Steindorf am Ossiacher See, 29. April 2022
Zahl: 900-4/2/2022
Betrifft: Jahresrechnung 2021
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 29. April 2022.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der
Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, daß der Gemeinderat der Gemeinde Steindorf am
Ossiacher See in seiner Sitzung am 28. April 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit
vom
29. April bis 13. Mai 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet auf der
Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] sowie im elektronisch geführten Amtsblatt
der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx]
bereitgestellt wird.
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2
(COVID-19) bedingen, dass beim Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche
Kommunikation zurückzugreifen ist.
Der Bürgermeister:
(Georg Kavalar)
Angeschlagen: 29.04.2022
Abgenommen: