Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 09. Dezember 2022

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom

12. Dezember 2022 bis 16. Dezember 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://wwwreichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak

Angeschlagen am: 09.12.2022

Abgenommen am: 19.12.2022