KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 30.03.2023, ZI. 000-2/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Reichenau in seiner Sitzung am 29. März 2023 den Rechnungsabschlusses 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

30. März 2023 bis 27. April 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronisch geführten Amtsblatt [https://www.amtstafeLat/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.reichenau.gv.at) bereitgestellt.