Ebene Reichenau, 07. Dezember 2021
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 07. Dezember 2020
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom
08. Dezember 2021 bis 15. Dezember 2021
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://wwwreichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Angeschlagen am: 08.12.2021
Abgenommen am: 15.12.20201