Kundmachung

des Bürgermeisters der Reichenau vom 21. März 2023, ZI. 000-1/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

22. März 2023 bis 29. März 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt – Finanzverwaltung – zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der homepage der Gemeinde (https://www.reichenau.gv.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak