Ebene Reichenau, 26.04.2022

Kundmachung

des Bürgermeisters Gemeinde Reichenau vom 26.04.2022, ZI. 000-2/2022

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz — K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Reichenau in seiner Sitzung am 25. April 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

28. April 2022 bis 26. Mai 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im

elektronischen                      geführten                         Amtsblatt                         der                          Gemeinde
[https://www.amtstafeLat/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt.