Ebene Reichenau, 11.04.2024

Zahl: 000-2/2024

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 02.04.2024, Zahl 000-2/2024

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Reichenau in seiner Sitzung am 10. April 2024 den Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

15. April 2024 bis 13. Mai 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im Rechtsinformationssystem (RIS)/Gemeindeverordnungen sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://reichenau.gv.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak