Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 06. Dezember 2023

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom

07. Dezember 2023 bis 15. Dezember 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak

Angeschlagen am: 07.12.2023

Abgenommen am: 18.12.2023