Zahl: 000-1/2025

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 28.03.2025, Zahl 000-1/2025

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

31.03.2025 bis 07.04.2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der homepage der Gemeinde (www.reichenau.gv.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak