Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Gebühren für die Benützung von Marktflächen, Marktplätzen und Markteinrichtungen für die Wiener Märkte festgesetzt werden
(Marktgebührentarif 2006)

Fundstellen der Rechtsvorschrift

Datum

Publ.Blatt

Fundstelle

01.06.2006

ABl

2006/22

15.11.2007

ABl

2007/46

09.04.2009

ABl

2009/15

Auf Grund des Paragraph 15, Absatz 3, Ziffer 4, des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2008,, wird verordnet:

Artikel I

Paragraph eins, (1) Für die Benützung der Marktflächen, Marktplätze und Markteinrichtungen auf den Märkten gemäß Paragraph 2, der Marktordnung 2006 sind an die Stadt Wien Gebühren zu entrichten, deren Höhe sich nach den in der Anlage angeschlossenen und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden festgesetzten Tarifen bestimmt.

(2) Die Markttarife für die Detailmärkte bestimmen sich nach den Lagekategorien A, B und C für den Handel und die Gastronomie und den Zeitkategorien 1, 2 und 3 für die Gastronomie.

a)   Der Lagekategorie A sind folgende Märkte zugeordnet: Rochusmarkt, Naschmarkt, Gersthofer Markt und Sonnbergmarkt.

b)   Der Lagekategorie B sind folgende Märkte zugeordnet: Karmelitermarkt, Vorgartenmarkt, Viktor-Adler-Markt, Meiselmarkt, Brunnenmarkt, Kutschkermarkt, Nussdorfer Markt, Floridsdorfer Markt und Hannovermarkt.

c)   Der Lagekategorie C sind folgende Märkte zugeordnet: Volkertmarkt, Meidlinger Markt, Schwendermarkt, Johann-Nepomuk-Vogl-Markt und Genochmarkt.

d)   Der Zeitkategorie 1, welcher eine Öffnungszeit bis 23.00 Uhr entspricht, sind folgende Märkte zugeordnet: Naschmarkt, Rochusmarkt und Brunnenmarkt.

e)   Der Zeitkategorie 2, welcher eine Öffnungszeit bis 22.00 Uhr entspricht, sind folgende Märkte zugeordnet: Karmelitermarkt, Volkertmarkt, Vorgartenmarkt, Viktor-Adler-Markt.

f)   Der Zeitkategorie 3, welcher eine Öffnungszeit bis 21.00 Uhr entspricht, sind folgende Märkte zugeordnet: Meidlinger Markt, Schwendermarkt, Gersthofer Markt, Johann-Nepomuk-Vogl-Markt, Kutschkermarkt, Nussdorfer Markt, Sonnbergmarkt, Hannovermarkt, Floridsdorfer Markt und Genochmarkt.

(3) Die in den einzelnen Tarifposten vorgesehenen Tarife sind – mit Ausnahme der Tarifpost für Abwaagen (Tarifpost 24 lit. A 1. Halbsatz und Litera c,) - nicht umsatzsteuerpflichtig.

(4) Bei der Berechnung der Markttarife sind Flächen von weniger als 0,5 m² zu vernachlässigen, von 0,5 m² und darüber auf ganze Quadratmeter zu runden.

Paragraph 2, (1) Zahlungspflichtiger oder Zahlungspflichtige ist derjenige oder diejenige, an den oder die eine Marktfläche, ein Marktplatz oder eine Markteinrichtung vergeben worden ist oder der oder die diese/n tatsächlich benützt.

(2) Jeder Zahlungspflichtige oder jede Zahlungspflichtige hat die zur Bemessung der Markttarife erforderlichen Angaben richtig und vollständig zu machen.

Paragraph 3, (1) Die Markttarife sind, soweit die Absatz 2 bis 4 nicht anderes bestimmen, mit der Vergabe der Marktfläche, des Marktplatzes oder der Markteinrichtung für die Dauer des Marktes bei der Marktverwaltung zu entrichten.

(2) Für vergebene Marktflächen, Marktplätze oder Markteinrichtungen besteht die Gebührenpflicht unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß diese in Anspruch genommen werden.

(3) Werden Marktflächen, Marktplätze oder Markteinrichtungen länger als einen Monat benützt, so werden die Gebühren für jeweils einen Monat am Monatsersten fällig und sind bis zum 15. des Monats zu entrichten. Im Falle einer Vergabe einer Marktfläche, eines Marktplatzes oder einer Markteinrichtung gemäß Paragraph 8, der Marktordnung 2006 besteht die Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühr bis zum Ende des Monats, in dem die Marktfläche, der Marktplatz oder die Markteinrichtung in geräumtem Zustand der Marktverwaltung übergeben oder durch die Marktverwaltung gemäß Paragraph 25, Absatz 2, der Marktordnung 2006 geräumt wird.

Paragraph 4, Die Marktverwaltung hat bei einer tageweisen Benützung von Marktflächen, Marktplätzen oder Markteinrichtungen für nachgewiesene karitative Zwecke auf die Vorschreibung und Entrichtung von Marktgebühren zu verzichten.

Paragraph 5, Die in der Anlage angeführten Marktgebührentarife sind wertgesichert. Als Schwellenwert im Sinne Paragraph 88, Absatz 3 a, der Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 33/2007, gilt eine Erhöhung oder Verringerung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) um fünf Prozent.

Artikel II

Paragraph 6, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2006 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Gebühren für die Benützung von Marktflächen und Markteinrichtungen für die Detailmärkte festgesetzt werden (Marktgebührentarif 1993), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/1992 in der Fassung Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 42/2001, außer Kraft.

ANLAGE

Artikel 1

Tarifpost 1

2., Karmelitermarkt

(Kategorie B 2)

 

Tarifpost 1.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag 

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag 

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,45

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag 

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 1.2

Gebühr

in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag), je m²
im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag), je m²
im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag je m²
im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,72

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

11,17

h)   Ausräumungen, je m² und Monat 

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat 

5,90

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat 

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat 

5,65

Tarifpost 2

2., Volkertmarkt

(Kategorie C 2)

 

Tarifpost 2.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag 

1,16

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag 

1,16

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag 

1,33

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag 

1,33

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,76

 

Tarifpost 2.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,10

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,14

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,12

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,38

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,46

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat                                                                           

8,94

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,73

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,72

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,66

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

35,90

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,54

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,38

Tarifpost 3

2., Vorgartenmarkt

(Kategorie B 2)

 

Tarifpost 3.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,45

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 3.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,72

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

11,17

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,90

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

Tarifpost 4

3., Rochusmarkt

(Kategorie A 1)

 

Tarifpost 4.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,30

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,30

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,68

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,51

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

3,09

Tarifpost 4.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,24

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,28

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,26

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

6,03

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

7,80

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

10,01

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

12,96

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

5,29

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

6,84

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

40,21

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,84

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

6,03

Tarifpost 5

6., Naschmark

(Kategorie A 1)

 

Tarifpost 5.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,30

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,30

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,68

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,68

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

3,09

Tarifpost 5.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,24

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,28

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,26

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

6,03

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

7,80

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

10,01

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

12,96

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

5,29

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

6,84

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

40,21

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,84

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

6,03

Tarifpost 6

10., Viktor-Adler-Markt

(Kategorie B 2)

 

Tarifpost 6.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,45

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 6.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,72

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

11,17

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,90

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

Tarifpost 7

 

entfällt; ABl Nr. 15/2009 vom 9.4.2009

 

Tarifpost 8

12., Meidlinger Markt

(Kategorie C 3)

 

Tarifpost 8.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,16

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,16

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,33

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,33

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,76

Tarifpost 8.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,10

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,14

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,12

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,38

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,19

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

8,94

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,28

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,72

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,43

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

35,90

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,54

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,38

Tarifpost 9

15., Schwendermarkt

(Kategorie C 3)

 

Tarifpost 9.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,16

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,16

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,33

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,33

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,76

Tarifpost 9.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,10

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,14

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag, je Wochentag
je m² im Monat 

1,12

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,38

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,19

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

8,94

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,28

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,72

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,43

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

35,90

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,54

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,38

Tarifpost 10

16., Brunnenmarkt

(Kategorie B 1)

 

Tarifpost 10.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumung von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                                   

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,68

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 10.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen für Marktstände,
je m² im Monat 

4,12

d)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen für Marktstände für die Ausübung
des Gastgewerbes, je m² und Monat 

5,68

e)   Ausräumung, je m² und Monat 

4,96

f)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, welche mittels schriftlichen Bescheid
ganzjährig zugewiesen werden, je m² und Monat 

6;84

g)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, welche mündlich gegen
jederzeitigen Widerruf zugewiesen werden, je m2 und Monat 

10,08

h)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit,
je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

i)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

j)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

k)   private Marktstände, je m² und Monat                                                                                         

5,56

l)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat                     

7;80

m)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat                                                                           

9,39

n)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

12,96

Tarifpost 11

 

entfällt; ABl Nr. 15/2009 vom 9.4.2009

 

Tarifpost 12

18., Gersthofer Markt

(Kategorie A 3)

 

Tarifpost 12.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,30

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,30

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,45

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

3,09

Tarifpost 12.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,24

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,28

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,26

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

6,03

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,72

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

10,01

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

11,17

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

5,29

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,90

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

40,21

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,84

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

6,03

Tarifpost 13

18., Johann-Nepomuk-Vogl-Markt

(Kategorie C 3)

 

Tarifpost 13.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,16

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,16

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,33

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,33

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,76

Tarifpost 13.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,10

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,14

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,12

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,38

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,19

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

8,94

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,28

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,72

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,43

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

35,90

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,54

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,38

Tarifpost 14

18., Kutschkermarkt

(Kategorie B 3)

 

Tarifpost 14.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,39

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,39

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 14.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,18

d)   Marktplätze für Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   Marktplätze für Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,46

f)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

g)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,66

h)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

i)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

Tarifpost 15

19., Nußdorfer Markt

(Kategorie B 3)

 

Tarifpost 15.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,39

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,39

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 15.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,46

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,73

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,66

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

Tarifpost 16

19., Sonnbergmarkt

(Kategorie A 3)

 

Tarifpost 16.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,30

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,30

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,45

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,45

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

3,09

Tarifpost 16.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,24

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,28

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,26

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

6,03

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,72

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

10,01

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

11,17

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

5,29

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,90

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

40,21

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,84

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

6,03

Tarifpost 17

20., Hannovermarkt

(Kategorie B 3)

 

Tarifpost 17.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,39

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,39

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 17.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,46

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,73

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,66

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

Tarifpost 18

21., Floridsdorfer Markt

(Kategorie B 3)

 

Tarifpost 18.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,22

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,22

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,39

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,39

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,90

Tarifpost 18.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,16

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,20

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,18

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,65

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,46

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

9,39

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,73

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,96

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,66

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

37,69

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,67

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,65

m)   Benützung der Lastenaufzüge der Kelleranlagen, je dauernd zugewiesenem
Kellerabteil und Monat 

17,54

Tarifpost 19

22., Genochmarkt

(Kategorie C 3)

 

Tarifpost 19.1

Gebühr in Euro

Tageweise Zuweisungen von unverbauten Marktflächen

a)   Zuweisung Montag bis Samstag, je m² und Tag                                                                           

1,16

b)   Ausräumungen von Marktgegenständen, je m² und Tag                                                               

1,16

c)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Tag                                             

1,33

d)   marktfremde Nutzungen, je m² und Tag                                                                                         

1,33

e)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen einschließlich von Kraftfahrzeugen und Verkaufsanhängern außerhalb der Marktzeit, je angefangene 4 m² und 24 Stunden 

2,76

Tarifpost 19.2

Gebühr in Euro

Dauernde Zuweisungen

a)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Montag bis Donnerstag),
je m² im Monat 

1,10

b)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen je Wochentag (Freitag bis Samstag),
je m² im Monat 

1,14

c)   Zuweisung von unverbauten Marktflächen von Montag bis Samstag,
je Wochentag je m² im Monat 

1,12

d)   private Marktstände, je m² und Monat 

5,38

e)   private Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat 

6,19

f)   gemeindeeigene Marktstände, je m² und Monat 

8,94

g)   gemeindeeigene Marktstände für die Ausübung des Gastgewerbes, je m² und Monat       

10,28

h)   Ausräumungen, je m² und Monat                                                                                                       

4,72

i)   Benützung von Marktflächen als Schanigarten, je m² und Monat                                         

5,43

j)   Lagerung von Verkaufseinrichtungen außerhalb der Marktzeit je angefangene 4 m² und Monat 

35,90

k)   Kellerräume und Lagerräume, je m² und Monat                                                                           

2,54

l)   Marktflächen für marktfremde Nutzung, je m² und Monat                                                       

5,38

Tarifpost 20

Gebühr in Euro

Sonstige unverbaute Marktflächen

Für nicht unter Tarifpost 1 bis 19 fallende tageweisezugewiesene Marktflächen, je m² und Tag 

1,30

Tarifpost 21

Gebühr in Euro

Temporäre Märkte, dauernde Zuweisungen von Marktplätzen für

a)   einen Tag in der Woche, je m² und Monat                                                                                   

2,04

b)   zwei Tage in der Woche, je m² und Monat                                                                                   

3,01

c)   drei Tage in der Woche, je m² und Monat                                                                                   

4,56

d)   vier Tage in der Woche, je m² und Monat 

5,95

Tarifpost 22

Gebühr in Euro

Christbaummarktverkaufsplätze

Für Christbaummarktverkaufsplätze, je m² und Tag 

0,57

Tarifpost 23

Gebühr in Euro

Flohmarkt

a)   für tageweise Zuweisung eines Marktplatzes von 3 m² 

18,00

b)   für dauernde Zuweisung eines Marktplatzes von 6 m² je Monat 

78,95

c)   für dauernde Zuweisung eines Marktplatzes von 9 m²je Monat 

118,83

Tarifpost 24

Gebühr in Euro

Marktgeräte, Aufbewahrung, Abwaagen

a)   für Waagen mit Gewichten, für sonstige Marktgeräte, je Stück und Tag                         

3,49

b)   für die Aufbewahrung von Marktgegenständen, je Stück und Tag                                         

1,87

c)   für jede amtliche Abwaage                                                                                                               

2,12

Tarifpost 25

Gebühr in Euro

Mit Bescheid genehmigte weitere Anlassmärkte

a)   Für jeden bewilligten Marktplatz je Tag, bis zu 50 Plätze 

10,42

b)   Für jeden bewilligten Marktplatz je Tag, bis zu 75 Plätze 

7,81

c)   Für jeden bewilligten Marktplatz je Tag, ab 76 Plätze 

5,21

Artikel 2

Bei mehrgeschoßigen Ständen ist für jedes Geschoß die Gebühr nach dem anzuwendenden Tarif zu entrichten.