VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 25.04.2022, Zahl: 031-2/2021/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 15.06.2022, Zahl: 03-Ro-93-1/2-2022, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, in derzeit geltender Fassung, wird verordnet:

Paragraph eins,

1. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau wird wie folgt geändert:

●      01/2021 Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1659 in der KG

72330 St. Lorenzen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland Dorfgebiet“, im Ausmaß von 173 m²

●      01/2022 Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 881/11 in der KG               72346 Winkl Reichenau von derzeit „Verkehrsflächen – allgemeine

Verkehrsfläche“ in „Bauland - Reines Kurgebiet“, im Ausmaß von 71 m²

2. Die planlichen Darstellungen in der Anlage bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak e.h.