VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 29.03.2023, Zahl: 031-2/4/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 22.06.2023, Zahl: 03-Ro-93-1/7-2022, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, in derzeit geltender Fassung, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau wird wie folgt geändert:

●      03/2022: Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 280/2, in der KG 72346

Winkl Reichenau, von derzeit „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Ausflugsgasthaus“, im Ausmaß von ca. 400 m². Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak e.h.