Zahl: 900-2/1/2024

Steindorf am Ossiacher See, 11. Oktober 2024

Betrifft: 1. Nachtragsvoranschlag 2024

 

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 11. Oktober 2024.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, zuletzt
in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des
1. Nachtragvoranschlags für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen
in der Zeit vom

11. Oktober bis 18. Oktober 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.steindorf.gv.at/] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

(Georg Kavalar)