Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Gebühren für die Benützung von Marktflächen, Marktplätzen und Markteinrichtungen für die Wiener Märkte festgesetzt werden

(Marktgebührentarif 2018)

Fundstellen der Rechtsvorschrift

Datum

Publ.Blatt

Fundstelle

08.11.2018

ABl

2018/45

28.11.2019

ABl

2019/48

01.12.2022

ABl

2022/48

07.12.2023

ABl

2023/49

Aufgrund des Paragraph 17, Absatz 3, Ziffer 4, des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2016,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2018,, wird verordnet:

Artikel römisch eins

Paragraph eins, (1) Für die Benützung der Marktflächen, Marktplätze und Markteinrichtungen auf den Märkten gemäß Paragraph 2, der Marktordnung 2018 sind an die Stadt Wien Gebühren zu entrichten, deren Höhe sich nach den in der Anlage angeschlossenen und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden festgesetzten Tarifen bestimmt.

(2) Die in den einzelnen Tarifposten vorgesehenen Tarife sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

(3) Markttarife sind je begonnenem m2 zugewiesener Fläche zu entrichten.

Paragraph 2, (1) Zahlungspflichtig ist, an wen eine Marktfläche, ein Marktplatz oder eine Markteinrichtung vergeben worden ist oder wer diese tatsächlich benützt.

(2) Alle Zahlungspflichtigen haben die zur Bemessung der Markttarife erforderlichen Angaben richtig und vollständig zu machen.

Paragraph 3, (1) Die Markttarife sind, soweit die Absatz 2 und 3 nicht anderes bestimmen, mit der Vergabe der Marktfläche, des Marktplatzes oder der Markteinrichtung für die Dauer des Marktes zu entrichten.

(2) Für vergebene Marktflächen, Marktplätze oder Markteinrichtungen besteht die Gebührenpflicht unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß diese in Anspruch genommen werden.

(3) Werden Marktflächen, Marktplätze oder Markteinrichtungen länger als einen Monat benützt, so werden die Gebühren für jeweils einen Monat am Monatsersten fällig und sind bis zum 15. des Monats zu entrichten. Im Falle einer Vergabe einer Marktfläche, eines Marktplatzes oder einer Markteinrichtung gemäß Paragraph 9, der Marktordnung 2018 besteht die Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühr bis zum Ende des Monats, in dem die Marktfläche, der Marktplatz oder die Markteinrichtung in geräumtem Zustand der Marktverwaltung übergeben oder durch die Marktverwaltung gemäß Paragraph 26, Absatz 2, der Marktordnung 2018 geräumt wird.

Paragraph 4, Die Marktverwaltung kann bei Benützung von Marktflächen, Marktplätzen oder Markteinrichtungen im öffentlichen Interesse oder für nachgewiesene karitative Zwecke auf die Vorschreibung und Entrichtung von Marktgebühren verzichten.

Paragraph 5, (1) Die in der Anlage angeführten Marktgebührentarife sind wertgesichert. Die Marktgebührentarife verändern sich in jenem Maß, in welchem sich der von der Statistik Austria verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder des an seine Stelle tretenden Indexes für den Monat Oktober 2018 und in weiterer Folge seit der letzten Änderung der Gebühren zum Stichtag 30. Juni eines Jahres erhöht bzw. verringert hat, wobei die Änderung mindestens 5 % (Schwellenwert) betragen muss.

(2) Die Valorisierung hat im Ausmaß der Änderung des in Absatz eins, angeführten Indexes zum Stichtag 30. Juni eines Jahres durch den Magistrat zu erfolgen, wobei die sich daraus ergebenden Beträge unter ausschließlicher Berücksichtigung von zwei Dezimalstellen jeweils auf 10 Cent aufgerundet werden. Der gerundete Betrag bildet die Ausgangsbasis für die nächste Valorisierung. Die Valorisierung der Gebühren ist im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. Die Valorisierung tritt mit Beginn des der Indexanpassung nachfolgenden 1. Jänner in Kraft, auch wenn die Kundmachung erst danach erfolgt.

Artikel römisch zwei

Paragraph 6, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2018 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Gebühren für die Benützung von Marktflächen und Markteinrichtungen für die Detailmärkte festgesetzt werden (Marktgebührentarif 2006), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 22 aus 2006, in der Fassung Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51 aus 2017,, außer Kraft.

ANLAGE

Artikel 1

Tarifpost 1

2., Karmelitermarkt

Tarifpost 1.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 1.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

9,10

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10,41

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

15,12

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

17,29

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder

für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

9,12

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 2

2., Volkertmarkt

Tarifpost 2.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,22

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,60

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,83

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,61

Tarifpost 2.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,18

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,42

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,61

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,80

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,32

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,30

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,27

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,51

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,59

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

46,79

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,49

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,42

Tarifpost 3

2., Vorgartenmarkt

Tarifpost 3.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,27

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 3.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,25

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,99

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10,18

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,94

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16.93

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,97

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 4

3., Rochusmarkt

Tarifpost 4.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,80

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,80

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,07

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

4,03

Tarifpost 4.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,77

b) private Marktstände, je m2 und Monat

8,32

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

9,62

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat

10,92

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

13,80

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

15,97

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat

18,15

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

7,29

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

9,59

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

52,40

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,91

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

8,32

Tarifpost 5

6., Naschmarkt

Tarifpost 5.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,80

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,80

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,32

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

4,03

Tarifpost 5.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,77

b) private Marktstände, je m2 und Monat

8,32

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

10,07

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

11,83

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

13,80

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

16,72

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

18,65

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

7,29

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

10,38

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

52,40

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,91

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

8,32

Tarifpost 6

10., Viktor-Adler-Markt

Tarifpost 6.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 6.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,99

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10,18

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,94

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,93

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,79

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 7

12., Meidlinger Markt

Tarifpost 7.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,60

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,60

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,83

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,61

Tarifpost 7.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,58

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,42

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,41

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,39

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,32

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

13,96

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

15,60

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,51

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,24

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

46,79

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,49

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,42

Tarifpost 8

15., Schwendermarkt

Tarifpost 8.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,60

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,60

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,83

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,61

 

Tarifpost 8.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,58

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,42

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,41

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,39

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,32

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

13,96

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

15,60

h) Warenpräsentationen, je m² und Monat

6,51

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,24

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

46,79

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,49

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,42

Tarifpost 9

16., Brunnenmarkt

Tarifpost 9.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentation von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 9.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) Zuweisung von unverbauten Marktflächen für Marktstände, je m2 und Monat

5,24

c) Zuweisung von unverbauten Marktflächen für Marktstände und der Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

6,60

d) Zuweisung von unverbauten Marktflächen für Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

7,95

e) Warenpräsentation, je m2 und Monat

6,84

f) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

9,59

g) entfällt; Amtsblatt Nr. 48 aus 2019, vom 28.11.2019

 

h) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

i) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

j) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

k) private Marktstände, je m2 und Monat

7,36

l) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,01

m) private Marktstände, für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10,92

n) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

o) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

15,55

p) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

18,15

Tarifpost 10

18., Gersthofer Markt

Tarifpost 10.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,80

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,80

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

4,03

Tarifpost 10.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,77

b) private Marktstände, je m2 und Monat

8,32

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

9,25

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10,18

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

13,80

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

15,37

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,93

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

7,29

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,97

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

52,40

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,91

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

8,32

Tarifpost 11

18., Johann-Nepomuk-Vogl-Markt

Tarifpost 11.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,60

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,60

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,83

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,61

Tarifpost 11.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,58

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,42

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,41

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,39

e) gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat

12,32

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

13,96

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

15,60

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,51

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,24

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

46,79

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,49

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,42

 

 

Tarifpost 12

18., Kutschkermarkt

Tarifpost 12.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,91

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 12.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) Marktplätze für Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) Marktplätze für Marktstände und der Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,79

d) Marktplätze für Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,80

e) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

f) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,59

g) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

h) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 13

19., Nußdorfer Markt

Tarifpost 13.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,91

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 13.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,79

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,80

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,61

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,27

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,59

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 14

19., Sonnbergmarkt

Tarifpost 14.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,80

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,80

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

2,00

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

4,03

Tarifpost 14.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,77

b) private Marktstände, je m2 und Monat

8,32

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

9,25

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

10.18

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

13,80

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

15,37

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,93

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

7,29

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,97

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

52,40

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,91

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

8,32

Tarifpost 15

20., Hannovermarkt

Tarifpost 15.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,67

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,91

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 15.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,65

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,79

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,80

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,61

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,27

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,59

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

Tarifpost 16

21., Floridsdorfer Markt

Tarifpost 16.1

Gebühr in EUR

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a) Zuweisung Montag bis Samstag, je m2 und Tag

1,27

b) Warenpräsentationen von Marktgegenständen, je m2 und Tag

1,67

c) marktfremde Nutzungen, je m2 und Tag

1,91

d) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl. einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern, je angefangene 4m2 und Tag

3,79

Tarifpost 16.2

Gebühr in EUR

Dauernde Zuweisungen

a) Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag, je m2 im Monat

1,25

b) private Marktstände, je m2 und Monat

7,79

c) private Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

8,79

d) private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

9,80

e) gemeindeeigene Marktstände, je m2 und Monat

12,95

f) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Lebensmittelhandels inkl. der Ausübung der Nebenrechte, je m2 und Monat

14,61

g) gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m2 und Monat

16,27

h) Warenpräsentationen, je m2 und Monat

6,84

i) Benützung von Marktflächen als Schanigarten für die Sommersaison (März bis November) oder für die Wintersaison (Dezember bis Februar), je m2 und Monat

8,59

j) Lagerung (Stapelung, Abstellung) von Verkaufseinrichtungen, Geräten, Behältnissen und dgl., je angefangene 4m2 und Monat

49,11

k) Kellerräume und Lagerräume, je m2 und Monat

3,67

l) Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m2 und Monat

7,79

m) Benützung der Lastenaufzüge der Kelleranlagen, je dauernd zugewiesenem Kellerabteil und Monat

24,18

Tarifpost 17

Gebühr in EUR

Neujahrs- und Allerheiligenmärkte sowie sonstige unverbaute Marktflächen

je m2 und Tag

1,80

Tarifpost 18

Gebühr in EUR

Temporäre Märkte, dauernde Zuweisungen von Marktplätzen für

a) einen Tag in der Woche, je m2 und Monat

2,80

b) zwei Tage in der Woche, je m2 und Monat

4,15

c) drei Tage in der Woche, je m2 und Monat

6,28

d) vier Tage in der Woche, je m2 und Monat

8,20

Tarifpost 19

Gebühr in EUR

Christbaummarktverkaufsplätze

Für Christbaummarktverkaufsplätze, je m2 und Tag

0,77

 

Tarifpost 20

Gebühr in Euro

Flohmarkt

a) für tageweise Zuweisung eines Marktplatzes von 3 m2

24,80

b) für dauernde Zuweisung eines Marktplatzes von 6 m2

je Monat

108,82

c) für dauernde Zuweisung eines Marktplatzes von 9 m2

je Monat

163,79

Tarifpost 21

Gebühr in EUR

Mit Bescheid genehmigte weitere Gelegenheitsmärkte

a) bis zu 50 Plätze:

 

römisch eins) Für jeden bewilligten Marktplatz je Markttag,

14,16

römisch zwei) Für die Auf­ und Abbauzeit, für jeden bewilligten Marktplatz, je Tag

6,72

b) bis zu 75 Plätze:

 

römisch eins) Für jeden bewilligten Marktplatz je Markttag,

10,60

römisch zwei) Für die Auf­ und Abbauzeit, für jeden bewilligten Marktplatz, je Tag

5,04

c) ab 76 Plätze:

 

römisch eins) Für jeden bewilligten Marktplatz je Markttag,

7,06

römisch zwei) Für die Auf­ und Abbauzeit, für jeden bewilligten Marktplatz, je Tag

3,36

Artikel 2

Bei mehrgeschoßigen Marktständen ist die Gebühr für jedes Geschoß nach dem jeweils anzuwendenden Tarif zu entrichten. Die Nutzung von Keller­ und Lagerräumen ist bei mehrgeschoßigen privaten Marktständen jedoch gebührenfrei.