Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 06. Dezember 2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
09. Dezember 2024 bis 13. Dezember 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Karl Lessiak
Angeschlagen am: 06.12.2024
Abgenommen am: 13.12.2024