KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Paul im Lav. vom 31. Oktober 2024, Zl. 900-2/1/2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des
1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
31. Oktober 2024 bis 7. November 2024
während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt St. Paul im Lav., Finanzverwaltung, zur öffentlichen Einsicht aufliegt und auf der Homepage der Gemeinde [https://www.sanktpaul.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Stefan Salzmann