Steindorf am Ossiacher See, 14. April 2022
Zahl: 900-4/1/2022
Betrifft: Jahresrechnung 2021
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 14. April 2022.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, zuletzt in der
Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021
einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit
vom 14. April bis 28. April 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt (Zimmer 1) in der Zeit zur öffentlichen Einsicht
aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2
(COVID-19) bedingen, dass beim Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche
Kommunikation zurückzugreifen ist.
Der Bürgermeister:
(Georg Kavalar)
angeschlagen: 14. April 2022
abgenommen: