Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde

Reichenau vom 19.02.2025 Zahl: 004-1/2025, mit der das Sitzungsgeld

der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird

(Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2025)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 28. Jänner 2025, Zl. 03-ALL-RE96191/2024-5, über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2025 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2025 – K-GMEAV 2025) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 07.04.2017, Zahl 004-1/2017, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

                                                                                       § 2                    

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld für das Jahr 2025 wird mit 149,20 Euro festgesetzt.

Paragraph 3,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak

Angeschlagen am:

Abgenommen am: