Zahl: 904-1/3/2023

 

Betrifft: 2. Nachtragsvoranschlag 2023

 

Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 2. August 2023,

Zl.: 904-1/3/2023 mit der der 2. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 erlassen wird.

(2. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023)

Gemäß Paragraph 6, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, in der Fassung des

Gesetzes, Landesgesetzblatt 66 aus 2020,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt den 2. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2023.

Paragraph 2,

Ergebnis- und Finanzierungsnachtragsvoranschlag

(1)   Die Erträge und Aufwendungen im 2. Ergebnisnachtragsvoranschlag werden in Summe wie folgt festgelegt:

Summe Erträge:

 

€ 98.000,00

Summe Aufwendungen:

 

€ 165.800,00

Entnahmen von Haushaltsrücklagen:

 

€ 339.300,00

Zuweisungen an Haushaltsrücklagen:

 

€ 366.700,00

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen:

 

€ - 95.200,00

(2)   Die Einzahlungen und Auszahlungen im 1. Finanzierungsnachtragsvoranschlag werden in Summe wie folgt festgelegt:

Summe Einzahlungen operative Gebarung:

 

€ 98.000,00

Summe Auszahlungen operative Gebarung:

 

€ 113.300,00

Geldfluß aus der operativen Gebarung:

 

€ - 15.300,00

 

 

 

Summe Einzahlungen investive Gebarung

 

€ 55.100,00

Summe Auszahlungen investive Gebarung

 

€ 216.300,00

Geldfluss aus der investiven Gebarung:

 

€ - 161.200,00

 

 

 

Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung:

 

€ - 265.500,00

Paragraph 3,

Deckungsfähigkeit

Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte1 gegenseitige Deckungsfähigkeit festgelegt:

0420 bzw. 0430 mit 4000

4530 mit 4550

456 – 457 – 4590

Postenklasse 5

7280 – 7290

8000 – 8080

8100 – 8250

Paragraph 4,

Kontokorrentrahmen

Gemäß Paragraph 37, Absatz 2, K-GHG wird der Kontokorrentrahmen2 wie folgt festgelegt: € 500.000,00

Paragraph 5,

Voranschlag, Anlagen und Beilagen

Der Voranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

Paragraph 6,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

(Georg Kavalar)

Bürgermeister

Angeschlagen am: …………….

Abgenommen am: …………….

1  Zweite Dekade des Ansatzes.

2  Zum höchstmöglichen Gesamtausmaß siehe § 37 Abs. 2 K-GHG iVm Art. V Abs. 4 LGBl. 80/2019.