Zahl: 000-1/2024

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Reichenau vom 02.04.2024, Zahl 000-1/2024

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

03.04.2024 bis 10.04.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://reichenau.gv.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak