Zahl: 810-4/2001

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul i. Lav. vom 14.11.2001, Zahl: 810-4/2001,

mit der Wasseranschlussbeiträge ausgeschrieben werden. Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, und Paragraphen 10 und 13 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, Landesgesetzblatt Nr. 107 aus 1997,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2001,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung und Geltungsbereich

  1. Ziffer eins
    Zur Deckung der Kosten der Errichtung und Erweiterung der Gemeindewasserversorgungsanlage "St. Paul - Granitztal" wird ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

  1. Ziffer 2
    Diese Verordnung gilt für den mit Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul vom 21.12.1995, Zahl: 725-0/1995, festgelegten Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage "St. Paul - Granitztal".

Paragraph 2,

Abgabenschuldner

  1. Ziffer eins
    Zur Entrichtung des Wasseranschlussbeitrages sind die Eigentümer der an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließenden Grundstücke oder Bauwerke verpflichtet.

  1. Ziffer 2
    Der Grundstückseigentümer haftet sofern er nicht selbst Abgabenschuldner ist für den Wasseranschlussbeitrag mit dem Abgabenschludner zur ungeteilten Hand.

Paragraph 3,

Beitragssatz

  1. Ziffer eins
    Der Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) beträgt für die Gemeindewasserversorgungsanlage "St. Paul - Granitztal"
    je Bewertungseinheit
.......................................... Euro/EUR 1.453,46
(inkl. Mwst.)

Paragraph 4,

Wirksamkeitsbeginn

  1. Ziffer eins
    Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

  1. Ziffer 2
    Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul i.
Lav. vom 17. Dezember 1997, Zahl: 725-3/1997, außer Kraft.

St. Paul, am 15.11.2001

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am:

Abgenommen am: