Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 06. Dezember 2023
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom
07. Dezember 2023 bis 15. Dezember 2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Karl Lessiak
Angeschlagen am: 07.12.2023
Abgenommen am: 18.12.2023