Kundmachung des Entwurfes der 1.Nachtragsvoranschlagsverordnung 2022
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 04.10.2022
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
05. Oktober 2021 bis 12. Oktober 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
(Karl Lessiak)