitig weitere Bewilligungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 oder dem Gebrauchsabgabegesetz durch die Magistratsabteilung 46 erforderlich sind und es sich nicht um auf Fundamenten errichtete Verkaufsstände oder um Zeitungsstände handelt; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.
Bemessung und Einhebung der Entgelte, Kosten und Gebühren für die Inanspruchnahme der Märkte.
Mitwirkung bei Kontrollen der Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes; Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Fahrerbescheinigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 62
(Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten)
Führung der Wählerevidenz, Organisation und Durchführung von Wahlen sowie von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen; Vorbereitung der Berufung von Ersatzmännern gemäß der GRWO und von Entscheidungen der Wahlbehörden.
Evidenthaltung der Funktionsdauer der gewählten Funktionäre der Gemeinde, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters und des Landeshauptmannes nach dem Meldegesetz 1991, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters nach dem Passgesetz 1992, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Legistische Angelegenheiten der Landes- und Bezirksgrenzen auf Grundlage der Vorschläge der Magistratsabteilung 41.
Rechtliche Angelegenheiten der Symbole der Bundeshauptstadt Wien.
Rechtsmittelentscheidungen gegen Verfügungen und Entscheidungen, die sich auf ortspolizeiliche Verordnungen gemäß Paragraph 108, WStV gründen, soweit nicht die MA 64 oder die MA 65 zuständig ist.
Bearbeitung von Berufungen nach dem Namensänderungsgesetz.
Bearbeitung von Berufungen gegen Vollstreckungsverfügungen und Kostenbescheide nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz betreffend Administrativverfahren, soweit nicht die Magistratsabteilungen 40, 64 oder 65 zuständig sind.
Legistische und behördliche Angelegenheiten betreffend den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit.
Angelegenheiten des Zivildienstes, Bearbeitung von Berufungen in Familienunterhalts- und Wohnkostenbeihilfeangelegenheiten für Zivildienstleistende sowie koordinierende Maßnahmen auf Grund des Zivildienstgesetzes.
Wahrnehmung der Aufgaben, die der Stadt Wien nach dem Militärbefugnisgesetz zukommen sowie Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen.
Angelegenheiten nach dem Wiener Landessicherheitsgesetz und dem Wiener Prostitutionsgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 64 zuständig ist.
Behördliche Angelegenheiten der Stiftungen und Fonds.
Handhabung des Wiener Sammlungsgesetzes.
Preisangelegenheiten mit Ausnahme von Mietzinsen und Lebensmittelpreisen.
Vorbereitung der Erhebungsverordnung gemäß dem Wiener Statistikgesetz.
Kultusangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der konfessionellen Altmatriken und der Entgegennahme der Erklärungen über den Austritt aus staatlich anerkannten Religionsgesellschaften.
Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Wien nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz.
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Gemeindevermittlungsämter.
Angelegenheiten nach dem NS-Gesetz (VG 1947).
Magistratsabteilung 63
(Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens)
Allgemeine und grundsätzliche Rechtsangelegenheiten auf den Gebieten des Gewerberechtes (einschließlich des gewerblichen Marktwesens), des Ernährungswesens, des Produktsicherheitsgesetzes 2004 und des Preisrechtes (Abschöpfung von Mehrerlösen bei Brotgetreide und Mahlprodukten, Preisangelegenheiten der Lebensmittel).
Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wiener Vergaberechtsschutzgesetz sowie dem Bundesvergabegesetz, soweit nicht der Magistratsdirektor dafür zuständig ist.
Führung der Bürogeschäfte des Vergabekontrollsenates.
Rechtsberatung in Fragen des Vergabewesens, sofern nicht der Magistratsdirektor zuständig ist.
Angelegenheiten, zu deren Besorgung nach den in der Folge aufgezählten Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen der Landeshauptmann zuständig ist, einschließlich des mit diesen Rechtsnormen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtes der Europäischen Gemeinschaften sowie der Bearbeitung von Rechtsmitteln, soweit diese Geschäfte nicht anderen städtischen Dienststellen zugewiesen sind:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
Arbeitsinspektionsgesetz 1993,
Arbeitsruhegesetz,
Arbeitszeitgesetz,
Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996,
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz 1972,
Berufsausbildungsgesetz,
Bilanzbuchhaltungsgesetz,
Börsegesetz 1989,
Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen,
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984,
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, ausgenommen die der Magistratsabteilung 65 übertragenen Aufgaben,
Gewerbeordnung 1994,
Güterbeförderungsgesetz 1995, ausgenommen die der Magistratsabteilung 65 übertragenen Aufgaben,
Heimarbeitsgesetz 1960,
Konsumentenschutzgesetz,
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie einschlägige EG-Verordnungen, soweit nicht die MA 59 oder die MA 60 zuständig sind,
Markenschutzgesetz 1970,
Marktordnungsgesetz 1985,
Maß- und Eichgesetz,
Mutterschutzgesetz 1979,
Öffnungszeitengesetz 2003,
Patentgesetz 1970,
Preisgesetz 1992,
Vermarktungsnormengesetz,
Rohrleitungsgesetz hinsichtlich des Konzessionsverfahrens,
Sicherheitsfilmgesetz,
Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz,
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz.
Bearbeitung von Rechtsmitteln an den Berufungssenat auf dem Gebiet des Gewerberechtes.
Wahrnehmung der Aufgaben der Gewerbebehörde nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz.
Durchführung der Verfahren nach der Gewerbeordnung, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren, für die Gewerbe
Baumeister,
Brunnenmeister,
Elektrotechnik,
Pyrotechnikunternehmen,
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe),
Sprengungsunternehmen,
Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels,
Zimmermeister,
Pfandleiher und
Versteigerung beweglicher Sachen,
einschließlich der bei diesen Gewerben angemeldeten Nebengewerbe.
Durchführung der Verfahren nach der Gewerbeordnung, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren, für das Gewerbe Rauchfangkehrer.
Erteilung von Nachsichten vom Gewerbeausschluss; Durchführung der Verfahren zur Feststellung des individuellen Befähigungsnachweises, der Ausübung eines Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes sowie über die Anwendbarkeit von gewerberechtlichen Vorschriften; Ausstellung von Bescheinigungen über eine inländische Ausbildung, Befähigung oder fachliche Tätigkeit.
Wahrnehmung der gewerbebehördlichen Aufgaben hinsichtlich der in den Anlagen 3 und 5 der Gewerbeordnung angeführten Betriebsanlagen.
Durchführung von Verfahren hinsichtlich Fahrerbescheinigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, ausgenommen Kontrollen und Verwaltungsstrafverfahren.
Wahrnehmung der dem Landeshauptmann zukommenden Angelegenheiten der Grundqualifikation nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.
Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.
Abhaltung der Befähigungsprüfungen nach der Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr und der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr.
Koordinierung allgemeiner Rechtsangelegenheiten des Weingesetzes und des Musterschutzgesetzes 1990.
Ausarbeitung von Marktgebührentarifen und Markttarifen.
Festsetzung von Gebühren auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Führung des zentralen Wiener Gewerberegisters.
Überprüfung und Bearbeitung der im Verwaltungsstrafregister aufscheinenden Vormerkungen und Erteilung von Auskünften aus diesem.
Ausarbeitung der das Messewesen regelnden Rechtsvorschriften.
Bundes-Berichtspflichtgesetz, soweit sich seine Anwendung auf gewerbliche Betriebsanlagen bezieht.
Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke
Beteiligungen der Stadt Wien an privatwirtschaftlichen Unternehmungen, Abgabewesen, Erstellung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses der Stadt Wien, Mitwirkung bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes der Unternehmungen, Finanzplanung und finanzielle Projektkoordinierung, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, finanzielle Angelegenheiten des Magistrats, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Geschäftsgruppe fallen; Tourismuspolitik, Betreuung des Wiener Tourismusverbandes; Rechnungswesen; Technologieentwicklung, Koordinierung der Energiepolitik (Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung), öffentlicher Nahverkehr; Statistik; Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 5 |
| | Finanzwesen |
Magistratsabteilung | 6 |
| | Rechnungs- und Abgabenwesen |
Magistratsabteilung | 27 |
| | EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung |
Magistratsabteilung | 68 |
| | Feuerwehr und Katastrophenschutz |
Magistratsabteilung 5
(Finanzwesen)
Angelegenheiten der Finanzwirtschaft und des Haushaltswesens, insbesondere:
Grundsätzliche Angelegenheiten des Haushaltsrechts.
Erarbeitung der kurz- und mittelfristigen Grundlagen für die Erstellung des Voranschlages, zentrale Steuerung der Erstellung des Voranschlages und Verfassung des Voranschlagsentwurfs.
Haushaltsrechtliche Überwachung des Vollzugs des Voranschlages, strategisches Finanz- und Budgetcontrolling.
Erstellung und Vorlage des Rechnungsabschlusses.
Ausarbeitung der Grundlagen für die Finanzstatistik sowie der Grundlagen für Gender-Budgeting.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Erstellung und des Vollzugs der Bezirksbudgets, Mitwirkung bei der Erstellung der Bezirksbudgets; haushaltsrechtliche Überwachung des Vollzugs der Bezirksbudgets.
Einbringung von Anträgen zur Änderung der Bezirksmittelverordnung.
Angelegenheiten des Geld- und Kreditwesens, Währungsangelegenheiten, Banken- und Zahlungsverkehr, auch soweit es sich um ausländische Zahlungsmittel handelt.
Erteilung von Auskünften aus dem Sparkassenregister.
Angelegenheiten der Anlage und Verwaltung des Geld- und Wertpapiervermögens.
Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien bei der Begründung, Verwaltung und dem Verkauf von Anteilsrechten an all jenen Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechtes, die im (teilweisen) Eigentum der Stadt Wien oder einer ihr (teilweise) gehörenden Eigentumsgesellschaft stehen und welche nicht in den geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereich einer anderen Dienststelle fallen; Zustimmung zu Neugründungen derartiger Unternehmen oder zur Beteiligung an derartigen Unternehmen; Bestellung bzw. Nominierung der Aufsichtsorgane in allen Fällen.
Geschäftsstelle der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz.
Bürogeschäfte des Wiener Wirtschaftsbeirates.
Angelegenheiten der Aufnahme, Verzinsung und Tilgung von Anleihen und Darlehen.
Zustimmung zur Belastung des städtischen Vermögens.
Gewährung von Darlehen einschließlich damit allenfalls in Verbindung stehende Grundbuchserklärungen, ausgenommen in Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnungsverbesserung und der Wohnhaussanierung.
Verwaltung der Kreditaktionen einschließlich der Beteiligung an Kreditmaßnahmen anderer Institutionen.
Angelegenheiten der Bürgschaften und Haftungen der Gemeinde (des Landes).
Angelegenheiten der Subventionen und Beiträge mit Ausnahme solcher für Zwecke der Magistratsdirektion (MD-Geschäftsbereich Auslandsbeziehungen), der Magistratsabteilungen 7, 10, 13, 17, 22, 51, 57 und 58 sowie für EU-geförderte Projekte, die von jeder Dienststelle im Rahmen ihres geschäftseinteilungsmäßigen Wirkungsbereiches durchgeführt werden.
Angelegenheiten der Mitgliedschaften und der Mitgliedsbeiträge der Stadt Wien zu Vereinen und Organisationen des eigenen Geschäftsbereiches sowie für nicht ansatzführende Dienststellen.
Verwaltung der Zuschläge zu den Bundessteuern.
Refundierung der Grunderwerbsteuer, soweit nicht die Magistratsabteilung 50 zuständig ist.
Angelegenheiten der privatrechtlichen Versicherungen der Gemeinde, soweit dafür nicht die Magistratsabteilung 48 oder 68 im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sind.
Beteiligung an Unternehmen, Abschluss von Verträgen mit Bausparkassen und Zahlungen an diese im Rahmen der Wohnbauförderung; Mitwirkung an grundsätzlichen finanziellen Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnungsverbesserung und der Wohnhaussanierung, insbesondere Festsetzung des Gesamtrahmens der Wohnbauförderung.
Entgegennahme der Ansuchen nach dem Fernwärmeförderungsgesetz um Gewährung von Förderungen sowie deren Vorprüfung und Weiterleitung derselben an das zuständige Bundesministerium.
Finanzielle Angelegenheiten, die Wien und andere Gebietskörperschaften betreffen.
Vertretung der Stadt Wien in Fragen der Finanzverfassung und des Finanzausgleiches.
Durchführung des Finanzausgleiches.
Koordination der Finanzierung der Wiener Krankenanstalten und Pflegeheime.
Grundsätzliche Angelegenheiten des Kassenwesens und der Gebarung mit Verwahrnissen (Depositen) und Sicherstellungen (Kautionen).
Finanzangelegenheiten allgemeiner Art und einzelne Finanzangelegenheiten von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung.
Angelegenheiten der Finanz- und Wirtschaftspolitik.
Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Wien.
Wahrnehmung der finanziellen Interessen der Stadt Wien unbeschadet der budgetären Verantwortlichkeit der im Einzelfall zuständigen kreditverwaltenden Dienststelle.
Finanzmanagement und finanzielle Koordination von Projekten.
Mitwirkung an Pflichtbesprechungen sowie Überwachung der Einhaltung der sachlichen Genehmigungen bei der Erbringung von Leistungen.
Mitwirkung bei der Gewährung von Hilfen durch die Gemeinde Wien gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien an die durch den U-Bahn-Bau in ihrer Existenz bedrohten Gewerbeberechtigten.
Administrative Betreuung und wirtschaftliche Verwertung von Diensterfindungen einschließlich des Abschlusses von Lizenzverträgen, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Angelegenheiten der EG-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (PSO-Verordnung), soweit nicht die Magistratsabteilungen 64 und 65 zuständig sind.
Durchführung von oder Mitwirkung an statistischen Erhebungen und Anforderungen von Daten auf Grund des Wiener Statistikgesetzes.
Grundlagenforschung auf wirtschaftlichem Gebiet, einschließlich der Erhebung und Durchführung von internationalen wirtschaftlichen Städtevergleichen sowie Entwicklung von Standortkennzahlen.
Systematische Erfassung, Analyse und Bearbeitung aller auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Sozial- und Bevölkerungsstatistik sowie für das Finanzwesen relevanten Entwicklungen sowie Bearbeitung und Erstellung von Entscheidungsgrundlagen und Umsetzungsvorschlägen einschließlich Vergabe von einschlägigen Untersuchungen; Koordination der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, insbesondere mit der MA 27.
Statistische Beratung der städtischen Dienststellen, sowie Befassung bei statistischen Bearbeitungen anderer Dienststellen, die in Abstimmung mit sonstigen Gebietskörperschaften oder unter Berücksichtigung von nationalen oder internationalen Vorgaben erfolgen (Registerzählungen mit Datenüberleitungen an andere Gebietskörperschaften).
Durchführung der auf Grund des Bundesstatistikgesetzes vorzunehmenden statistischen Erhebungen (Verbraucherpreisindex, Fremdenverkehrsstatistik, landwirtschaftliche Zählungen, Viehzählung und andere).
Durchführung von besonders angeordneten Zählungen und Stichprobenerhebungen (z.B. Kindertagesheimerhebung).
Koordination der Registerzählungen.
Statistische Erfassung von Daten, die Wiener Bevölkerung betreffend (Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Religionsaustritte, Wanderungs-, Staatsbürgerschafts-, Krankenanstaltenstatistik).
Beschaffung und Verarbeitung statistischer Unterlagen, die für die städtische Verwaltung benötigt werden, insbesondere Datenbeschaffung und –analyse für Zwecke der Stadt- und Regionalforschung.
Auskunftserteilung in statistischen Angelegenheiten an Behörden und für wissenschaftliche Zwecke.
Herausgabe statistischer Veröffentlichungen (Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien, Statistische Mitteilungen der Stadt Wien, Statistisches Taschenbuch der Stadt Wien, Wien in Zahlen, Sonderveröffentlichungen).
Herausgabe des Leistungsberichtes der Stadt Wien.
Führung eines statistischen Archives.
Führung einer statistischen Bibliothek.
Ausübung des Aufsichtsrechtes über jene Einrichtungen, bei denen die Stadt Wien mit ihrem Vermögen haftet.
Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Hafen- und Lagereinrichtungen der Stadt Wien.
Angelegenheiten des Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien beziehungsweise der VOEST-ALPINE Medizintechnik G.m.b.H. im Rahmen der ARGE-AKH im Einvernehmen mit der Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“.
Magistratsabteilung 6
(Rechnungs- und Abgabenwesen)
Mitwirkung bei Erlassung von Vorschriften für Rechnungs- und Kassenstellen außerhalb der Magistratsabteilung 6.
Genehmigung von Verlägen.
Buchführung hinsichtlich der voranschlagswirksamen und voranschlagsunwirksamen Gebarung sowie der Vermögensnachweisung einschließlich der Doppik, der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und der Kostenrechnung.
Führung der Verrechnungs- und Kontokorrentkonten, auch für Unternehmungen der Stadt Wien.
Wahrnehmung der Buchführungsaufgaben für Einrichtungen wie den Wiener Gesundheitsfonds, die Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“, die Kliniken des Allgemeinen Krankenhauses sowie die Stiftungen der Stadt Wien.
Erstellung des jährlichen Gebührenspiegels.
Mitwirkung bei der Erstellung der Teilvoranschläge.
Mitwirkung bei der Erstellung der Voranschläge der Bezirke; Erstellung der Rechnungsabschlüsse der Bezirke.
Mitwirkung bei der Budgetkontrolle und Aufstellung der Jahresrechnung.
Verfassung der Teilrechnungsabschlüsse, Bilanzen, Kennzahlenberechnungen, Nachweise auf Grund der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, Jahresabschlüsse nach dem Rechnungslegungsgesetz sowie Erstellung der sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise betreffend die Verrechnung.
Kreditüberwachung und Abgabe von Bedeckungsäußerungen für alle beabsichtigten Ausgaben.
Prüfung von Zahlungsanordnungen, Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen sowie der Geld-, Wertpapier- und Sachgebarungen grundsätzlich vor dem Vollzug, nötigenfalls nach dem Vollzug hinsichtlich der Anordnungsbefugnis, der formellen, sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, der Einhaltung des Voranschlages und der geltenden Vorschriften; Durchführung des Zahlungsverkehrs.
Berechnung, Bemessung und Bescheiderstellung bei Abgaben und Gebühren über Veranlassung der anordnungsbefugten Dienststellen.
Festsetzung der Art und Zahl der Sammelbehälter sowie der Zahl der Einsammlungen pro Liegenschaft nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 48 zuständig ist.
Vorschreibung und Einbringung der von den anordnungsbefugten Dienststellen festgestellten Forderungen, einschließlich der Landes- und Gemeindeabgaben, Nebengebühren und Strafen.
Rückstandsbearbeitung einschließlich der Mitwirkung bei der Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, Einleitung des verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens sowie Vertretung der Stadt Wien bei Meistbots- und Verkaufserlösverhandlungen bezüglich Landes- und Gemeindeabgaben und Strafen.
Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erklärung und Entrichtung der Landes- und Gemeindeabgaben dienen (einschließlich Aufforderungen und Zwangsstrafen).
Vornahme der Steueraußenprüfung (Revisionsstelle, Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung von Landes- und Gemeindeabgaben an Ort und Stelle).
Behandlung von Ansuchen um Zahlungserleichterung und um Nachsicht betreffend Landes- und Gemeindeabgaben und Strafen; Nachsicht von Nebengebühren und Nebenansprüchen betreffend Landes- und Gemeindeabgaben. Erlassung sonstiger Bescheide nach der Bundesabgabenordnung (insbesondere Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag, Aussetzung der Einhebung und Zwangsstrafen); Angelegenheiten der Gebühren und Auslagenersätze gemäß Abgabenexekutionsordnung. Nachsicht von Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen jene, mit deren Vollzug in erster Instanz die Magistratsabteilung 31 betraut ist.
Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind, insbesondere:
Ankündigungsabgabe,
Anzeigenabgabe,
Dienstgeberabgabe,
Feuerschutzsteuer,
Gebrauchsabgabe,
Getränkesteuer,
Kommunalsteuer,
Kulturförderungsbeitrag,
Ortstaxe,
Parkometerabgabe, mit Ausnahme der Überwachung der Einhaltung der mit Verordnung des Wiener Gemeinderates angeordneten Kontrollmaßnahmen,
Sportförderungsbeitrag,
Umweltabgaben,
Vergnügungssteuer,
Versteigerungsabgabe,
Verwaltungsabgaben, Kommissions- und Überwachungsgebühren, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind,
Zuschläge zu den Wettgebühren,
Angelegenheiten aufgehobener Landes- und Gemeindeabgaben.
Legistische Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben, insbesondere im Zusammenhang mit den vorstehend angeführten Landes- und Gemeindeabgaben sowie den Wasser- und Kanalgebühren, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Bearbeitung der Rechtsmittel an die Abgabenberufungskommission, soweit hiefür nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide des Magistrats betreffend Schulkostenbeiträge nach dem Wiener Schulgesetz.
Bearbeitung von Berufungen gegen die Vorschreibung von Pfändungsgebühren.
Strafamtshandlungen nach den Abgabengesetzen mit Ausnahme des Hundeabgabegesetzes und der Strafamtshandlungen nach Paragraph 16, Absatz 2, Gebrauchsabgabegesetz betreffend Abstellen von Fahrzeugen, Anhängern oder unbespannten Fuhrwerken sowie nach Paragraph 4, Parkometergesetz.
Handhabung des Gebührengesetzes.
Stellungnahme zu Entwürfen von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes.
Bearbeitung von Anträgen nach dem Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz.
Durchführung des Strafvollzugs für den gesamten Magistrat.
Angelegenheiten der Steuerpflicht der Gemeinde einschließlich der Bestellung und Heranziehung von Wirtschaftstreuhändern.
Angelegenheiten der Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Zusammenfassende Meldung über den EU-Warenverkehr für die Statistik Austria.
Aufstellung von Statistiken, Kalkulationen, Rentabilitätsberechnungen und Berechnungen im Zusammenhang mit der Buchführung.
Mitwirkung bei Inventuren, Skontrierungen und Skartierungen.
Bereitstellung von Daten für elektronische Verzeichnisse über die Auftragsdaten der Stadt Wien, Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Führung des Verbotsbuches.
Verwahrung und Evidenthaltung der Zahlungsmittel, Wertpapiere und Depositen.
Anleihenkassendienst.
Evidenz der bei städtischen Dienststellen in Verwendung stehenden Kassen und Kassetten, Veranlassung der Versicherung derselben.
Bestandsführung, Erstellung und Ausgabe von Formularen.
Durchführung verwaltungsbehördlicher Zwangsvollstreckungen.
Vollstreckung von Bescheiden und Erlassung von Vollstreckungsverfügungen sowie Kostenbescheiden hinsichtlich beweglicher Wirtschaftsgüter und sanitärer Übelstände.
Handhabung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, soweit keine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist.
Vorschreibung der Kosten für die Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.
Erhebungen im Zusammenhang mit zwangsweisen Einbringungen.
Versuchsweise Einbringung von privatrechtlichen Forderungen der Stadt Wien.
Erhebungen in Pflegegebühren-, Krankentransportkosten- und Sozialhilfeangelegenheiten.
Strafvollzug über Ersuchen auswärtiger Verwaltungsbehörden.
Vollzug des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes.
Mitwirkung bei notstandspolizeilichen Sofortmaßnahmen in Bezug auf bewegliche Wirtschaftsgüter und sanitäre Übelstände.
Durchführung der Meldeerhebungen im Auftrag der Meldebehörde.
Mitwirkung bei der Abwicklung von Wahlen, insbesondere Erfassung von Teilergebnissen sowie Durchführung von Auszahlungsgeschäften.
Planung und Realisierung des Einsatzes, Weiterentwicklung und Betreuung der betriebswirtschaftlichen Standardsoftware SAP in den Dienststellen des Magistrats, ausgenommen die Unternehmungen der Stadt Wien, zur Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung unter Bedachtnahme auf die Nutzung der integrativen Kapazität dieser Software und die Einrichtung eines dienststellenübergreifenden Berichtswesens, soweit nicht die Magistratsdirektion zuständig ist; Koordination der diesbezüglich nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften wahrzunehmenden Aufgaben der auftraggebenden Stellen betreffend die Verfügung über die Daten, die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Abfassung des Meldungskonzeptes, die Erstellung des Organisationskonzeptes und die Auskunftsorganisation.
Genehmigung der Installierung und Verwendung von Werkzeugen des Rechnungswesens.
Technische Führung des elektronischen Reisepass- und Personalausweisarchivs.
Magistratsabteilung 27
(EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung, des Arbeitsmarktes, der Technologie und der Daseinsvorsorge, insbesondere die
Unterstützung von Innovation und Strukturentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Dimension,
Beobachtung, Dokumentation und Analyse der Entwicklungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
Veranlassung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Grundlagenforschung und Datenbereitstellung,
Erarbeitung von Grundsatz- und Entwicklungskonzepten in Zusammenarbeit mit den relevanten Institutionen und Fachabteilungen,
Koordination und Evaluierung diesbezüglicher Umsetzungsmaßnahmen,
Vertretung der Stadt Wien in nationalen und internationalen Gremien sowie die Einrichtung und Leitung derartiger Gremien und die Mitwirkung bei der Begutachtung einschlägiger legislativer Maßnahmen.
Angelegenheiten der Teilnahme an einem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit.
Analyse des Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarfs der Wiener Wirtschaft und Empfehlung sowie Koordination entsprechender Maßnahmen zur Bedarfsdeckung.
Konzeption und Koordination der Entwicklung von Technologie-Clustern zur Stärkung des Innovationspotenzials der Wiener Wirtschaft.
Mitwirkung bei der Beurteilung von strategischen Stadtentwicklungsprojekten aus gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wien durch Vorbereitung und Koordination von Projekten unter Berücksichtigung der europäischen Integration.
Konzeption und Umsetzung der Wiener Fachhochschulförderung.
Wahrnehmung der Interessen Wiens durch Einsatz der maßgeblichen EU-Förderungen für innerstädtische und für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationen, sowie Koordination der für Wien relevanten Fördermaßnahmen, insbesondere die Erstellung und Abwicklung der Programme für Gemeinschaftsinitiativen und Zielgebiete.
Unterstützung von Maßnahmen zur Erweiterung der Europäischen Union, z.B. durch die Schaffung von Netzwerken zur Begleitung des Erweiterungsprozesses.
Wahrnehmung der Aufgaben der von der Europäischen Union für die Abwicklung von Förderprogrammen vorgesehenen Verwaltungseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung des Artikel 34, der Allgemeinen Strukturfondsverordnung und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Regelungen zur Durchführung der Regionalprogramme.
Prüfung der Fördermaßnahmen der EU auf ihre Nutzanwendung für die Stadt Wien sowie der Förderbarkeit von Projekten der Stadt Wien nach den Richtlinien der EU. Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abwicklung der geförderten Maßnahmen.
Sicherstellung der Evaluierung des Projektfortschrittes sowie eines den Richtlinien der EU entsprechenden Berichtswesens, Koordination der Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Umsetzung der Publizitätsverordnung der EU sowie Führung der Evidenz aller EU–geförderten Projekte der Stadt Wien und Betreuung der EU–Förderreferenten der Dienststellen des Magistrats.
Initiierung und Mitwirkung an der Ausarbeitung von strategischen Konzepten zur Wahrung der Interessen Wiens im Bereich der Daseinsvorsorge sowie Vorbereitung und Herbeiführung der politischen Willensbildung.
Führung der „Ausschreibenden Behörde“ im Sinn des EU-Rechts und Vergabe öffentlicher Aufträge zur kommunalen Daseinsvorsorge in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen.
Strategische Fragen des europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrechts.
Koordinierung der Energiepolitik (Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung).
Dienststellenbezogene Angelegenheiten des Wissensmanagements.
Stadtentwicklungsfragen aus stadtökonomischer Sicht.
Koordination der Grundlagenforschung im Bereich der Stadt Wien.
Angelegenheiten der Bund-Bundesländer-Kooperation Forschung.
Angelegenheiten des Städtenetzwerkes EUROCITIES im Einvernehmen mit der Magistratsdirektion und Angelegenheiten der TINA Vienna.
Magistratsabteilung 68
(Feuerwehr und Katastrophenschutz)
Hilfeleistung bei Bränden und anderen durch Elementarereignisse verursachten Notständen.
Hilfeleistung für Menschen und Tiere in Zwangslagen.
Wahrnehmung des Katastrophenhilfsdienstes in den Belangen Katastrophenschutz, Katastrophenalarm und Katastropheneinsatz nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Regelmäßige Prüfung des einsatzbereiten Zustandes von Einrichtungen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz im Einvernehmen mit dem Magistratsdirektor; Durchführung von Einsatzübungen sowie von Sofortmaßnahmen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde sowie der Sachverständigenaufgaben hinsichtlich Notfallplänen nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Sofortmaßnahmen (technische Hilfe) bei der Beseitigung von Verkehrsbeeinträchtigungen; Durchführung von behördlichen Verfahren in erster Instanz, die mit solchen Sofortmaßnahmen im Zusammenhang stehen; Sofortmaßnahmen bei Bau- und anderen technischen Gebrechen sowie bei Strahlenunfällen (öffentlicher Notstand).
Bergung von Leichen, soweit hiezu besondere technische Maßnahmen erforderlich sind.
Hilfeleistung auf Anforderung von Behörden oder anderen öffentlichen Dienststellen, soweit hiezu besondere technische Maßnahmen oder Sofortmaßnahmen erforderlich sind und soweit hiefür nicht andere Stellen zuständig sind.
Brandsicherheitswachdienst nach dem Wiener Veranstaltungsstättengesetz oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
Feststellung des Heizverbotes und Entgegennahme der Anzeige über die Bestellung von fachkundigen Rauchfangkehrern sowie Erteilung von Aufträgen an Rauchfangkehrer zur Durchführung von Arbeiten im Sinne des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes.
Handhabung der Kehrverordnung mit Ausnahme der Strafamtshandlungen.
Ausbildung und Prüfung von Angehörigen der Wiener Feuerwehren und von Volontären; Ausbildung von Haus- und Betriebsfeuerwehren und von Brandschutzbeauftragten im Rahmen des Wiener Landesfeuerwehrverbandes.
Handhabung des Wiener Feuerwehrgesetzes und der gemäß diesem Gesetz ergangenen Verordnungen in erster Instanz, ausgenommen die Strafamtshandlungen, insbesondere entgeltliche Beistellungen von Personal und Sachmitteln.
Bereitstellung von Sachverständigen für behördliche Verfahren und Brandschutzberatung.
Begutachtung der Löschwasserversorgung nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten; Mitwirkung bei der Aufstellung und Instandhaltung von Feuerhydranten.
Führen der historischen Dokumentation, des Feuerwehrmuseums, des Lichtbild- und Filmbestandes, der Fachbücherei und der Dokumentationsstelle.
Herstellung von Lichtbildern von Feuerwehreinsätzen.
Herstellung und Instandhaltung der Ausrückepläne der Feuerwehr.
Verwaltung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für alle Objekte und Anlagen für den eigenen Bedarf.
Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung der fernmeldetechnischen Anlagen und des Fernmeldekabelnetzes für den eigenen Dienstbetrieb.
Ausstellung der Notpässe nach Paragraph 4 a, Passgesetz 1992 außerhalb der Öffnungszeiten der Magistratsabteilung 62.
Entgegennahme von Fundgegenständen außerhalb der Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter.
Handhabung der Eichenprozessionsspinner-Verordnung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Führung der Rathauswache und der Feuerwache AKH.
Führung der Werkstättendienste.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 68 unterliegt.
Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport
Bildungspolitik, Jugend; Sportpolitik, insbesondere Förderung des Breiten-, Leistungs- und Spitzensportes; Schulfragen, außerschulische Jugendbetreuung, Koordination sämtlicher Fragen der Familienpolitik; Direktinformation der Bevölkerung, Medienpolitik, Meinungsforschung, Presseförderung; internationaler Informationsaustausch; Bürgerdienst, Stadtinformation; Bäderverwaltung.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 10 |
| | Wiener Kindergärten |
Magistratsabteilung | 11 |
| | Amt für Jugend und Familie |
Magistratsabteilung | 13 |
| | Bildung und außerschulische Jugendbetreuung |
Magistratsabteilung | 44 |
| | Bäder |
Magistratsabteilung | 51 |
| | Sportamt |
Magistratsabteilung | 53 |
| | Presse- und Informationsdienst |
Magistratsabteilung | 55 |
| | Bürgerdienst |
Magistratsabteilung | 56 |
| | Wiener Schulen |
Magistratsabteilung 10
(Wiener Kindergärten)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Tagesbetreuung von Kindern, mit Ausnahme der der MA 11 vorbehaltenen Angelegenheiten.
Förderungen im Zusammenhang mit der Tagesbetreuung von Kindern.
Führen der Kindertagesheime der Stadt Wien.
Führen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik.
Führen von Sonderpädagogischen Ambulanzen, sowie des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik für Berufstätige.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Kindertagesheime und Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.
Beratung von Privaten bei der Planung und bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen, die Kindertagesheime betreffen.
Mitwirkung bei der Einrichtung und fachliche Beratung bei der Betriebsführung von Betriebskindergärten der Stadt Wien, ausgenommen für den Bereich der Unternehmungen der Stadt Wien.
Essensversorgung der Kinder in den Kindertagesheimen der Stadt Wien.
Herausgabe von Publikationen zum Thema Kindertagesheime.
Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik.
Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten (Privaten) über die Besorgung von Angelegenheiten der Tagesbetreuung von Kindern.
Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 10 untersteht, ausgenommen Lehrerinnen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 11
(Amt für Jugend und Familie)
Angelegenheiten der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege, insbesondere Vollziehung des Jugendwohlfahrtsgesetzes des Bundes und des Landes Wien, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig ist, sowie Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindertagesheimgesetzes, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes; grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes.
Anerkennung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt nach dem Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig ist, sowie Erteilung von Bewilligungen für sozialpädagogische Einrichtungen für Minderjährige nach dem Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 und Ausübung der Fachaufsicht.
Wahrnehmung der Aufgaben als Zentrale Behörde nach dem Haager-Adoptionsschutzübereinkommen.
Anerkennung von Ausbildungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und gleichgestellten Ländern in den Bereichen Kindergartenpädagogik, Hortpädagogik sowie Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Rahmen der Jugendwohlfahrtspflege.
Erteilung von Bewilligungen nach dem Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.
Bearbeitung von Berufungen in Jugendwohlfahrts- und Jugendschutzangelegenheiten.
Führen der Servicestelle.
Beratungsangebote im Bereich der materiellen Hilfen.
Verbindungsdienst zu den geburtshilflichen Abteilungen, zu den Kinderspitälern und kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen, zum Institut für Ehe- und Familientherapie sowie zum Institut für Erziehungshilfe.
Information, Schulungs- und Förderungsangebote für Wiener Familien als Prophylaxe.
Führen der Ehe- und Familienberatungsstellen und der Familienplanungsstelle der Stadt Wien einschließlich der Bestellung des erforderlichen Personals, soweit nicht die Magistratsabteilung 15 zuständig ist, sowie der Geltendmachung von Bundessubventionen zum Personalaufwand.
Führen von Beratungseinrichtungen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern.
Einleitung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung, Erteilung von Pflegebewilligungen, Vermittlung der Annahme an Kindes statt.
Führen der sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien für Kinder und Jugendliche; Organisation und Administration der Fremdunterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie bei Pflegepersonen.
Vertretung von Minderjährigen in den dem Jugendwohlfahrtsträger nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie nach asyl- und fremdenrechtlichen Vorschriften obliegenden Angelegenheiten; Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche; Geltendmachung von Kostenersatz nach dem Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 für Minderjährige in voller Erziehung und Vertretung bei Gerichten und Verwaltungsbehörden in Wahrnehmung dieser Agenden.
Angelegenheiten des Wiener Familienzuschusses und Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages 0- bis 6-Jähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Psychologischer Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien.
Öffentlichkeitsarbeit für den Tätigkeitsbereich der Abteilung, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.
Planung und Forschung im Rahmen der Jugendwohlfahrt.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Jugendwohlfahrtseinrichtungen.
Beschaffung von Räumlichkeiten für sozialpädagogische Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen sowie regionale Krisenzentren und Verwaltungsstützpunkte.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors oder der Magistratsabteilung 2 untersteht.
Heimholung und Heimbeförderung Minderjähriger, Einleitung der Repatriierung ausländischer Minderjähriger.
Mitwirkung im Filmbeirat.
Subventionen an Organisationen, die Leistungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt erbringen.
Förderung und Mitwirkung bei der Durchführung von Erholungsaktionen des Vereins „Wiener Jugenderholung“.
Magistratsabteilung 13
(Bildung und außerschulische Jugendbetreuung)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbetreuung.
Förderung, Betreuung und Koordinierung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Personalverwaltung für die Lehrer der Musik- und Singschule Wien sowie für die der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Lehrer.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Planung, Förderung und Mitwirkung bei der Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen und Projekten der Erwachsenenbildung.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.
Beratung über Einrichtungen und Möglichkeiten der Erwachsenenbildung.
Führen des Landesjugendreferates:
Zusammenarbeit mit den Bundesländer-Landesjugendreferaten sowie fachlich einschlägigen Einrichtungen des In- und Auslandes,
Planung, Betreuung und Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich,
Förderung der Jugendorganisationen,
Durchführung der Jungbürgerveranstaltungen.
Handhabung des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 betreffend soziale Dienste freier Jugendwohlfahrtsträger im Rahmen von Streetwork-Projekten gemäß Paragraph 8, Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990.
Führen der Landesbildstelle („Media Wien“):
Bereitstellung von audio-visuellen Unterrichtsmedien für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen.
Filmische und fotografische Dokumentation von Leistungen und Veranstaltungen der Stadt Wien, einschließlich Führen des zentralen Archivs für Film- und Videodokumentation.
Unterstützung der Schulen in den Bereichen Medienpädagogik und Telematik.
Führen der Musik- und Singschule Wien:
Erteilen einer umfassenden aktiven musikalischen und tänzerischen Ausbildung für Kinder und Jugendliche einschließlich der Vorbereitung auf ein mögliches Berufsstudium,
Persönlichkeitsbildung durch ästhetische Erziehung als Erweiterung zum Bildungsangebot in den allgemeinbildenden höheren Schulen.
Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien in der Konservatorium Wien GmbH.
Führen der Modeschule der Stadt Wien.
Führen der Büchereien Wien und der Bücherbusse.
Abgeltung von urheber- und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen für das Verleihen von Werkstücken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen in pauschaler Form für das Land Wien.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 44
(Bäder)
Führen und Verwaltung der städtischen Bäder und deren Nebeneinrichtungen.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Magistratsabteilung 51
(Sportamt)
Allgemeine und individuelle Sportangelegenheiten.
Angelegenheiten der Sportförderung.
Verwaltung des Wiener Sportfonds nach dem Sportgroschengesetz.
Mitwirkung bei der Festsetzung und Abänderung der Widmung Esp.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Verwaltung und Erhaltung
der Sportstätten im Sinne des Wiener Sportstättenschutzgesetzes (auch wenn diese teilweise gewerblich genutzt sind), insbesondere auch des Wiener Praterstadion - Ernst-Happel-Stadions, einschließlich der dort eingerichteten Büroräume der Stadt Wien, sowie von Sportanlagen und Sporthallen,
von Spielplätzen, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist,
der Skipiste Hohe-Wand-Wiese
und von Flächen des Volkspraters und mit diesen im funktionellen Zusammenhang stehenden Flächen.
Führen von Sportanlagen, Sporthallen und Spielplätzen.
Handhabung des Wiener Sportstättenschutzgesetzes, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren.
Handhabung des Wiener Schischulgesetzes, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren.
Erhaltung von Turn- und Sportgeräten; Verleih von Wintersportgeräten an Schulkinder.
Vergabe von Turnsälen für außerschulische Sportausübung.
Trainingseinteilung für städtische Sportanlagen, Schwimmhallen und Anlagen der Wiener Stadthalle sowie Kontrolle des Trainingsbetriebes.
Planung, Betreuung und Durchführung von außerschulischen Sportaktionen und –veranstaltungen.
Vorbereitung der Ehrung von Sportlern und Sportfunktionären.
Führung der Bürogeschäfte der Landessportorganisation Wien.
Magistratsabteilung 53
(Presse- und Informationsdienst)
Kontakt und Vermittlung des Kontaktes mit Medien.
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung im In- und Ausland.
Koordination, Planung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen.
Presseförderung.
Vergabe von Forschungsaufträgen und Durchführung von Meinungsumfragen auf dem Gebiet des Presse- und Informationswesens, der Öffentlichkeitsarbeit und der Imagewerbung.
Übersetzungs- und Dolmetschdienst.
Herstellung, Vertrieb und Ankauf von Druckwerken für die Öffentlichkeit.
Durchführung von Rundfahrten zur Information der Wiener Bevölkerung und der Besucher Wiens.
Direktinformationen der Bevölkerung.
Herausgabe von Publikationen auf dem Gebiet des Selbstschutzes und der Haushaltsbevorratung sowie Veranlassung der Information der Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenfällen.
Koordination der Medienarbeit zwischen Einsatzorganisationen und Medien nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Herausgabe des Landesgesetzblattes, des „Amtsblattes der Stadt Wien“, der „Rathaus-Korrespondenz“ und von Zeitschriften.
Betreuung des Wiener Rechtsinformationssystems.
Vorbereitung von Bürgerversammlungen.
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien.
Genehmigung von Logos.
Mitwirkung an der Erstellung von Schulungskonzepten in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit.
Koordination des Internet-Angebotes der Stadt Wien „wien.at“, insbesondere im Hinblick auf das „corporate design“.
Redaktion des Dienststellen- und Telefonverzeichnisses.
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der Bezirke im Rahmen der Dezentralisierung.
Magistratsabteilung 55
(Bürgerdienst)
Führen des Bürgerdienstes, ausgenommen die Prüfung und Veranlassung von Sofortmaßnahmen:
Beratung und Information der Bürger zu individuellen Anliegen,
Entgegennahme und Weiterleitung von Wünschen, Beschwerden, Anregungen und Fragen an die zuständigen Dienststellen; Evidenthaltung der Erledigungen,
Einholung von Stellungnahmen der Fachdienststellen zu konkreten Anliegen,
selbstständige Anregungen zur Verbesserung der Verwaltung im Sinne der Bürgerfreundlichkeit,
Beratung der Bevölkerung vor Ort im Zusammenhang mit Projekten der Stadtverwaltung und bei Sondereinsätzen (Mobilbüro).
Dienstleistungen für andere städtische Dienststellen in Form von Beratungen, Auskunftserteilungen, Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen sowie Ausfolgung von Erledigungen und dergleichen, soweit der Magistratsdirektor diese angeordnet hat.
Öffentliche Auflegung des Verzeichnisses der Geschworenen und Schöffen.
Ausstellung von Lebensbestätigungen.
Führen der Telefonvermittlung, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Führen der „Stadtinformation“ einschließlich der Durchführung von Rathausführungen.
Magistratsabteilung 56
(Wiener Schulen)
Angelegenheiten des Schulwesens, soweit diese in die Vollziehung des Landes Wien fallen, mit Ausnahme jener auf dem Gebiet des Lehrerdienstrechtes.
Ausarbeitung der den Bedienstetenschutz der Landeslehrer/innen betreffenden Rechtsvorschriften.
Wahrnehmung der Interessen des Landes Wien betreffend Studienpläne nach dem Universitätsgesetz.
Stellungnahme zu Entwürfen von Verordnungen des Bundes betreffend akademische Grade, die Einrichtung von Studien und Lehrgängen sowie die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ bzw. „Fachhochschule“.
Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens.
Besorgung der Aufgaben, die die Gemeinde Wien als Schulerhalter nach dem Wiener Schulgesetz für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und die damit im Zusammenhang stehenden Sport- und Spielplätze wahrzunehmen hat.
Führung, Schulerhaltung und Verwaltung der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik und der Uhrmacherlehrwerkstätte der Stadt Wien.
Verwaltung und Erhaltung der Lehrmittel, der Schulmöbel, der erforderlichen Maschinen und Geräte für Lehrzwecke und des Schulmöbel- und Lehrmittellagers.
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für die Einrichtungen des Schulwesens.
Erwerb und Verwaltung von Gastgewerbeberechtigungen in städtischen Schulen im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 69.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 56 unterliegt.
Feststellung des Ruhens und des Endens der Funktion als Gleichbehandlungsbeauftragte(r), als Kontaktfrau und als Mitglied der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrer/innen; Vorbereitung der Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen für Landeslehrer/innen.
Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft
Kulturpolitik, kulturelle Auslandsbeziehungen, Kunst- und Wissenschaftsförderung, Pflege der Kontakte mit den Wiener Universitäten, Hochschuljubiläumsstiftung, Förderung der Altstadterhaltung, Denkmalpflege, Archiv- und Bibliothekswesen, Angelegenheiten der Museen der Stadt Wien, Stadtarchäologie.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 7 |
| | Kultur |
Magistratsabteilung | 8 |
| | Wiener Stadt- und Landesarchiv |
Magistratsabteilung | 9 |
| | Wienbibliothek im Rathaus |
Magistratsabteilung 7
(Kultur)
Rechtliche Angelegenheiten der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft.
Rechtliche Angelegenheiten des Kino-, Messe- und Tanzschulwesens; Bearbeitung von Berufungen in Angelegenheiten des Veranstaltungs- und Kinowesens.
Förderung musealer Einrichtungen sowie rechtliche und allgemeine Angelegenheiten des Museumswesens.
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften betreffend die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern.
Angelegenheiten des Tourismus (Fachgutachten, Fremdenführerprüfungen).
Förderung der Altstadterhaltung, insbesondere Verwaltung des Wiener Altstadterhaltungsfonds, einschließlich der Sicherung der Einhaltung der Förderungsbedingungen durch Grundbuchseintragung, sowie der Überwachung der Restaurierungsarbeiten in denkmalpflegerischer Hinsicht, sowie Ausbau und Führung der Altstadterhaltungsevidenz.
Angelegenheiten der Stadtarchäologie und des Kulturgüterschutzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Vorbereitung der Benennung von Verkehrsflächen, städtischen Gebäuden und Anlagen, soweit es sich nicht um Anlagen der Unternehmungen „Wiener Krankenanstaltenverbund“ und „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ handelt.
Ausarbeitung von Dreiervorschlägen hinsichtlich zweier Wissenschaftler, die nicht Bedienstete der Anstalt sind, als Mitglieder/Ersatzmitglieder im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“.
Aufforderung zur Erstattung von Dreiervorschlägen an die vorschlagsberechtigten Stellen zur Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder im Kuratorium der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ sowie Entgegennahme der Vorschläge und Antragstellung an die Wiener Landesregierung zur Bestellung.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Anstalt „Museen der Stadt Wien“ zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Förderung der kulturellen Volksbildung (Volksbildungswerk), der bildenden Künste, der Musik, der Literatur, des Theaters, des Films (insbesondere Wiener Filmförderungsfonds) und der Wiener Festwochen.
Förderung der Wissenschaft und der Forschung.
Anregung der verstärkten Zusammenarbeit von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, wie etwa im Rahmen der „Wiener Vorlesungen“.
Organisation von kulturellen Veranstaltungen auch in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere Ausstellungen, Konzerte, Feiern, internationale Wettbewerbe und Gespräche sowie internationale Kulturkontakte.
Angelegenheiten der Dr. Karl Renner-Stiftung, Preise der Stadt Wien, Förderungspreise, Kleinkinder-, Kinder- und Jugendbuchpreise.
Angelegenheiten der Begabtenförderung und des Stipendienwerkes der Stadt Wien.
Angelegenheiten der Josef Kainz-Medaille und des Johann Nestroy-Ringes, der Ehrenpensionen und der außerordentlichen Zuwendungen, Ehrenpreise, Ehrengräber und Grabwidmungen, Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung des Berufstitels „Professor“ und zu Bundesauszeichnungen auf dem Gebiet von Wissenschaft und Kultur.
Mitwirkung bei der Verwaltung und Tätigkeit von Stiftungen für kulturelle Zwecke.
Verwaltung und denkmalpflegerische Obhut der Freiplastiken (ausgenommen begehbare Kapellen) und Gedenktafeln, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Magistratsabteilung 8
(Wiener Stadt- und Landesarchiv)
Allgemeine und spezielle Angelegenheiten des Archivwesens einschließlich des Archivschutzes.
Angelegenheiten des Wiener Archivgesetzes, einschließlich behördliche Verfahren erster Instanz.
Wissenschaftliche Erschließung der Landtags- und Gemeinderatsprotokolle durch einen Sach- und Personenindex.
Konzeption und Durchführung der wissenschaftlichen und kartografischen Arbeiten am Historischen Atlas von Wien und am Österreichischen Städteatlas.
Führung der Historischen Kommission.
Führung der Archivbibliothek.
Angelegenheiten der topografischen Nomenklatur.
Kundmachung von Staatsverträgen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht an Stelle der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
Magistratsabteilung 9
(Wienbibliothek im Rathaus)
Allgemeine und spezielle Angelegenheiten des Bibliothekswesens.
Sammlung von Druckwerken jedweder Art (inklusive Plakate, Einblattdrucke, Wiener Zeitungen und Zeitschriften, Programme, Wahlmaterialien u.Ä.), Autografen, Musikhandschriften, Musikdrucken und Schallträgern, die für Wien in geschichtlicher, kultureller, kultur- und kunstgeschichtlicher, literarischer sowie rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Hinsicht Bedeutung haben.
Führung der wissenschaftlichen Bibliothek des Magistrats sowie der Amtsbibliothek; Bereitstellung des gesammelten Materials für Forschungszwecke und wissenschaftliche Beratung der Bibliotheksbenützer.
Führung der Stadtchronik, des Zeitungsindex und des Gedenktagekatasters.
Abfassung von Biografien; Stellungnahme zu Ehrungen, Titelverleihungen, Verkehrsflächenbenennungen, Ehrenpensionen, a.o. Zuwendungen, Grabwidmungen und dergleichen.
Veranstaltung von Ausstellungen aus den Beständen der Bibliothek und Beteiligungen an Ausstellungen inklusive vorhergehender wissenschaftlicher Aufbereitung des Ausstellungsthemas und Bearbeitung der Ausstellungsobjekte.
Wissenschaftliche Bearbeitung und Auswertung des gesammelten Materials sowie Forschungen zur Wiener Kulturgeschichte und Publikation der Forschungsergebnisse, insbesondere auch die Herausgabe von Bestandnachweisen und Katalogen über wissenschaftlich bearbeitete Bestände.
Verwaltung von Stiftungen, deren Widmung einen Bezug zur Wiener Stadt- und Landesbibliothek aufweist.
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz; Gesundheitspolitik in Richtung „Gesunde Stadt“; Gesundheits- und Sozialplanung, Krankenanstaltenfinanzierung; Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeheime, Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Pflegesicherung und Betreuung zu Hause einschließlich sozialer Dienstleistungen; rechtliche Angelegenheiten des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Sozialversicherung; Sozialpolitik, Betreuung der älteren Generation, Koordination der Behindertenhilfe; Hochbau und Haustechnik im Gesundheitswesen.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 15 |
| | Gesundheitsdienst der Stadt Wien |
Magistratsabteilung | 24 |
| | Gesundheits- und Sozialplanung |
Magistratsabteilung | 40 |
| | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht |
Magistratsabteilung | 70 |
| | Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien |
Wiener Krankenanstaltenverbund
Magistratsabteilung 15
(Gesundheitsdienst der Stadt Wien)
Angelegenheiten des Gesundheitswesens, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Aufgaben der Landessanitätsdirektorin, insbesondere:
Medizinisch-fachliche Beratung in allen das Land Wien betreffenden wichtigen Gesundheitsfragen;
Wahrnehmung des Vorsitzes oder der Mitgliedschaft in allen Gremien, in denen die Mitwirkung der Landessanitätsdirektorin bzw. der leitenden Landessanitätsreferentin vorgesehen ist; das sind z.B.
der Landessanitätsrat,
die Physikatsprüfungskommission,
die Bauoberbehörde,
die Theaterkommission,
der ständige Ausschuss des Ärztefunkdienstes sowie die Aufnahme- bzw. Prüfungskommissionen für nichtärztliche Sanitätsberufe.
Führung der Bürogeschäfte des Landessanitätsrates für Wien.
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung mit anderen medizinischen Gesundheitsberufen; Mitwirkung bei der Feststellung geeigneter Ärzteausbildungsstellen. Teilnahme bei Visitationen der Ärztekammer.
Evidenthaltung und fachliche Überprüfung der Berufsausübung in den medizinischen Gesundheitsberufen und Sozialbetreuungsberufen sowie grundsätzliche Angelegenheiten ihrer Aus- und Fortbildung, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist; Ausstellung der Berufsausweise; Entgegennahme und Überprüfung der Anzeige der Freiberuflichkeit.
Maßnahmen der Verhütung, Früherfassung und Bekämpfung von Krankheiten des Menschen, insbesondere der übertragbaren Krankheiten, Epidemiologie, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitserziehung, Impfwesen, Desinfektionswesen für Human- und Veterinärmedizin.
Handhabung des Epidemiegesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren und die der Magistratsabteilung 40 übertragenen Aufgaben.
Angelegenheiten der Ethikkommission der Stadt Wien und Führen der Geschäftsstelle.
Stellungnahme zu Anträgen auf Verleihung von Auszeichnungen und medizinischen Berufstiteln.
Ärztliche Untersuchungen in Pflegegeldverfahren.
Angelegenheiten der Bau-, Arbeits-, Ernährungs-, Wasser-, Verkehrs-, Wohn-, Sport-, Umwelt- und Sozialhygiene, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Beistellung von Sachverständigen für die Stadt Wien in Gesundheitsfragen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Dokumentation und Auswertung von Gesundheitsdaten, bedarfs- und zielgruppenspezifische Gesundheitsberichterstattung.
Entwicklung und Führung eines strategischen Gesundheitsmonitorings für Wien unter besonderer Berücksichtigung genderspezifischer Aspekte.
Erstellung von Vorschlägen für Gesundheitsziele im Sinne einer modernen Public Health Strategie.
Führung der Geschäftsstelle des Wiener Frauengesundheitsprogrammes.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der Wiener Gesundheitsförderung gemeinnützige GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Wiener Gesundheitsförderung gemeinnützige GmbH.
Führen der Gesundenuntersuchungsstellen.
Führen der Gesundheitsfürsorgestellen.
Führen des Ambulatoriums für sexuell übertragbare Krankheiten.
Führen und Organisation der Stützpunkte für Familienhebammen und der entwicklungsdiagnostischen Stellen; ärztlicher Dienst in den Elternberatungsstellen und in der Familienplanungsstelle der Stadt Wien.
Medizinische Beratung und Betreuung im Bereich der Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge.
Medizinische Beratung und Angelegenheiten der Hygiene, ausgenommen solche der Lebensmittel- und Küchenhygiene, betreffend Kindertagesheime und Kinderheime, Führung des ärztlichen Dienstes der städtischen Kindertagesheime.
Angelegenheiten der Schulhygiene; schulärztlicher Dienst in den städtischen Pflicht- und Berufsschulen.
Ärztliche, therapeutische und sozialarbeiterische Betreuung der Wiener Sonderschulen, Früherfassung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher.
Führen der Jugendzahnklinik.
Impfservice und reisemedizinische Beratung.
Amtsärztliche Aufgaben nach dem Suchtmittelgesetz und den gemäß dem Suchtmittelgesetz ergangenen Verordnungen.
Überwachung des Suchtgiftverkehrs, soweit nicht die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.
Angelegenheiten des Tuberkulosegesetzes, des Geschlechtskrankheitengesetzes und des AIDS-Gesetzes 1993.
Mitwirkung bei der sanitären Überwachung der Krankenanstalten, Rettungs- und Krankentransportdienste, natürlichen Heilvorkommen und Kuranstalten, Einrichtungen nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, Behinderteneinrichtungen, Heimhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz.
Mitwirkung bei der Überwachung des Apothekenbetriebs (in öffentlichen Apotheken auch hinsichtlich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes) und des Heilmittelverkehrs.
Außerverkehrsetzung von Arzneimitteln durch individuelle Verwaltungsakte.
Mitwirkung bei Angelegenheiten des Blutspendewesens.
Mitwirkung bei Angelegenheiten des Strahlenschutzes, des Zivilschutzes, des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe.
Medizinisches Krisenmanagement.
Führen der amtsärztlichen Untersuchungsstelle.
Führen der Desinfektionsanstalt der Stadt Wien.
Verwaltung von und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für die Desinfektionsanstalt und die Jugendzahnklinik.
Medizinische Angelegenheiten des Wiener Leichen- und Bestattungswesens; Totenbeschau in Wien, Anordnung und Administration von sanitätsbehördlichen Obduktionen.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 24
(Gesundheits- und Sozialplanung)
Wahrnehmung der Gesundheits- und Sozialplanung, Ausarbeitung und Abstimmung von diesbezüglichen Konzepten und Plänen.
Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Wiener Gesundheitsfonds, insbesondere auch der dem Fonds durch das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz übertragenen Aufgaben und Mitwirkungsrechte sowie der durch das Wiener Krankenanstaltengesetz übertragenen Agenden im Bereich der wirtschaftlichen Aufsicht über Fonds-Krankenanstalten sowie der Beitragsleistung zum Betriebsabgang öffentlicher Krankenanstalten, deren Rechtsträger nicht die Stadt Wien ist.
Angelegenheiten der Dokumentation von Statistik- und Kostendaten in Krankenanstalten, soweit hiefür nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Abschluss von Verträgen mit Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen, insbesondere über Leistungsabgeltungen oder Gebühren, soweit nicht die MA 15, MA 40, MA 70 oder die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ zuständig sind.
Koordination der Wiener E-Health Strategie mit der Magistratsdirektion, den betroffenen Dienststellen und nichtstädtischen Einrichtungen.
Mitwirkung und Erstellung von Projekten, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich zur Folge haben, von Projekten der integrierten Versorgung und gemeinsamen Finanzierung.
Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bundesgesundheitsagentur.
Erstellung und Koordination von Stellungnahmen und Berichten zu Initiativen im Gesundheits- und Sozialwesen auf europäischer und internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der sozialen und Gesundheitsdienstleistungen und Beihilfen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Magistratsabteilung 40
(Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
Handhabung des Wiener Sozialhilfegesetzes (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, Hilfe in besonderen Lebenslagen).
Wirtschaftliche Sozialhilfe für Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 11.
Sozialarbeit mit Erwachsenen.
Vertretung des Landes Wien in Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Sozialhilfe gegenüber anderen Sozialhilfeträgern auf Grund der bestehenden Vereinbarungen.
Festsetzung des Taschengeldes für in Krankenanstalten und Pflegeheimen untergebrachte Hilfe Suchende.
Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Behindertengesetzes 1986.
Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden für Behinderte.
Vorbereitung des Abschlusses von Vereinbarungen gemäß Artikel 15 a, Absatz 2, B-VG in Angelegenheiten der Sozialhilfe und Behindertenhilfe.
Entscheidung über Behandlungskosten nach dem Tbc-Gesetz.
Handhabung des Opferfürsorgegesetzes sowie des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes für Bezieher von Renten, Beihilfen oder Ausgleichen nach dem Opferfürsorgegesetz.
Ausstellung von Sozialpässen.
Gewährung von Mietbeihilfen im Rahmen der Sozialhilfe.
Ausstellung von Nachweisen über die Familien- und Einkommensverhältnisse zur Erlangung von Begünstigungen.
Mitteilungen an das Gericht über die Schutzbedürftigkeit von Personen zum Zweck der Sachwalterbestellung.
Feststellung und Anordnung von Sozialhilfetaschengeldern für Pflegebedürftige, sofern diese mit der Feststellung der Ersatzpflicht für stationäre Pflege im Zusammenhang stehen.
Allgemeine Angelegenheiten der Sozialversicherung und Entscheidung über Anträge und Rechtsmittel in Angelegenheiten der Allgemeinen Sozialversicherung, sämtlicher Sonderversicherungen sowie der Arbeitslosenversicherung.
Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Paragraph 506, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz.
Verwaltung von Stiftungen mit sozialen Zwecken, ausgenommen die anderen Dienststellen obliegenden Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen, sowie die Abwicklung von Zuwendungen an bedürftige Personen aus mildtätigen Verlassenschaften.
Mitwirkung bei der Katastrophenhilfe.
Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen auf Grund von Katastropheneinsätzen.
Entscheidung über Einsprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Entscheidung über Rechtsmittel betreffend die Pflicht zur Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrages.
Wahrnehmung der Aufsicht über Krankenkassen, ausgenommen in den Fällen, in denen bestellte Aufsichtskommissäre auf Grund des ASVG zuständig sind.
Vorbereitung der Bestellung von Aufsichtskommissären.
Vorbereitung der Bestellung der fachkundigen Laienrichter nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz.
Mitwirkung bei der Bestellung der in die Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger zu entsendenden Versicherungsvertreter.
Angelegenheiten des Arbeitsrechtes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist, insbesondere Bearbeitung von Berufungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.
Führung der Bürogeschäfte der Obereinigungskommission nach der Wiener Landarbeitsordnung.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Einrichtung und Durchführung von Sozialdiensten, Mitwirkung bei der Gewährung von Subventionen an Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, die soziale Dienste durchführen, in Angelegenheiten der Sozialhilfe und Behindertenhilfe.
Gewährung von Fahrbegünstigungen für Behinderte.
Grundverwaltung, Erhaltung und Führen von Tageszentren und Häusern für Obdachlose.
Betreuung von hilfsbedürftigen Fremden, soweit nicht eine Magistratsdienststelle zuständig ist.
Einrichtung und Führung folgender sozialer Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes: Hauskrankenpflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Wohnheime.
Grundverwaltung, Erhaltung und Führen der geriatrischen Tageszentren und von Pflegeeinrichtungen (Wohnungen) für pflegebedürftige Personen.
Einrichtung und Führen der Beratungszentren Pflege und Betreuung zu Hause und des Sozialrufes.
Führung und Einsatz der Mobilen Krankenschwestern.
Entscheidung über die Aufnahme in Pflegeheime der Stadt Wien und in private Pflege- und Wohnheime.
Sozialarbeit im Zusammenhang mit Spitälern und Pflegeheimen sowie mit der Betreuung zu Hause.
Leistung von Kostenersatz an öffentliche und private Pflege- und Wohnheime.
Abschluss von Verträgen über Kostenersätze für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege mit Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Sozialhilfe gegenüber anderen Sozialhilfeträgern auf Grund der bestehenden Vereinbarungen betreffend Pflege- und Wohnheime.
Anordnung und Rechnungslegung sowie Bareinhebung in Sozialhilfekostenangelegenheiten gegenüber Ersatzpflichtigen.
Vorbereitung der Richtlinien für den Kontaktbesuchsdienst.
Mitwirkung bei der Gewährung von Subventionen an private Pflege- und Wohnheime.
Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Handhabung des Wiener Krankenanstaltengesetzes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Bearbeitung von Berufungen in Vollstreckungsangelegenheiten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz betreffend Administrativverfahren nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz.
Festsetzung der Pflegeentgelte für die Wiener städtischen Pflegeheime.
Festsetzung der Transportgebühren für die Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien und Festsetzung der Gebühren für die Bereitstellung einer Rettungsambulanz oder eines Arztes.
Rechtsangelegenheiten betreffend medizinische Gesundheitsberufe.
Rechtsangelegenheiten betreffend Heimhilfe und Sozialbetreuungsberufe.
Wahrnehmung der Aufgaben nach den Paragraphen 9, Absatz 5,, 9a soweit nicht die MA 45 zuständig ist, 9c und 10a Bäderhygienegesetz.
Ausweise für dauernd stark gehbehinderte Personen gemäß Paragraph 29 b, StVO 1960.
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Suchtmittelgesetz, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Sanitäre Überwachung der Krankenanstalten und der natürlichen Heilvorkommen und Kuranstalten.
Aufsicht über Einrichtungen nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, Behinderteneinrichtungen, Heimhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz.
Entscheidung über Ansprüche nach dem Epidemiegesetz.
Handhabung des Blutsicherheitsgesetzes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Aufsicht über die Rettungs- und Krankentransportdienste in sanitärer und technischer Hinsicht.
Erteilung der Bewilligungen für den privaten Rettungs- und Krankentransportdienst.
Rechtsangelegenheiten des Heilvorkommen- und Kurortewesens.
Handhabung des Strahlenschutzgesetzes hinsichtlich der medizinischen Heilbehandlung.
Rechtliche Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes in Krankenanstalten und anderen Sanitätseinrichtungen.
Vollziehung von Vorschriften, die zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen wurden, im Zusammenhang mit der Handhabung des Strahlenschutzgesetzes hinsichtlich der medizinischen Heilbehandlung, ausgenommen Strafverfahren.
Besorgung der behördlichen Aufgaben erster Instanz nach dem Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998.
Bearbeitung von Berufungen gegen sanitätsrechtliche Bescheide, gegen Bescheide nach dem Studienförderungsgesetz und dem Bundespflegegeldgesetz.
Handhabung des Wiener Pflegegeldgesetzes und des Bundespflegegeldgesetzes hinsichtlich der Landeslehrer (mit Ausnahme der Flüssigmachung des Pflegegeldes für diese).
Vorbereitung der Wahlen in die Ärztekammer für Wien und die Österreichische Apothekerkammer (Pharmazeutische Gehaltskasse).
Angelegenheiten der Standesvertretung der Ärzte (Ärztekammer für Wien), insbesondere Ausübung der staatlichen Aufsicht, Genehmigung ihrer Satzungen, Geschäftsordnung, Umlagen- und Beitragsordnung sowie Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes hinsichtlich des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses.
Rechtliche Angelegenheiten des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Angelegenheiten der Rattenbekämpfung, soweit nicht die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Magistratsabteilung 70
(Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien)
Führung und Organisation des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien; Koordination des öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes mit vergleichbaren privaten Einrichtungen.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Abschluss von Verträgen über Transportgebührenersätze mit Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen.
Vorschreibung und Einhebung der Transportkosten des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien.
Betriebstechnik des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien, soweit dafür nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Administrative Angelegenheiten der psychosozialen Akutbetreuung nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz.
Fachspezifische Fort- und Weiterbildung.
Dienstaufsicht über das zugewiesene Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors untersteht.
Erstattung von Vorschlägen und Vorbereitung der Aufnahme von Bediensteten in das öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnis, soweit die betreffende Bedienstetengruppe der Dienstaufsicht der Magistratsabteilung 70 unterliegt.
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Regional- und Stadtentwicklungsplanung, Stadtplanung, städtebauliche und architektonische Gestaltung, Stadt- und Ortsbildpflege, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Angelegenheiten der Agenda 21, Fragen der Transeuropäischen Verkehrsnetze, generelle Verkehrsplanung, Verkehrskoordination, Parkraumüberwachung, rechtliche Verkehrsangelegenheiten; Stadtvermessung, Stadtforschung, Verwaltung und Bau der Bundes- und Gemeindestraßen, Brückenbau, öffentliche Beleuchtung, Energieplanung.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 18 |
| | Stadtentwicklung und Stadtplanung |
Magistratsabteilung | 19 |
| | Architektur und Stadtgestaltung |
Magistratsabteilung | 20 |
| | Energieplanung |
Magistratsabteilung | 21 | A | | Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West |
Magistratsabteilung | 21 | B | | Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost |
Magistratsabteilung | 28 |
| | Straßenverwaltung und Straßenbau |
Magistratsabteilung | 29 |
| | Brückenbau und Grundbau |
Magistratsabteilung | 33 |
| | Wien leuchtet |
Magistratsabteilung | 41 |
| | Stadtvermessung |
Magistratsabteilung | 46 |
| | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 65 |
| | Rechtliche Verkehrsangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 67 |
| | Parkraumüberwachung |
Magistratsabteilung 18
(Stadtentwicklung und Stadtplanung)
Systematische Erfassung, Analyse und Zusammenführung aller für die Stadtentwicklung maßgeblichen Faktoren unter besonderer Beachtung der regionalen Zusammenhänge.
Ständige Beobachtung fachspezifischer (internationaler) Tendenzen hinsichtlich Ziele der Stadtentwicklung und -planung.
Grundlagenforschung, Stadtforschung, Erstellung von Planungsgrundlagen, auch im Rahmen von Kooperationen der Europäischen Union und sonstigen internationalen Zusammenarbeiten.
Ausarbeitung von grundsätzlichen und übergeordneten Stadtplanungszielen und von Strategien zu deren Umsetzung einschließlich ihrer Erfolgskontrolle.
Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes und des Verkehrskonzeptes als aktualisierte Darstellung des Planungs- und Wissensstandes und als Entscheidungsgrundlage in allen wichtigen Fragen der Stadtplanung.
Generelle stadträumliche Fachplanungen für Wohnstätten, Arbeitsstätten, Landschaft und Freiraum, weiters für Belange der Freizeit, der Erholung und des Verkehrs sowie Mitwirkung an Fachplanungen zu Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesundheit sowie für soziale, kommerzielle und technische Infrastruktur unter besonderer Bedachtnahme auf das ökologische Wirkungsgefüge, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Magistratsabteilungen 19, 21 A und 21 B.
Beurteilung von Planungen auf ihre Verträglichkeit mit den grundsätzlichen und übergeordneten Planungszielen bzw. ihre Übereinstimmung mit den generellen räumlichen Fachplanungen.
Erstellung von Grundsätzen für die Gestaltung und Anwendung planungsbezogener Gesetze und Verordnungen des Landes Wien im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen.
Allgemeine und übergeordnete Angelegenheiten der Verkehrsplanung und der Hauptverkehrsnetze sowie Koordination der einschlägigen Fachplanungen.
Allgemeine und übergeordnete Standortplanungen sowie Besorgung von Sonder- und Koordinationsaufgaben.
Allgemeine und übergeordnete Standortplanungen sowie Besorgung von Sonderaufgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Festlegung der Grundsätze und Koordinierung der planungsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit für die mit Planungsaufgaben befassten Dienststellen und Betrieb der Planungswerkstatt.
Ermittlung von Korridoren und Trassen, Variantenvergleichen und Variantenauswahl inklusive Erstellung genereller Projekte für Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte (sofern eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wien und der ASFINAG vorliegt) und für Hauptstraßen B im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Dienststellen.
Geschäftsstelle der Stadtentwicklungskommission.
Vertretung des Landes Wien in der Planungsgemeinschaft Ost.
Ausarbeitung von Stellungnahmen der Stadt Wien zu Abänderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne in den Gemeinden des Wiener Umlandes gemäß Paragraph 21, des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes.
Verkehr mit den Trägern der Planungshoheit von Körperschaften und Vertretung der Interessen der Stadtplanung bei sonstigen Institutionen.
Führung des zentralen Wissensmanagements der Stadtplanung; Fotodokumentation.
Magistratsabteilung 19
(Architektur und Stadtgestaltung)
Erstellung von Gestaltungskonzepten und -entwürfen zu Stadtteilplanungen und zu Bearbeitungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes.
Erstellung von Entwürfen und Projekten für die Gestaltung öffentlicher Räume und einzelner Objekte.
Erstellung von Konzepten für die Stadtgestaltung und die Ortsbilderhaltung.
Beratung und Begutachtung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens.
Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen für Neu-, Zu- und Umbauten städtischer Hochbauten (ausgenommen städtischer Wohnhausbauten) im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Dienststellen.
Durchführung von und Mitwirkung bei Wettbewerben in architektonischen und städtebaulichen Gestaltungsangelegenheiten und bei Gutachterverfahren.
Prüfung der Preisangemessenheit von Anboten der mit Planungsarbeiten zu beauftragenden Architekten und Zivilingenieure.
Wahrnehmung der Parteistellung und der Anhörungsrechte des Landeshauptmannes, der Gemeinde und des Bürgermeisters nach dem Denkmalschutzgesetz betreffend Gebäude.
Magistratsabteilung 20
(Energieplanung)
Koordination und Weiterentwicklung energierelevanter Konzepte (u.a. SEP).
Controlling im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der bestehenden energiewirtschaftlichen Konzepte sowie Empfehlung diesbezüglicher Maßnahmen.
Verwaltung des Fonds des Landes Wien zur Förderung von Ökostromanlagen sowie Gestaltung der bezughabenden Förderrichtlinie.
Mitwirkung bei der Gestaltung und Gewährung sonstiger energierelevanter Förderungen.
Energiewirtschaftliche Begutachtung von Projekten bei Behördenverfahren.
Entwicklung von Pilotprojekten zur Forcierung neuer Energietechnologien.
Mitwirkung bei Projekten zur Bewusstseinsbildung betreffend der Steigerung der Energieeffizienz (Energieberatung).
Magistratsabteilung 21 A
(Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West)
Bezirks- und Stadtteilplanungen sowie Planungen für lokal begrenzte Gebiete für die Bezirke 1 bis 9 und 14 bis 20 unter Bedachtnahme auf die übergeordneten Planungsgrundlagen und Planungsziele, die maßgeblichen Ergebnisse von generellen stadträumlichen Fachplanungen, öffentliche Interessen und wichtige Rücksichten sowie unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Abstimmung mit der Magistratsabteilung 21 B.
Führung der Bestands- und Nutzungsevidenz und Erfassung entwicklungsrelevanter Faktoren sowie bezirksspezifischer Anforderungen.
Fachliche Unterstützung für von den Bezirken wahrzunehmende Planungsaufgaben.
Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes einschließlich der allfälligen Prüfung der Raumverträglichkeit.
Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach der Bauordnung für Wien unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen sowie der beteiligten Interessenvertretungen und Institutionen.
Erstellung von Gutachten über Ausnahmen von Bausperren gemäß Paragraph 8, der Bauordnung für Wien sowie Einholung der Stellungnahme des zuständigen Gemeinderatsausschusses.
Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Bauordnung für Wien.
Vorbereitung der Antragstellung auf Festsetzung von Bodenbeschaffungs- und Assanierungsgebieten.
Mitwirkung bei Angelegenheiten der Stadterneuerung.
Städtebauliche Begutachtung von Bauprojekten.
Planungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der von der Magistratsabteilung 18 festgelegten Grundsätze sowie Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung in Planungsangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.
Erteilung von allgemeinen und speziellen Informationen über die Stadtplanung und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Planungsverfahren, insbesondere Wettbewerbsverfahren, im Einvernehmen mit den befassten Dienststellen.
Geschäftsstelle des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung.
Kundmachung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sowie Evidenthaltung und Archivierung der Plandokumente.
Wahrnehmung eines abteilungsübergreifenden Verfahrensmanagements bei Verfahren zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in Kooperation mit der Magistratsabteilung 21 B.
Koordination des Verfahrens zur Benennung von Verkehrsflächen, soweit nicht die Magistratsabteilung 7 zuständig ist.
Führung und Weiterentwicklung des Räumlichen Bezugssystems Wien (RBW) mit Ausnahme der Adressdatenbank.
Führung des Straßenregisters als amtliches Verkehrsbezugssystem, des Gebietsregisters (Baublöcke, Zählgebiete, Zählbezirke) sowie des räumlichen Namensregisters.
Arbeiten auf den Gebieten der Vervielfältigung, der Reprographie und der Mikroverfilmung.
Führung der Planauskunft Wien in Abstimmung mit der Magistratsabteilung 21 B sowie Führung der Verkaufsstelle für Plandokumente und analoge Stadtkarten.
Magistratsabteilung 21 B
(Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost)
Bezirks- und Stadtteilplanungen sowie Planungen für lokal begrenzte Gebiete für die Bezirke 10 bis 13 und 21 bis 23 unter Bedachtnahme auf die übergeordneten Planungsgrundlagen und Planungsziele, die maßgeblichen Ergebnisse von generellen stadträumlichen Fachplanungen, öffentliche Interessen und wichtige Rücksichten sowie unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Abstimmung mit der Magistratsabteilung 21 A.
Führung der Bestands- und Nutzungsevidenz und Erfassung entwicklungsrelevanter Faktoren sowie bezirksspezifischer Anforderungen.
Fachliche Unterstützung für von den Bezirken wahrzunehmende Planungsaufgaben.
Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes einschließlich der allfälligen Prüfung der Raumverträglichkeit.
Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach der Bauordnung für Wien unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der zuständigen Dienststellen sowie der beteiligten Interessenvertretungen und Institutionen.
Erstellung von Gutachten über Ausnahmen von Bausperren gemäß Paragraph 8, der Bauordnung für Wien sowie Einholung der Stellungnahme des zuständigen Gemeinderatsausschusses.
Einleitung und Durchführung des Verfahrens zur Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Bauordnung für Wien.
Vorbereitung der Antragstellung auf Festsetzung von Bodenbeschaffungs- und Assanierungsgebieten.
Mitwirkung bei Angelegenheiten der Stadterneuerung.
Städtebauliche Begutachtung von Bauprojekten.
Planungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der von der Magistratsabteilung 18 festgelegten Grundsätze sowie Organisation und Durchführung der Bürgerbeteiligung in Planungsangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.
Erteilung von allgemeinen und speziellen Informationen über die Stadtplanung und den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Planungsverfahren, insbesondere Wettbewerbsverfahren, im Einvernehmen mit den befassten Dienststellen.
Koordinierung des EDV-Verbundes Stadtplanung in Kooperation mit den zuständigen Dienststellen.
Aufbereitung von Vorschlägen für die Änderung von rechtlichen Grundlagen zur Berücksichtigung zeitgemäßer Erfordernisse bei der Handhabung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in Abstimmung mit den relevanten Dienststellen, insbesondere der Magistratsabteilung 21 A.
Aufbereitung von arbeitsmethodischen Grundlagen zur Wahrnehmung der Aufgabenbereiche der Stadtteil- sowie Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Abstimmung mit den mit Stadtplanung befassten Stellen, insbesondere der Magistratsabteilung 21 A.
Magistratsabteilung 28
(Straßenverwaltung und Straßenbau)
Verwaltung und Erhaltung aller straßenmäßig ausgebauten Flächen, soweit diese nicht von anderen Rechtsträgern herzustellen und zu erhalten sind.
Verwaltung aller als Straßengrund ins öffentliche Gut abgetretenen Grundflächen.
Erhaltung der als Straßengrund ins öffentliche Gut abgetretenen Grundflächen, sofern das Nutzungsrecht nicht gemäß Paragraph 17, Bauordnung für Wien dem Anrainer zusteht.
Erwirkung von Grundsatzbeschlüssen im Sinne der Bauordnung für die Ausführung von Verkehrsflächen, Detailplanung und Errichtung der Straßenneu- und -umbauten einschließlich der kleineren Kunstbauten und Nebenanlagen, soweit nicht eine andere Fachdienststelle zuständig ist.
Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen im Straßenraum.
Anbringung und Erhaltung von Tafeln zur Bezeichnung von Verkehrsflächen.
Umsetzung der Aktion zur Förderung von Fahrradabstellanlagen auf nicht öffentlichem Grund.
Mitwirkung an generellen Planungen der Magistratsabteilungen 18, 19, 21 A, 21 B und 46, soferne Auswirkungen auf den Straßenbau zu erwarten sind.
Fachtechnische Beratung für Straßenbauvorhaben der Stadt Wien und des Bundes auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen beziehungsweise deren Durchführung.
Erwerb von Grundstücken durch Kauf oder sonstige Rechtsgeschäfte samt grundbücherlicher Durchführung für Gemeindestraßen (Nebenstraßen, Hauptstraßen A und B) einschließlich Objekte.
Abschluss von Grundbenützungsübereinkommen mit Privaten für Zwecke des Straßenbaus, soweit nicht besondere rechtliche Fragen vorliegen.
Antragstellung auf Enteignung von Grundstücken und dinglichen Rechten für Gemeindestraßen (Nebenstraßen, Hauptstraßen A und B) einschließlich Objekte.
Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien bei noch nicht in den physischen Besitz der Stadt Wien übernommenen Straßenflächen des öffentlichen Gutes und hinsichtlich nichtöffentlicher Straßen.
Handhabung der einschlägigen Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes, der Straßenverkehrsordnung 1960, der Bauordnung für Wien und der Gehsteigverordnung, soweit diese Geschäfte nicht anderen Dienststellen zugewiesen sind.
Federführende Dienststelle für Projektierung und Bau der Hauptstraßen B sowie für den Betrieb, soweit nicht eine andere Fachdienststelle zuständig ist.
Abschluss von Verträgen über Kostenteilungen von Maßnahmen im Straßenbereich mit anderen Kostenträgern unter Mitwirkung der Magistratsdirektion (MD-Geschäftsbereich Recht – Gruppe Zivil- und Strafrecht) und der Magistratsabteilung 5 und anderer betroffener verwaltender Fachdienststellen.
Antragstellung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auf der Grundlage eines Einreichprojektes für Straßenneu-, -zu- und -umbauten.
Durchführung von Planungen und Neubauten bei Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten im Einvernehmen mit sonstigen betroffenen Dienststellen, sofern eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wien und der ASFINAG vorliegt.
Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstbehörde bzw. als Dienstgeberin gegenüber den der ASFINAG Service GmbH zugewiesenen Bediensteten der Gemeinde Wien.
Koordinierung und Ansprechstelle für Angelegenheiten des Autobahn- und Schnellstraßennetzes in Wien hinsichtlich baulicher und verkehrstechnischer Anbindung an das Wiener Gemeindestraßennetz.
Mitwirkung bei der Festlegung von Straßenhöhenkoten und Höhenbestimmungen für Baulinien, Straßenflucht- und Verkehrsfluchtlinien auf Grund der generellen Höhen des Bebauungsplanes in besonderen Fällen.
Mitwirkung bei der Festlegung von Anliegerbeiträgen.
Trassenfestlegung für Straßeneinbauten.
Koordination von Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge haben.
Festlegung von Vorschriften und Bedingungen für Aufgrabungen und Wiederherstellung der Straßenoberfläche; Erteilung von privatrechtlichen Zustimmungen für Aufgrabungen öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde Wien; Evidenthaltung der Aufgrabungen.
Mitwirkung bei der Bestellung von Dienstbarkeiten und Baurechten für unter- und oberirdische Bauanlagen im Straßenbereich.
Planung, Errichtung, Verwaltung und Erhaltung der für die Straßenerhaltung notwendigen Lagerplätze und Stützpunkte; Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für die darauf befindlichen Gebäude der Magistratsabteilung 28.
Führung der Straßenstatistik.
Naturaufnahmen zur Leistungsfeststellung bei Straßenbauten sowie zur Bestandsaufnahme für Zwecke der Straßenplanung und Straßenerhaltung.
Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.
Magistratsabteilung 29
(Brückenbau und Grundbau)
Planung, Neu- und Umbau, Bauwerksmanagement (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Prüfung und Verwaltung) und technische Fachdienststelle für Ingenieurbauten des Tiefbaus (Brücken, Straßentunnel, Verkehrsbauwerke, Stiegen, Stützbauwerke usw.) und Sonderbauwerke; Prüfung von Sonderkonstruktionen (Signalbrücken, Überkopfweiser usw.).
Führung der Bautechnischen Datenbank.
Beistellung von technischen Amtssachverständigen für Ingenieurbauten des Tiefbaus (Brücken, Straßentunnel, Verkehrsbauwerke, Stiegen, Stützbauwerke usw.) und für Sonderbauwerke.
Kompetenzzentrum Tunnelbau – Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen bei strategischen Maßnahmen und bei der Durchführung operativer Maßnahmen des Errichtungs- und Instandsetzungsmanagements für Tunnel, Stollenanlagen und sonstige vergleichbare unterirdische bauliche Anlagen.
Technische Fachdienststelle für Grundbau, Bodenmechanik und Geologie.
Baugrunduntersuchungen, Errichtung von Brunnen, Grundwassermessstellen, Beobachtung von Hangrutschungen; Erkundung von Altlastendeponien; Tiefbohrungen zur Erschließung von Wässern für Heil- und Nutzzwecke; Grundbautechnische Bauberatung, Beratung in geotechnischen Sachfragen (Hangrutschungen, Gebäudesetzungen, Sanierung von Altlastendeponien, Anlage neuer Deponien usw.), Erstellung von Gutachten.
Besorgung der Aufgaben des Landesgeologen; geologisch-geotechnische und hydrogeologische Kartierung.
Führung eines Baugrundkatasters und eines Bodenprobenlagers.
Beistellung von grundbautechnischen Amtssachverständigen.
Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Lagerplätze und Depots, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind, wie Außenstellen und Bodenprobenlager usw.
Magistratsabteilung 33
(Wien leuchtet)
Planung, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung der öffentlichen Beleuchtung, der öffentlichen Uhren sowie von Lichtinstallationsanlagen, wie der Anstrahlungsanlagen und Effektbeleuchtungen im öffentlichen Raum.
Detailprojektierung, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung elektro- bzw. lichttechnischer Anlagen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie Verkehrslichtsignalanlagen, beleuchtete Verkehrszeichen und Wegweiser, innenbeleuchtete Verkehrslichtsäulen und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen.
Magistratsabteilung 41
(Stadtvermessung)
Durchführung aller vermessungstechnischen Arbeiten einschließlich der Erstellung von Planurkunden und Gutachten, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Vergabe und Betreuung von vermessungstechnischen und kartografischen Arbeiten für die Stadt Wien.
Mitwirkung bei Arbeiten oder bei der Vergabe von Aufträgen mit kartografischem Gehalt.
Vorbereitung der Festlegung der Landes- und Bezirksgrenzen sowie deren Feststellung, Vermarkung und planliche Evidenthaltung.
Photogrammetrie und Fernerkundungsmessung.
Herstellung, Fortführung und Neuauflage der vermessungstechnischen Pläne und der städtischen Kartenwerke, letztere einschließlich ihrer kartografischen Bearbeitung.
Wahrnehmung der Aufgaben der Koordinierungsstelle sowie der Aufgaben des Amtes der Landesregierung im Rahmen des Monitorings nach dem Wiener Geodateninfrastrukturgesetz.
Koordinierung der standardisierten Erfassung, Bearbeitung und Anwendung von 3d Geodaten zur geometrischen Visualisierung; Herstellung und Fortführung flächendeckender 3d Grundlagen (digitales Geländemodell, digitales Baukörpermodell, 3d Stadtmodell etc.) sowie Unterstützung von Dienststellen bei der Erzeugung von geometrischen 3d Visualisierungen in konkreten Projekten.
Vertrieb der stadteigenen Kartenwerke.
Herstellung und Ergänzung der städtischen Festpunktnetze und Führen der betreffenden Verzeichnisse.
Führung des Archivs der vermessungstechnischen Pläne und Kartenoriginale sowie der Messbilder.
Ausstellung von Vollmachten in Grundabteilungsverfahren.
Antragstellung auf Genehmigung von Grundabteilungen bei städtischen Grundtransaktionen.
Magistratsabteilung 46
(Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten)
Ausarbeitung von Plänen zur Organisation und Regelung des Straßenverkehrs unter Berücksichtigung des bestehenden Straßennetzes und der generellen Verkehrsplanung.
Projektierung von Verkehrsmaßnahmen als Grundlage für die Tätigkeit der Straßenverkehrsbehörde einschließlich der dazu erforderlichen Verkehrserhebungen und -zählungen.
Projektierung und Planung von Steuerungs- und Lenkungsmaßnahmen im Rahmen des strategischen und kooperativen Verkehrsmanagements.
Verkehrstechnische Planung von sonstigen elektro- bzw. lichttechnischen Anlagen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie beleuchtete Verkehrszeichen und Wegweiser, innenbeleuchtete Verkehrslichtsäulen und Verkehrsleit- und Zähleinrichtungen.
Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Verkehrszähleinrichtungen.
Führung und Aktualisierung des Kataloges über das „Straßennetz mit erhöhter Verkehrsbedeutung“ im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 28.
Führung der Verkehrspermanenzstelle.
Erlassung von verkehrsregelnden Verordnungen, soweit nicht die Magistratsabteilungen 48 oder 65 zuständig sind, und Durchführung sonstiger Verkehrsmaßnahmen.
Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörde hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung von nach dem Ozongesetz angeordneten Beschränkungen oder Verboten für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und anderen mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Fahrzeugen.
Vollziehung von Verkehrsmaßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.
Erteilung von Weisungen in Angelegenheiten der Straßenpolizei an die Bundespolizeidirektion Wien im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 65, ausgenommen die der Magistratsabteilung 67 zugewiesenen Weisungen.
Handhabung des Bundesgesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter.
Erlassung von Bescheiden gemäß Paragraph 9, Absatz 6, Güterbeförderungsgesetz.
Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Containersicherheitsgesetz, ausgenommen Strafamtshandlungen.
Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie von Änderungen an genehmigten Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Besondere Überprüfung und wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß Kraftfahrgesetz 1967.
Eingeschränkte Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Bewilligung von Transporten mit Übermaßen und Übergewichten sowie Bewilligung zum Ziehen nicht zugelassener Fahrzeuge.
Genehmigung von einzelnen und Typen von Kraftfahrzeugen mit 10 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Grund einer Ermächtigung des zuständigen Bundesministers.
Erteilung der Genehmigung zur Führung von Blaulicht und Folgetonhorn.
Genehmigung der Verwendung von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Tieren.
Ermächtigung von Ziviltechnikern, Vereinen und Gewerbetreibenden zur Abgabe von Gutachten für die besondere Überprüfung sowie zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen und Durchführung von Revisionen bei diesen Einrichtungen.
Mitwirkung in technischer Hinsicht bei der Fahrschulaufsicht.
Führung der Bürogeschäfte des Beirates für Verkehr.
Beistellung von Amtssachverständigen für die Begutachtung von Kraftfahrzeugen für körperbehinderte Lenkerberechtigungsanwärter; Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Invalide betreffend Parkerleichterungen gemäß der Straßenverkehrsordnung 1960, soweit nicht die Magistratsabteilung 40 zuständig ist.
Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren, soweit nicht die Magistratsabteilung 37 zuständig ist.
Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Fahrzeuge oder Ladungen mit Übermaßen oder Übergewichten, von Verkehrsgeboten und -verboten gemäß Paragraph 45, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung 1960, soweit nicht die MA 65 zuständig ist.
Erteilung der Ausnahmebewilligung von der winterlichen Gehsteigbetreuungspflicht.
Vorbereitung der Erteilung der Bewilligung sportlicher, auf Straßen durchzuführender Veranstaltungen, die in Wien beginnen und sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken; Bewilligung von Filmaufnahmen auf Straßen.
Erteilung der Bewilligung von Arbeiten auf oder neben der Straße mit Festlegung der damit verbundenen befristeten Verkehrsmaßnahmen und -koordination unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs.
Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, soweit nicht die Magistratsabteilungen 37, 59, 64, 65 oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.
Anordnung der Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.
Erteilung von Bewilligungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 von Anlagen zu Werbezwecken und von Ankündigungstafeln auf Privatgrund neben Verkehrsflächen.
Festlegung von Standplätzen des Platzfuhrwerksgewerbes (Taxigewerbes) und des Ausflugwagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbes und Mitwirkung in Angelegenheiten von Haltestellen des Linienverkehrs.
Verkehrstechnische Begutachtung von Projekten des Straßen- und Brückenbaues sowie von Großbauvorhaben.
Beistellung von Amtssachverständigen in Verkehrsfragen in bau- und gewerbebehördlichen Angelegenheiten.
Beistellung von Amtssachverständigen in Luftfahrtangelegenheiten und in Angelegenheiten der Verkehrssicherheit.
Projektierung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs auf Grund des Straßendetailprojektes für Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte, sofern eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wien und der ASFINAG vorliegt.
Entscheidung über die Erteilung behördlicher Bewilligungen nach dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz zum Transport von leicht brennbaren, explosiven oder solchen Stoffen, die beim Verbrennen Stichflammen entwickeln oder geeignet sind, bei Brandeinwirkung eine Gefährdung einer weiteren Umgebung herbeizuführen.
Überwachung und Prüfung des Unfallgeschehens mit Erfassung und Analyse von Unfallhäufungsstellen und Durchführung von Nachuntersuchungen.
Erteilung der Bewilligung zum Radfahren für Kinder unter 12 Jahren auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie Ausstellung von Ermächtigungen zu diesem Zweck an die Bundespolizeidirektion Wien.
Magistratsabteilung 65
(Rechtliche Verkehrsangelegenheiten)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenpolizei-, Kraftfahr- und Kraftfahrlinienrechtes.
Ermächtigung von Ausbildungsstätten für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und dem Kraftfahrliniengesetz.
Bestellung der Sachverständigen nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften; Führung der Geschäftsstelle für Sachverständige nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften.
Erlassung der Verordnung gemäß Paragraph 40 a, Absatz eins, Kraftfahrgesetz 1967 zur Ermächtigung von Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von Zulassungsstellen; Wahrnehmung aller dem Landeshauptmann gegenüber diesen Versicherern zukommenden behördlichen Aufgaben.
Erlassung jener verkehrsregelnden Verordnungen, die nicht ausschließlich durch die Anbringung von Straßenverkehrszeichen oder anderen Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs kundgemacht werden, soweit nicht die MA 48 zuständig ist.
Bestellung, Vereidigung und Abberufung von Mautaufsichtsorganen.
Mitwirkung bei der Ausarbeitung neuer Straßenregulierungsprojekte im Hinblick auf die Führung von Kraftfahrlinien.
Beistellung von Sachverständigen in Verkehrsangelegenheiten.
Administrativ-behördliche Angelegenheiten der Kraftfahrlinien, ausgenommen die der Magistratsabteilung 63 übertragenen Aufgaben, sowie Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz und von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 für die Errichtung von Wartehallen bei Kraftfahrlinienhaltestellen.
Angelegenheiten der Fahrschulen und der Fahrlehrer.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien und der Dienststellen des Magistrats in Straßenpolizei- und Kraftfahrrechtsangelegenheiten, gemäß Paragraph 9, Absatz 4, Güterbeförderungsgesetz, Paragraph 4, Absatz 5 b, Straßenverkehrsordnung 1960 sowie nach dem Containersicherheitsgesetz.
Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Verkehrsgeboten und –verboten gemäß Paragraph 45, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Kurzparkzonen.
Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 45, Absatz 4 a, Straßenverkehrsordnung 1960.
Bearbeitung von Berufungen gegen Vollstreckungsverfügungen und Kostenbescheide auf Grund des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in administrativen Verkehrsangelegenheiten.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft, soweit Verkehrsmaßnahmen betroffen sind.
Legistische Angelegenheiten des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes.
Mitwirkung bei der Erteilung von Weisungen der Magistratsabteilung 46 in Angelegenheiten der Straßenpolizei an die Bundespolizeidirektion Wien.
Rechtliche sowie behördliche Angelegenheiten der Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen einschließlich des Prüfungswesens, ausgenommen die Verwaltungsstrafverfahren.
Magistratsabteilung 67
(Parkraumüberwachung)
Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich Übertretungen der Paragraphen 8, Absatz 4,, 9 Absatz 7,, 23 bis 25 und 26a Absatz 3, der Straßenverkehrsordnung 1960, 103 Absatz 2, Kraftfahrgesetz 1967, sofern der Lenkererhebung ein von der Magistratsabteilung 67 zu führendes Verwaltungsstrafverfahren zu Grunde liegt, sowie der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung.
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz; Überwachung der Einhaltung der mit Verordnung des Wiener Gemeinderates zur Erfüllung der Parkometerabgabeverpflichtung angeordneten Kontrollmaßnahmen.
Erlassung von Kostenbescheiden nach straßenpolizeilichen Vorschriften bei verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeugen, wenn gegen einen nach Paragraph 57, AVG erlassenen Bescheid Vorstellung erhoben wurde.
Wahrnehmung der administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz des zur Bundespolizeidirektion Wien zum Zwecke der Verkehrsüberwachung abgeordneten Personals und Mitwirkung bei der Koordinierung dieses Einsatzes in Abstimmung mit der Magistratsabteilung 46.
Erteilung von Weisungen an die Bundespolizeidirektion Wien in Angelegenheiten des Einsatzes des zur Bundespolizeidirektion Wien zum Zwecke der Verkehrsüberwachung abgeordneten Personals.
Geschäftsgruppe Umwelt
Umweltpolitik, Landschaftspflege und Grünflächensicherung; Ver- und Entsorgungswesen, Abfallwirtschaft, Recycling, Veterinärwesen und Tierschutz.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 22 |
| | Umweltschutz |
Magistratsabteilung | 31 |
| | Wasserwerke |
Magistratsabteilung | 36 |
| | Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen |
Magistratsabteilung | 42 |
| | Wiener Stadtgärten |
Magistratsabteilung | 45 |
| | Wiener Gewässer |
Magistratsabteilung | 48 |
| | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark |
Magistratsabteilung | 49 |
| | Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien |
Magistratsabteilung | 58 |
| | Wasserrecht |
Magistratsabteilung | 60 |
| | Veterinäramt und Tierschutz |
Wien Kanal
Magistratsabteilung 22
(Umweltschutz)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Umweltschutzes.
Koordinierung der Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
Ausführung von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten sowie Vergabe und Betreuung von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes.
Mitwirkung an Untersuchungen und Maßnahmen anderer Dienststellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
Mitwirkung an behördlichen Verfahren und Vorhaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, die wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen.
Abgabe von Stellungnahmen auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
Handhabung des Bundesgesetzes über die Umweltkontrolle, soweit der Landeshauptmann zuständig ist.
Handhabung des Ozongesetzes, soweit der Landeshauptmann zuständig ist.
Handhabung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Handhabung des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes und des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 65 zuständig ist.
Handhabung des Altlastensanierungsgesetzes als Landeshauptmann, soweit nicht die Magistratsabteilungen 45, 58 und 63 zuständig sind.
Führung eines Wiener Umweltinformationssystems und eines Fundstellenverzeichnisses für Umweltdaten.
Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes einschließlich der Vergabe von Subventionen.
Koordinierung einer auf nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umweltpolitik, die die ökologischen Zielsetzungen mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen verbinden soll.
Vollziehung des Wiener Umwelthaftungsgesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.
Angelegenheiten des Naturschutzes und der Erhaltung des Landschaftsbildes; Handhabung einschlägiger Rechtsvorschriften auf diesen Gebieten, insbesondere des Bundes- sowie des Landesgesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.
Anträge zur Ersichtlichmachung von geschützten Biotopen, Schutzgebieten und Naturdenkmälern im Grundbuch gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz.
Handhabung des Wiener Nationalparkgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind, ausgenommen Strafamtshandlungen.
Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahnrechtlichen Verfahren.
Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Bundesluftreinhaltegesetz.
Erteilung und Widerruf von Ausnahmebewilligungen nach der Winterdienst-Verordnung 2003.
Angelegenheiten des Baumschutzes, ausgenommen die rechtlichen Angelegenheiten in erster Instanz.
Führung der Bürogeschäfte des Beirates für Fragen des Umweltschutzes in Wien und des Naturschutzbeirates; Bestellung der Naturschutzorgane und Organisation von Maßnahmen für die Durchführung des Dienstes dieser Organe.
Vorbereitung der Geschäftsordnung und Führung der laufenden Geschäfte des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen sowie Erstattung des Umweltberichtes auf Grund des Wiener Umweltschutzgesetzes.
Handhabung des Chemikaliengesetzes und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit der Landeshauptmann zuständig ist.
Durchführung von Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einschließlich der Vorbereitung der Entscheidungen der Landesregierung sowie der dem Landeshauptmann hinsichtlich Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken obliegenden Aufgaben, sofern keine andere Dienststelle zuständig ist.
Wahrnehmung der dem Landeshauptmann oder der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Kompetenzen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Vorbereitung der Ausübung des Anhörungsrechtes des Landes zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan.
Wahrnehmung der rechtlichen Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes, soweit nicht die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.
Beratung der Bevölkerung über die ordnungsgemäße Beseitigung von Problemstoffen.
Handhabung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Beratung der städtischen Dienststellen über die getrennte Sammlung von wieder verwertbaren Stoffen und Problemstoffen.
Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten des Wiener Reinhaltegesetzes.
Betrieb eines stationären Luftmessnetzes.
Beratung der Dienststellen des Magistrats im Zusammenhang mit der Vergabe von chemischen Analysenaufträgen an Externe, sofern diese den Umweltschutz betreffen.
Berichterstattung an den Gemeinderat über das Ergebnis der Messungen und die getroffenen Veranlassungen im Sinne des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes. Erstellung eines Umweltalarmplanes und Erlassung von Anordnungen auf Grund dieses Planes.
Messungen von Luftverunreinigungen und Lärmbelästigungen.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide nach dem Forstgesetz.
Magistratsabteilung 31
(Wasserwerke)
Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser mittels öffentlicher Wasserversorgungsanlagen.
Verwaltung und Erhaltung der Wasserschutzgebiete sowie der Grundflächen, die mit Fernleitungen verbunden sind.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Trinkwasserversorgung in Not- und Katastrophenfällen.
Handhabung des Wasserversorgungsgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen mit Ausnahme der Strafamtshandlungen.
Vorschreibung der Wasser- und Abwassergebühren.
Vertretung der Interessen der Stadt Wien in den Schutz- und Schongebieten gemäß den Verordnungen zum Schutz der Wasservorkommen.
Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der stadteigenen Wasserschutz- und Schongebiete und bei der Durchführung von Maßnahmen im Hinblick auf einen optimalen Boden- und Waldzustand zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wasserdargebotes.
Mitwirkung bei Grundtransaktionen für Wasserversorgungszwecke.
Beistellung von Sachverständigen in Verfahren betreffend die Wasserversorgung.
Vertretung der Interessen der Stadt Wien auf dem Gebiet der Wasserversorgung in Interessengemeinschaften und Verbänden; Mitwirkung in Normungsangelegenheiten.
Erwerb von Dienstbarkeitsrechten für Wasserversorgungsanlagen.
Wahrnehmung der Grundbuchsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und der der Magistratsabteilung 31 obliegenden Verwaltung.
Überwachung und Untersuchung des Trinkwassers aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, ausgenommen in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht.
Aufstellung und Instandhaltung von öffentlichen Feuerhydranten unter Mitwirkung der Magistratsabteilung 68.
Verwaltung der Denkmalbrunnen - soweit keine andere Dienststelle zuständig ist - und der Wiener Wasser-Welt sowie Erhaltung dieser Objekte unter Mitwirkung der Magistratsabteilung 7.
Definitive Straßeninstandsetzung nach Aufgrabungen der Wasserwerke.
Fischereiangelegenheiten im Einzugsgebiet der Wientalwasserleitung.
Betrieb der Wasserleitungsmuseen; Öffentlichkeitsarbeit für den Wasserleitungsbetrieb, soweit nicht die Magistratsabteilung 53 dafür zuständig ist.
Magistratsabteilung 36
(Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen)
Selbstständige Vornahme von Revisionen und Überprüfungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften von solchen Betriebsanlagen, Bauwerken, Einrichtungen und Anlagen, hinsichtlich derer der Magistratsdirektor periodische Überprüfungen verfügt oder bei denen auf Grund besonderer, bei diesen Anlagen bestehender oder bekannt gewordener Gefahren schwerpunktmäßige Überprüfungen angeordnet werden.
Beistellung von Amtssachverständigen in gewerbebehördlichen Konzessions- und Betriebsanlageverfahren sowie in Verfahren gemäß Paragraph 61, der Bauordnung für Wien.
Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Elektro- und der Gastechnik, der Chemie und der Gifte, auch in behördlichen Verfahren sowie in den Fällen, in denen eine diesbezügliche Anordnung des Magistratsdirektors ergeht.
Handhabung des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes und der nach diesem Gesetz ergangenen Verordnungen, mit Ausnahme der Zwangsmaßnahmen gemäß Paragraph 17, Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz, soweit sie feuerpolizeiliche Übelstände betreffen.
Handhabung des Bundesluftreinhaltegesetzes und des Bundesgesetzes über das Verbot des Verbrennens biogener Abfälle außerhalb von Anlagen.
Bestellung von Überprüfungsorganen nach dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz.
Vollziehung von Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft für mobile Einrichtungen einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.
Beistellung von Amtssachverständigen bei der Vollziehung von Maßnahmen für gewerbliche Betriebsanlagen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.
Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und Evidenthaltung dieser Kesselanlagen.
Handhabung des Baulärmgesetzes.
Technische Angelegenheiten des Sprengmittelwesens, der pyrotechnischen und sonstiger sprengmittelähnlicher Artikel sowie Genehmigung von Sprengungen.
Beistellung von brandschutztechnischen Amtssachverständigen in behördlichen Verfahren.
Sicherheitstechnisch-behördliche Angelegenheiten nach dem Elektrotechnikgesetz und den nach diesem Gesetz ergangenen Verordnungen, soweit nicht die Magistratsabteilung 64 zuständig ist.
Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Wiener Gasgesetz für Lagerungen von Flüssiggas-Versandbehältern und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen sowie für ortsfeste Flüssiggasbehälter und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen, soweit hiefür eine Genehmigungspflicht nach der Bauordnung für Wien nicht gegeben ist.
Beistellung von Amtssachverständigen für Wärme-, Kälte-, Lüftungs-, Klima- und sonstige maschinentechnische Angelegenheiten in behördlichen Verfahren.
Beistellung von Amtssachverständigen in Angelegenheiten der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 und der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009.
Beistellung von Amtssachverständigen nach dem Kesselgesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz.
Beistellung von Sachverständigen in technischen Angelegenheiten nach dem Bäderhygienegesetz.
Rechtliche Angelegenheiten des Veranstaltungswesens, soweit nicht die Magistratsabteilung 7 zuständig ist; behördliche Angelegenheiten des Veranstaltungswesens erster Instanz (insbesondere Theater, Kinos, Ausstellungen etc.) sowie der Tanzlehranstalten einschließlich des Verwaltungsstrafverfahrens und des Prüfungswesens.
Handhabung des Glücksspielgesetzes.
Genehmigung und Überwachung von Veranstaltungsstätten, Kinos und Messen hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen; Angelegenheiten des technischen Aufsichtsdienstes in Veranstaltungsstätten mit Ausnahme der Bestellung und Einteilung der technischen Aufsichtsbeamten sowie der schriftlichen Anweisungen (Unterweisungen) betreffend der Ausübung des technischen Aufsichtsdienstes in Theatern, Zirkussen usw.
Führung der Geschäftsstelle des Spielapparatebeirates sowie Vorbereitung der Bestellung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.
Erlassung von Bescheiden nach dem Wiener Jugendschutzgesetz 2002.
Mitwirkung im baubehördlichen Genehmigungsverfahren für Bauten mit Räumen, in denen größere Menschenansammlungen zu erwarten sind.
Angelegenheiten des Buchmacher- und Totalisateurwesens, soweit nicht die Magistratsabteilung 6 zuständig ist.
Vorschreibung von Sicherheitsvorkehrungen gemäß Paragraph 5, Absatz 5, Wiener Prostitutionsgesetz an den Eigentümer von zur Ausübung der Prostitution verwendeten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen.
Feststellung des Eintrittes des Verbotes der weiteren Verwendung des Gebäudes bzw. Gebäudeteiles zur Ausübung der Prostitution bei nicht fristgerechter Erfüllung von Aufträgen gemäß Paragraph 5, Absatz 5, Wiener Prostitutionsgesetz.
Antragstellung an den Landeshauptmann auf Bestellung der Prüfungskommissäre nach dem Dampfkesselbetriebsgesetz sowie Veranlassung der amtlichen Kundmachung der Bestellung.
Dampfkesselbescheinigungsevidenz; Durchführung von Kontrollen gemäß Paragraph 15, Absatz 7, Kesselgesetz; Evidenthaltung der Aufzeichnungen der Prüfungskommissäre nach dem Dampfkesselbetriebsgesetz über die vorgenommenen Prüfungen.
Beistellung von Amtssachverständigen, soweit keine andere Magistratsabteilung zuständig ist.
Magistratsabteilung 42
(Wiener Stadtgärten)
Verwaltung und Erhaltung der als Parkanlagen und Grüner Prater genutzten Flächen einschließlich der Spielplätze und der Wiener Schulverkehrsgärten; Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Betriebseinrichtungen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind (wie Gärtnereien, Baumschulen und sonstige Gartenobjekte); Erlassung von Verordnungen nach dem Wiener Tierhaltegesetz über den Auslauf von Hunden.
Planen und Errichten von Grün- und Parkanlagen.
Erhaltung (Pflege) der Grünanlagen sowie des Baumbestandes im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung), ausgenommen Reinigung.
Erhaltung (Pflege) der Grünanlagen auf Grundflächen, die von anderen Dienststellen verwaltet werden, nach Vereinbarung.
Ausführung von gärtnerischen Ausschmückungen.
Gärtnerische Gestaltung von Präsentationen der Stadt Wien im In- und Ausland.
Führen der städtischen Gärtnereien, der Baumschulen, der Werkstatt Hirschstetten und des Gartenbaumuseums.
Handhabung des Pflanzenschutzes in erster Instanz (amtlicher Pflanzenschutzdienst), ausgenommen Strafamtshandlungen.
Beistellung von Amtssachverständigen auf dem Gebiet des Gartenwesens, insbesondere des Baumschutzes, und zur Überwachung der giftrechtlichen Bestimmungen betreffend Pflanzenschutzmittel.
Selbständige Vornahme der Überprüfungen von Ersatzpflanzungen nach dem Wiener Baumschutzgesetz.
Führung des Schulgartens Kagran.
Beratung von Siedlern und Kleingärtnern in gartenfachlichen Angelegenheiten.
Förderung der Kleintierzucht und Prämiierung von Siedlern und Kleingärtnern.
Umsetzung der Aktion zur Förderung von Dach- und Innenhof- bzw. Vertikalbegrünung.
Magistratsabteilung 45
(Wiener Gewässer)
Planung, Errichtung, Verwaltung, Betriebsführung und Erhaltung von Gewässern (einschließlich deren Revitalisierung), Gerinnen, Sickerteichen und Rückhaltebecken sowie deren Begleitflächen, von Wasserbauten und Anlagen des Hochwasserschutzes, von Anlagen der Donauinsel und zur Absicherung oder Sanierung von Altlasten und Grundwassergefährdungen, von Gewässern des öffentlichen Wassergutes, Verkehrswasserbauwerken, Löschwasserbrunnen und Grundwassermessstellen.
Technische Fachdienststelle in Fragen des Wasserbaus, der Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser), des Gewässerschutzes, des Hochwasserschutzes und der Altlasten, und Fachdienststelle für Angelegenheiten der Gewässerökologie und der am Gewässer lebenden Organismen sowie der umweltgerechten Betreuung der Gewässer als Lebensraum; Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien in diesen Agenden.
Wahrnehmung der Gewässeraufsicht.
Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Badegewässerprofilen; Wahrnehmung der Bewirtschaftungsmaßnahmen von Badegewässern und Bereitstellung von Informationen.
Anordnung und Durchführung von technischen Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug hinsichtlich einer Gewässerverunreinigung.
Überwachung der Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, sowie Entgegennahme von Meldungen über Störfälle dieser Anlagen und über Verluste wassergefährdender Stoffe.
Bekanntgabe von Verdachtsflächen gemäß Altlastensanierungsgesetz und federführende Dienststelle für die Erkundung von Altlasten und Verdachtsflächen.
Wahrnehmung der Aufgaben des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans.
Automationsunterstützte Führung der Evidenz und der Übersichten des Wasserbuchs.
Erstellung und Durchführung von Überwachungsprogrammen betreffend Wassergüte und Wassermenge.
Kontrolle von geförderten Maßnahmen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985.
Wahrnehmung des Hydrografischen Dienstes.
Zentrale Einsatzstelle zur Durchführung von Maßnahmen vor, während und nach einem Hochwasser sowie Wartung von Hochwasser-Einsatzgeräten.
Vertretung der Stadt Wien in der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz als Kurie Wien.
Mitwirkung bei der hydrogeologischen Kartierung.
Verwaltung der und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für Betriebsanlagen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlich sind.
Beistellung von technischen Amtssachverständigen für Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Altlasten, Schifffahrt und Hydrologie.
Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Befahrens der linksufrigen Donauregulierungsanlagen.
Erhaltung und Überwachung von Rettungsbooten.
Magistratsabteilung 48
(Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark)
Durchführung von Grundlagenplanungen und Studien auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft gemäß Wr. AWG, der Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes und des städtischen Fuhrparks.
Erbringung folgender Reinigungsleistungen:
Reinigung und winterliche Betreuung von Gehsteigen über Auftrag der MA 28.
Reinigung und winterliche Betreuung der Märkte nach der Marktordnung nach Vereinbarung mit der MA 59.
Unkrautbeseitigung und Reinigung der Wassereinlaufschächte und Straßengräben auch auf den Hauptstraßen B.
Reinigung der Fahrbahn, Schneebeseitigung auf Fahrbahnen und sonstigen Flächen, Schneeabfuhr, Bestreuung der Fußgängerübergänge und Fahrbahnen (mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen) bei Glätte, Abfuhr des Straßen- und Marktkehrichts.
Betreiben von Geschirrmobilen.
Reinigung von Grünanlagen und Baumscheiben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (ÖG-Widmung), ausgenommen der Hauptstraßen B.
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Wiener Reinhaltegesetz, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind.
Durchführung der Administrativmaßnahmen auf Grund der Verordnung betreffend die Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern.
Absicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen und provisorische Behebung kleiner Straßenschäden, ausgenommen auf Autobahnen (notstandspolizeiliche Maßnahmen) sowie Vorschreibung der Kosten.
Erstellung und Fortschreibung des Wiener Abfallwirtschaftskonzeptes einschließlich der gemäß Wr. AWG durchzuführenden Umweltprüfung.
Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz: Einrichtung von Abgabemöglichkeiten für Problemstoffe und Elektro- und Elektronikaltgeräte beziehungsweise Durchführung getrennter Sammlungen von Problemstoffen; Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde bei der Lagerung, Verwertung und Behandlung gefährlicher Abfälle und Altöle.
Vollziehung folgender Bestimmungen des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes, ausgenommen Berufungsentscheidungen:
Paragraphen 19,, 20 Absatz 2,, 21, 24; Paragraph 22, Absatz 2,, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
Erbringung folgender Entsorgungsleistungen:
Organisation und Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr einschließlich der flächendeckenden, getrennten Sammlung von Altstoffen (öffentliche Altstoffsammlung) sowie der Abfallbehandlung.
Weitergabe von Abfällen bzw. Stoffen an Verwertungs- und Entsorgungsunternehmen.
Abfallsammlung, Abfallbehandlung und Abfallverwertung.
Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Fachzeitschriften, Herstellung von Informations- und Werbematerial im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 53; Einsatz von Abfallberatern und Erteilung von Auskünften über Abfallvermeidung und Abfallverwertung.
Planung, Errichtung und Führen von Deponien und Abfallbehandlungseinrichtungen sowie eines Labors.
Planung und Errichtung von Anlagen zur Verwertung von wieder verwertbaren Stoffen, einschließlich der Kompostierung, sowie zur Vorsortierung und Behandlung von Restmüll für die Deponierung.
Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Wiener Kommunal Umweltschutzprojekt GmbH.
Führen von Mistplätzen und Problemstoff-Sammelstellen.
Verwertung und Verkauf von im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr und sonstigen Entsorgungsleistungen erfassten wieder verwend- und verwertbaren Stoffen.
Organisation und Durchführung der Sperrmüllabfuhr aus Haushalten; Entrümpelung von Haushalten.
Beistellung von Amtssachverständigen für Deponiebetriebe und Abfallbehandlungseinrichtungen.
Technische Fachdienststelle für städtische Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der Erteilung von Einzelgenehmigungen.
Handhabung der Winterdienst-Verordnung, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig sind; sowie Sammlung und Behandlung von Streusplitt.
Ankauf, Betreuung und wiederkehrende Überprüfung der städtischen Kraftfahrzeuge sowie Erwirkung der Zulassung und Besorgung der Steuer- und Versicherungsangelegenheiten (einschließlich der Schadensabwicklung nach Unfällen), mit Ausnahme der Feuerwehrfahrzeuge und soweit nicht der Magistratsdirektor diese Aufgaben einzelnen Dienststellen übertragen hat; Verkauf der städtischen Kraftfahrzeuge.
Erbringung folgender Dienstleistungen:
Führen der zentralen Reparaturwerkstätte sowie der Lehrwerkstätte und der Garagen des städtischen Fuhrparks.
Erbringen von Fahrleistungen für Dienststellen des Magistrats.
Vergabe von Fuhrwerksarbeiten und Überprüfung der Rechnungen von Fuhrwerksleistungen.
Erbringen diverser Fahrleistungen.
Verwertung der Kraftfahrzeugreifen und -akkumulatoren.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Verwaltung der abteilungseigenen Grundflächen.
Führen, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung von öffentlichen Bedürfnisanstalten.
Vollziehung des Paragraph 89 a, der Straßenverkehrsordnung 1960, insbesondere die Entfernung und Verwahrung von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen, Führung des Kostenersatzverfahrens, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist, und weitere Verfügung über in das Eigentum des Straßenerhalters übergegangene Fahrzeuge einschließlich der Amtshilfe für andere Behörden.
Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz.
Mitwirkung in Fragen der Straßenpolizei und des Verkehrswesens, soweit sie Aufgaben der MA 48 betreffen; Erlassung von Verordnungen über die befristete Aufhebung von Kurzparkzonen.
Vorschreibung der Kosten für die Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen.
Magistratsabteilung 49
(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien)
Planung, Errichtung und Erhaltung von Erholungswaldeinrichtungen; Aufforstungen zur Erweiterung des Wald- und Wiesengürtels und von Windschutzanlagen.
Verwaltung, Erhaltung und Bewirtschaftung der als Erholungswald und Wiesen genutzten Grundflächen (insbesondere Wienerwaldforste, Lobau) im Hinblick auf die Erzielung optimaler Wohlfahrts- und Erholungswirkungen.
Mitwirkung bei der Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen nach Maßgabe einer Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG.
Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung der für die Erfüllung der eigenen Aufgaben erforderlichen Betriebseinrichtungen, forsttechnischen Bauwerke und Einrichtungen, Materialanlagen, Straßen und Wege sowie aller Steganlagen und Brücken, die nicht in die Verwaltung der MA 29 fallen, und des Sägewerks Hirschwang, soweit nicht die MA 14 zuständig ist.
Verwaltung und Erhaltung der Hermesvilla.
Forstliche Betreuung der in Verwaltung städtischer Dienststellen stehenden Wälder, soweit nicht die Magistratsabteilung 42 zuständig ist.
Bewirtschaftung der stadteigenen Quellenschutz-, Wasserschutz- und Schongebiete; Durchführung von Maßnahmen im Hinblick auf einen optimalen Boden- und Waldzustand zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wasserdargebotes.
Führung von forstlichen Nebenbetrieben (zum Beispiel Sägewerke).
Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung der städtischen Eigen- und Gemeindejagden sowie der Fischereieigen- und Fischereipachtreviere mit Ausnahme der Fischereiangelegenheiten im Einzugsgebiet der Wientalwasserleitung.
Lohnverrechnung und Gewährung von Bezugsvorschüssen für Forstarbeiter.
Forstliche vermessungstechnische Arbeiten, soweit sie nicht Eigentumsgrenzen berühren.
Mitwirkung bei der Vertretung der Interessen der Stadt Wien in den Schutz- und Schongebieten gemäß den Verordnungen zum Schutze der Wasservorkommen.
Weideangelegenheiten.
Erwerb und Verwaltung von Gastgewerbeberechtigungen in städtischen Forsten im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 69.
Forst- und Jagdschutzdienst in den Wienerwald- und Quellenschutzforsten der Stadt Wien.
Führen der Ökonomien und Buschenschenken; Verwaltung der landwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, auch wenn diese von Dritten bewirtschaftet werden.
Bewirtschaftung von städtischen Grundflächen, auch in Streulage, sofern eine landwirtschaftliche Nutzung vertretbar oder zweckmäßig ist.
Anwerbung und Aufnahme von in- und ausländischen landwirtschaftlichen Saisonarbeitern.
Gehalts- und Lohnverrechnung für Gutsangestellte und Landarbeiter.
Durchführung biologischer Untersuchungen, insbesondere auf dem Sektor der Landwirtschaft.
Führung von Werkstätten für die Instandhaltung landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und Fahrzeuge.
Maßnahmen auf Grund des Landschaftsrahmenplanes und der Landschaftspläne.
Magistratsabteilung 58
(Wasserrecht)
Rechtliche Angelegenheiten der Landeskultur allgemeiner, grundsätzlicher und besonderer Art:
Agrarbehörde erster Instanz,
Agrarwesen und Bodenreform,
Grundverkehrswesen,
Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen, der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung, des land- und forstwirtschaftlichen Arbeits- und Sozialrechtes, ausgenommen des Sozialversicherungswesens,
Führung der Geschäfte der Einigungskommission nach der Wiener Landarbeitsordnung,
Angelegenheiten des Feldschutzes, des Pflanzen- und Saatgutschutzes, des Verkehrs mit Düngemitteln,
Angelegenheiten des Buschenschanks mit Ausnahme der den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Angelegenheiten,
Angelegenheiten der Börse für landwirtschaftliche Produkte,
Rechtliche Angelegenheiten des Forstgesetzes, ausgenommen Berufungsangelegenheiten,
Angelegenheiten der Landesforstinspektion und damit verbundene Aufgaben,
Beistellung von Sachverständigen in Angelegenheiten der Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei,
Bestellung der Forstschutzorgane,
Angelegenheiten des Schutzes von Gartenanlagen.
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Reinhaltegesetz, dem Forstgesetz, dem Wiener Jagdgesetz, dem Wiener Fischereigesetz, dem Wiener Weinbaugesetz, dem Wiener Tierhaltegesetz und der Winterdienst-Verordnung.
Angelegenheiten des Jagdwesens, ausgenommen die der Magistratsabteilung 49 zugewiesenen Aufgaben.
Angelegenheiten des Fischereiwesens.
Wahrnehmung der Aufgaben des Landeshauptmannes nach dem Tiertransportgesetz 2007.
Wahrnehmung der Aufgaben des Landeshauptmannes nach dem Futtermittelgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilung 60 zuständig ist.
Bearbeitung von Berufungen und Erlassung von Verordnungen nach dem Tiermaterialiengesetz.
Anerkennung von Tiergesundheitsdiensten nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz; Bearbeitung von Berufungen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.
Land- und Forstwirtschaftsinspektion.
Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Landwirtschaft.
Handhabung des Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes.
Förderungsangelegenheiten nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz und Förderung der Wiener Landwirtschaftskammer.
Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes hinsichtlich des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses der Wiener Landwirtschaftskammer.
Entgegennahme und Weiterleitung von Ernte- und Bestandsmeldungen nach dem Weingesetz.
Handhabung des Wiener Weinbaugesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist; Beistellung von Amtssachverständigen nach diesem Gesetz.
Führung des Rebflächenverzeichnisses.
Rechtliche Angelegenheiten der Tierhaltung und Tierzucht.
Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens, insbesondere
der Tiermärkte, Schlachthöfe und Kühlhäuser, Tierkörperverwertung, Festsetzung der Gebühren und Entgelte auf diesem Gebiet,
der Tierspitäler,
der Landeskammer der Tierärzte und
des Gütezeichens für Fleischwaren.
Allgemeine rechtliche Angelegenheiten sowie Wahrnehmung der Aufgaben des Landeshauptmannes nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.
Bestellung und Angelobung der Sachverständigen der Bienenzucht nach dem Bienenseuchengesetz und dem Wiener Bienenzuchtgesetz sowie damit im Zusammenhang stehende Aufgaben; Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide der Magistratischen Bezirksämter nach dem Bienenseuchengesetz und dem Wiener Bienenzuchtgesetz sowie gegen Gebührenfestsetzungen der Magistratischen Bezirksämter im Zusammenhang mit dem Bienenseuchengesetz; Prüfung und Übermittlung der Gebührenfestsetzungen an das zuständige Bundesministerium.
Rechtliche Angelegenheiten des Wasserrechts, soweit nicht die Magistratsabteilungen 37, 64 oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.
Vollziehung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, ausgenommen Verwaltungsstrafverfahren.
Führung des Wasserbuches.
Rechtliche Angelegenheiten des Hochwasserschutzes.
Durchführung von teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken, sofern eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist und nicht die Magistratsabteilung 64 zuständig ist.
Rechtliche Angelegenheiten des Schifffahrtswesens.
Allgemeine und grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Wasserversorgungsgesetz.
Angelegenheiten des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes sowie des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes, soweit nicht eine andere Dienststelle dafür zuständig ist.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide der Magistratsabteilung 31 nach dem Wasserversorgungsgesetz sowie gegen sonstige Bescheide der Dienststellen des Magistrats in allen vorstehend angeführten Angelegenheiten, soweit nicht andere Behörden zuständig sind, und von Berufungen gegen Bescheide der Magistratsabteilung 22 nach der Winterdienst-Verordnung, mit Ausnahme der Berufungen in Strafsachen.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide nach dem Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz.
Wahrnehmung der dem Landeshauptmann zugewiesenen Kompetenzen für Deponien nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Magistratsabteilung 60
(Veterinäramt und Tierschutz)
Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der der Magistratsabteilung 58 vorbehaltenen Angelegenheiten und der den Magistratischen Bezirksämtern zukommenden veterinärbehördlichen Aufgaben.
Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, ausgenommen die der Magistratsabteilung 58 und den Magistratischen Bezirksämtern vorbehaltenen Angelegenheiten.
Kontrollen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, soweit landwirtschaftliche Tierhaltungen betroffen sind.
Aufsichtsdienst auf dem Gebiet des Futtermittelgesetzes sowie für die Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Kücken von Hausgeflügel.
Beistellung von Sachverständigen zur Überwachung der biozidrechtlichen Bestimmungen im Veterinär- und Futtermittelbereich.
Handhabung des Tierschutzgesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Bescheidmäßige Entscheidung über die Beschlagnahme von Tieren im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren.
Handhabung des Wiener Tierhaltegesetzes, soweit keine andere Dienststelle zuständig ist.
Handhabung des Tiertransportgesetzes 2007, ausgenommen die Zuständigkeiten der Magistratsabteilung 58 und die Durchführung von Strafverfahren.
Handhabung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, ausgenommen die den Magistratsabteilungen 15, 58 und den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Aufgaben.
Wahrnehmung der Aufgaben nach der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007.
Handhabung des Tiermaterialiengesetzes, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Wahrnehmung des Aufsichtsdienstes sowie Vornahme von Sofortmaßnahmen nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.
Wahrnehmung der Aufgaben des Landeshauptmannes als Zoonosenkoordinator nach dem Zoonosengesetz sowie Leitung der Wiener Landeskommission für Zoonosen.
Beistellung von tierärztlichen Amtssachverständigen.
Veterinärbehördliche Überwachung der Tiermärkte, Tierauktionen, Tierschauen, Zirkusse und Tierausstellungen, der Tierspitäler und der Tierschutzhäuser.
Amtstierärztliche Tätigkeit bei der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes 1988.
Evidenthaltung und Überwachung der Berufsausübung der niedergelassenen Tierärzte, Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken, der Gebarung mit Suchtgiften durch Tierärzte sowie des Verkehrs mit Tierimpfstoffen und Arzneimitteln; Kontrolle der tierärztlichen Ordinationen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Überwachung des Huf- und Klauenbeschlages.
Durchführung von veterinärbehördlichen Kontrollen.
Kontrolle von Tierzuchtverbänden und Tierzuchtbetrieben.
Veterinärbehördliche Überwachung der Tierkörperbeseitigung Wien.
Begutachtung der Anträge auf Verleihung des Berufstitels „Veterinärrat“.
Verwaltung der Liegenschaften der Tierkörperbeseitigung Wien.
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
Wohnungspolitik, Wohnbauförderung, städtischer Wohnhausbau, Wohnungsverbesserung und Wohnhaussanierung, Stadterneuerung; Schlichtungsstelle für Wohnrechtsangelegenheiten; Verwaltung und Erhaltung städtischer Wohnhäuser; Hochbau für die Bereiche des Sozial-, Kultur-, Schul- und Sportwesens, für Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten, Haustechnik, Amtshäuserverwaltung, Liegenschaftswesen und Bodenbeschaffungspolitik, baubehördliche Angelegenheiten, rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten, Versuchs- und Forschungsanstalt.
Zugehörige Magistratsabteilungen:
Magistratsabteilung | 25 |
| | Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser |
Magistratsabteilung | 34 |
| | Bau- und Gebäudemanagement |
Magistratsabteilung | 37 |
| | Baupolizei |
Magistratsabteilung | 39 |
| | Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien |
Magistratsabteilung | 50 |
| | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten |
Magistratsabteilung | 64 |
| | Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten |
Magistratsabteilung | 69 |
| | Liegenschaftsmanagement |
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Magistratsabteilung 25
(Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser)
Technisch-wirtschaftliche Prüfung der Förderungswürdigkeit gemäß der Wiener Wohnbauförderung.
Erstellung technisch-wirtschaftlicher Gutachten und Abgabe von Stellungnahmen auf Grund bau-, miet- und wohnrechtlicher Bestimmungen.
Beurteilung und Bekanntgabe der denkmalpflegerischen Kosten bzw. der Gesamtbaukosten auf Grund der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Technisch-wirtschaftliche Prüfung der Förderungswürdigkeit bei Anträgen der Wohnungsverbesserung und Sonderaktionen sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ausführung.
Überprüfung der Rechnungen als Voraussetzung für die Freigabe von Förderungsmitteln in Angelegenheiten der Wohnbauförderung.
Rechtliche Verfügungen bei Ersatzvornahmen an Bauwerken, baulichen Anlagen und Einrichtungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz in erster Instanz.
Durchführung dieser Ersatzvornahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und Veranlassung deren grundbücherlichen Umsetzung.
Prüfung von Anträgen und Rechnungen bei Ansuchen für Beihilfen zum Einbau von Schallschutzfenstern, -türen und –lüftern an Hauptstraßen B.
Prüfung der Förderungsanträge zur Errichtung von solarthermischen Anlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe sowie der ÖKO-Förderung für Kleingartenwohnhäuser und Eigenheime.
Durchführung notstandspolizeilicher Maßnahmen gemäß Paragraph 129, Absatz 6, der Bauordnung für Wien an Bauwerken, baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Erstellung der Kostenersatzbescheide nach notstandspolizeilichen Maßnahmen an Bauwerken in privatem Eigentum durch die Magistratsabteilungen 48 und 68.
Technisch-wirtschaftliche Prüfungen und gutachtliche Stellungnahmen zu Abbruchanträgen von Bauwerken sowie wirtschaftliche Beurteilung von Bauaufträgen in Schutzzonen.
Führung von Gebietsbetreuungen.
Antragstellung für Erfordernisse der Stadterneuerung.
Feststellung fiktiver Neubauwerte für Versicherungszwecke (Brandschaden usw.).
Durchführung von Miet- und Nutzwertberechnungen.
Mitwirkung bei der Erstellung von Bescheinigungen gemäß den Wohnungseigentumsgesetzen.
Feststellung des angemessenen Haupt- und Untermietzinses gemäß dem Mietrechtsgesetz.
Ermittlung der Nutz- und Freiflächen sowie Feststellung der Ausstattungskategorie nach den mietrechtlichen Bestimmungen.
Beistellung von Sachverständigen zur Begutachtung von baulichen und haustechnischen Herstellungen, die subventioniert werden, sowie im Rahmen von marktbehördlichen Verfahren.
Beratung, Information, Schulung, Begutachtung, Überprüfung, Mitarbeit bei der Förderung baulicher Maßnahmen sowie Koordination in Belangen des barrierefreien, behinderten- und generationsgerechten Planens, Bauens und Wohnens in Wien.
Magistratsabteilung 34
(Bau- und Gebäudemanagement)
Grundsätzliche, strategische und operative Maßnahmen des Bau- und Gebäudemanagements für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen des Magistrats, soweit dies nicht anderen Dienststellen vorbehalten oder durch den Magistratsdirektor auf andere Dienststellen übertragen ist.
Errichtung von Neu- und Zubauten, Durchführung von Umbauten, baulichen Abänderungen und Abbrüchen sowie Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen; Mitwirkung bei der Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplänen.
Planung, Errichtung, Installation, Betriebsführung, Erhaltung und Begutachtung von:
wärme-, kälte-, lüftungs-, klima-, maschinen-, sanitär-, elektro-, blitzschutz- und fördertechnischen Anlagen aller Art,
Alarmsystemen im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 68 nach dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz einschließlich Durchführung von Funktionsproben,
nachrichtentechnischen Anlagen aller Art wie Verkabelungen in Objekten, Videoanlagen, Fernwirksystemen, Rundfunkübertragungsanlagen, Verstärkeranlagen, Nebenuhrenanlagen, Alarmanlagen, Aufrufanlagen, Zutrittsystemen, Beschallungsanlagen, Torsprechanlagen, Antennenanlagen sowie sonstigen nachrichtentechnischen Anlagen, die ausschließlich Sonderzwecken dienen.
Verwaltung und Erhaltung der städtischen Amtshäuser - einschließlich des Abschlusses und der Auflösung von Verträgen zur Büroraumbeschaffung, Bereitstellung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist, sowie die erforderliche Vertretung der Stadt Wien vor Gericht -, der städtischen Pfarrhöfe, Gotteshäuser, begehbaren Kapellen und Patronate (mit Ausnahme der Gotteshäuser und Kapellen in Friedhöfen, Krankenanstalten und Pflegeheimen), sonstiger Bauwerke sowie von städtischen Grundflächen bzw. Gebäuden, für die nach den Bestimmungen dieser Geschäftseinteilung kein näherer inhaltlicher Bezug zu den Aufgaben einer anderen Dienststelle besteht und soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist, sowie Verwaltung von Lokalen bzw. Vitrinen in Verkehrsbauwerken; Vergabe und Abschluss von Bestandverträgen für diese Objekte sowie die erforderliche Vertretung der Stadt Wien vor Gericht.
Koordination und Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten für städtische Amtshäuser, soweit diese nicht von anderen Dienststellen verwaltet werden.
Hilfestellung für andere Dienststellen bei der Preisbeurteilung durch Informationen über das Bau- und Gebäudemanagement betreffende Leistungen.
Beratung und Unterstützung bei Angelegenheiten des Bau- und Gebäudemanagements nach Vereinbarung für jene Dienststellen, denen die operativen Agenden des Bau- und Gebäudemanagements vorbehalten bzw. vom Magistratsdirektor übertragen sind.
Führen der Rathausverwaltung, soweit es sich nicht um grundsätzliche Angelegenheiten handelt; Verwaltung der Gastgewerbeberechtigung für den Rathauskeller; technischer Veranstaltungsdienst im Rathaus.
Verwaltung und Erhaltung der Baulichkeit des Wien-Büros in Brüssel.
Bestellung der nach dem Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 für den Brandschutz erforderlichen Personen sowie die Koordinierung der Tätigkeiten der für den Brandschutz und für die Evakuierung zuständigen Personen hinsichtlich sämtlicher Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien, ausgenommen die Magistratsabteilungen 31, 44, 48, 49, 51, 68 und 70.
Regelung des Postverkehrs und der Aktenübermittlung, zentrale Beförderung von Briefen und Akten (Zentrale Poststelle).
Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren für Bauvorhaben des Magistrats nach Vereinbarung mit der Magistratsabteilung 19.
Studien über und Planung von Anlagen der Energiewirtschaft (einschließlich zugehöriger energiesparender, energieoptimierender und umweltentlastender Maßnahmen).
Kontrolle von Heizungsanlagen auf ihre Wirtschaftlichkeit; Mitwirkung bei Tarifangelegenheiten der Rauchfangkehrer.
Führung eines Bereitschafts- und Servicedienstes zur Behebung von Störungen und Notfällen an gebäude- und maschinentechnischen Anlagen zur Erhaltung von Gebäuden und Überprüfung von elektrischen Anlagen.
Führung des Heizungsmuseums.
Beschaffung von Räumlichkeiten für Zwecke des Magistrats oder für sonstige Einrichtungen der Stadt Wien, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Vergabe der Amtsräume.
Erteilung von Einfahrtsgenehmigungen in die Höfe städtischer Amtshäuser.
Technische Begutachtung von privaten Kindergärten, Schulen, Horten und Jugendfürsorgeanstalten.
Magistratsabteilung 37
(Baupolizei)
Alle baubehördlichen Angelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilungen 36 oder 64 zuständig sind.
Beantragung von Löschungen und Erteilung der Zustimmung zur Freilassung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen im Grundbuch; Überprüfung von Gerichtsbeschlüssen im Hinblick auf die Bestimmungen der Bauordnung für Wien.
Führung der Liegenschaftsverzeichnisse.
Vergabe von Orientierungsnummern.
Bemessung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz.
Erteilung der Gebrauchserlaubnis nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 im Zusammenhang mit Baubewilligungen; Bemessung und Vorschreibung der Abgabe.
Baubehördliche Angelegenheiten der Aufzüge, kraftbetriebenen Parkeinrichtungen, Kräne, Lager brennbarer Flüssigkeiten, Tanklager aller Art, Tankstellen und Ölfeuerungen.
Grundsätzliche Angelegenheiten der Statik sowie des Wärme-, Schall- und baulichen Brandschutzes; Überprüfung von Bauansuchen in Bezug auf Statik sowie Wärme-, Schall- und baulichen Brandschutz; behördliche Überprüfungen gemäß Paragraph 127, der Bauordnung für Wien einschließlich der Durchführung oder Überwachung der technischen Beschau von U-Bahn-Bauten.
Bemessung und Vorschreibung von Anliegerbeiträgen.
Vollziehung des Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetzes hinsichtlich der Bemessung und Vorschreibung von Kanaleinmündungsgebühren und der Verpflichtung zur Einleitung in den Straßenkanal.
Behördliche Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Kesselgesetz, dem Dampfkesselbetriebsgesetz und dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen bei Anlagen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gewerbe-, Berg-, Energie-, Abfall- oder Eisenbahnrechtes fallen, sowie die Vollziehung von Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft für diese Anlagen einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bei Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen nur der Beheizung von Gebäuden dienen und nicht auch nach dem Gewerberecht einer Genehmigung bedürfen oder soweit diese Anlagen auch einer Bewilligungspflicht nach dem Luftreinhalterecht unterliegen.
Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Wiener Gasgesetz für ortsfeste Flüssiggasbehälter und die damit verbundenen Flüssiggasanlagen, sofern dafür auch eine Genehmigungspflicht nach der Bauordnung für Wien besteht.
Bestellung und Führen des Verzeichnisses von Aufzugsprüfern und Betreuungsunternehmen nach dem Wiener Aufzugsgesetz; Bestellung und Führen des Verzeichnisses von Inspektionsstellen nach der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009.
Begutachtung des Befähigungsnachweises und des Berechtigungsumfanges von Baugewerbetreibenden sowie Überprüfung der Ansuchen um Zulassung zur Baugewerbeprüfung.
Ausstellung von Bescheinigungen gemäß den Wohnungseigentumsgesetzen.
Mitwirkung bei der Handhabung des Wiener Baumschutzgesetzes.
Beistellung von Amtssachverständigen in eisenbahntechnischen (hinsichtlich des Fachgebiets der Hebezeuge, z.B. Aufzüge, Fahrtreppen, Kräne und dergleichen), seilbahntechnischen und bautechnischen Angelegenheiten.
Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Staubentwicklung, sofern es sich um Lagerungen auf privatem Grund handelt.
Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters sowie der Wiener Adressdatenbank.
Führung der Baueinlagen.
Magistratsabteilung 39
(Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien)
Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Bauprodukte, Trink-, Bade-, Grund-, Nutz- und Abwässer sowie Strahlenschutz.
Durchführung mechanischer, chemischer, physikalischer, biologischer, mikrobiologischer, molekularbiologischer, immunologischer und toxikologischer Untersuchungen, Schiedsanalysen sowie amtlicher Probenahmen.
Führen der umweltmedizinischen Begutachtungs- und Beratungsstelle.
Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Abnahmeprüfungen und Begutachtungen von Röntgen- und Lasereinrichtungen.
Dosimetrische Überwachung von beruflich Strahlen exponierten Personen.
Durchführung von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten.
Erstattung von Gutachten als Amtssachverständige in den Fachbereichen Bauen, Umweltmedizin, Hygiene und Strahlenschutz.
Magistratsabteilung 50
(Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten)
Angelegenheiten der Wohnbauförderung, der Wohnhaussanierung und der Wohnungsverbesserung, ausgenommen die Landesbürgschaft, die Beteiligung an Unternehmen, der Abschluss von Verträgen mit Bausparkassen und der Zahlungen an diese; Refundierung der Grunderwerbsteuer im Wege der Förderungszusicherung.
Förderung der Wohnbauforschung.
Ausstellung von Löschungserklärungen für Förderungspfandrechte zu Gunsten des Landes (der Stadt) Wien sowie sonstige mit Förderungsdarlehen in Verbindung stehende Grundbuchserklärungen.
Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung.
Wahrnehmung des Vorschlagsrechtes der Stadt Wien gegenüber Wohnungsunternehmen für geförderte Wohnungen.
Bewilligung von Eigenmittelersatzdarlehen.
Führung der Geschäftsstellen der Wohnungskommissionen.
Vergabe von Wohnungen in sozialen Härtefällen.
Vergabe von bewirtschafteten Wohnungen, die unter Zuhilfenahme von Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wieder hergestellt worden sind, nach den Bestimmungen des Neuvermietungsgesetzes.
Bewilligung von Wohnbeihilfen.
Vorbereitung der Anerkennung und der Entziehung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen.
Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz; Vorbereitung der nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungen.
Vorbereitung der Anerkennung institutioneller (mildtätiger) Wohnraumbeisteller.
Angelegenheiten des Wohnrechts.
Aufgaben der Gemeinde nach folgenden wohnrechtlichen Bestimmungen (Wiener Schlichtungsstelle):
Entscheidungen nach dem Mietrechtsgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, den Wohnungseigentumsgesetzen, dem Heizkostenabrechnungsgesetz sowie den Wohnbauförderungsgesetzen, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz.
Ausstellung von Bescheinigungen für Anträge auf Mietzinsbeihilfe.
Abgabe von Gutachten über die zulässige Höhe des Mietzinses bei Mietobjekten, die dem Mietrechtsgesetz nur hinsichtlich der Kündigungsbeschränkungen unterliegen.
Aufgaben des Landeshauptmannes nach dem Richtwertgesetz.
Vorbereitung der Erlassung der Verordnung des Landeshauptmannes betreffend die Festsetzung des Entgeltes, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Stadterneuerungsgesetz und dem Mietrechtsgesetz.
Verbindungsstelle zum WOHNFONDS WIEN – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung.
Wahrnehmung der Anteilsrechte der Stadt Wien an der Wohnservice Wien Ges.m.b.H.
Magistratsabteilung 64
(Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten)
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Bau-, Energie-, Straßen-, Luftfahrt- und Eisenbahnrechtes.
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Telekommunikations- und Medienrechtes.
Grundsätzliche rechtliche Angelegenheiten der Geodateninfrastruktur.
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Grundverkehrsrechtes hinsichtlich des Verkehrs mit bebauten oder zur Bebauung bestimmten Grundstücken.
Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Bergrechtes; administrativbehördliche Angelegenheiten des Mineralrohstoffgesetzes einschließlich der Bearbeitung von Berufungen, soweit der Landeshauptmann zuständig ist.
Administrativbehördliche Angelegenheiten des Eisenbahnrechtes.
Administrativbehördliche Angelegenheiten des Seilbahnrechtes.
Administrativbehördliche Angelegenheiten des Luftfahrtgesetzes.
Wahrnehmung der Aufgaben des Landeshauptmannes nach dem Kesselgesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz, soweit keine andere Dienststelle dafür zuständig ist.
Rechtliche Angelegenheiten der Feuerpolizei, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind, und des Energiewesens, soweit nicht andere Dienststellen zuständig sind oder soweit es sich nicht um gewerbebehördliche Angelegenheiten handelt.
Entscheidung über Nachbareinwendungen nach Eintritt der Zulässigkeit des Baubeginns im Verfahren gemäß Paragraph 70 a, der Bauordnung für Wien.
Vorbereitung von Entscheidungen an den Berufungssenat, soweit nicht die Magistratsabteilung 7, 22, 26, 58, 63 oder 65 zuständig ist.
Vorbereitung von Verordnungen des Landeshauptmannes und der Gemeinde nach dem Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen.
Entscheidung über Rechtsmittel bei Ersatzvornahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie in Vollstreckungsangelegenheiten des administrativen Baurechtes.
Bearbeitung von Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Denkmalschutzgesetz betreffend Maßnahmen baulicher Art an Gebäuden.
Bearbeitung von Berufungen gegen die Bestellung und Abberufung von Mautaufsichtsorganen.
Genehmigung von Grundabteilungen, einschließlich vermessungs- und bautechnischer Begutachtungen.
Abfassung von Grundbuchseingaben, soweit die Magistratsabteilung 64 als Behörde tätig wird, sowie grundbücherliche Veranlassung der Eintragung und Löschung baurechtlicher Verpflichtungen.
Durchführung von Enteignungsverfahren, Einlösungen, Umlegungen und Grenzberichtigungen, soweit nicht die Magistratsabteilung 58 zuständig ist.
Behördliche Festsetzung von Entschädigungen, soweit nicht eine andere Dienststelle zuständig ist.
Entscheidung über Beiträge gemäß Paragraph 11, Bundesstraßengesetz 1971, soweit keine privatrechtliche Vereinbarung zu Stande kommt.
Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz und von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 für Verkaufsstände, die nach dem Eisenbahngesetz 1957 genehmigungspflichtig sind, sowie im Zusammenhang mit Baubewilligungen, sofern es sich nicht um Verkaufsstände handelt, über deren Bewilligung eine andere Dienststelle zu entscheiden hat.
Behördliche Angelegenheiten des Stadterneuerungsgesetzes.
Antragstellung an das zur Beschlussfassung nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ der Gemeinde zur Genehmigung des Berichtes gemäß Paragraph 5, Absatz 2, des Stadterneuerungsgesetzes sowie die Weiterleitung dieses Berichtes an die Landesregierung.
Antragstellung des Magistrats an den Gemeinderat zur Erlassung oder Aufhebung von Assanierungsverordnungen nach dem Stadterneuerungsgesetz durch die Landesregierung.
Vorbereitung der Antragstellung der Gemeinde an die Landesregierung zur Erlassung oder Aufhebung von Assanierungsverordnungen nach dem Stadterneuerungsgesetz.
Vorbereitung der Benennung der städtischen Wohnhäuser und Wohnhausanlagen.
Behördliche Angelegenheiten des Bodenbeschaffungsgesetzes.
Durchführung des baubehördlichen Genehmigungsverfahrens für Bauten des Bundes, ausgenommen Wohnbauten, einschließlich Bemessung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe.
Bemessung und Vorschreibung von Kanaleinmündungsgebühren und von Anliegerbeiträgen.
Handhabung des Elektrotechnikgesetzes bei der Errichtung, Abänderung und Abtragung von Elektrizitätserzeugungs- und -leitungsanlagen; Bewilligung der Festbeleuchtung von Straßenzügen zu besonderen Anlässen.
Durchführung von legistischen Verfahren im Bereich des Katastrophenschutzes.
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, soweit nicht die Magistratsabteilung 40 (medizinische Heilbehandlung) oder die Magistratischen Bezirksämter zuständig sind.
Vorbereitung von Verordnungen und Bescheiden nach Paragraph 38, Strahlenschutzgesetz.
Erlassung von Verordnungen über die Zulassung von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten (Bauweisen) und dergleichen.
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bei Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen auch einer Bewilligungspflicht nach dem Eisenbahn-, dem Rohrleitungs- oder dem Elektrizitätswirtschaftsrecht unterliegen.
Bearbeitung von Berufungen gegen Aufträge nach dem Wasserrechtsgesetz 1959.
Erlassung von Bescheiden durch die Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Mietrechtsgesetz, ausgenommen Strafamtshandlungen.
Rechtliche Angelegenheiten des Ingenieurkammer- und Ziviltechnikerwesens, insbesondere die Erstattung von Gutachten; Bearbeitung von Berufungen in Ingenieurkammer- und Ziviltechnikerangelegenheiten.
Herausgabe einer Verordnung gemäß Paragraph 5, Absatz 5, Wiener Prostitutionsgesetz, durch die die weiteren Vorschriften über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen erlassen werden.
Vorbereitung von Berufungsentscheidungen über Bescheide der Magistratsabteilung 6 (ausgenommen gegen die Vorschreibung der Abgabe) und der Magistratsabteilung 48 nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz.
Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen.
Durchführung von teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Hochleistungsstrecken, sofern der Landeshauptmann eisenbahnrechtliche Vorschriften materiell anzuwenden hat.
Magistratsabteilung 69
(Liegenschaftsmanagement)
Grundsätzliche, strategische und organisatorische Angelegenheiten des städtischen Liegenschaftswesens.
Führung der zentralen Liegenschaftsevidenz.
Bewertung von Liegenschaften inklusive Angemessenheitsprüfung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen.
Koordinierung der Immobilienstrategie mit den Liegenschaftsbereichen der Unternehmungen „Stadt Wien - Wiener Wohnen“, „Wiener Krankenanstaltenverbund“ und „Wien Kanal“, dem Wiener Wirtschaftsförderungsfonds, dem WOHNFONDS WIEN – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung sowie mit den auf dem Liegenschaftssektor tätigen Konzerngesellschaften der Stadt Wien.
Funktion des Eigentümervertreters, insbesondere Wahrnehmung der folgenden Agenden für alle stadteigenen Liegenschaften, soweit nicht den Unternehmungen „Stadt Wien – Wiener Wohnen“, „Wiener Krankenanstaltenverbund“ oder „Wien Kanal“ übertragen:
Zuteilung von Liegenschaften in die Verwaltung einzelner Fachdienststellen, Übertragung von Liegenschaften, die schon in der Verwaltung einzelner Fachdienststellen stehen, sowie Verwaltung der nicht an Fachdienststellen übertragenen Liegenschaften.
Begutachtung der Zweckmäßigkeit des An- und Verkaufes, der Nutzung und Verwertung von Liegenschaften.
Erwerb von bebauten und unbebauten Liegenschaften für die Stadt Wien sowie Veräußerung bebauter und unbebauter städtischer Liegenschaften, soweit nicht die Magistratsabteilung 28 zuständig ist, einschließlich die damit in Verbindung stehende Ausfertigung grundbuchsfähiger Vertrags- und sonstiger Urkunden, Abwicklung dieser Verträge bis zur grundbücherlichen Durchführung, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Vertretung vor Behörden, insbesondere Finanzamt, und vor Grundbuchsgerichten, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Abschluss von Immobilienleasingverträgen und sonstigen Verträgen, welche die Stadt Wien zum Erwerb einer Immobilie berechtigen.
Erwerb von Superädifikaten für die Stadt Wien sowie Veräußerung städtischer Superädifikate.
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken für Anstalten, Stiftungen und Fonds der Stadt Wien auf Ersuchen der für die Verwaltung dieser Einrichtungen zuständigen Dienststellen.
Verwaltung und Erhaltung von unbebauten Grundflächen, die sich im Eigentum von Stiftungen befinden.
Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeitsrechten, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Bestellung und Verwaltung von Baurechten sowie deren Auflösung.
Abschluss von Schadloshaltungsverträgen im Rahmen der Baureifmachung.
Freimachung von Liegenschaften.
Antragstellung auf Enteignung von fremden Liegenschaften und dinglichen Rechten für Zwecke der Stadt Wien, soweit nicht die Magistratsabteilung 28 zuständig ist, sowie Antragstellung auf Einleitung von Zwangstausch- und Umlegungsverfahren, soweit dies nicht anderen Dienststellen übertragen ist.
Grundbücherliche Durchführung von Grundabteilungen bei städtischen Liegenschaften und Überwachung der grundbücherlichen Durchführung von Grundabteilungen bei fremden Liegenschaften, sofern diese im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischen Grundflächen stehen.
Koordination aller das städtische Kleingarten- und Erntelandwesen betreffenden Angelegenheiten (Koordinationsstelle für städtische Kleingärten), insbesondere Mitwirkung bei der Festlegung und Auflassung von Flächenwidmungen für Kleingärten und Gartensiedlungen; inklusive Mitwirkung bei der Projektierung und Aufschließung von Kleingärten und Gartensiedlungen.
Gewährung von Krediten an Siedler, Kleingartenvereine und deren Verbände.
Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien nach dem Bodenbeschaffungs- und nach dem Stadterneuerungsgesetz, soweit nicht die Magistratsabteilungen 21 A oder 21 B zuständig sind.
Magistratische Bezirksämter
Aufgaben, die den Magistratischen Bezirksämtern als Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesen sind:
Gewerbeangelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 63 zuständig ist.
Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 hinsichtlich Gastgärten (Schanigärten) vor gewerblichen Betriebsanlagen.
Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach Paragraph 82, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960 für gewerbsmäßigen oder sonstigen erwerbsmäßigen Zwecken dienende Verkaufsstände, soweit eine Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht besteht.
Bemessung und Vorschreibung der Gebrauchsabgabe in jenen Fällen, in denen die Magistratischen Bezirksämter für die Erteilung der Gebrauchserlaubnis zuständig sind.
Bewilligung von Gehsteigauf- und -überfahrten vor gewerblichen Betriebsanlagen.
Angelegenheiten des Strahlenschutzes in Gewerbebetrieben.
Beistellung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Gewerberechtes bei der Überprüfung pharmazeutischer Erzeugungsbetriebe.
Handhabung des Berufsausbildungsgesetzes.
Erteilung von Behandlungsaufträgen oder unmittelbare Anordnung von Maßnahmen bei Gefahr im Verzug nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Handhabung des Altlastensanierungsgesetzes.
Handhabung des Mineralrohstoffgesetzes.
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wasserrechtsgesetz 1959: Bei Anlagen zur Lagerung, Leitung und zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, soweit diese Anlagen nach dem Gewerberecht einer Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde bedürfen, einschließlich von Anlagen zur Beheizung von Gebäuden und bei der Gewinnung von Sand und Kies außerhalb wasserrechtlich besonders geschützter Gebiete, wenn das entsprechende Vorhaben nach den gewerberechtlichen Vorschriften durch die Bezirksverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig ist.
Durchführung der wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren gemäß Paragraph 356 b, Absatz 6, Gewerbeordnung 1994.
Behördliche Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Kesselgesetz und dem Dampfkesselbetriebsgesetz in Gewerbebetrieben.
Angelegenheiten des Produktsicherheitsgesetzes 1994.
Wahrnehmung des Dienstnehmerschutzes einschließlich der Erteilung von Betriebsbewilligungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in nichtgewerblichen Betrieben, soweit keine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist.
Handhabung des Chemikaliengesetzes.
Bekämpfung sanitärer Übelstände und von Verunreinigungen von Privatgrundstücken einschließlich der individuellen Rechtsangelegenheiten der Rattenbekämpfung; Handhabung der Zwangsbefugnisse gemäß Paragraph 17, Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz, soweit es sich um die Beseitigung feuerpolizeilicher Übelstände handelt. Handhabung der Pharaoameisenverordnung und der Schabenverordnung.
Handhabung der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Staubentwicklung.
Überwachung der Einhaltung der nach dem Ozongesetz angeordneten Maßnahmen, soweit nicht die Magistratsabteilung 46 zuständig ist.
Vollziehung von Maßnahmen für gewerbliche Betriebsanlagen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft einschließlich Kontrolle dieser Maßnahmen.
Durchführung von Verwaltungsverfahren in rechtlichen Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes, soweit gewerbliche Betriebsanlagen betroffen sind, ausgenommen Abfallbehandlungsanlagen.
Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 45, Absatz 4, Straßenverkehrsordnung 1960.
Maßnahmen, die gemäß Paragraph 27, Futtermittelgesetz der Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesen sind; Erklärung des Verfalls gemäß Paragraph 32, Futtermittelgesetz.
Erlassung von Bescheiden über Beschlagnahmen und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz.
Handhabung des Bäderhygienegesetzes, ausgenommen die Vollziehung der Paragraphen 9, Absatz 5,, 9a, 9c und 10a; Vornahme von Revisionen, soweit sie von der Stadt Wien oder Schulen, Universitäten und Kindergärten betriebene Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Warmsprudelwannen (Whirlwannen) und Kleinbadeteiche betreffen.
Entgegennahme der Erklärungen über den Austritt aus staatlich anerkannten Religionsgesellschaften.
Handhabung des Buschenschankgesetzes.
Androhung oder Erlassung eines Verbots zur Haltung von Tieren sowie Ausspruch des Verfalls.
Wahrnehmung der Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, soweit nicht die Magistratsabteilung 60 zuständig ist.
Handhabung des Bienenseuchengesetzes und des Wiener Bienenzuchtgesetzes, ausgenommen die den Magistratsabteilungen 58 und 60 übertragenen Aufgaben.
Handhabung des Baumschutzgesetzes, einschließlich der Bemessung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe.
Einreichstelle für die Bewilligung des Pflanzenbaues zur Suchtgiftgewinnung nach der Suchtgiftverordnung 1947.
Ausstellung von Reisepässen, ausgenommen Notpässe (gemäß Paragraph 4 a, Passgesetz 1992) und weitere Reisepässe (gemäß Paragraph 10, Passgesetz 1992), und Personalausweisen.
Wahrnehmung der Aufgaben nach Paragraph 42 a, Sicherheitspolizeigesetz (Fundangelegenheiten), soweit dafür nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Durchführung der An- und Abmeldungen bei Unterkunftnahmen in Wohnungen nach dem Meldegesetz 1991; Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ausgenommen Massenauskünfte sowie Ausstellung von Meldebestätigungen über aufrechte Meldungen.
Angelegenheiten des Familienunterhaltes, der Wohnkostenbeihilfe sowie der Familienbeihilfe für Zivildienstleistende.
Handhabung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
Erledigung von Rechtshilfeersuchen nach den sozialversicherungsrechtlichen und abgaberechtlichen Vorschriften.
Ausstellung von Bestätigungen, soweit dafür nicht andere Dienststellen zuständig sind.
Mitwirkung bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.
Mitwirkung bei statistischen Erhebungen.
Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, soweit keine andere Dienststelle des Magistrats zuständig ist, ausgenommen die Erlassung von Organstrafverfügungen.
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Führung der Bürogeschäfte der Disziplinarkommission.
Mitwirkung bei der Verwaltung des Bezirksamtshauses.
Führen der Bürogeschäfte der Bezirksvorsteher.
Kontrollamt
Gebarungskontrolle:
Prüfung der gesamten Gebarung der Gemeinde (mit Ausnahme der für die Gebarung maßgebenden Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane) und der von Organen der Gemeinde verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds und Stiftungen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Prüfung der Gebarung von wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Gemeinde mehrheitlich beteiligt ist; ist ein solches wirtschaftliches Unternehmen an einem anderen Unternehmen mehrheitlich beteiligt, so erstreckt sich die Prüfung auch auf dieses andere Unternehmen.
Prüfung der Gebarung von Einrichtungen (wirtschaftliche Unternehmen, Vereine und dergleichen), an denen die Gemeinde in anderer Weise als gemäß Paragraph 73, Absatz 2, der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien beteiligt ist oder in deren Organen die Gemeinde vertreten ist, sowie Prüfung der Gebarung von Einrichtungen, die Zuwendungen aus Gemeindemitteln erhalten oder für die die Gemeinde eine Haftung übernimmt, soweit sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.
Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde, der städtischen Unternehmungen und der übrigen angeführten Unternehmen und Einrichtungen in formeller und sachlicher Hinsicht, unter Bedachtnahme auf die Möglichkeit der Verminderung oder Vermeidung von Ausgaben beziehungsweise der Erhöhung oder Schaffung von Einnahmen sowie überhaupt auf die Interessen der Stadt Wien, insbesondere:
Prüfung der Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Vermögensgebarung;
Prüfung der buchmäßigen Aufzeichnungen;
Prüfung der Einhaltung des Voranschlages und der Wirtschaftspläne;
Prüfung der Jahresabschlüsse;
Prüfung der Kassenbestände;
Prüfung der Sachbestände;
Prüfung der Maßnahmen der einzelnen Dienststellen (Einrichtungen) zur Gewährleistung der Gebarungssicherheit und der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungssicherheit;
Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
Gutächtliche Mitwirkung bei Organisationsfragen oder Regelungen des Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesens.
Sicherheitskontrolle:
Prüfung der den Organen der Gemeinde obliegenden Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben (mit Ausnahme der für die Sicherheit maßgebenden Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane).
Prüfung, ob bei den von den Organen der Gemeinde verwalteten Einrichtungen und Anlagen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ordnungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.