Kundmachung des Entwurfes der 1.Nachtragsvoranschlagsverordnung 2022

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 04.10.2022

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

05. Oktober 2021 bis 12. Oktober 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

(Karl Lessiak)