Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See

vom 29.02.2024, Zahl:004-0/2024, mit der das Sitzungsgeld des Gemeinderates angepasst wird (Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2024)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – K-GMEAV 2024), wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See vom 05.07.2017, Zahl:004-0/2017, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld für das Jahr 2024 wird mit 98,73 Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Der Bürgermeister:

Georg Kavalar

Angeschlagen am: