Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 06. Dezember 2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom

09. Dezember 2024 bis 13. Dezember 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak

Angeschlagen am: 06.12.2024

Abgenommen am: 13.12.2024