Zahl: 920-1/2020                                        St. Paul, am 15.12.2020

Kundmachung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Paul im Lav. vom 15.12.2020.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

15. Dezember 2020 bis 22. Dezember 2020

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-paul.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Stefan Salzmann

Angeschlagen am: 15.12.2020

Abnahme am: 22.12.2020

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Elektronisch geführtes Amtsblatt und Anschlag an der Amtstafel.

1 Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2 (COVID-19) bedingen, dass beim Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche Kommunikation zurückzugreifen ist.