Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 12.09.2019 , Zahl: 004-1/2019-1AW, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden

Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der geltenden Fassung, und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:

Paragraph eins,

Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevor-standes wie folgt aufgeteilt:

Referat I: Bürgermeister Georg Kavalar 

                            Allgemeine Verwaltung, Personal, Bauhof, Wirtschaft und Finanzen,                              Bauwesen, Gewerbe- und Regionalmanagement, Rettungswesen,                              Finanzreferat

Allgemeine Verwaltung, Personal, Bauhof

Beflaggung, Gemeindegebiet, Gemeindegrenzen, Grenzänderungen, Name, Wappen und Siegel der Gemeinde, Ehrenbürger, Gemeindebürgerversammlungen, besondere Ereignisse in der Gemeinde (Besuche, Empfänge, Miss- und Notstände, Ehrungen, Glückwunsch- und Beileidschreiben), Gemeindeveranstaltungen, Gemeindebund, Wahlen, Bürgermeistertagung, sonstige Vorschriften über den inneren Dienst, Aktenplan, , Registratur, allgemeine Tätigkeits- und Erfahrungsberichte, Schriftverkehr, Kanzleibedarf, Diensträume, Dienstgebäude, Dienstfahrzeuge, Personalangelegenheiten, Kanzleiordnung, Geschäftsordnung, Geschäftseinteilung, Pressenachrichten über die Gemeinde, Schätzungen, Rechtsangelegenheiten der Gemeinde, Statistik, Amtshilfe und Auskunftserteilungen, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Orts-, Straßen-, Verkehrs- Wald- und Flurpolizei, Fundwesen, Liegenschaftsverwaltung, Postverwaltung, Fahrplangestaltung, Haltestellen, Fischerei, Öffentliche Plätze und Parkanlagen.

Bauwesen (Baubehörde 1. Instanz)

Vollziehung der Kärntner Bauordnung mit ihren Nebengesetzen, Feuerpolizei, Ortsbildpflege, Ortsbildpflegegesetz, Wildbach- und Lawinenverbauung. Flächenwidmungspläne, Örtliches Entwicklungskonzept, allgemeiner Schriftverkehr, Planungswesen, Gemeindeplanung, Bebauungspläne, Wohnsiedlungsgesetz, Hochbau, Feuerpolizei, Hausnummerierung, Naturschutz, Naturdenkmäler, wasserrechtliche Angelegenheiten, Wildbach- und Lawinenverbauung,

Gewerbeangelegenheiten

Wirtschaftliche Angelegenheiten, Förderungen von Handel, Gewerbe und Industrie, gewerberechtliche Angelegenheiten.

Rettungswesen

Feuerwehren, Wasserrettung, Bergrettung, Zivilschutz.

Finanzreferat:

Haushaltswesen, Voranschläge, Kassawesen, Jahresrechnungen, Einnahmenrückstände, Vollstreckung, Gewährung von Zahlungserleichterungen, Verwaltung des Gesamtvermögens (Kapitalvermögen, Rücklagen, Schulden, Bürgschaften), Steuern, steuerähnliche Einnahmen und Ausgaben, Abgaben und Gebühren, Bedarfszuweisungen und ähnliche Förderungen/Beihilfen, Amtshaftungen, Versicherungswesen, Finanz- und Wirtschaftskonzepte, mittelfristiger Finanzplan, Maastrichtkonvergenz.

Referat II: 1. Vizebürgermeister Thaler Alfred

                            Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Abfallwirtschaft, Wasser-

 versorgung und Kanalisation, Tourismus

              

Land- und Forstwirtschaft

Landwirtschaftskammer, Flurbereinigungen, Flurschutz, Tierzucht, Tierschutz, Forstwirtschaft, Förderung der Land- und Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Schädlingsbekämpfungen, Jagd.

Umwelt und Abfallwirtschaft, Wasserversorgung und Kanalisation

Abfallbeseitigung, Müllabfuhr, Sperrmüllsammlung, Problemstoffsammlung, Abfuhrordnung, Umweltinseln, Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie Vermeidung von Störungen durch Lärm, Wasserbau, Abwasserbeseitigung, Kanalisation, Wasserverband Ossiacher See, Alternativenergieförderung.

Tourismus

Fremdenverkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsabgaben, Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, touristische Veranstaltungen.

Referat III: 2. Vizebürgermeister Mag. Wolfgang Ebner

                            Sport-, Kulturreferat, Jugendreferat

Sportreferat

Alle Sportangelegenheiten, Sportvereine, Sportverbände, Sportförderung, sportliche Veranstaltungen, Sportanlagen, Sportstammtisch, sonstige Einrichtungen der körperlichen Ertüchtigung.

Kulturreferat

Kulturwesen, Kulturveranstaltungen, Förderung künstlerischer Bestrebungen, Angelegenheiten der Kultur- und Musikvereine, Galerien, Lichtspielwesen, Bildende Kunst, Gemeindebücherei, Gestalten von Festen, Kultursäle und -häuser, allgemeine Heimat- und Brauchtumspflege, Denkmäler.

Jugendreferat

Spielplätze, Jugendverbände, Jugendförderung, Taxibons, Projekte zur Jugendentwicklung, Sicherheitsolympiade.

Referat IV: Gemeindevorstand BM Ing. Markus Vidoni

                            Straßenreferat / Friedhöfe & Aufbahrungshalle

Straßenplanung, Straßenerrichtung, Brücken, Gehwege, Straßenpläne, Straßeninstandhaltung, Oberflächenentwässerung, Güterwege, Feldwege, Notwege, Genossenschaftswege, Schneeräumung, Straßenreinigung, Tiefbau, Straßenrecht, Straßenverkehrsangelegenheiten nach StVO, Straßenbeleuchtung, Eisenbahn, neue Straßenprojekte, Straßen- und Wegeverhandlungen, Friedhöfe, Leichenhalle.

Referat V: Gemeindevorstand Mag. Isabella Penz

                            Schule, Gesundheitswesen, Erwachsenenbildung, Kindergartenwesen,

EU-Programme und Regionalmanagement

Schule, Gesundheitswesen, Erwachsenenbildung, Kindergartenwesen

Schulwesen, vorschulische Erziehung, Kindergärten, Mutterberatung, Impfungen, Gesundheitstage, Gesunde Gemeinde, Erwachsenenbildung, Volksbildung, Volkshochschule, Musikschule, Nachmittagsbetreuung, Kleinkindbetreuung.

EU Programme und Regionalmanagement

Region Kärnten Mitte, Verein Kärntner Holzstraße, EU-Förderungen.

Referat VI: Gemeindevorstand Gabriele Gasser

                            Kriegsopferverband, Sozialhilfe und Sozialwesen, Familie, Wohnungs-

                            und Seniorenangelegenheiten

Sozialhilfe, Jugend-, Familienangelegenheiten, freiwillige Fürsorgeleistungen der Gemeinde, Jugendfürsorge, Altersfürsorge, Notstandsfälle, Krankenwesen, sonstige Wohlfahrtsmaßnahmen, Kriegsopferverband, Pflegebehelfspool, familienpolitische Maßnahmen, Familienförderung, Seniorenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten.

Paragraph 2,

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Paragraph 3,

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:

Bgm. Georg Kavalar    vertritt  GV Mag. Isabella Penz

GV Mag. Isabella Penz   vertritt  Bgm. Georg Kavalar

1.Vzbgm. Thaler Alfred   vertritt  GV Gabriele Gasser

GV Gabriele Gasser    vertritt  1.Vzbgm. Thaler Alfred

2.Vzbgm. Mag. Wolfgang Ebner  vertritt  GV BM Markus Vidoni

GV Markus Vidoni    vertritt  2. Vzbgm. Mag. Wolfgang Ebner

Paragraph 4,

1) Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel

angeschlagen worden ist.

2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 21.04.2016 Zahl: 004-1/

2016- 1AW, außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Kavalar Georg