Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 09. Dezember 2022
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom
12. Dezember 2022 bis 16. Dezember 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://wwwreichenau.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Karl Lessiak
Angeschlagen am: 09.12.2022
Abgenommen am: 19.12.2022