Kundmachung

des Bürgermeisters Gemeinde Reichenau vom 03.05.2021, Zl. 000-2/2021

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Reichenau in seiner Sitzung am 30. April 2021 den Rechnungsabschluss 2020 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

03. Mai 2021 bis 31. Mai 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.reichenau.gv.at] bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak