KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 08.04.2025, Zahl 000-2/2025

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Reichenau in seiner Sitzung am 01. April 2025 den Rechnungsabschluss 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

08. April 2025 bis 06. Mai 2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im Rechtsinformationssystem (RIS)/Gemeindeverordnungen sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://reichenau.gv.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak