Zahl: 900-2/2023

Kundmachung des Entwurfes der 1.Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 06.09.2023

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

06. September 2023 bis 15. September 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

(Karl Lessiak)