Ebene Reichenau, 07. Dezember 2021

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 07. Dezember 2020

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom

08. Dezember 2021 bis 15. Dezember 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://wwwreichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Angeschlagen am: 08.12.2021

Abgenommen am: 15.12.20201