Steindorf am Ossiacher See, 14. April 2022

Zahl: 900-4/1/2022

Betrifft: Jahresrechnung 2021

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 14. April 2022.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, zuletzt in der

Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021

einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit

vom 14. April bis 28. April 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt (Zimmer 1) in der Zeit zur öffentlichen Einsicht

aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.

Hinweis:

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2

(COVID-19) bedingen, dass beim Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche

Kommunikation zurückzugreifen ist.

Der Bürgermeister:

                                                                                                  (Georg Kavalar)

              

angeschlagen:  14. April 2022

abgenommen: