römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal vom 16. Dezember 2021, Zahl: 920-12/2021/GR/STh, mit der eine Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze und Garagen ausgeschrieben wird (Ausgleichsabgabenverordnung)

Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020,, in Verbindung mit Paragraphen 13 und 14 des Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetzes – K-PStG, Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2020,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung

Die Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal schreibt eine Ausgleichsabgabe aus.

Paragraph 2,

Abgabengegenstand

Als Ersatz für jene Stellplätze und Garagen, die infolge der örtlichen Gegebenheiten bei Vorhaben im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, K-PStG nicht errichtet werden können, wird von der Marktgemeinde
St. Paul im Lavanttal eine Ausgleichsabgabe ausgeschrieben.

Paragraph 3,

Höhe der Abgabe

Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Stellplatz oder Garage:

a) für einspurige Kraftfahrzeuge Euro  450,00

b)   für mehrspurige Kraftfahrzeuge Euro            2.000,00

Paragraph 4,

Abgabenschuldner

Abgabenschuldner ist der Inhaber der Baubewilligung, in deren Auflagen festgelegt ist, für wie viele Stellplätze oder Garagen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist.

Paragraph 5,

Festsetzung und Fälligkeit der Abgabe

Die Ausgleichsabgabe ist mit Bescheid festzusetzen und mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

Paragraph 6,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Der Bürgermeister:

Stefan Salzmann