Kundmachung des Entwurfes der 1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2024
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 13.09.2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung 78/2023, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
13. September 2024 bis einschließlich 23. September 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.reichenau.gv.at bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
(Karl Lessiak)