VERORDNUNG

mit der eine Hundeauslaufzone im Ortsbereich geschaffen wird

Der Magistrat der Statutarstadt Wiener Neustadt verordnet gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des NÖ Hundehaltegesetzes, Landesgesetzblatt 4001:

Paragraph eins

Hunde dürfen auf der im beigeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden, Lageplan, Zl. 4VG/2013-576, vom 17.10.2013, rot dargestellten Grundfläche des Ortsbereiches der Statutarstadt Wiener Neustadt ohne Leine und ohne Maulkorb geführt werden.

Paragraph 2

Die gegenständliche Hundeauslaufzone, welche eine 1874 m² große Teilfläche der Grundstücke Nr. 2545/4 und Nr. 5293/1 der KG Wiener Neustadt umfasst, ist durchgehend eingezäunt und als Hundeauslaufzone gekennzeichnet.

Paragraph 3

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Wiener Neustadt, am 28. Oktober 2013

Der Bürgermeister:

Bernhard Müller, BA, MPA