Beschluss des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte
für die Benützung des Meiselmarktes (Markttarif 2018)
Fundstellen der Rechtsvorschrift | ||
Datum | Publ.Blatt | Fundstelle |
08.11.2018 | ABl | |
01.12.2022 | ABl | |
07.12.2023 | ABl | |
Artikel 1
Tarifpost 1
Für die Benützung von Marktflächen und Markteinrichtungen im Meiselmarkt, Innenflächen,
sind zu entrichten:
| Tarif in EUR |
a) für sonstige Marktflächen bei tageweiser Vergabe, je m2 und Tag | 2,03 |
b) für ständige Ausräumungen neben Marktständen, je m2 und Monat | 8,03 |
c) für ständige Benützung von Marktflächen als Ausräumflächen für Schanigarten, je m2 und Monat | 9,07 |
d) für tageweise Ausräumungen neben Marktständen, je m2 und Tag | 2,03 |
e) entfällt lt. Amtsblatt 2023/49 vom 07.12.2023 |
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f) für Abstellräume, je m2 und Monat | 3,81 |
g) für die Aufbewahrung von Waren oder Marktgeräten je Stück und Tag | 3,04 |
h) für marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag | 2,58 |
i) für dauernde marktfremde Nutzungen, je m2 und Monat | 9,14 |
j) für Marktflächen zur Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m2 und 24 Stunden | 4,70 |
k) für Marktflächen zur Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m2 und Monat | 61,00 |
Tarifpost 2
Für die Benützung von Marktflächen und Markteinrichtungen im Meiselmarkt, Außenfläche, sind zu entrichten:
| Tarif in EUR |
a) Vergabe von unverbauten Marktflächen Montag bis Samstag, je m2 und Tag | 2,03 |
b) Vergabe von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag), je m2 und Monat | 1,63 |
c) Vergabe von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag), je m2 und Monat | 1,89 |
d) Vergabe von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Samstag), je m2 und Monat | 1,75 |
e) entfällt lt. Amtsblatt 2023/49 vom 07.12.2023 |
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f) für ständige Benützung von Marktflächen als Schanigärten, je m2 und Monat | 9,07 |
g) für Marktflächen zur Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit einschließlich Kraftfahrzeuge und Verkaufsanhänger, je angefangene 4 m2 und 24 Stunden | 4,70 |
h) für Marktflächen zur Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit einschließlich Kraftfahrzeuge und Verkaufsanhänger, je angefangene 4 m2 und Monat | 61,00 |
i) für marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag | 2,58 |
j) für dauernde marktfremde Nutzungen, je m2 und Monat | 9,14 |
Artikel 2
Sämtliche Entgelte enthalten 20 % USt.
Artikel 3
(1) Die in Artikel 1 genannten privatrechtlichen Entgelte sind wertgesichert. Die privatrechtlichen Entgelte verändern sich in jenem Maß, in welchem sich der von der Statistik Austria verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder des an seine Stelle tretenden Indexes für den Monat Oktober 2018 und in weiterer Folge seit der letzten Änderung der Gebühren zum Stichtag 30. Juni eines Jahres erhöht bzw. verringert hat, wobei die Änderung mindestens 5 % (Schwellenwert) betragen muss.
(2) Die Valorisierung hat im Ausmaß der Änderung des in Absatz eins, angeführten Indexes zum Stichtag 30. Juni eines Jahres durch den Magistrat zu erfolgen, wobei die sich daraus ergebenden Beträge unter ausschließlicher Berücksichtigung von zwei Dezimalstellen jeweils auf 10 Cent aufgerundet werden. Der gerundete Betrag bildet die Ausgangsbasis für die nächste Valorisierung. Die Valorisierung der Entgelte ist im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. Die Valorisierung tritt mit Beginn des der Indexanpassung nachfolgenden 1. Jänner in Kraft, auch wenn die Kundmachung erst danach erfolgt.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Beschluss des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benützung des Großmarktes Wien und des Meiselmarktes (Markttarif 2007) Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 46 aus 2007, in der Fassung Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51 aus 2017,, außer Kraft.