Zahl: 900-2/3/2023

Steindorf am Ossiacher See, 24. Oktober 2023

Betrifft: 3. Nachtragsvoranschlag 2023

 

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 24. Oktober 2023.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, in der Fassung

des Gesetzes Landesgesetzblatt 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 3. Nachtragsvoranschlages

für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

24. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet

auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.

(Georg Kavalar)

Bürgermeister