Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 26.06.2018, Zahl 8501/2018, mit der Wasseranschlussbeiträge, Ergänzungsbeiträge und Nachtragsbeiträge für die Gemeindewasserversorgungsanlage Turracherhöhe der Gemeinde Reichenau ausgeschrieben werden (Wasseranschlussbeitragsverordnung - Turracherhöhe)

Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2017,, und gemäß Paragraphen 10, ff. des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes – K GWVG, Landesgesetzblatt Nr. 107 aus 1997,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2013,, wird verordnet:

                                                                                                § 1
   Ausschreibung und Geltungsbereich
(1) Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage Turracherhöhe wird von der Gemeinde Reichenau ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag und Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

(2) Der Versorgungsbereich für die Gemeindewasserversorgungsanlage Turracherhöhe der Gemeinde Reichenau ist mit gesonderter Verordnung festgelegt (Bereich: Turracherhöhe).

                                                                                                § 2
   Beitragssatz
Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 % 2.500 Euro.

                                                                                                § 3
   Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 01.01.1995, Zl. 8102-3/1994, mit der Wasseranschlussbeiträge, Ergänzungsbeiträge und Nachtragsbeiträge ausgeschrieben werden, außer Kraft.

Bürgermeister

Karl Lessiak