Zahl: 900-2/2/2021

Steindorf am Ossiacher See, 12. Oktober 2021

Betrifft: 2. Nachtragsvoranschlag 2021

 

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 12. Oktober 2021.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird

kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2021

einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

12. Oktober bis 19. Oktober 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet

auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

(Georg Kavalar)

Hinweis:

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