Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 27.06.2023, Zahl 612-1/2023-1, mit welcher entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurskonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Stephan Kollenprat vom 03.02.2023, mit der GZ:22247;

●      54 m² der Grundstücke Nr. 2131/1 u. 2131/3, beide KG 72330 St. Lorenzen, aus dem öffentlichen Gut entlassen und

●      48 m² des Grundstückes Nr. 1802/23, KG 72330 St. Lorenzen, ins öffentliche Gut übernommen werden.

Gemäß Paragraphen 2 und 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017, LGBl.Nr. 8/2017, in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraph eins,

Die im Teilungsplan des Ingenieurskonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Stephan Kollenprat vom 03.02.2023, mit der GZ:22247 dargestellten 54 m² der Grundstücke Nr. 2131/1 u. 2131/3, beide KG 72330 St. Lorenzen, werden aus dem öffentlichen Gut entlassen und die 48 m² des Grundstückes Nr. 1802/23, KG 72330 St. Lorenzen, werden ins öffentliche Gut übernommen.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet (elektronisches Amtsblatt der Gemeinde) in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak e.h.