Zahl: 904-2/2020

Steindorf am Ossiacher See, 9.12.2020

Betrifft: Voranschlag 2021

 

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 9. Dezember 2020.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird

kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlags für das Haushaltsjahr 2021

einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

9. Dezember bis 16. Dezember 2020

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet

auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

(Georg Kavalar)

Hinweis:

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