VERORDNUNG
mit der eine Hundeauslaufzone im Ortsbereich geschaffen wird
Der Magistrat der Statutarstadt Wiener Neustadt verordnet gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des NÖ Hundehaltegesetzes, Landesgesetzblatt 4001:
Paragraph eins
Hunde dürfen auf der im beigeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden, Lageplan, Zl. 4VG/2013-576, vom 17.10.2013, rot dargestellten Grundfläche des Ortsbereiches der Statutarstadt Wiener Neustadt ohne Leine und ohne Maulkorb geführt werden.
Paragraph 2
Die gegenständliche Hundeauslaufzone, welche eine 1874 m² große Teilfläche der Grundstücke Nr. 2545/4 und Nr. 5293/1 der KG Wiener Neustadt umfasst, ist durchgehend eingezäunt und als Hundeauslaufzone gekennzeichnet.
Paragraph 3
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Wiener Neustadt, am 28. Oktober 2013
Der Bürgermeister:
Bernhard Müller, BA, MPA